Liebich-Demo: wenn der Nazi-Mob losrammelt – Dunkelhäutiger muss ärztlich behandelt werden

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63 Antworten

  1. Daniel M. sagt:

    Ist klar….

  2. Sperrt ihn ein sagt:

    „Auf Betreiben des rechtsextremen Mobs wurde die dunkelhäutige Person durch die Polizei umstellt und gefesselt.“

    An dieser Stelle einmal: Danke, Polizei Halle, dass du weiterhin nutzlos bist, Geld verschwendest und die Uniform blamierst. Herzlichen Dank.

    • Hans G. sagt:

      Der Satz kommt um so glaubwürdiger bei dem Nick. Welcher Mob darf denn bestimmen wer gefesselt wird? Blöd wenn es ein Video gibt und der Herr wohl nicht auf Betreiben des rechtsextremen Mobs umstellt und gefesselt wurde.

  3. Basti sagt:

    Wieso musste jemand wegen Zeigens des Mittelfingers gefesselt werden ? Warum umstellt man die Person, als ob es ein Lynchmob ist ? Es klingt fast so, als sei die Polizei schon ergebener Erfüllungsgehilfe des kleinen braunen Nazizwerges.

  4. Nazi-Jäger sagt:

    „Auf Betreiben des rechtsextremen Mobs wurde die dunkelhäutige Person durch die Polizei umstellt und gefesselt.“

    Kann das noch wahr sein? Der Mob macht, was er will und die Polizei leistet Unterstützung?

    • G sagt:

      Na ja Stinkefinger ist eine beleidigung… Da muss die Polizei handeln… Und wenn der provokateur gefesselt werden musste hat er sich sicher vorher gewehrt.
      Und natürlich gehört in Ohnmacht fallen auch zum Theaterstück dazu.

      Wann kommt die Lichterkette, wann das kostenlose Konzert…??

  5. Beobachter sagt:

    Die Polizei hat hier wohl ein Problem…

    Wann starten die Linken einen Untersuchungsausschuss im Landtag oder zumindest eine aktuelle Stunde?

  6. JM sagt:

    Wieso? Wieso wird immer und immer wieder über den berichtet? Ignoriert ihn doch einfach.

    • alles wiederholt sich sagt:

      Man muss die Sorgen und Ängste der Bürger ernstnehmen, mit ihnen reden. Einfach ignorieren und totschweigen bringt nichts.

      Kommt dir bekannt vor? Dachte ich mir.

  7. Bürger dieser Stadt sagt:

    Es war schon ein klein bisschen anderst.

    Ich bin beim Einkaufen vorbeigekommen und habe gesehen, wie ein paar Typen den dunkelhäutigen bedrängten. Die Polizei war sofort da und forderte diese Typen auf, Abstand zu halten. Danach forderten die Beamten den dunkelhäutigen auf, sich auszuweisen. Dieser war vorher schon sehr erregt und laut und weigerte sich, seinen Ausweis zu zeigen und versuchte sich zu entfernen. Dabei rief er lautstark „Nazi … Police … Rassist …“ Die anderen Worte habe ich nicht verstanden.

    Der dinkelhäutige hat sich also der Personenfeststellung entzogen und war unkooperativ und hat die Polizisten, die auf mich sehr defensiv gewirkt haben, als Rassisten beschimpft.

    Wenn ihr solche Themen gerade vor dem Hintergrund von Black lives matter diskutiert, sollte schon der wyhre Dachverhalt fie Grundlage sein, damit es nicht, wie vom Nazi Liebich gewollt, zu Eskalationen kommt.

    • Basti sagt:

      Ok, wenn es sich so zugetragen hat, dann bin ich auch gern bereit mich zu korrigieren. Es ist eben die Krux, dass Viele schnell sind mit diesen Triggerwörtern „Racist … Nazi“ daherkommen, um öffentlich den Eindruck zu erwecken, hier findet racial profiling statt. Er hätte anders regieren können und nicht gleich auf Eskalation gehen müssen.
      Ja, Stinkefinger ist eine Beleidigung, jedoch wäre fesseln und umkreisen nicht angemessen gewesen.

