Liebich Prozess: „Aus Hass macht der Angeklagte Profit.“
Am Montag, dem 07.09.2020, wurde der Prozess vor dem Amtsgericht Halle (Saale) gegen den Neonazi Sven Liebich fortgesetzt. An diesem vierten von fünf geplanten Verhandlungstagen wurde die Beiweisaufnahme abgeschlossen und Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hielten ihre Plädoyers.
Auch ein letzter Versuch Liebichs, im Rahmen der Beweisaufnahme seine Unschuld zu beweisen, oder zumindest die Argumente der Anklage zu entkräften, lief ins Leere: das Beweismittel der Verteidigung entpuppte sich als Fiasko für den Angeklagten. Das abgespieltes Video einer ZDF-Sendung erklärte eindrücklich, wie vor allem rechte Strukturen mit Fake-News und Fake-Profilen Meinungs- und Stimmungsmache im Netz betreiben. Ganz das Gegenteil von dem, was Liebich und sein Anwalt bezwecken wollten.
„Der Angeklagte versucht in den öffentlichen Raum hinein zu wirken, auch politisch.“, war einer der ersten Sätze im Plädoyer von Oberstaatsanwalt Ulf Lenzner. Jedoch sei ein Politischer Diskurs nur mit wahren Voraussetzungen möglich. „Wenn dies nicht der Fall ist, so bleibt nur nackte Propaganda, nackte Agitation“, so Lenzner. Ein Diskurs der auf Lügen aufbaue, sei vom öffentlichen, politischen Diskurs von vorneherein ausgeschlossen.
Im weiteren Verlauf ging Lenzner auf die einzelnen Anklagepunkte ein und machte unter anderem deutlich, dass der Angeklagte wiederholt Menschen mit Tieren gleichsetze, die in der Allgemeinheit als ekelhaft betrachtet würden und jederzeit der Vernichtung anheim fallen könnten. Liebich hatte Teilnehmer einer Demonstration vor dem ehemaligen IB-Haus in der Adam-Kuckhoff-Straße als Schaben und Zecken bezeichnet.
Zu den Anklagepunkten der Volksverhetzung durch die Verbreitung von diversen Aufklebern sagte Lenzner, der Angeklagte betreibe die pauschale Verunglimpfung von Einwanderern, indem er behaupte, diese würden alle Straftäter werden. Diese Behauptung sei schlicht falsch, schüre Hass und störe das vorurteilsfreie Wahrnehmen von Wirklichkeit. „Was will er da transportieren?“, fragt Lenzner und gibt gleich die Antwort: „Die Intention ist klar – Menschen mit dunkler Hautfarbe sind Tiere.“. Dies sei Friedensstörend und fördere die Verrohung und Abstumpfung der Gesellschaft.
Bezüglich der Verleumdungen zum Nachteil von Frau Renate Künast und Martin Schulz stellte Lenzner erneut klar, dass die Sharepics mit den hierzu veröffentlichten Texten in keiner Weise durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien. Teile der Texte seien vom Angeklagten frei erfunden und bewusst platziert worden. Liebich habe es auch „formal nicht richtig gemacht, und das bewusst“.
Zum Abschluss das Strafmaß: Lenzner fordert für Liebich ein Jahr Gefängnis, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung sowie 200 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Es folgte das Plädoyer von Rechtsanwalt Erkan Zünbül, Vertreter der Nebenklage im Anklagepunkt der Verleumdung zum Nachteil von Frau Künast. Die Zersetzung der Menschen, die sich für Demokratie und eine bessere Welt einsetzen, sei Ziel des Angeklagten, so Zünbül. Liebich mache Geld aus dem Hass, den er verbreite. Zünbül weiter: „Die Meinungsfreiheit schützt keine Fake-News, sie schützt keinen Hass.“ Auch habe sich der Angeklagte durch vergangene Verurteilungen nicht abschrecken lassen und sei ein geistiger Brandstifter. Das Strafmaß lege die Nebenklage in die Hände des Gerichts, erklärte Zünbül. Gleichwohl beantragte er die Veröffentlichung des Urteils und dessen Begründung.
Ein politischer Aktivist, ja ein politischer Provokateur sei sein Mandant. So beginnt der Verteidiger. Auch wenn man seine Ansichten nicht teile, so mache Sven Liebich für andere deren Meinung öffentlich. Er und seine Äußerungen seien somit Teil der gesamtgesellschaftlichen Debatte und dabei seien die Ansichten des Angeklagten strafrechtlich nicht relevant. So dienten die Äußerungen des Angeklagten dem geistigen Meinungskampf.
