Liberale Hochschulgruppe in Halle will “Bachelor of Laws”

Das Land Hessen einen Beschlussvorschlag für die anstehende Justizministerkonferenz im Herbst 2022 vorgelegt, der eine bundesweite Einführung des integrierten „Bachelor of Laws“ (LL.B.) im Rahmen des Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaften anregt. Ein integrierter „Bachelor of Laws“ soll nach der Absolvierung bestimmter Prüfungsleistungen verliehen werden, ohne dass dazu eine zusätzliche Immatrikulation notwendig ist. 

Und die Liberale Hochschulgruppe Halle (Saale) begrüßt diesen Vorschlag ausdrücklich und hat an Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger geschrieben, diesen Vorschlag zu unterstützen. “Die Möglichkeit zum Erwerb eines zusätzlichen Abschlusses während des Jurastudiums würde sowohl für die Studierenden als auch den Hochschulstandort Halle (Saale) eine Vielzahl an Vorteilen mit sich bringen”, heißt es in einem Brief an die Ministerin.

Andere Bundesländer gehen bereits diesen Schritt. So ist in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen die Prüfung beziehungsweise Einführung des „Bachelor of Laws“ bereits Teil des Koalitionsvertrages. Anfang August hat zudem das Rektorat der Universität Leipzig in einer Grundsatzentscheidung festgelegt, dass der integrierte „Bachelor of Laws“ ab dem Wintersemester 2023/24 Teil des dortigen Jurastudiums sein soll. “Dies verschafft der juristischen Fakultät in Leipzig einen massiven Standortvorteil gegenüber derjenigen in Halle”, beklagt die Liberale Hochschulgruppe. “Sachsen-Anhalt muss nun nachlegen, um die Konkurrenzfähigkeit der Martin-Luther-Universität sicherzustellen.”

Aus diesem Grund solle sich Sachsen-Anhalt bei der Justizministerkonferenz 2022 für den Beschlussvorschlag aus Hessen einsetzen und darüber hinaus die Einführung des „Bachelor of Laws“ in Sachsen-Anhalt vorantreiben. “In Zeiten des Fachkräftemangels in der Justiz ist ein zeitgemäßes Jurastudium ohne unnötigen psychischen Druck dringend geboten. Stellen Sie sich an die Seite der Studierenden und werden Sie Wegbereiterin!”, heißt es weiterhin im Brief an die Ministerin.

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Keine Antworten

  1. Buerger sagt:

    Kompletter Blödsinn. Das schafft nur noch mehr unqualifizierte Absolventen. Bachelorjuristen dürfen gar nichts. Es gibt ausreichend Universitäten an denen das getestet wurde. Am Ende gehen die meisten dann doch lieber in Staatsexamen, weil sie Volljuristen werden wollen. Man muss nicht alles aus Leipzig nachmachen.

    • Nü nü nü sagt:

      Beschreibe mal genau den Schaden, den du von diesem Abschluss erwartest.

      Es ist ja kein Ersatz, sondern eine Ergänzung. Das ist dir hoffentlich bewusst. Den „LL.M.“ gibt es schließlich auch…

      • Steff sagt:

        Hurra, ein Versagerabschluss. Es verringert den Druck natürlich erheblich, wenn man weiß, dass man damit in der Praxis nichts machen kann. Die Sachbearbeiter im ÖD sind spezifisch ausgebildet. Ebenso die Refas, Rechtspfleger und Urkundsbeamten. Die bringen Praxiswissen mit, dass die Jura-Bacheloretten nicht haben. Die können dafür alle Theorien zum ETBI und das Prüfungsrecht des BundesPräs 4 rauf unter runter. Beziehungsweise: können sie gerade nicht. Weil diejenigen, die den Stoff beherrschen machen entspannt das 1. Examen.

      • Buerger sagt:

        Auch der Master ist Blödsinn. Im juristischen Bereich zählt nur das Staatsexamen und sonst nichts. Es hat, wie bereits geschrieben wurde, keinen Mehrwert. Wer abbrechen möchte kann sich die Module auch so anrechnen lassen.

        • komm schon sagt:

          Er soll für dich auch keinen Mehrwert haben. Du bist nicht Zielgruppe. Die Frage ist, was dich daran stört. Du studierst ja offenbar keine Rechtswissenschaften und hast es wohl auch nie.

        • Bologna-Jünger sagt:

          Und genau das ist der Unsinn, dass man in der Juristerei nur das Staatsexamen kennt.

          Ein Volljurist kann sich durch Zuarbeiten von Juristischem Fachpersonal optimieren und die Kostensätze anders kalkulieren.

          In Unternehmen reichen vielleicht auch juristische Fachkräfte ohne Staatsexamen.

  2. Enricos Sklave sagt:

    „Die Möglichkeit zum Erwerb eines zusätzlichen Abschlusses während des Jurastudiums würde sowohl für die Studierenden als auch den Hochschulstandort Halle (Saale) eine Vielzahl an Vorteilen mit sich bringen”

    Welche denn? Schaut man sich Referentenstellen oder Leiterstellen im öffentlichen Dienst wird dort immer ein juristisches Staatsexamen gefordert oder halt ein hoher Fachspezifischer Abschluss, aber niemals ein Bachelor.

    Das 1. jur. Staatsexamen ist von der Anerkennung den Bachelor of Laws in jeder Hinsicht überlegen.
    Was sind also die Vorteile? Vorzeitiges abbrechen und eher einen Bachelor of Law nehmen? Okay, das geht aber auch mit einem Wechsel, da man sich viele Module anerkennen lassen kann…

  3. Milliarden Schulden die noch unsre Ur-Enkel abzahlen dürfen sagt:

    Da kann man sich jetzt das 9-euro-Ticket einrahmen, an die Wand hängen und seinen Enkeln später erzählen: „… nicht alles früher war schlecht…“

  4. 10010110 sagt:

    Dieser ganze angloamerikanische Kackscheiß ist nichts Wert.

  5. Bologna-Jünger sagt:

    Ich finde es gut, wenn man auch bei Juristen die Bologna-Abschlüsse einführt.

    Es gibt genug Aufgaben, für die man keinen Volljuristen benötigt und bezahlen will.

    Insgesamt bietet sich so die Möglichkeit, dass es weniger Jura-Studenten ohne berufsqualifizierenden Abschluss gibt.

  6. Tim Buktu sagt:

    Bachelor of Laws? Gute Sache, unbedingt. Die aktuellen Richter entscheiden oft schon so, wie man es von Halbgelernten erwarten würde. Geht also in die richtige Richtung und spart Geld.

  7. Uwe sagt:

    Muss man da studieren um das zu erreichen?