    • Notbremse sagt:

      Und er hat voll Recht. Die Polizei hat sich zum Erfüllungsgehilfen von Rechtsextremisten gemacht.

      Wenn mich solche Säufer bedrängen und dann die Polizei lieber mich kontrolliert statt dem Nazipack einen Platzverweis zu geben, würde ich auch so reagieren

      • 10010110 sagt:

        Wer jemandem einen Stinkefinger zeigt, der begeht eine Beleidigung, und sofern das Gegenüber dies bei der Polizei anzeigt (was bei Sven Liebig bekanntermaßen sehr wahrscheinlich ist), muss sie auch eingreifen und die Personalien des Beleidigers feststellen. Wenn der sich dann weigert, dann gibt’s ein Problem. Das ist nicht die Schuld der Polizei.

        • Notbremse sagt:

          Der Liebich selbst hat gar keinen Stinkefinger gesehen. Nur einer seiner Nazis hat das behauptet. Vorher hat Liebich ja schön über die People of Colour gehetzt

          Und solange Liebich als Ordner den fetten Buddy von Hupka einsetzt, ist doch klar, daß es einfach nur eine Ansammlung von nichtnutzigen Rechtsterroristen ist

          • 10010110 sagt:

            Das bezweifle ich nicht. Aber die Polizei steht hier zwischen den Fronten und macht nur, was sie machen muss. Und wenn einer eine Beleidigung anzeigt – egal ob berechtigt oder nicht – muss die Polizei zunächst mal die Anzeige, und damit einhergehend die Personalien, aufnehmen. Die kann in dieser Situation, glaube ich, gar nichts richtig machen. :/

          • Hans G. sagt:

            Rechtsextremisten, Nazis und Rechtsterroristen, geht es noch eine Nummer größer? Die Ausrufe des Herrn sind ja zum Glück dokumentiert, die Polizei hat also einfach gehandelt wie bei jedem anderen Auch.

        • Oberlehrer sagt:

          Die Polizei sollte aber auch die Personalien der Anzeigenden aufnehmen.

        • Ghost sagt:

          Warum darf Liebich dann aber beleidigen wie er will.
          Vieles was er raushaut, ist unterstes Niveau und ehrverletzend vielen gegenüber.

  8. Achso sagt:

    Scheiße, das wird immer schlimmer!

  9. Rosi sagt:

    Lieblich hat unsere Polizei voll im Griff?! Hoffentlich erteilt er der Polizei nicht den Schießbefehl.

  10. TrapisteineFalle sagt:

    Können nicht einfach ganz viele jung Leute, mit ihren tollen JBL Boomboxen, Zvännies-EURO-2-Dreckskarre umzingeln und alles mit freshem Trap übertönen?

    • Basti sagt:

      Wäre ich auch dafür, aber dann wäre es Behinderung/Störung einer Veranstaltung und das hätte auch nur Anzeigen zur Folge.

      • Gabba-Gabi sagt:

        Anzeige wegen? Für Gegendemonstrationen gilt die Versammlungsfreiheit ebenfalls.

        • Basti sagt:

          Auch wenn sie unangemeldet ist ?

          • Gabba-Gabi sagt:

            Natürlich gilt die Versammlungsfreiheit nicht nur mit Antrag in dreifacher Ausfertigung und Stempel vom Parteisekretär. Die Zeiten sind seit 30 Jahren schon vorbei.

            Beantwortest du meine Frage bitte auch noch? Danke!

        • Beobachter sagt:

          Zumindest wird da eine rechtmäßige Versammlung bzw. Demonstration gestört, was entsprechend der einschlägigen Gesetze und Verordnungen eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat ist.

          Gab es inzwischen Anzeigen gegen Sventilator und seine Mitläufer wegen der Störung der BLM vor ein paar Wochen?

          • Gabba-Gabi sagt:

            Ja dann zitier doch mal diese eindeutig einschlägigen Gesetze und Verordnungen, woraus sich die Straftaten und Owis ergeben sollen. Mehr will ich doch gar nicht.

