Kontrollen von E-Scooter-Fahrern

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12 Antworten

  1. 10010110 sagt:

    Gurtpflicht bei E-Rollern?

  2. tom sagt:

    …in der Zeit von 8.00 Uhr – 15.00 Uhr Alles klar ! Haben die auf Schulschwänzer gewartet ? War gestern für ca.1,5 h in der Innenstadt ( mit einem Leihroller), nach 17.00 Uhr, da sind mir Roller entgegen gekommen, die zu 2. darauf gefahren sind! Dafür braucht es keinen Drogentest ! Allerdings machen solche Verstöße auch das eigentlich gut durchdachte Image kaputt! Man muss nicht zu 2. fahren und man kann auch die Straße benutzen und nicht den Fußweg!

    • stephan sagt:

      Ich dachte immer, man muß mit den Leihrollern, die in Halle angeboten werden, die Straße benutzen. Vielleicht liege ich ja falsch, aber die Roller haben Nummernschilder und für mich ist irgendwie klar: Alles was ein Nummernschild hat, gehört auf die Straße.

      • Spaziergänger sagt:

        Da liegst du nicht ganz richtig. Es ist kein „Nummernschild“, sondern ein Versicherungskennzeichen. E-Roller gehören grundsätzlich auf den Radweg bzw gelten für sie die Fahrradregeln. Und zur Info: die für die Straßenbenutzung (inkl Rad- und freigegebene Fußwege) zugelassenen E-Roller fahren max 20 km/h. Wenn du mit deinem Auto durch die Stadt fährst, möchtest du gewiss nicht immer durch einen E-Roller ausgebremst werden.

        https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter/

  3. Cynthia sagt:

    Und Ladungssicherung?

  4. Schluckspecht sagt:

    Die Alkoholtests bitte dann beim nächsten mal zwischen 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr Freitag und Samstag Nacht.

  5. Spaziergänger sagt:

    Die Pressemitteilung der Polizei ist aber auch noch etwas erklärungsbedürftig. Inwiefern kann man auf E-Bikes und E-Rollern gegeb die Anschnallpflicht verstoßen?

  6. rellah sagt:

    Die „normalen“ E-Bikes, die nur bis 25 kmh unterstützen, sind Fahrräder. Die bis 45kmh dürfte kaum jemand haben.

    • Spaziergänger sagt:

      Vielen Dank für den expliziten Hinweis! Dann eben weniger subtil: auch wenn es die Überschrift und der Hinweis auf das Hauptaugenmerk der Kontrollen bei der Fahrtüchtigkeit beim Führen von Elektro-Kleinfahrzeugen suggerieren, erschließt es sich einem nicht, ob bei den Führern von Elektro-Kleinfahrzeugen überhaupt ein einziger Verstoß festgestellt wurde.
      #clickbait

      • rellah sagt:

        Es gibt doch auch „E-Skatebords“, die dürften gar nicht auf öffentlichem Gelände zugelassen sein. Hab so’n Ding schon von weitem gesehen.