Knallgeräusche in der Silberhöhe: Anwohner rufen die Polizei

7 Antworten

  1. Fadamo sagt:

    Darf die Polizei einfach Personen aus einer Wohnung Platzverweis aussprechen,wenn der Wohnungsnutzer es gar nicht will ?
    Ich würde es der Polizei verbieten, meine Bekannten aus meiner Mietswohnung zu schmeißen, wenn ich es nicht will.

    • Seb Gorka sagt:

      Nein, die Polizei darf nicht einfach Personen aus einer Wohnung verweisen, wenn der Wohnungsnutzer (richtiger: der berechtigte Wohungsinhaber) es gar nicht will. Allerdings gibt es keinerlei Hinweise, dass dem so war.

      Das wäre vielleicht etwas für deine nächste Nachtschicht. Ist ja nicht so, als hättest du keinen Zugriff auf unzählige Bücher zum Thema…

    • MM223 sagt:

      Darf sie – § 36 Gesetz über öffentliche Sicherheit Sachsen Anhalt

  2. C. Braun sagt:

    Was bist du denn für einer? Der Polizei müssten viel mehr Möglichkeiten zu Verfügung stehen, als derzeit ! Dieses Land ist dabei, zu verwahrlosen , kulturlos und sittenwidrig zu werden. Alle müssten gezwungen werden, zu arbeiten, ob Job oder gemeinnützig. Dann würde keiner mehr auf blöde Gedanken kommen.

    • Seb Gorka sagt:

      Bis dieser wahrhaft paradiesische Zustand mit Zwangsarbeit und Gedankenkontrolle erreicht ist, bleibt die Polizei an ihrer gesetzlich geregelten Befugnisse gebunden. Die ermöglichen es nunmal nicht, Nachtwächters Kaffeekränzchen einfach so aufzulösen. Das hat mit FDGO und Rechtsstaat zu tun. Willst du beides abschaffen, musst du schon mehr unternehmen, als Scherzkommentare im Internet zu schreiben…