Linke bleiben dabei: Haus der Wohnhilfe soll Geld für abschließbarer Schränke bekommen

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18 Antworten

  1. Malte sagt:

    Es sollten doch wohl schon Schränke vorhanden sein? Und diese wären dann einfach mit Schlössern zu ertüchtigen?
    Oder müssen da extra neue Schränke beschafft werden, wenn es Schlösser auch getan hätten?

  2. Aber nur wenn... sagt:

    Die Bewohner sollten dann aber auch das Benutzen von Mülleimern oÄ erlernen. So verdreckt wie die ganze Ecke von Wohnhilfe bis Haltestelle K. Tucholsky Straße ist, kostet das der Stadt jährlich wohl mehr als diese 10.000€.
    Müll, kaputte Bierflaschen und Hinpinkeln, wo man gerade steht, gehört dort zur ekelhaften Tagesordnung.

    • Bölli sagt:

      Das stimmt so nicht. Verdreckt sind nur die beiden Grundstücke links und rechts der Torstraße an der Kreuzung Torstraße / Böllberger Weg. Den jeweiligen Eigentümer ist das offensichtlich egal.
      Lässt also den Obdachlosen ruhig ihre Schränke.

    • Franz2 sagt:

      Auch die Sitzgelegenheiten entlang der Hafenbahnstraße und die umliegenden Grünflächen fallen denen zum Opfer. Aber Hauptsache es gibt immer genug Alkohol in der Umgebung zu kaufen.

  3. Rh sagt:

    Ja lasst die ruhig machen

  4. Robert sagt:

    Die Bewohner haben alle abschließbare Schränke bekommen . Ist zwar schon mindestens 25 Jahre her ,aber die Bewohner sollten ordentlicher mit dem Eigentum der Steuerzahler umgehen und pflegen.

  5. ralf sagt:

    ich könnte wetten die matratze auf der du pennst ist auch schon 25 jahre alt

  6. Exilhallenser sagt:

    „Das Haus der Wohnhilfe müsse ein möglichst guter Anlaufpunkt für Menschen in Not sein.“

    Es gibt in Halle keine Menschen in Not. Wer das behauptet, verwechselt Halle mit Bangladesch.

    Steuergelder für Faulpelze zu verschwenden, ist eine denkbar schlechte Idee.

    • farbi fehlen wichtige Informationen sagt:

      Wann warst du das letzte Mal in Halle und wie lange? (die Nummer mit dem Zweitwohnsitz glaubt dir keiner)

      • Franz2 sagt:

        Ich muss dem Exilanten da ausnahmsweise zustimmen. Diese Personen leben so, weil sie es so wollen und nicht, weil sie müssten. Wer sich aber das Hirn komplett mit Alkohol vernebelt, dem ist nichtmehr zu helfen, denn dazu bedarf es der Erkenntnis, dass es auch anders gehen könnte. Es ist sowieso eine Teufelskreis. Drinnen dürfen sie sicherlich nicht trinken, draußen auf dem Hof aber schon … zum schlafen gehts dann wieder rein …

        • ... sagt:

          „Diese Personen leben so, weil sie es so wollen und nicht, weil sie müssten.“

          Du redest wie der Blinde von Farben. Unterhalte dich mal mit Fachleuten, die sich mit multiplen sozialen Problemlagen und Süchten auskennen.

          • Franz2 sagt:

            Und was ist mit dem eigenen Antrieb, vielleicht an der Situation was zu ändern ? Es wird immer so dargestellt, als seien Andere/die Gesellschaft an deren Lage Schuld.

          • Quappe sagt:

            Mein Weihnachtswunsch für Dich: Du sollst auch mal so leben müssen. Dazu bitte noch so n paar kognitive Einbahnstraßen, die deine Lebensumstände als „angemessen und so gewollt“ betrachten..
            So eine gefühlslose Person kann nur durch selbst erleben zu besserem Verhalten angehalten werden.
            LG

    • rellah2 sagt:

      Du wirst es sicher ohne so was bis zum Lebensende schaffen. Aber weißt du, was mal in deine Nachkommen fährt?
      Das FDP-Blondchen hat sicher ihren einzigen {?} Sohn nicht zum Haschanbau erzeugt. Dann ist’s oft nicht mehr weit.

