Licht für die Hafenbahntrasse

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4 Antworten

  1. 07 sagt:

    Ich freue mich für die Radler

  2. Marc sagt:

    Noch mehr Lichtverschmutzung… das verstehe wer will. Die Menschen die an der Trasse wohnen sind wohl eher froh darüber, das es in der Nacht auch mal dunkel ist. Fährräder haben Licht und spazieren gehe ich auch nicht im Dunkeln auf der Raabeninsel.

  3. ZANDER sagt:

    Die können auch eine andere Straße wählen. Die beleuchtet ist und wo sich keine Kriminellen rumtreiben.

  4. UM sagt:

    Super Idee. Allerhöchste Zeit mun endlich auch dort ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen

  5. G sagt:

    Und bitte nicht vergessen.. Der Weg sollte beheizbar und überdacht sein, sowie alle 50 m eine servicestadion haben.. 24/7 besetzt und gratis.

  6. Es gibt andere Baustellen sagt:

    Die Stadt sollte lieber mal hinter dem Maritim die Lampen reparieren. Dort funktioniert nicht eine einzigste mehr. Selbst der bewirtschaftete Parkplatz ist stock dunkel.
    Dort müssen aber Fußgänger vom oder zum Riebeckplatz lang und was sich in dem Areal oft rumtreibt ist schon bedenklich. Da läuft bei vielen die Angst mit.
    Radfahrer können auch mal einen kleinen Umweg in kurzer Zeit fahren wenn ihnen eine Strecke zu mulmig wird.

  7. theduke sagt:

    Ja, und um den Hufeisensse an dem hässlichen Bitumenweg sollten auch Lampen stehen. Damit die Inliner und Radfahrer dort auch im Dunkeln fahren können.

  8. 07 sagt:

    Was heißt denn hässlichen bitumenweg? Ich bin froh dass es den gibt, bin lange genug im Schlamm rumgewadet. Der kann aber dunkel bleiben

  9. Hallenser2 sagt:

    Die Hafenbahntrasse ist ein gemäß StVO ein Gehweg, der ausschließlich für Fußgänger genutzt werden darf, auch wenn dieser täglich gesetzeswidrig von Radfahrer*innen genutzt wird (mit Ausnahme von Kindern plus Begleitperson). Vielleicht sollte eine Petition eher auf eine Verbreiterung des Weges abzielen, damit man ggf. den Radverkehr (mit)zulassen könnte.

    • Radfuchs sagt:

      Du schreibst Unsinn.

      • Hallenser2 sagt:

        Lies die StVO. Solche Kommentare zeigen einmal mehr, wie wenig sich Einige mit Gesetzen befassen.

        • B.& A.N. Fasser sagt:

          Die StVO ist eine Rechtsverordnung. Wo in dieser Rechtsverordnung steht etwas von Hafenbahntrasse? Spaß. 🙂 Natürlich steht dort nichts von Hafenbahntrasse. Es sind ja allgemein gültige Regeln, die sich natürlich auch auf die Hafenbahntrasse übertragen lassen.

          Was steht dort, woran man einen Gehweg erkennt, der ausschließlich für Fußgänger genutzt werden darf? Gern mit genauer §-Bezeichnung. Danke!

          • Schnulli sagt:

            Auf der Strecke gibt es Zeichen 240 und 239 mit dem Zusatz „Radverkehr frei“. Mir erschließt sich daher auch nicht wo der Hallenser2 hier einen reinen Gehweg sieht. Der unbeleuchtete Abschnitt wie in der Petition geschrieben ,zwischen Sophienhafen und Böllberger Weg ist mit 240 ausgeschildert.

            „Ge- oder Verbot
            1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).
            2. Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen.
            3. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.
            4. § 2 Absatz 4 Satz 6 bleibt unberührt“

            Wie immer gilt: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Wahrheitsfindung.

        • Radfuchs sagt:

          Du bist im falschen „Gesetz“ unterwegs. Grünanlagen sind keine Verkehrsräume und unterliegen nicht der StVO. Ihre Nutzung ist in einer Satzung der Stadt Halle geregelt.

  10. Hallenser2 sagt:

    Fahrräder gehören zu den Fahrzeugen und damit grundsätzlich auf die Straße (§ 2 StVO). Ausnahmen gibt es für Kinder bis 8 Jahre und deren Begleitung. Wenn es die Verkehrszeichen 237 (Sonderweg Radfahrer), 240 (getrennter Rad-/Fußweg) oder 241 (gemischter Rad-/Fußweg) anzeigen, muss der Radfahrer diesen nutzen. Wenn das Zusatzzeichen 2211 (Radfahrer frei), darf der Fußweg mit Schrittgeschwindigkeit ohne Beeinträchtigung von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt werden. Und vielen Dank für die Korrektur!

