Liberalisierung Sonn- und Feiertagsgesetz und Novellierung Ladenöffnungszeitengesetz

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4 Antworten

  1. Pepe sagt:

    Da wird sich wohl sobald nichts öffnen, wenn überhaupt noch
    Geschäfte überleben.

  2. Mephisto sagt:

    Das nützt gar nichts, wenn vorher die Mehrzahl der Läden pleite ist

  3. 10010110 sagt:

    Späti-Betreiber interessiert das Geschwurbel eh nicht.

  4. Andi sagt:

    Ich hätte gedacht, es wurde endlich mal das Thema Sonntagsöffnung von Spätis angegangen. Aber nee.

  5. Hornisse sagt:

    Viele Händler werden leider nichts mehr davon haben,da sie zum endgültigen Beschluß schon pleite sind.

  6. Leser sagt:

    Da können einem die Frauen, Mütter, die im Einzelhandel arbeiten leid tun. Sie werden dann noch weniger Zeit für ihre Familie und Kinder haben. Und das auch noch zum großen Teil bei schlechter Entlohnung. Es lebe die Profitgier!

  7. KGS sagt:

    Ich denke jetzt mal an die vielen Menschen die auch an Sonn und Feiertagen und das sogar in der Nacht, arbeiten müssen. All die Krankenschwestern Rettungsassistenten Straßenbahn Bus und Taxifahrer, Mitarbeiter in den Kraft und Wasserwerken Polizisten und wer auch immer noch dafür sorgt dass das der Rest der Menschen auf eine Infrastruktur zurückgreifen kann.

    Sollen die Läden doch ruhig auch am Sonntag öffnen…den Beschäftigten dort muss dann allerdings ZWINGEND ein Ausgleich in Freizeit am Stück gewährt werden und ich kenne auch etliche Mitarbeitende des Verkaufs welche ihrerseits einen freien Tag in der Woche gut fänden. Diese starre Fixierung auf den Sonntag finde ich nicht mehr zeitgemäß. Die „armen“ Verkäuferinnen haben dann auch mal die Möglichkeit in der Woche wichtige Termine ohne Zeitdruck wahrzunehmen

    • Malte sagt:

      es war ja angedacht, den Ausgleich sowohl finanziell, also als Zuschlag zum Lohn, als auch als Zeitzuschlag, sprich, erweiterte Freizeit zu geben. Dafür konnte sich dann auf Arbeitgeberseite natürlich(?) niemand erwärmen. Es hätte bedeutet, für 8 Stunden Arbeit 12,5 Stunden Freizeit und den stündlichen Lohnzuschlag von 50% zu erhalten. Wäre ja wohl auch fair gewesen? Für die oben genannten Berufsgruppen gibt es sowas übrigens auch in den Tarifverträgen. Außerdem sollte beim Handel die absolute (auch nicht versteckte Zwanghaftigkeit!) Freiwilligkeit festgeschrieben werden, aber auch da gab es nur Ablehnung…
      Ein Schelm…

  8. dsr sagt:

    Was die für ein Blödsinn beschließen