          • Basti sagt:

            Gabi, das geht auch wenig aggressiver. Beobachter hat es ja bereits beantwortet.

          • Gabba-Gabi sagt:

            Nein, das hat er bisher nicht und du auch nicht. Gibt es da irgendwelche Schwierigkeiten?

            Sorry, wenn dich dieser Druck überfordert. Ich dachte halt, du weißt, wovon du redest…

          • Basti sagt:

            Gabi, auf dieses leicht aggressive „beantwortest du meine Frage bitte“ reagiere ich sehr allergisch. Das ist nicht die Art, die ich gewohnt bin, wie mit mir umgegangen wird, aber vielleicht umgebe ich mich auch mit ner anderen Art von Menschen.

          • Beobachter sagt:

            @Gabba-Gabi

            Bitte lies selbst das „Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt über Versammlungen und Aufzüge – VersammlG“

            §2 (2) Bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen hat jeder Störungen zu unterlassen, die bezwecken, die ordnungsgemäße Durchführung zu verhindern.

            § 20 Störung von Versammlungen

            Wer, in der Absicht, nicht verbotene öffentliche Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

            Langt das?

          • Gabba-Gabi sagt:

            @Beobachter

            Danke. Zu klären wäre demnach, was grobe Störungen sind, Gewalt oder Drohung mit Gewalt kommt im Beispiel ja nicht in Frage.

            Grobe Störungen sind? Gegendemos fallen nicht darunter. Das ist schon hundertfach von Gerichten entschieden worden.

            Zu beachten weiterhin: „in der Absicht, … zu verhindern, zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln“ – also ein direkter kausaler Zusammenhang zwischen der freien Meinungsäußerung und dem Abbruch der Versammlung. Darunter fallen wiederum nicht einfache Gegendemonstrationen. Da der Rechtsextremist mit Lautsprecher auftritt, ist ein Dagegenhalten mit Lautsprechern auch nicht unangemessen, sondern sogar erforderlich.

            Da es sich nicht um einen Umzug handelt, der in seiner Bewegung aufgehalten werden kann (z.B. durch Sitzblockaden), kommt das „Sprengen“ auch nicht in Frage. Die Zuhörer/Anhänger bleiben außer Acht, die können also weiterhin unbehelligt zuhören/anhängen.

            Die ordnungsgemäße Durchführung bliebe gewahrt, der Rechtsextremist könnte weiterhin seine kruden Thesen ins Mikro zetern. Er könnte dabei weiterhin auf dem Marktplatz stehen, bis er damit fertig ist. Seine Veranstaltung könnte also ordnungsgemäß durchgeführt werden.

            Also ich sehe da kein Hindernis. Aber ich habe auch langsam das Gefühl, dass es dir gar nicht darum geht, demokratischen Widerstand zu leisten. Du suchst eher nach Ausreden, zuhause zu bleiben. Kann das sein? 🙂

          • Gabba-Gabi sagt:

            @Basti

            Tut mir ehrlich leid, dass du in einer toxischen Umgebung weilst, wo „bitte“ und „danke“ als aggressives Verhalten gelten. Vielleicht suchst du dir besser eine andere Umgebung?

            Guten Tag!

    • xxx sagt:

      „Können nicht einfach ganz viele jung Leute, mit ihren tollen JBL Boomboxen, Zvännies-EURO-2-Dreckskarre umzingeln und alles mit freshem Trap übertönen?“

      Gute Idee, nur leider sind die Jungschmierer nur an Nacht-und-Nebel-Aktionen interessiert und versauen lieber Häuserwände oder Baudenkmale.

      • Frau Halle sagt:

        Was hat denn jetzt Graffiti damit zu tun?