    • Grohmann sagt:

      Guckst du nochmal 240, 241. Da hast du noch ne Verwechslung. 😉

    • Keinzeit sagt:

      Die grundsätzliche Straßenbenutzungspflicht gilt nur im Bereich von designierten Fahrbahnen. Da wo keine Fahrbahn im Sinne der StVO ist, kann also auch eine Benutzungspflicht nicht gelten. Anders formuliert: Abweichende Benutzungspflichten /-verbote kann es nur dort geben, wo es überhaupt abgetrennte Bereiche gibt. So zum Bsp. Gehwege, deren Benutzung durch Fußgänger vorgeschreiben ist (§25 StVO). Gibt es keinen, dürfen oder vielmehr müssen Fußgänger eben die Fahrbahn nutzen.

      Die Hafenbahntrasse ist an vielen Stellen gar nicht beschildert. Dort dürften theoretisch auch Kraftfahrzeuge fahren. Deswegen die Poller an den Einfahrten. Ein reiner Gehweg wird jedoch durch Zeichen 239 angeordnet. Das steht nirgends, zumindest nicht ohne den Zusatz „Radfahrer frei“. Somit kann die Hafenbahntrasse euch kein „Gehweg, der ausschließlich für Fußgänger genutzt werden darf“ sein. Isso.

    • Radfuchs sagt:

      Als Gehwege im Sinne der StVO werden nur die straßenbegleitenden Seitenstreifen bezeichnet. Die Hafenbahntrasse ist kein straßenbegleitender Gehweg, sondern gehört zu den Grünanlagen und unterfällt damit der Grünanlagenbenutzungssatzung.

      • Radfuchs sagt:

        Die Hafenbahntrasse ist laut Eigenaussage der Stadt Halle ein „Freizeitweg“:

        https://www.halle.de/de/Verwaltung/Stadtentwicklung/EFRE-2014-2020/Die-Saline-Insel/index.aspx

        Sofern dort Verkehrsschilder stehen, haben die rein rechtlich gar keine Wirkung, weil die StVO dort gar nicht gilt. Man verwendet einfach nur die bekannten Zeichen, um ein gewünschtes Verhalten zu erreichen.

        • Schnulli sagt:

          Interessanter Punkt und ich neige diesem zu zustimmen. Bin mir aber noch nicht sicher, ob hier die StVO aus ihrem genannten Grund wirklich nicht gilt. Wie verhält es sich denn dann bei Fahrradstraßen?
          Aber wichtiger Punkt dennoch, da wenn hier die Grünanlagenbenutzungsordnung greift ein benutzen durch E-Roller m.E. nicht zulässig ist. Meinungen?

          • Radfuchs sagt:

            Eine Fahrradstraße ist – wie der Name schon verrät – eine Straße, für die die Straßenverkehrsordnung gilt.

            Die hallesche Grünanlagenbenutzungssatzung ist Stand 2018, wenn ich das richtig herausgesucht habe. Da sind E-Roller logischerweise noch nicht explizit erwähnt. Aber ich wüsste nicht, wieso man darauf herumreiten sollte, solange sich Nutzer dieser neumodischen Dinger genauso rücksichtsvoll bewegen wie dies die Satzung von Radfahrern verlangt.

  11. Schnulli sagt:

    Nachtrag: Entschuldige die Ungenauigkeit. Ich meinte Fahrradschnellwege, nicht Fahrradstraßen.

  12. rellah sagt:

    Ich habe, wenn ich mal da geradelt bin, immer ein „friedliches Nebeneinander“ von Fußgängern, Skatern, Radfahrern,… erlebt.
    Ein „Baufehler“ ist die Schiene in der Mitte. Die soll zwar auf die ehemalige Hafenbahn hinweisen, aber da hätte ein kurzes Stück gereicht.

    • Keneder sagt:

      so wäre es gewesen, aber man mußte ja den Denkmalschutz bemühen und reichlich vergiftetes Packlager und Holzschwellen imTrassenbereich belassen.

      • Denk mal! sagt:

        HaJo, man „musste“ nicht den Denkmalschutz bemühen. Der wird von sich aus tätig. Traurig, dass du das immer noch verstanden hast. Wird wohl auch nichts mehr…

      • rellah sagt:

        Die die das projektiert haben, haben ziemlich gedankenkenlos gearbeitet.
        ZB Rumpelpflaster vor Straßenquerungen ist schon ok, aber da hätte man die Pflastersteine versetzt legen müssen, so können Skater leicht stürzen. Und warum ist das Rumpelpflaster vor der Zufahrt zu den Tennisplätzen? Eigentlich müssten die Hafenbahnnutzer Vorrang haben.