Für Erheiterung sorgte der Satz des Verteidigers: „Der Angeklagte ist kein Journalist, er will auch keiner sein“. Denn nur rund 48 Stunden vorher hatte Liebich sich auf das Pressegesetz des Landes Sachsen-Anhalt berufen, als er Aufnahmen für seinen Youtube-Kanal anfertigte. Dort sei er als Pressevertreter anwesend gewesen, wofür man eben aufgrund des o. g. Pressegesetzes keine Legitimation benötigt, ist auf in seinem selbst gedrehten Video zu hören.
Der Verteidiger kommt nach Würdigung der vorgelegten Beweise zu dem Schluss, dass sein Mandant in allen Anklagepunkten frei zu sprechen sei. So seien die Liebich zur Last gelegten Verleumdungen sehr wohl von der Meinungsfreiheit gedeckt, denn auch unwahre Tatsachenbehauptungen seien durch den Art. 5 GG gedeckt. Als weiteres Argument führt der Verteidiger an, dass Herr Schulz ja anscheinend selber gar kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung habe, sonst wäre ja auch von ihm ein Nebenklagevertreter zum Prozess entsandt worden. In einem anderen Anklagepunkt sei die Gruppe aus Demonstrationsteilnehmern, unter Ihnen Torsten Hahnel von Miteinander e. V., nicht klar genug definiert, um hier den Straftatbestand der Beleidung erfüllt zu sehen.
Das letzte Wort gehört dem Angeklagten. Man bezichtige ihn hier Meinungsverbrechen und fordere nicht weniger als seinen Kopf, so Liebich. Seit 2016 sammelten verschiedenste Einzelpersonen und Gruppen krampfhaft Anklagepunkte gegen ihn. Die Medien hätten den Richter und den gesamten Prozess geframed. Zum Schluss zitiert Liebich, wie so oft, Sophie Scholl. Während des gesamten Verhandlungstages lag zudem eine weiße Rose auf dem Tisch vor Liebich.
Das Urteil soll am Montag, dem 14. September 2020, verkündet werden.
Hahnel ist auch kein deut besser als der kleine schreihals.. Beide stehen sich näher als sie glauben möchten.
Da glänzt aber einer wieder mit stichhaltigen Argumenten…
Na und Du selber erst! Neulich hast du die 1989/90 ausgefallenen Massenerschießungen bedauert: https://dubisthalle.de/sturm-auf-den-reichstag-haseloff-ist-mitverantwortlich#comment-118950
Mit dir kommentiert hier genau der Richtige!
Sven Liebich führt Sophie Scholl an … das ist an Abscheu und Dreistigkeit nicht zu überbieten. Verunglimpfung von Verstorbenen (Ermordeten) trifft es da sehr gut.
„Ein Diskurs der auf Lügen aufbaue, sei vom öffentlichen, politischen Diskurs von vorneherein ausgeschlossen.“ Wenn das ein zentrales Argument des Staatsanwalts tatsächlich ist, dann glaubt dieser Herr wirklich, dass alle Politiker nur die Wahrheit sagen würden. Auch die Lüge ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ansonsten müsste der Herr Lenzner einen Großteil der Politiker Deutschlands aufgrund seiner Aussage anklagen. Ist der Herr Lenzner noch so ein Relikt eines DDR-Staatsanwaltes?
Nein, nicht aus der DDR. Der ist ein Relikt der 1990 untergegangenen BRD, kommt mit dem Konzept von Freiheit nicht klar und glaubt, er sei der letzte Verteidiger eines wunderschönen Systems. Der träumt bestimmt auch in bunt.
Man kann eine gute Sache immer wieder schlecht ausführen. Manchmal auch besonders schlecht. Thats life!
Nicht alle unwahren Tatsachenbehauptungen sind verboten, aber üble Nachreden und Verleumdungen sehr wohl. Tatsachen sind, wie das Wort schon ausdrückt, keine Meinungen und daher auch nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das gilt übrigens auch für Rechtskreise wie das amerikanische Common Law, das mit simplen Beleidigungen wesentlich großzügiger verfährt (und damit einen rauen Ton im Internet begünstigt): bei falschen Tatsachenbehauptungen hört der Spaß auf.
Als vermeintlicher Patriot sollte man sich aber ohnehin der deutschen Rechtstradition verpflichtet sehen.
