Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt entscheidet zur Corona-Verordnung: Schließung von Hotels und Gaststätten und Beschränkung privater Feiern im Herbst und Alkoholverbot waren rechtswidrig
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat vor dem Landesverfassungsgericht eine Klatsche zur 8. und 9. Corona-Eindämmungsverordnung aus dem Herbst kassiert. Demnach gab es Eingriffe in Grundrechte, zu denen die Landesregierung nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz nicht ermächtigt gewesen war.
Dabei geht es um die Beschränkungen privater Feiern, das Beherbergungsverbot und die Schließung von Gaststätten. Weil inzwischen die 10. Eindämmungsverordnung gilt und auch das Infektionsschutzgesetz des Bundes geändert wurde, hat dies zunächst nur Auswirkungen auf Ordnungswidrigkeitsverfahren. Wenn also ein Gaststätteninhaber ein Bußgeld kassiert hat, weil er im Gültigkeitszeitrum der 8. Eindämmungsverordnung geöffnet hatte, ist das Bußgeld nichtig. Auch das Alkoholverbot im öffentlichen Raum in der 9. Eindämmungsverordnung war nicht verfassungskonform.
Geklagt gegen die Verordnung hatte die AfD. Sie geht auch gegen die aktuell gültige 10. Eindämmungsverordnung vor. Hier gibt es aber noch keinen Termin.
Grundrechtseingriffe müssten einer Überprüfung standhalten, sagte Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. „Die Urteile zeigen, dass es richtig und wichtig war, dass der Bund mit der Schaffung des neuen Paragraphen 28 a im Infektionsschutzgesetz eine tragfähige Rechtsgrundlage für die Corona-Eindämmungsverordnungen der Länder geschaffen hat“, so die Ministerin in einer ersten Reaktion. Die Regelung führe jetzt konkret auf, welche Beschränkungen erlassen werden dürfen. Welche Auswirkungen die Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts habe, müsse jetzt genau betrachtet werden, sagte Grimm-Benne.
Zur Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung hat das Landesverfassungsgericht entschieden, dass die Regelungen über die damals geltende gesetzliche Grundlage im Infektionsschutzgesetz hinausgingen und daher nicht mit der Landesverfassung vereinbar waren. Dies betraf im Wesentlichen das Beherbergungsverbot, die Schließung der Gaststätten und die Untersagung von Reisebusreisen. Die Beschränkungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum, insbesondere von Trauungen und Trauerfeiern hingegen seien zwar durch das Infektionsschutzgesetz ausreichend legitimiert gewesen. Sie ließen jedoch die ihnen unterworfenen Bürger nicht hinreichend klar erkennen, was unter welchen Voraussetzungen geboten oder verboten war. Wegen Verstoßes gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gebot der Normenklarheit hat das Landesverfassungsgericht deshalb auch diese Regelungen für verfassungswidrig und daher nichtig erklärt. Die bereits unter der Geltung der erweiterten gesetzlichen Grundlage im Infektionsschutzgesetz erlassene Dritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung habe nur die Regelung zu privaten Zusammenkünften durch Neufassung auf die neue Grundlage gestellt. Diese hat das Landesverfassungsgericht in einer verfassungskonformen Auslegung für verfassungsgemäß erklärt.
Als nahezu vollständig verfassungsgemäß hat das Verfassungsgericht die Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung bewertet. Hiervon hat es lediglich das Verbot des Alkoholausschanks und ‑konsums in der Öffentlichkeit ausgenommen, das keine hinreichende gesetzliche Grundlage im Infektionsschutzgesetz gehabt habe. Zu den weiteren Regelungen hat es die verfassungsrechtlichen Grenzen klargestellt. So hat es das Verbot von Busreisen auf touristische Reisebusreisen beschränkt, so dass dieses Verbot nicht auf Busreisen anwendbar war, die sich nicht wesentlich vom Personenfernverkehr auf der Schiene unterscheiden.
Zu den Urteilen erklärt Oliver Kirchner, Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt:
„Durch das Landesverfassungsgericht sehen wir die Kritik der AfD an der Lockdown-Politik bestätigt. Die Beschränkungen der Corona-Eindämmungsverordnungen sind nicht nur in wesentlichen Teilen wirkungslos, widersprüchlich, wirtschaftsfeindlich und unsozial, sie sind eben auch – wie jetzt festgestellt – verfassungswidrig. Die Regierung hat ohne ausreichende gesetzliche Grundlage und ohne hinreichend klare Regelungen die Grundrechte von Millionen von Menschen verletzt und in Kontaktverbot und Isolation gehalten, Branchen und Betriebe geschlossen. Die Verordnungen waren und sie sind handwerklich schlecht gemacht. Die Fachkritik des Verfassungsgerichts dazu war bereits in den mündlichen Verhandlungen im Februar und März deutlich geworden. Trotzdem hat die Landesregierung weiter an den Maßnahmen festgehalten und verwendet teils bis heute die beanstandeten Regelungen.
