Liberalisierung Sonn- und Feiertagsgesetz und Novellierung Ladenöffnungszeitengesetz
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat in der heutigen Kabinettssitzung dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage und des Ladenöffnungszeitengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zugestimmt. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Befassung zugeleitet. Mit der Novellierung wird das Sonn- und Feiertagsgesetz in Sachsen-Anhalt liberalisiert, zudem das Ladenöffnungszeitengesetz des Landes im Hinblick auf die rechtssichere Beurteilung der Zulässigkeit von Sonntagsöffnungen durch die Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden als Erlaubnisbehörden angepasst.
Sachsen-Anhalts Innenminister Michael Richter: „Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt zur zeitgemäßen Fortentwicklung des Sonn- und Feiertagsrechts und des Ladenöffnungszeitenrechts. Der Schutz stiller Feiertage bleibt weiterhin gewährleistet, die Einschränkungen werden jedoch zeitlich deutlich und auf das notwendige Maß zum Schutz stiller Tage reduziert. Der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe sowie die gesetzlichen Feiertage bleiben geschützt. Die Zahl der Feiertage in Sachsen-Anhalt bleibt unverändert“.
Das Änderungsgesetz umfasst insbesondere folgende Neuerungen:
- Streichung des Buß- und Bettages hinsichtlich des erhöhten Schutzes an stillen Tagen,
- Öffnung der beiden „stillen“ Tage Volkstrauertag und Totensonntag für Veranstaltungen nicht gewerblicher Art in geschlossenen Räumen ab 17 Uhr,
- Vorverlegung des erhöhten Schutzes am Heiligabend auf 14:00 Uhr,
- Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs „besonderer Anlass“ zur Verkaufsstellenöffnung an Sonn- und Feiertagen,
- Sicherung der Ladenöffnungsmöglichkeiten in Notlagen (z. B. Pandemie).
Hintergrund:
Da der Schutz von Sonn- und Feiertagen in einem engen Zusammenhang mit dem Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt steht, wurde der Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt erarbeitet.
Im Rahmen der Vorbereitung der Gesetzesnovellierung hatte das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Ende 2019 zwei öffentlichen Diskussions-Veranstaltungen in Lutherstadt Wittenberg und in Magdeburg durchgeführt. Bei diesen gesellschaftspolitischen Dialogen wurde öffentlich unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen, der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände und von Sportverbänden diskutiert. Schwerpunkt war die Frage „Wie begehen wir unsere Feiertage?“ im Spannungsfeld von Tradition, christlichen Werten und Arbeitnehmerschutz auf der einen und Säkularisierung sowie Freizeitgestaltung auf der anderen Seite. Die Ergebnisse der beiden Diskurs-Veranstaltungen haben Einfluss auf die Vorbereitung der Gesetzesnovellierung genommen.
Die Gesetzesnovellierung war durch die regierungstragenden Landtagsfraktionen im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode vereinbart worden.
Da wird sich wohl sobald nichts öffnen, wenn überhaupt noch
Geschäfte überleben.
Das nützt gar nichts, wenn vorher die Mehrzahl der Läden pleite ist
Späti-Betreiber interessiert das Geschwurbel eh nicht.
Die sollen eigentlich schon längst geschlossen sein und zu bleiben müssen
Ich hätte gedacht, es wurde endlich mal das Thema Sonntagsöffnung von Spätis angegangen. Aber nee.
Viele Händler werden leider nichts mehr davon haben,da sie zum endgültigen Beschluß schon pleite sind.
Da können einem die Frauen, Mütter, die im Einzelhandel arbeiten leid tun. Sie werden dann noch weniger Zeit für ihre Familie und Kinder haben. Und das auch noch zum großen Teil bei schlechter Entlohnung. Es lebe die Profitgier!
Bin nicht auf dem neuesten Stand, aber sind Mütter nicht immer Frauen?
Ich denke jetzt mal an die vielen Menschen die auch an Sonn und Feiertagen und das sogar in der Nacht, arbeiten müssen. All die Krankenschwestern Rettungsassistenten Straßenbahn Bus und Taxifahrer, Mitarbeiter in den Kraft und Wasserwerken Polizisten und wer auch immer noch dafür sorgt dass das der Rest der Menschen auf eine Infrastruktur zurückgreifen kann.
Sollen die Läden doch ruhig auch am Sonntag öffnen…den Beschäftigten dort muss dann allerdings ZWINGEND ein Ausgleich in Freizeit am Stück gewährt werden und ich kenne auch etliche Mitarbeitende des Verkaufs welche ihrerseits einen freien Tag in der Woche gut fänden. Diese starre Fixierung auf den Sonntag finde ich nicht mehr zeitgemäß. Die „armen“ Verkäuferinnen haben dann auch mal die Möglichkeit in der Woche wichtige Termine ohne Zeitdruck wahrzunehmen
es war ja angedacht, den Ausgleich sowohl finanziell, also als Zuschlag zum Lohn, als auch als Zeitzuschlag, sprich, erweiterte Freizeit zu geben. Dafür konnte sich dann auf Arbeitgeberseite natürlich(?) niemand erwärmen. Es hätte bedeutet, für 8 Stunden Arbeit 12,5 Stunden Freizeit und den stündlichen Lohnzuschlag von 50% zu erhalten. Wäre ja wohl auch fair gewesen? Für die oben genannten Berufsgruppen gibt es sowas übrigens auch in den Tarifverträgen. Außerdem sollte beim Handel die absolute (auch nicht versteckte Zwanghaftigkeit!) Freiwilligkeit festgeschrieben werden, aber auch da gab es nur Ablehnung…
Ein Schelm…
Was die für ein Blödsinn beschließen