Kultusministerkonferenz beschließt Schulstart in Stufen
Einen genauen Zeitplan liefern Deutschlands Kultusminister zwar nicht. Doch bei ihrer heutigen Videoschaltkonferenz haben sie einen Stufenplan beschlossen.
Demnach soll es zuerst mit den Klassen 1 bis 6 losgehen. Alle übrigen Klassen bleiben im Distanzunterricht. In Stufe 2 wird dann für diese Klassen ein Wechselmodell eingeführt. Erst in Stufe 3 gibt es wieder für alle Schüler Präsenzunterricht.
Der genaue Zeitplan ist auch abhängig von der Entwicklung der Infektionszahlen.
Dazu sagte die neue Präsidentin der Kultusministerkonferenz und brandenburgische Bildungsministerin Britta Ernst: „Die Kultusministerkonferenz bekräftigt die große pädagogische Bedeutung des Präsenzunterrichts für die Schülerinnen und Schüler. Wenn sich in den Ländern Spielräume für Lockerungen ergeben, sollen die Grundschülerinnen und Grundschüler bzw. die unteren Jahrgänge als erstes wieder die Schule besuchen können. Für die Abschlussklassen sollen mit Blick auf die Abschlüsse und Prüfungen weiterhin Ausnahmen vom Distanzunterricht möglich sein.“
1. Die Kultusministerinnen und Kultusminister bekräftigen, dass die Öffnung von Schulen höchste Bedeutung hat. Ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. der Distanzunterricht in den Schulen über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Die Kultusministerinnen und Kultusminister betonen daher die Bedeutung einer schnellen Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen in Abwägung mit Fragen des Gesundheitsschutzes. Sollte es zu Lockerungen der im Dezember 2020 beschlossenen Maßnahmen kommen, müssen die Schulen von Anfang an dabei sein.
2. Die Kultusministerinnen und Kultusminister stellen fest, dass aufgrund der nach wie vor hohen 7-Tage-Inzidenzwerte und der nicht sicheren Einschätzung des Infektionsgeschehens in Folge der Feiertage u. U. die im Dezember beschlossenen Maßnahmen in Deutschland oder in einzelnen Ländern fortgeführt werden müssen.
3. Sollten es die Situationen in den einzelnen Ländern zulassen, ist die Rückkehr der Schülerinnen und Schüler aus dem momentan praktizierten Distanzunterricht bzw. der Aufhebung der Präsenzpflicht an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen entsprechend folgenden Stufen möglich:
Stufe 1:
Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 6. Die weiteren Jahrgänge der weiterführenden Schulen bleiben im Distanzunterricht.
Stufe 2:
Ergänzend Hybridunterricht (Wechselmodelle) für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und beruflichen weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 7 (durch Halbierung der Klassengrößen).
Stufe 3:
Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.
4. Für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen gilt weiterhin (Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13.12.2020) eine Ausnahme, um die Vorbereitung auf Prüfungen angemessen begleiten zu können.
Wir können das ganz ja auch auf Altersheime anwenden.
Die 75-80 Jährigen dürfen in Stufe 1 normalen Besuch, in allen Räumlichkeiten empfangen, ohne Einschränkungen.
In Stufe 2 dürfen die Hälfte der über 80 Jährigen Ihren Besuch zur einen Hälfte im Gemeinschaftsraum empfangen, zur anderen Hälfte im Speisesaal. Stufe 3 erklärt sich von selbst.
Da einschlägig bekannt ist, dass sich das Virus in Abhängigkeit vom Alter des Wirts verbreitet (oder eben auch nicht), ist das doch eine weitere plausible Vorgehensweise zur Eindämmung der Pandemie, oder nicht?!
Welche Zahl ist Voraussetzung für die einzelnen Stufen?
Weshalb nicht auch die Abschlussklassen auch? Die laufen doch den Kleinen eh nicht über den Weg? Es wäre so wichtig für die Zukunft der Jugend, den Abschluss noch ordentlich hinzubekommen!
Du hast so recht!
Text gelesen ????
Für die Abschlussklassen sollen mit Blick auf die Abschlüsse und Prüfungen weiterhin Ausnahmen vom Distanzunterricht möglich sein.“
4. Für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen gilt weiterhin (Beschluss……. vom 13.12.2020) eine Ausnahme, um die Vorbereitung auf Prüfungen angemessen begleiten zu können.
Vermutlich het er das „Begleiten“ nicht als Präsenzunterricht gewertet. Ich sehe noch nicht, dass die Abschlussklassen eindeutig in die Schulen beordert werden.
Zwischen „begleiten“ und Präsenz stehen oft viele Kilometer.
Ja Torsten hat recht, warum denkt ihr denn nicht mit
Oh was die schon alles beschlossen haben, aber was haben die getan. Buchs haben sie bisher geregelt immer nur geredet, typisch die Bildung geht den Bach runter und die Schüler und Lehrer badens aus
Schnelles Internet braucht die Schule, aber es passiert kaum was, aber reden das können sie viel
Schnelles Internet und dan dann?
Zudem schafft die Telekom es nicht, alles gleichzeitig abzuschließen!