Landesrechnungshof findet: Stadtjugendfeuerwehr-Wartin bekommt zu hohe Aufwandsentschädigung und soll das Geld zurückzahlen

Das könnte dich auch interessieren …

9 Antworten

  1. ★ ★ ★ ★ sagt:

    „Doch zu Reden ist mit der Behörde nicht.“

    Das ist selten der Fall.
    Hier sollte die Feuerwehr die Behördenmitarbeiter, die für die Kürzung zuständig sind, von ihrem Einsatzplan streichen. Auf Deutsch, wenn es bei denen mal brennen sollte oder was anderes für die Feuerwehr zu tun wäre, einfach freundlich absagen und Telefon auflegen.

    • Klar doch! sagt:

      Mach nur! Anschließend gibt es eine Jagd auf die Feuerwehr, bis sie zusammenbricht! Dann löscht die bei dir auch nicht mehr, du Fascho!

    • Horch und Guck sagt:

      „…wenn es bei denen mal brennen sollte oder was anderes für die Feuerwehr zu tun wäre, einfach freundlich absagen und Telefon auflegen…“

      Es ist ein wesentliches Merkmal zivilisierter Gesellschaften, diese Vergeltungssucht überwunden zu haben.
      Der Irrsinn wird ja schon in diesem Beitrag deutlich: Ein paar hundert Euro sollen vergolten werden mit unterlassener Hilfe, die in weitaus größere Schäden münden könnte.

  2. OMG sagt:

    Der Landesrechnungshof ist keine Behörde und auch nicht unfehlbar. Allgemein dürfte eigentlich bekannt sein, dass ein Stadtjugendfeuerwehrwart in kreisfreien Städten von Funktion bzw den Aufgaben mit einem Kreisjugendfeuerwehrwart vergleichbar ist. Daher ist die Auffassung des Landesrechnungshofs, wonach ein Stadtjugendfeuerwehrwart einem Gemeindejugendfeuerwehrwart entspreche, nicht nachvollziehbar.

  3. Jim Knopf sagt:

    Die Aufwandendschädigung ist angemessen nur wird das Geld anderweitig gebraucht.

  4. Malte sagt:

    Hinschmeißen den Bettel, sollen die doch zusehen, wer es macht. Vlt auch ein Immigrant oder Flüchtling?

    • Huch! sagt:

      Sonst machste doch hier immer auf mächtig Links. Heute mal fremdenfeindlich unterwegs?

      • Malte sagt:

        Hat damit nix zu tun, sondern nur damit, daß diese Menschen immer mit weniger Geld abgespeist werden können. frag mal Paketfahrer…

  5. Dölauer sagt:

    Genau, dann sollen alle Freiwilligen mal die Sache liegen lassen vielleicht finden sich ein paar überbezahlte Beamten die dann zum Einsatz fahren , in Ihrer Freizeit. 🤢

  6. dümmeralsdiepolizeierlaubt sagt:

    Weltsozialamz ja – Geld für überdurchschnittliche Leistungen im Ehrenamt nein . Kohle ohne Ende für das fast regelmäßig nicht zutreffende Aufsagen des Zauberwortes Simsalabim ?
    Wahnsinn mit Methode oder Freiluftirrenhaus ?

  7. Hsr sagt:

    Wenn der Stadtrechnungshof was findet ist das meinst nicht Gutes. Höre man dax nich vor der Auszahlung feststellen können und nich erst Jahre später

  8. Osendorfer sagt:

    So geht man also mit den ehrenamtlichen Mitarbeitern um , na danke.
    Da findet sich bestimmt bald niemand mehr der den Job machen möchte.
    Daumen hoch , weiter so !

  9. Fritz sagt:

    Kann man es nicht einfach über Prämienzahlungen wieder ausgleichen? Oder anderweilige Aufwandsentschädigungen?

  10. Olti sagt:

    schade eigentlich dass der Landesrechnungshof nicht ständig die Höhen der Politiker-Diäten überprüft….kenne mich in den Feuerwehrstrukturen nicht aus,aber ist die Jugendfeuerwehr nicht auch eine freiwillige Feuerwehr? Also wenn freiwillig-dann muss da keiner hin