Kontrollen von E-Scooter-Fahrern
Durch das Polizeirevier Halle (Saale) wurden gestern komplexe Verkehrskontrollen auf Grundlage der Polizeilichen Fachstrategie für mehr Sicherheit im Straßenverkehr durchgeführt. Hauptaugenmerk der Kontrollen in der Zeit von 08:00 – 15:00 Uhr lag auf der Fahrtüchtigkeit beim Führen von Elektro-Kleinfahrzeugen (bspw. E-Scooter, E-Bikes).
Die eingesetzten Beamten kontrollierten insgesamt 47 Fahrzeugführer.
Im Rahmen der Kontrollen wurden 25 Verstöße gegen die StVO festgestellt. Darunter Verstöße gegen das Verbot der Einfahrt, gegen die Vorschriften zur Ladungssicherung, gegen das Verbot des Nutzens von mobilen Endgeräten während der Fahrt oder gegen die Gurtpflicht. Im Hinblick auf die Fahrtüchtigkeit der Fahrzeugführer konnte die Polizei ein positives Resümee ziehen. Es wurden eine Vielzahl an Alkohol- und Drogenschnelltests durchgeführt, welche jedoch allesamt negativ ausfielen.
Unterstützt wurde das Polizeirevier Halle (Saale) bei den Verkehrskontrollen durch Kräfte der Landesbereitschaftspolizei.
Gurtpflicht bei E-Rollern?
…in der Zeit von 8.00 Uhr – 15.00 Uhr Alles klar ! Haben die auf Schulschwänzer gewartet ? War gestern für ca.1,5 h in der Innenstadt ( mit einem Leihroller), nach 17.00 Uhr, da sind mir Roller entgegen gekommen, die zu 2. darauf gefahren sind! Dafür braucht es keinen Drogentest ! Allerdings machen solche Verstöße auch das eigentlich gut durchdachte Image kaputt! Man muss nicht zu 2. fahren und man kann auch die Straße benutzen und nicht den Fußweg!
Ich dachte immer, man muß mit den Leihrollern, die in Halle angeboten werden, die Straße benutzen. Vielleicht liege ich ja falsch, aber die Roller haben Nummernschilder und für mich ist irgendwie klar: Alles was ein Nummernschild hat, gehört auf die Straße.
Da liegst du nicht ganz richtig. Es ist kein „Nummernschild“, sondern ein Versicherungskennzeichen. E-Roller gehören grundsätzlich auf den Radweg bzw gelten für sie die Fahrradregeln. Und zur Info: die für die Straßenbenutzung (inkl Rad- und freigegebene Fußwege) zugelassenen E-Roller fahren max 20 km/h. Wenn du mit deinem Auto durch die Stadt fährst, möchtest du gewiss nicht immer durch einen E-Roller ausgebremst werden.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter/
Und Ladungssicherung?
…kommt per Luftpost !
Die Alkoholtests bitte dann beim nächsten mal zwischen 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr Freitag und Samstag Nacht.
Die Pressemitteilung der Polizei ist aber auch noch etwas erklärungsbedürftig. Inwiefern kann man auf E-Bikes und E-Rollern gegeb die Anschnallpflicht verstoßen?
Einfach nochmal lesen, dann wird es sich auch Ihnen erschließen.
Die „normalen“ E-Bikes, die nur bis 25 kmh unterstützen, sind Fahrräder. Die bis 45kmh dürfte kaum jemand haben.
Vielen Dank für den expliziten Hinweis! Dann eben weniger subtil: auch wenn es die Überschrift und der Hinweis auf das Hauptaugenmerk der Kontrollen bei der Fahrtüchtigkeit beim Führen von Elektro-Kleinfahrzeugen suggerieren, erschließt es sich einem nicht, ob bei den Führern von Elektro-Kleinfahrzeugen überhaupt ein einziger Verstoß festgestellt wurde.
#clickbait
Es gibt doch auch „E-Skatebords“, die dürften gar nicht auf öffentlichem Gelände zugelassen sein. Hab so’n Ding schon von weitem gesehen.