Der Bürger darf verlangen, dass sich der Rechtsstaat rechtstreu verhält, gerade bei Lockdown und Branchenschließungen. Doch darum scheren sich die Corona-Kungelrunden mit der Kanzlerin augenscheinlich wenig. Es ist schon bezeichnend, wenn sich Ministerin Grimm-Benne und ihre Hausspitze nicht einmal ihr eigenes Urteil anhören. Wir fordern als AfD-Fraktion umso mehr: Konsequent Risikogruppen schützen, Lockdown beenden und Rechtsstaat wiederherstellen. Die heutigen Ausführungen des Verfassungsgerichts können dazu beitragen. Ich wünsche mir zum Wohl der Bürger, dass sich die Landesregierung die Urteile wenigstens im Nachgang zu Herzen nimmt und zukünftig besser handelt. Die AfD hat durch das erfolgreiche Einschalten des Gerichts hoffentlich dazu beigetragen.“
Die ganzen Lock-Downmaßnahmen sind rechtswidrig. Die Geschäfte und die Gastronomie haben die geforderten Hygienemaßnahmen umgesetzt und eingehalten und trotzdem werden die Türen verriegelt und verrammelt. Hauptsache die Obersten genießen (Reise-) Freiheit und können tun und machen, was die unterste Schicht nicht darf. Alles nur noch Volksverdummung.
Es ist erstaunlich dass eine Partei wie die AFD das Landesverfassungsgericht bemühen musste um der
Landesregierung auf zu zeigen dass sie geltendes Recht außer Kraft gesetzt hat.
Danach muss sich die Regierung bei ihren Wählern entschuldigen.
Es ist erstaunlich, wie Sie aus dem Richterspruch (stark verkürzt): „die achte Verordnung ist überwiegend verfassungswidrig, die neunte überwiegend verfassungskonform“ ablesen, dass „die ganzen Lockdownmaßnahmen rechtswidrig wären. Ihre Behauptung ist schlicht und einfach falsch. Bitte lesen Sie den Artikel ganz.
Ich finde es peinlich, was selbst nach einem Jahr Corona keine ordentlichen rechtssicheren Massnahmen, die auch Individual- und Wirtschaftsrechte berücksichtigen erarbeitet worden sind. Und das so ausgerechnet die AFD dies erst aufzeigen muss. So spielt man dieser Partei Wähler zu, wie Frau Merkel es schon seit Jahren tut. Traurig.
„…….Hauptsache die Obersten genießen (Reise-) Freiheit …….“ Also nach Malle sind keine der „Obersten“ gereist.
obendrauf kommt für die Malle-Urlauber noch dies:
https://www.tagesspiegel.de/plus/war-es-das-mit-der-ostersaison-mallorca-verhaengt-ausgangssperre-weil-neue-corona-welle-droht/27042678.html
Auch außerhalb von Corona würde ich dort eine Ausgangssperre für das deutsche Kommasäufer-Pack verhängen.
Das Kommasäuferpack ist vor allem im Schnellschreibermilieu anzutreffen. – Nee, alles gut.
Ich sauf lieber Bier. Komma schmeckt schaizze. Aber mit Bier, da könnt ich mich schon ins Koma sufen. Pünktchen, Pünktchen, Komma, Strich, fertig ist das …
😂😂
Man muss fairerweise sagen, die sind dort nich.
Es gibt viele kleine Hotels und Fincas, wo es sich entspannt leben lässt.
Tja… 🤷 Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Das war abzusehen.
Nee malle ist denen zu popelig
Wer übernimmt nun die daraus entstandenen Kosten? Den daraus entstandenen Schaden an der Menschheit???
Kommt ein bisschen spät, die Erkenntnis!!! Aber noch rechtzeitig vor der Wahl!!
Grimm Benne merkt null!
Gut, dass wir in einem Rechtsstaat Leben. Nützt nur keinen was. Außer Verbrechern und Politikern natürlich.
Die Kosten sind das eine, kann man auf Basis dieses Urteils klagen und was folgt daraus für die aktuellen Bestimmungen?
Die Situation ist grundsätzlich gleich. Wenn eine Gaststätte oder Hotel öffnet, könnte er sich auf dieses Urteil grundsätzlich berufen.
