Klagen gegen Corona-Eindämmungsverordnung ohne Erfolg – Maßnahmen nicht unverhältnismäßig

Hotels und Restaurants sind zu, es gelten Auflagen für Versammlungen und Kontaktbeschränkungen. Das Landesverfassungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Eindämmungsverordnung zurückgewiesen.

22 Antragsteller wollten die Corona-Auflagen zu Fall bringen. Sie halten die Verordnung für verfassungswidrig, Die Anordnungen verletzen ihrer Ansicht nach die Grundrechte auf Allgemeine Handlungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit, Eigentumsgarantie sowie Unverletzlichkeit der Wohnung und widersprächen dem Schutz von Ehe und Familie und dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz.

Das Landesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss über den Erlass einer Einstweiligen Anordnung aufgrund einer Folgenabwägung entschieden. Hierbei überwiege die Notwendigkeit für eine Fortgeltung der Regelungen bis zur Entscheidung in der Hauptsache: Die Nachteile für den Infektionsschutz und seine Schutzgüter, die entstünden, wenn die Maßnahmen außer Kraft träten, sich aber später als verfassungsgemäß erweisen würden, seien schwerer zu gewichten als die ihnen gegenüberstehenden Nachteile für die betroffenen Rechtsgüter, auch wenn sich die Regelung im Nachhinein als verfassungswidrig erwiese.

Das Landesverfassungsgericht sah bei der grundrechtlichen Abwägung der Rechtsgüter keinen Ansatzpunkt für eine Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Es ließ aber Zweifel an den formellen Voraussetzungen der Verordnungsregelungen erkennen. Diese seien im Rahmen des Normenkontrollverfahrens einer näheren Prüfung zu unterziehen. Hierbei stellte es insbesondere heraus, dass die Änderung des Infektionsschutzgesetzes möglicherweise keine ausreichende Rechtsgrundlage für die bloße Fortschreibung der Achten SARS-​CoV-2-Eindämmungsverordnung biete. Daneben hat es die Klarheit des Regelungskonzeptes hinterfragt und hierbei insbesondere Anforderungen an Lesbarkeit der Normstruktur, Stimmigkeit und Übersichtlichkeit der Regelungssystematik und die Verständlichkeit des Anwendungsbereichs der Bestimmungen formuliert.

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14 Antworten

  1. Pionierleiter sagt:

    Was haben die denn gedacht?
    Dass sich das morbide System hinterfragt?

  2. Rudolf Platt sagt:

    Gesundheit geht vor, Geschäfte zu machen‘. Ende

  3. BurgerBürger sagt:

    Tja, das ist nunmal Demokratie. Du kannst überall klagen, wenn du dich im Unrecht fühlst, du hast keine Nachteile daraus zu befürchten (man stelle sich vor, zu DDR Zeiten wäre man vor Gericht gezogen, weil einem was nicht passt), aber du bekommst nicht automatisch Recht, nur weil du dich im Recht siehst und auch wenn man vielleicht Bürger ist und nur ein kleines Rad im Ganzen ist, macht einen das nicht automatisch zu etwas Besserem, dem man aus Prinzip Recht geben muss.

    • ttzz sagt:

      Der Richter der das entschieden hat, kann ja gerne die Löhne ausgleichen, die verloren gehen deswegen.

      Firmen gehen pleite = nicht unverhältnismäßig

      Das ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.

      • BurgerBürger sagt:

        Genau, Menschenleben sind da zweitrangig.

      • tom sagt:

        ein Richter entscheidet doch nicht nach Gutdünken ( Leider ) er entscheidet noch Gesetzeslage! Das wäre ja so, als müsste ein Straßenbahnfahrer jeden Gast Geld geben, weil die HAVAG mal wieder die Preise erhöht hat

  4. Platsch ... da lags im Dreck. sagt:

    „Es ließ aber Zweifel an den formellen Voraussetzungen der Verordnungsregelungen erkennen. […] Hierbei stellte es insbesondere heraus, dass die Änderung des Infektionsschutzgesetzes möglicherweise keine ausreichende Rechtsgrundlage für die bloße Fortschreibung der Achten SARS-​CoV-2-Eindämmungsverordnung biete. “

    Na, das wird ein harter Aufschlag für die Verordnung der Landesregierung und die darauf aufsetzenden Erlässe der lokalen Kleinkönige.

    • BurgerBürger sagt:

      Man merkt, die Leute feiern die Gerichte, wenn sie Zusammenkünfte der Leugner und Staatsfeinde in Leipzig für ok befinden, aber kreischen, wenn die Verordnungen, die Menschen schützen sollen, auch für ok befunden werden. Verrückte Welt