*bei falschen Tatsachenbehauptungen, die den Ruf eines anderen schädigen (eben üble Nachrede oder Verleumdung)
Interessant auf welchem Niveau man vor Gericht diskutiert. Bei der Ausführung zum Thema Zecke hat der Herr offenbart wie weltfremd er ist.
Ansonsten wäre es schön wenn man den Passus häufiger beherzigt:
Jedoch sei ein Politischer Diskurs nur mit wahren Voraussetzungen möglich. „Wenn dies nicht der Fall ist, so bleibt nur nackte Propaganda, nackte Agitation“
Da mangelt es nämlich auch vielen anderen, die meinen sie wären irgendwie besser als ein Liebich.
Plädoyers sind keine Diskussionsbeiträge. Soviel zu Weltfremdheit und Wissensmangel.
Da ich dies offensichtlich nicht behauptet habe, ordne ich deine Aussage als nackte Propaganda und nackte Agitation ein.
„Interessant auf welchem Niveau man vor Gericht diskutiert.“
Nicht mal das Einordnen will klappen…
– Otto Waalkes
Teile der Statements von Staatsanwalt und Verteidiger hören sich für mich wirklich wie ein politischer Prozess an, da sie nicht juristisch sondern politisch unterfüttert sind. Sie müssen aufpassen, dass sie am Ende nicht die falsche Prozessstrategie fahren und der Angeklagte in den vorgetragenen Punkten formal freizusprechen ist.
Ich bin kein Jurist, habe bei den Statements aber ein ungutes Gefühl.
Dann wird dich vielleicht beruhigen, dass Staatsanwalt und Verteidiger nicht mehr „aufpassen“ müssen, weil dafür gar keine Gelegenheit mehr ist. Es folgt lediglich noch die Urteilsverkündung. Vielleicht beruhigt weiter, dass sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger Juristen sind. Der Richter zum Glück auch. Vielleicht verschafft es dir besonders wohlige Gefühle, wenn du dir klar machst, dass bei Gerichtsprozessen an den entscheidenden Stellen immer Juristen sitzen und keine Politiker oder rechtsradikale Propagandisten.
Hallenser, dein Statement geht nich auf das ein, was Bürger Tom an Sorgen formuliert hat, obwohl du ihn ansprichst. Hat das etwas mit deinem Defizit an verstehendem Lesen zu tun?
Hauptsache geschwurbelt!
Übrigens: auch Rechtsanwälte sind Juristen, genauso wie Richter. Jurist sein schützt also nicht davor, Fehlurteile zu formulieren, die dann in weiteren Instanzen wieder neu aufgerollt werden müssen.
Ähm ja. Was auch immer du damit sagen wolltest, es hat mit dem Thema herzlich wenig zu tun. Trotzdem schön, dass du dich einbringst. Sogar fast ohne zu pöbeln. Leider nur fast.
Ja, ähm, ist schon Scheisse, wenn man dich aus deinen anderen Identitäten und Aktivitäten hier im Forum satzweise zitiert und die Sosse neu compiliert! Schmeckt dann irgendwie nach Eigenurin – aber der soll ja helfen. Besonders am Morgen. Also runter damit!
Bürger Tom hat ja leider seine Sorgen nicht an konkreten Beispielen nachvollziehbar unterfüttert, worauf soll man da genau eingehen und was gibt es da zu verstehen? Soll man sich die Argumente, die für Bürger Tom sprechen könnten, auch noch selbst ausdenken, um sie anschließend zu widerlegen?
Wie oft will man diesem „Brüllaffen“ noch Bewährung geben. Bei jedem anderen würde eine Bewährung wiederufen werden und man würde in den Bau wandern.
Was soll denn noch passieren, bis man diesen „Vollpfosten“ endlich wegsperrt?
„Man“ gibt ihm so oft Bewährung, solange und soweit er die Voraussetzungen dazu erfüllt. Bewährungen können nur widerrufen werden, wenn sie zuvor verhängt wurden. Der „Vollpfosten“ wird weggesperrt, wenn es dazu Anlass und rechtliche Grundlage gibt.
Mir ist bewusst, dass du nichts von alledem verstehst.
Dann ist es ja gut solche „Koniferen“ wie dich zu haben…
Das richtet sich weniger nach mir als vielmehr nach dem Gesetz. Das gilt für alle gleich.
Solltest du im Jahr 31 nach der Wende langsam mal verinnerlichen.