Bleiben wir neugierig.
Kann „er“ nicht. Man muss nur den Artikel ganz lesen, nicht bloß die (meiner Meinung nach unrichtige, weil unvollständige) Überschrift. Kurz: Die achte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung war in weiten Teilen verfassungswidrig, die Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung dagegen bis auf Verbot des Alkoholausschanks und ‑konsums in der Öffentlichkeit verfassungskonform. Die aktuell geltende 10. wurde noch gar nicht thematisiert.
Ich find das alles sehr fragwürdig.
Kann man von allen Intensivpatienten (aus einem Jahr) mal den Durchschnitt aus Halle errechnen?
Warum hab ich das Gefühl, der würde bei über 70 Jahre liegen?
Was ich damit sagen will: Warum sperrt man uns alle ein? Zumindest nach dem 1. Lockdown war absolut klar, das nicht alle gleich gefährdet sind.
Für mich nicht nachvollziehbar, zumal man auch Depressionen oder psychische Erkrankungen, Selbstmorde, sowie unterbrochene Behandlungen zu den Corona-Opfern zählen müsste, wo ich mir sicher bin, das ist eine enorme Anzahl und übersteigt den Lockdown-Nutzen.
Klar gibt es Corona, aber intelligente Konzepte fehlen.
Zeitweise fühlte es sich so an, als dürfe man arbeiten, aber bloß keinen Spaß haben.
Wenn der Politik so viel gelegen ist, an Inzidenzen, dann bitte Bus/Straßenbahn/Zug lahmlegen. Dann kann man zwar nicht mehr arbeiten, aber das interessiert doch bei den Selbstständigen auch nicht.
@Jo:
Waren die Patienten im Durchschnitt über 70 ?(Kg schwer?)
Spaß beiseite. Du hast Recht bei vielen Deiner Aufzählungen, aber es hilft nichts Fälle gegenzurechnen.
Man darf wegen Corona nicht alle anderen Erkrankungen aus den Augen verlieren, absolut richtig. Die Kliniken müssen alle Aufgaben weiterhin erfüllen können, die es vor Corona schon gab und immer noch gibt. Dafür wäre natürlich mehr Kraft vorhanden, wenn man für die Coronaeindämmung nicht unnötige Kräfte verbrauchen müsste, weil es manche Zeitgenossen nicht so richtig raffen (wollen oder können) So ist derzeit die Todesrate bei TBC (Weltweit) mit Corona nahezu vergleichbar. Oft werden die Patienten wegen Corona nicht in Kliniken behandelt, obwohl ihnen geholfen werden könnte.
Wir müssen lernen MIT Corona zu leben, wie mit vielen anderen Gefahren auch.
@Jo,von mir 10 Point.
Eruiert die doch einfach weg
traurig ! Im Herbst wurde geklagt und jetzt das Urteil, wem nützt das jetzt noch, wenn die Mühlen der Justiz immer so langsam mahlen.
Und geklagt hatte die Paartei, die niemand wählen soll.
Aber eine bessere Wahlwerbung konnte sie nicht bekommen, dann auch noch die Skandale in der CDU. So kann man auch einer partei zum Sieg verhelfen, die eigentlich nicht regieren sollte.
@Wähler
Schließe mich den Ausführungen vollumfänglich an
Warum sollte die Afd nicht regieren ? Weil sie schlauer oder kompetenter in Politik ist wie die Altparteien ?
@Wähler
Ja, leider dauert es lange. Damals mussten Politiker unter enormen Zeitdruck ein Schema entwerfen, was es noch nie vorher gab, wie man mit dieser neuen Situation umgehen müsste. Die daraus entstandenen Regelungen waren teilweise nicht immer ganz rechtens. Dafür htte nun ein Gericht einige Monate Zeit darüber nachzudenken, und es war nicht alles ok. Das wurde seitens der AFD angestoßen, und nun verkündet.
Die bemängelten Stellen sollen inzwischen zweifelsfrei rechtens sein in neuen Verordnungen. Man wird sehen. . .
Wichtig ist das Urteil für Menschen, die sich nicht an die Regelelungen hielten, und Bußgeld zahlen sollen. Da können diese nun gegen angehen.
So kann man natürlich gegen alle Regelungen verstoßen, in der Hoffnung, die AFD klagt dagegen. . . .
Das macht natürlich alles viel leichter für jeden.
Ach nee, die haben aber lange gebraucht bis sie zu dem Ergebnis gekommen sind, sehr hilfreich