  7. Wintersonne sagt:

    Auszug aus er Gebührensatzung
    Soziales, Jugend und Gesundheit 5.02/1
    Hallesches Stadtrecht Seite: 3
    § 5
    Benutzungsgebühr
    Für die Benutzer dieser Einrichtung erhebt die Stadt Halle (Saale) folgende Gebühren für die
    nachstehend genannten Wohnformen:
    1. Schlafquartiere für Erwachsene (Mehrbettzimmer)
    für Erwachsene: je Übernachtung in Höhe von 3,00 €
    für Kinder: je Übernachtung in Höhe von 1,50 €
    2. Separate Wohnungseinheiten mit Nutzungsvereinbarung
    Wohnungseinheit 1 60,17 m² 430,82 € pro Monat
    Wohnungseinheit 2 33,80 m² 242,01 € pro Monat
    Wohnungseinheit 3 42,44 m² 303,87 € pro Monat
    Wohnungseinheit 4 48,97 m² 350,63 € pro Monat
    Wohnungseinheit 5 37,00 m² 264,92 € pro Monat
    Wohnungseinheit 6 54,82 m² 392,51 € pro Monat
    Wohnungseinheit 7 47,67 m² 341,32 € pro Monat
    Wohnungseinheit 8 37,73 m² 270,15 € pro Monat
    3. Die Benutzung des Notquartiers ist gebührenfrei.
    4. Bestandteil der Gebühren sind der ortsübliche Grundmietzins sowie Nebenkosten (für
    Wasser, Abwasser, Stromverbrauch, Heizung, Straßenreinigung, Müllabfuhr und
    Schornsteinreinigung). Ferner beinhaltet die Gebühr die Benutzung von Küche
    Sanitärräumen und Gemeinschaftsräumen.
    5. Die Gebührenschuld bei Schlafquartieren nach Ziffer 1 entsteht zu Beginn des
    Erhebungszeitraums im Voraus.
    – bei tageweiser Nutzung am Tage der Nutzung
    – bei monatlicher oder länger andauernder Nutzung zu Beginn des jeweiligen Monats;
    wird das Schlafquartier während des laufenden Monats zugewiesen, entsteht die
    Gebührenschuld am Tag der Aufnahme anteilig für die Resttage des laufenden Monats.
    Die Benutzungsgebühren sind zur Zahlung fällig mit Entstehung der Gebührenschuld. Bei
    vorzeitiger Nutzungsbeendigung werden die bezahlten Gebühren anteilig erstattet.
    10. Für die Benutzung der Waschmaschinen wird für jeden Waschvorgang eine Gebühr in
    Höhe von 0,50 € erhoben. Ich denke da wäre doch die Bereitstellung von zusätzlichen Toiletten im Stadtbereich ebenfalls nötig und machbar, Die Menschen müssen ebenfalls ihre Notdurft verrichten und dies kann nicht immer nur zu den Öffnungszeiten von Einrichtungen erfolgen .
    Zumal das Notquartier ( 28 Plätze ) Obdachlose von 16.00 Uhr bis 8.00 Uhr aufnimmt.

    Unterbringung und Betreuung im Haus der Wohnhilfe
    Beschreibung der Dienstleistung
    Das Haus der Wohnhilfe dient der Unterbringung und ganztätigen Betreuung von wohnungslosen alleinstehenden Personen und Familien (153 Plätze), sowie der Aufnahme von nichtseßhaften Personen im Notquartier (28 Plätze).

    Gebühr
    Bettenplatz für alleinstehende Personen im Mehrbettzimmer: pro Tag 3,00 EUR
    Familienunterkünfte: 7,16 EUR pro m² je Wohneinheit
    Notquartierschlafplätze sind kostenlos
    Bearbeitung
    fallabhängig

    Erforderliche Unterlagen
    Personalausweis
    Räumungsbescheid vom Amtsgericht
    Kündigungsschreiben vom Vermieter

    Zusätzliche Hinweise
    Öffnungszeit des Notquartiers für akute Notfälle: 16 Uhr bis 8 Uhr (über Nacht).

    Bei durchschnittlich 30 Tagen pro Monat handelt es sich hier um 90 € mind. Kosten pro Person , bei voller Auslastung mit 28 Personen , sind es im Monat 2.520 €.