Koryphäe! Es heißt Koryphäe! Man man man…
Das war Ironie, was du an den Gänsefüßchen vor und nach Koniferen erkennst. Man man man…
Leider stand gestern schon wieder jemand auf dem Markt, reinste Hetze, die laut auf alle Passanten einprasselte …. Es ist einfach eine krasse Verdrehung der Wirklichkeit, und Hass, der da geäußert wird.
Solange es nicht verboten wird, musst du damit leben. Du könntest allerdings dagegen halten, lautstark und überzeugend. Aber dazu müsste es dich wirklich und anhaltend stören und nicht nur für die Länge eines Internetkommentars.
„Verdrehung der Wirklichkeit,“
Ja hat der Kaiser nun Kleider oder ist er Nackt???
Wenn die Regierung Hetze und Hass schreit was ist der Sachverhalt?
Nenne bitte einmal sehr konkret, was Liebich an „Hass“ geäußert haben soll. In nebulösen Unterstellungen zu argumentieren, bringt uns in der Diskussion nicht weiter.
Liebich ist provokant und unbequem. Und in der Häufigkeit seiner Auftritte anstrengend und nervig. Aber erstens kann man Ihn ignorieren, wenn man möchte.(Und Unbequemes ignorieren können in Halle so einige….) Und zweitens, unbequeme Meinungen und die Ausseinandersetzung damit gehören zum gesamtgesellschaftlichen Diskurs dazu. Viele wollen das was sie nicht hören wollen im Keim ersticken und sich nicht damit beschäftigen. Das ist aber nur die Verdrängung von existierenden Problemen. Sollen die Leute doch froh sein, daß jemand auch unbequeme, aber faktisch existierende, Meinungen an die Öffentlichkeit bringt, an denen man sich kritisch abarbeiten kann. Nur durch das Aussprechen und somit Diskutierbarmachen besteht überhaupt erst die Möglichkeit Konflikte und Meinungsverschiedenheiten auszutragen. Wer totschweigt, löst gar nichts. Daß Konfliktbearbeitung perfekt wie im Bilderbuch funktioniert und jeder zufrieden nach Hause danach geht ist natürlich nicht zu erwarten. Streiten und Diskutieren und ungelöste Konflikte auch phasenweise aushalten zu können, muss geübt werden wie vieles im Leben.
Das Totschlagargument „Die Demokratie muss das aushalten!“ fehlt noch in der Argumentationskette. Passt immer zur Verteidigung von Nazi-Dünnpfiff und anderweitiger „unbequemer Meinungen“!
Richtig. Eine real und nicht nur zum Schein oder auf dem Papier existierende Demokratie muss auch Kontroversen aushalten können. Es geht nicht darum Meinungen unwidersprochen hinnehmen zu müssen. Im Gegensatz zu autoritären Regimen wie in der DDR darf in Demokratien auch widersprochen werden. Und in dem Punkt sind die extremen Linken genauso untrainiert wie die extremen Rechten. Beide können sich nicht auf den Dialog mit Andersmeinenden einlassen und müssen immer als triumphierende Sieger und Rechthabende aus Meinungsverschiedenheiten hervorgehen.
Danke für diese beiden wirklich guten Beiträge….
Bitte mehr davon..
Ist doch besser als immer gleich alle „an die Wand“ stellen zu wollen, oder? Nimm dir also bitte auch selbst ein Beispiel daran.
Danke falls ich gemeint war.
Na, dass war ja in diesem Land schon einmal ein richtiges Erfolgsmodell! So im Zeitraum beginnend gescheiterter Hitlerputsch November 1923 zu München und endend Mai 1945 in Berlin. Der spätere GröFaZ und GröFhaZ konnte sich da in demokratischer Haft zu Landsberg am Lech sogar mit der unbehelligten Verfeinerung seiner abartigen Theorien befassen, diese zu Papier bringen und später verbreiten. Endergebnis bekannt! Ich habe übrigens auch in der pösen, pösen DDR widersprochen, völlig unbehelligt. Habe es jedoch da getan wo es hingehört und nicht auf dem Marktplatz.
Oh mein alter ego meldet sich..
Sachverstand ist dein Alter Ego? Besser aufpassen! Sonst fliegst du noch auf.
Liebich erweckt mit seinen Aussagen und Kommunikationsformen keineswegs den Eindruck, sachlich und offen diskutieren zu wollen.
Oder beziehen Sie Ihre Aussage „Streiten und Diskutieren und ungelöste Konflikte auch phasenweise aushalten zu können, muss geübt werden“ auf ihn?