        Ach, du weißt nicht, was „Trap“ ist und wolltest dich trotzdem reinhängen? Das ging mal wieder schief…

    • Janina sagt:

      „Können nicht einfach ganz viele jung Leute, mit ihren tollen JBL Boomboxen, Zvännies-EURO-2-Dreckskarre umzingeln und alles mit freshem Trap übertönen?“
      Da die Antifaschisten nicht in der Lage dazu sind, sollen jetzt Unbeteiligte übernehmen? Ihr seid mir schon ein paar Witzbolde… 😀

      • Orang-Utan Klaus sagt:

        Die „Unbeteiligten“ wären dann übrigens Beteiligte und vor allem auch Antifaschisten. 😉

  11. Marius sagt:

    ein widerlicher mensch, eine schande für unsere stadt! liebich und konsorten, verschwindet einfach von hier und stellt euch somit ein einziges mal in den dienst von menschheit und evolution. die hallenserinnen und hallenser werden es euch danken.

    • MK sagt:

      Ist das Auto überhaupt noch verkehrssicher?
      Umweltplakete usw.
      Eigengefährdung weil er ohne Absicherung auf dem Dach steht.

      Liebes Ordungsamt das kann man ruhig mal „genauer“ prüfen!

  12. Niemand braucht das tägliche Theater sagt:

    Euer Privatkrieg interessiert doch eh keinen Bürger.
    Ihr macht euch alle lächerlich.
    Dem ganz normalen Hallenser ist es vollkommen Rille wer da gerade auf dem Markt rumschreit oder irgendwelche Fahnen schwenkt.
    Na zumindest seid ihr alle eine willkommene Abwechslung wenn man auf die Straßenbahn wartet. Da ist es nicht so langweilig.

    • Maik sagt:

      Scheint dich aber offensichtlich doch sehr zu erregen, wenn du dir extra den Aufwand eines Kommentars machst. So viel dazu.

    • Beobachter sagt:

      Das Problem ist, dass dadurch einem der Appetit vergeht, dort die angebotenen Speisen zu verzehren oder einkaufsbummelnd zu flanieren.

      Selbiges haben die Kaufleute und Restaurantbesitzer mehrfach angemerkt.

  13. sandra sagt:

    Vorschlag zur Güte, Liebich macht seine Werbeshow direkt bei seinem Laden in der Reideburger Straße, und seine drei Anhänger kommen dort hin. Da kann er solange rumbrüllen wie er will.

    Man könnte natürlich auch jeden Abend was vor seiner Bude in Sachsen organisieren

  14. Du Poc sagt:

    Aus welchem Grund ist der Poc ohnmächtig geworden?

  15. Systemkritiker sagt:

    Wenn jemand einen Stinkefinger in eine Masse von Menschen hält, ist das eine straflose Gruppenbeleidigung, da nicht individuell abgrenzbar.

    Es lag schlichtweg keine Straftat vor.

    • Beobachter sagt:

      Sind 20 Anhänger eine Masse von Menschen, auch wenn ein beachtlicher Teil eine beachtliche Masse auf die Waage stemmen kann?

    • Maik sagt:

      Ich sehe angesichts der Äußerungen Liebichs bei einem Stinkefinger noch eine Äußerung in der Sache bzw. einen Sachzusammenhang: denn wer alle beleidigt, muss sich in einer argumentativen Auseinandersetzung – hierzu können auch Gesten gehören – eine derartige Gegenreaktionen gefallen lassen. Dementsprechend läge hier keine Straftat des Passanten vor. Demnach wären die Möchtegernsheriffs auch nicht gerechtfertigt und hätten sich ebenso strafbar gemacht. Dies als kleiner Beitrag nach einer Berücksichtigung einiger Kommentare.

    • 10010110 sagt:

      Das kannst du natürlich anhand eines tendenziösen Artikels im Internet beurteilen, was? Man muss nicht umsonst mehrere Jahre Jura studieren, um entscheiden zu können, ob eine Straftat vorlag oder nicht. Eine Anzeige muss aber zwingend erstmal aufgenommen werden, ob nun berechtigt oder nicht.

      • Systemkritiker sagt:

        Nun beurteilen wir alle mal, ob ein Stinkefinger aus Entfernung von vielen Metern einer konkreten Person galt oder einer unbestimmten Gesamtheit. Das gibt mindestens Freispruch aus Zweifelsgründen.

