Kontaktbeschränkungen und, geschlossene Gaststätten Beherbergungsverbot werden Fall für das Landesverfassungsgericht

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6 Antworten

  1. Radler sagt:

    Es gibt auch Ehen oder Lebensgemeinschaften mit 2 Wohnungen. Was machen getrennt lebende Paare, wenn sie ihre Kinder betreuen wollen, gemeinsam, so wie es ihre Pflicht ist.

    • Hallenser sagt:

      Wenn sie die Kinderbetreuung zur gleichen Zeit am gleichen Ort übernehmen wollen, sollten sie (wieder) zusammenziehen. Das erspart einen Menge Aufwand.

      Nacheinander können sie das so machen, wie bisher. Die Kinder einfach zum anderen abschieben, wenn man die Schnauze voll von den Wänsten hat.

      Hotels und Restaurants sind jedenfalls kein geeigneter Ort für die dauerhafte Kinderbetreuung.

      Wärst du selbst betroffen, wüsstest du, wie man das macht…

      • Fadamo sagt:

        Wenn die getrennt lebenden Partner zusammen ziehen, wird das Hartzergeld ja weniger bzw. ganz gestrichen. So blöd ist nun der Hartzer auch wieder nicht.

    • Hallenserin1979 sagt:

      Wahrnehmung des Sorgerechts gilt als trifftiger Grund sso das Hinbringen, abholen, gemeinsam verbringen usw. möglich sind.

  2. Ach verpisch sagt:

    Für mich ist das ein trifftiger Grund. …. laut MDR „Darf ein geschiedener Mann mit seiner neuen Frau seine beiden Kinder zu sich holen?
    Das ist nach der neuen Eindämmungsverordnung weiterhin zulässig. Kinder, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, zählen zum eigenen Hausstand dazu, sodass auch die neue Frau des Mannes keinen Einfluss auf die Situation hat.
    Und: Auch wenn der Mann mit seiner neuen Frau weitere Kinder hat, stellt das kein Problem dar.“

    • Hallenser sagt:

      Dann gilt das für getrennt Lebende Eheleute natürlich erst recht. Wäre „Radler“ eins von beiden, wüsste er das. Vermutlich hat er aber nicht mal Kinder.

      • Soso sagt:

        Hallenser, aber du oder wo hast du deine Weisheit nun schon wieder her?

        • Hallenser sagt:

          Ist dir langweilig, schenkt dir niemand Aufmerksamkeit oder warum hängst du dich hier rein?

          Probier mal Inhalte, dann kommt das Publikum von ganz allein.

          • Soso sagt:

            @ Hallenser, du hängst dich doch überall rein und gibst zu allem und jeden deine Kommentare ab! Zu deiner Frage,ich hänge mich rein,wo es mir passt,ganz genau wie du,nech?

          • Hallenser sagt:

            Du hast die Frage beantwortet. Anders als du glaubst, aber das genügt mir. Danke.

            Inhalte kannst du trotzdem mal probieren. Du wirst sehen ,das ist noch besser.

    • 10010110 sagt:

      Da ich den gleichen Fehler nun schon von zwei Kommentatoren hier zum gleichen Artikel gesehen habe: „triftig“ wird mit einem „f“ geschrieben: https://www.korrekturen.de/beliebte_fehler/trifftig.shtml

    • Radler sagt:

      Und wie ist das mit der Betreuung von 2 Kindern, Zwillinge oder Geschwisterkinder von anderen Hausständen?

      • Hallenser sagt:

        Andere Haushalte als die der beiden Elternteile? Das geht nicht. Warum auch. Diese Kinder gehören dann ja offenbar gar nicht zur Familie.

  3. Leser sagt:

    Ich höre jetzt schon de Schwurbler, Coronaleugner, Rechten, Verschwörungstheoretiker, falls die Klagen abgewiesen werden, die Richter seien Systemtreue von Merkel! Wetten, dass …….

    • +++ sagt:

      Und wenn „Die“ gewinnen? Dann höre ich schon von den Coronahuldigern, Impfjunkies, Maskenfetischisten und Denunzianten, die Richter gehören zu den Reichsbürgern, die Gesetze sind schei… und müssen geändert werden, ….

      • Ich bin's sagt:

        Wenn die Richter in dieser Zeit der Pandemie Verantwortungsbewussten gegenüber ihren Mitmenschen haben, werden sie diese durch ein verantwortungsbewusstes Urteil zum Ausdruck bringen.