@ Frau L. : Es kann schon sein, daß es Liebich viel um Aufmerksamkeit-Erregen und Gewinnen- Wollen beim Wortgefecht geht. So gesehen steht ein beabsichtigtes Endergebnis, nämlich der Sieg über den Gegner, schon von vorneherein immer schon fest. Das unterscheidet sich von einer Wahrheitsfindung, bei der man am Anfang noch nicht weiß, wohin sie letzten Endes führen wird.
Aber: er bietet anderen die Möglichkeit sich mit ihm als Vetreter sonst tabusierter politischer Reizthemen öffentlich auseinandersetzen zu können. (Die Bildzeitung macht vom Prinzip auch nichts anderes. Sie setzt Themen über die man öffentlich oder privat diskutieren kann.)
Werde Strafanzeige schalten und zudem auf Europol und Interpol Haftbefehl freundlich hinweisen. Zudem werde ich auf potentielle Jobverluste seitens der Polizei verweisen, sollte dem nicht nachgegangen werden.
Ach herrje, wo hat denn dieser Verteidiger bloß Jura studiert. Hass und Hetze decken sich nicht mit dem Grundgesetz, sondern sind eine Straftat. Das sollte dieser Verteidiger doch wissen.
Sollte der „Brüll-Sveni“ wirklich freigesprochen werden, kann man ja in den sozialen Medien ihn auch mit Sprechblasen darstellen. Z. B. „Ich bin ein Nazi, Hetzer und Rassist“, oder „Ich bin ein Vollpfosten“! 🙂 Man muss den Brüller mit seinen eigenen Waffen schlagen!
Was soll denn ein Verteidiger in einem Strafverfahren tun, wenn der Angeklagte sich nicht für schuldig hält? Wenn es keine guten Argumente gibt, muss er wenigstens ein paar schlechte Argumente anführen.
Ich finde Sven gut, bin mit einigen Aussagen auch nicht einverstanden. Aber mit der Ausländer Politik, stimme ich ihn in vielen Punkten zu.
Wie steht es mit Beleidigungen, Verunglimpfungen und anderen Straftaten? Findest du die auch gut?
Er macht übrigens keine Politik, weder für Inländer noch für oder gegen Ausländer. Er ist kein Politiker und wird auch nie einer. Er macht auch keinen Journalismus, wie er vor Gericht kleinlaut zugegeben hat. Er macht nur T-Shirts, Aufkleber und sowas und die verschenkt er nicht. Vielleicht denkst du darüber mal in Ruhe nach, was ihn wirklich antreibt.
Umsatz, damit er von den mickrigen Tagessätzen wegkommt…
Das hat aber schon was vom Huhn und dem Ei.was war eher da, der Shop oder der Hetzer ? Ich denke er vertritt tatsächlich diese rechte Meinung aus seiner Überzeugung heraus und nicht um einen Shop zu puschen. Das ist eher Nebeneffekt.
Wovon sollte er sonst leben? Stütze vom ach so verhassten Staat? (Hat er auch schon gemacht, bis sie gestrichen wurde.)
Nee, der war schon immer kleines Krämersmännchen. Klamottenladen in Leipzig (das Finanzamt wollte doch tatsächlich auch was abhaben), davor mind. drei illegale Versandhandel aus Boom-Town Heide-Nord (Ultima Tonträgerversand), alle nacheinander hopps genommen, Geld war „verschwunden“. Selbt mit kompierten Fanzines wollte er Geld machen. Immer umtriebig, muss man zugeben, aber immer (auch) illegal. Anders kann der gar nicht.
Solange er genug Schlafschafe findet, die ihm seinen Mist abkaufen, kann er davon gut leben. Aber die muss er eben bei „Laune“ halten und immer weiter anfeuern, immer weiter Umsatz generieren. Deswegen eskaliert das Ganze doch immer weiter. Im Vergleich zu heute ist sein Kasperletheater von vor 5 Jahren harmlos. Vor 10 Jahren war er vergleichsweise unbekannt.
Aber „um die Sache“ ging es dem nie. Das war immer nur Mittel zum Zweck. Gibt halt Klicks und Views und Umsatz im Shop. So war er in den 90ern schon. In der Kammstraße war er das kleine Wiesel, das den Nachschub besorgt hat. Da blieb hier mal ne Mark und da mal ne Mark bei ihm hängen. Den hat auch bei Blood&Honor niemand wirklich ernst genommen, schon weil er bis heute kein Englisch kann. Gebraucht, um nicht zu sagen benutzt wurde er, ja. Aber auch belächelt. Irgendwann hat er sich mal ein Mikro geschnappt und versucht seitdem, seine Komplexe zu kompensieren. Ein paar Ratten fängt er damit auch, wei man sieht.
