Linke und CDU stellen Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt in Frage

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12 Antworten

  1. Uppercrust sagt:

    Das Beherbungsverbot ist wirklich Blödsinn. Soll jemand der aus dem Ausland anreist ( es wird ja nur ein in Deutschland gemachter Test anerkannt) dann auf der Straße übernachten oder sich im Terminal rumdrücken. Was soll schon an Überzragung im Hotelzimmer passieren. O.k. Partyhotels sollte man dichtmachen, aber doch nicht Businessshotels. Man mag nur kein Reiseverbot aussprechen.
    Ansteckung erfolgt eher auf Familienfeiern wie Hochzeiten ( oft von wenig einsichtigen Neubürgern die meist zu besonders vielen und unvorsichtig feiern), in Leiharbeiterbetrieben und durch Partidioten ( meist bestimmte Altersgruppe, zB. die Goldküstenpartyreisenden) und Maskenverweigerer oder Idioten, die diese ausgerechnet zum Reden oder Husten abnehmen. Diese Gruppen tragen das dann zuhause in die Gefährdungsgruppen und alle anderen müssen leiden, z.t. sogar sterben. Businesshotels sind da nicht das Problem.

  2. Rico sagt:

    Ich stelle alle beide Parteien in Frage

  3. Je sagt:

    Komisch sonst wollen sie nichts voneinander wissen. Komisch

    • farbspektrum sagt:

      Ich finde es gut, wenn man über Parteigrenzen hinweg, Gemeinsamkeiten in Sachfragen findet. So sollte es sein.

  4. Sachverstand sagt:

    Das Beherbergungsverbot dient in Konsequenz dazu, keine zusätzlichen Anreize für Privatreisen zu schaffen und somit, zumindest zu versuchen, eine Ausbreitung der Ansteckungsgefahr einzudämmen. Ist das so schwer zu verstehen? Schon schlimm genug, dass etwas durchaus Sinnhaftes für den Bevölkerungsschutz durch Gerichte torpediert wird und das nur auf Grundlage irgendwelcher §§ aus grauer Vorzeit und nicht fach- und sachorientiert.

    • mirror sagt:

      Der Virus ist überall, der muss sich nicht ausbreiten. Somit ist die Frage im Hinblick auf das Beherbungsverbot: Besteht eine höhere Gefahr der Ansteckung in Hotels bei Einhaltung der Regeln? Ist dies zu verneinen, ist das Verbot nur ein weiteres Placebo zu Beruhigung der Gemüter. Einfach zu beschließen, einfach zu überwachen und zu bestrafen, Fehlanzeige in der Wirkung.

      • Sachverstand sagt:

        Gern präzisiert: Es geht nicht um Hotels als mögliche Ansteckungsquellen, sondern um Anreize für Reiseaktivitäten als mögliche Virenverbreiter abzubauen. Ist im Übrigen das gleiche Strickmuster wie bei Stadien. Auch hier ist nicht das Stadion problematisch, sondern die An- und Abreisen, dass was vor dem Stadion passieren kann.

    • Hotzenplotz sagt:

      „Durch Gerichte torpediert“ ist schon eine zweifelhafte Formulierung. Ich erinnere an die Gewaltenteilung in Deutschland und demokratische Grundprinzipien. Die (unabhängige) Judikative hat durchaus einen Sinn. Sonst lebten wir wohl in einem autoritären Staat. Willst du das? Aber wenn du im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim den Hinweis auf Artikel 11 Grundgesetz mit „§§ auch grauer Vorzeit“ betitelst, stellt sich ehrlich die Frage, wie es mit deinem Demokratieverständnis aussieht.

      • Sachverstand sagt:

        Gut, dann eben …hindern den (demokratischen) Staat an der Ausübung und Durchsetzung seiner erforderlichen Fürsorgepflicht gegenüber der Allgemeinheit.

  5. Kritiker sagt:

    Anderes OVG hat einen Eilantrag abgelehnt. 2 unterschiedliche Entscheidungen rufen immer die obersten Gerichte auf den Plan.
    Hoffentlich bewegen die sich auch.