Lies ein Buch: Stadt verhängt keine Strafen
In der Vergangenheit hat Oberbürgermeister Bernd Wiegand auch Strafen angekündigt, wenn jemand beim Buchlesen auf einer Parkbank erwischt wird – denn das sei kein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen. In Zukunft ist das erlaubt, die Lockerung mit der neuen Eindämmungsverordnung des Landes mache es möglich, so Wiegand. Man habe aber auch in der Vergangenheit keine Strafen verhängt, wenn man auf einen Bücher lesenden Hallenser getroffen ist.
Er darf doch?
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Sie darf auch?
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„..Tatsächlich hat die Stadt am Freitag vor dem Verwaltungsgericht Halle eingelenkt. Da der Katastrophenfall aufgehoben wurde, halte man nicht weiter an der strengen Auslegung der Verordnung fest, heißt es in der Prozesserklärung der Stadt, die der MZ vorliegt“…
Das hätte die Stadtverwaltung billiger haben können mit gesunden Menschenverstand des Ob ond seine Apostel. es war jedenfalls nicht der gute Wille.
Wer bezahlt die Gerichtskosten ? Doch nicht etwa die Stadtkasse ?