„Ein paar Ratten fängt er damit auch, wei man sieht.“
Und da regen sich die rotlackierten Büttel der Finanzoligarchie auf wenn Kritik auch mal in ähnlicher Wellenlänge zurück kommt.
Da fühlt sich wohl jemand angesprochen?
@ Hallenser 8. September 2020 um 21:10 Uhr
Da fühlt sich wohl jemand angesprochen?
Darum geht’s nicht.
In der Philosophie kalibriert man die Wasserwaage um 180 Grad dreht.
Wer das Sprachbild nicht verstehen kann oder will ist nicht satisfaktionsfähig.
—-Das Totschlagargument „Die Demokratie muss das aushalten!“ fehlt noch in der Argumentationskette. Passt immer zur Verteidigung von Nazi-Dünnpfiff und anderweitiger „unbequemer Meinungen“! —-
—Wie steht es mit Beleidigungen, Verunglimpfungen und anderen Straftaten? Findest du die auch gut?—
Narrenfreiheit haben immer nur die Anderen !
wie im Sprichwort:
Wenn zwei das gleiche tun ist es noch lange nicht dasselbe!
https://www.tagesschau.de/inland/taz-kolumne-polizei-101.html
das ist übrigens kein Nazidünnfiff sondern menschenverachtender Rote Sockedünnschiß ,welcher gegen die Polizisten abgesondert wurde.
Wo hast du denn bitte eine Argumentationskette? Außer Whataboutism kommt von dir doch nie was.
Wozu eigentlich soll der Prozess gut sein
Aufklärung und evtl Sanktionierung einer oder mehrerer Straftaten.
Was ist an Agitprop denn nun plötzlich böse ?
Oder ist nur Agitprop der Gegenpartei böse und die bei der FDJ gelernte Agitprop um Frau Merkel ist gut?
Und warum ist Agitprop kein Teil des Diskurs, so möchte man der Staatsanwaltschaft fragen.
Lautstärke und Intelligenz sind hier die Stichworte.
Angeklagt war er aber wegen Beleidigung, übler Nachrede und Volksverhetzung, nicht wegen Agitprop.
Wie „nicht wegen Agitprop“ und was lese ich im Artikel über die Worte der Staatsanwaltschaft ?
Was einiges der sg. Beleidigung, übler Nachrede betrifft so dürfte es dem Umstand geschuldet sein, dass im BRD Bildungsmangel auch außerhalb der Anführungszeichen ein wörtliches Zitat gesucht wird.
Er wurde nicht angeklagt wegen dem, was du in einem Artikel liest und auch nicht wegen irgendwelcher Anführungszeichen.
Mit dem Bildungsmangel hast du aber recht und machst das auch sehr deutlich.
Wer sich hier so nennt wie du, der ist offenbar voll gehirnamputiert. Weisst du überhaupt was das war, ein Politoffizier?
Zum Zoo und die „Ehrentitel“ fällt mir Oma-Sau ein.
Das müssen wir erdulden dürfen?
Schweine zu sein dürfen wir müssen?
Und was Zecken und Zeckenbiss da sind wir wohl bei einer Eigenbezeichnung.
Den Schaden den die Zweibeinigen am IB Haus da ist wohl wirklich jeder Gedanke dies mit Tieren zu vergleichen unangemessen. So etwas schaffte nur die Species Mensch.
„Der Angeklagte versucht in den öffentlichen Raum hinein zu wirken, auch politisch.“
Hahahaha, ich erinnere mich noch gut an die Dumpfbeutel hier im Forum, die das leugneten! So in der Art wie **Nein, der macht nur Werbung für seinen Laden!**
Bitte, jetzt habt ihr das staatsamltlich vom Staatsanwalt. Hahahaha, nun leugnet doch munter weiter!
Wirkung und Ursache sind für manch einen Dumpfbeutel nicht zu unterscheiden. Aber für die gibt es auch sowas wie „staatsamltich“. Da ist eh nicht mehr viel zu retten…
Hier heult ein getroffener Hund.
Ich weiß aber manchmal muss man trotzdem was zu schreiben. Der verzapft ja öfters so einen Unsinn.