        • juristischer Laie sagt:

          „Das gibt mindestens Freispruch aus Zweifelsgründen.“
          Was könnte es denn noch mehr geben als Freispruch?

        • Die Jury - kauf dir ein Urteil - jetzt auch in Halle sagt:

          Mensch (Überraschungszeug*In) hat genau geshen, dass der Fingerzeig auf eine konkrete Person gerichtet war. Folgerichtig wurde auch eingegriffen. Ein hartes Urteil steht zu erwarten!

      • ???? sagt:

        . . . Aber ohne SL und seinem Auftritt hätte es auch diesen Zwischenfall nie gegeben. Warum muss jeder Mensch der ohne eigenes Zutun anders aussieht als der auf dem Auto, Angst haben dort vorbeizugehen? Wenn Polizeibeamte vor Ort sind hat niemand das Recht irgendeinen vermeindlichen Täter festzunehmen, sondern dürfen sich vertrauensvoll an eben diese Beamten wenden. Ich finde die Situation haarsträubend und fürchte weitere Eskalationen.

        • Basti sagt:

          man könnte meinen, dass die Vollspackos dort genau das provozieren wollen. Zum Glück scheint es mehr als diese 20 (und stille Begeisterte) zu geben, die damit ein Problem haben.

  16. Lehrer sagt:

    Erschreckend finde ich, dass der Schwarze unbegründet den Polizisten Rassismus unterstellt, nur weil sie seine Personalien aufnehmen wollten.

    In meiner Klasse gelingt es mir gerade nicht, ein Bewusstsein für wirklichen Rassismus zu schaffen, weil die SchülerInnen zurecht nach der Glaubwürdigkeit solcher Diskussionen fragen.

    • Lehrer für Lehrer sagt:

      Dann machst du deinen Job nicht richtig. 1x z.B. Herrn Diaby einladen und sich erzählen lassen, wie es ist, wenn man JEDEN TAG am Bahnhof kontrolliert wird und sich dumme Sprüche anhören muss. Oder wie es ist, wenn man als einziger im Zug kontrolliert wird. Oder wie es ist, wenn man ständig angestarrt wird, wenn man ein Restaurant betritt.

      • TDoe sagt:

        Mit Verlaub, das ist doch Blödsinn, insbesondere der Bezug zu Herrn Diaby.

        • Achso sagt:

          Ja gut, Herr Dr. Diaby wird wohl nicht jeden Tag den Bahnhof nutzen. Oder meinst Du, dass er es etwas leichter hat, weil er wiedererkannt wird? Das war auch nicht immer so.

  17. Systemkritiker sagt:

    „Wenn Polizeibeamte vor Ort sind hat niemand das Recht irgendeinen vermeintlichen Täter festzunehmen, sondern dürfen sich vertrauensvoll an eben diese Beamten wenden.“

    Danke für diesen wichtigen Hinweis. Der Zweck des Jedermann-Festnahmerechts in § 127 Abs. 1 StPO besteht nicht, wenn ein zur Festnahme befugter Amtsträger zugegen ist. Das ist ja am Markt der Fall gewesen und praktisch auch immer so, wenn der Typ dort schreit.

    Das sollte auch die Polizei wissen, denn Betroffene, die von Unbefugten festgenommen werden, werden letztlich genötigt (=Straftat).

    • Basti sagt:

      Das Problem ist doch, dass diese 20 Kasper dort sich gegenseitig bezeugen. Selbst wenn niemand was tut oder nur schief guckt, 20 Vollpfosten werden dann sagen „Der hat ne Straftat begangen“ und die Polizei muss das aufnehmen. Welche Chance hat dann eine einzelne Person. Unsere Gesetze werden hier auf übelste Weise ausgenutzt und Menschen werden eingeschüchtert.

    • Hans G. sagt:

      Zum Glück haben die Polizeibeamten ihn festgenommen. Zum Glück ist die ganz Nummer dokumentiert und zum Glück dürfte jeder mitbekommen habe, dass Du die ganze Zeit nur irgendwas schwurbelst.