Lockdown in Sachsen-Anhalt ab 16. Dezember: das gilt

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27 Antworten

  1. Fritz sagt:

    Gehört ein Teeladen zum Lebensmittelhandel?

    • Teetassensammler sagt:

      Wenn hauptsächlich Tee oder andere Lebensmittel (Zucker) verkauft wird, sicherlich ja. Tee ist zumindest ein Lebensmittel und evtl angebotene Tassen und Kannen müssten verhältnismäßig nachrangig angeboten werden.

  2. Hans G. sagt:

    Warum lässt man selbst jetzt die Schulen usw.faktisch auf? Der Haupttreiber bleibt seit Wochen auf und dann die eigene Inkompetenz auf „private“ Kontakte schieben und selbst zu Weihnachten deutlich härter als die anderen Bundesländer reagieren.

    • Hazel sagt:

      Die Schulen schließen am 16.12.2020

    • Iche sagt:

      Wieso deutlich härter? Dieses Mal haben alle Bundesländer einheitlich die gleichen Festlegungen. Im Gegenteil, eigentlich wollte Haseloff als Einziger zunächst die Maßnahmen zu Weihnachten nicht mit tragen. Am nächsten Tag dann doch.

  3. Randbewohner sagt:

    Baumärkte geschlossen, Großhandel offen, da brummt das Geschäft bei den einschlägigen Baustoffversorgern.

  4. Tim Taylor sagt:

    Was ist mit Baumärkten?

  5. Hallenserin1979 sagt:

    Ich blick bei der Auflistung von Läden nicht durch… Saturn hat geschlossen, man kann aber bestellte Waren in der Fiale abholen, weil die diesen Dienst anbieten, medizinische Fußpflege darf erfolgen, aber nicht wenn gleichzeitig die Nägel lackiert werden. Thalia hat auf. Zeitungsläden, Lottoläden haben auf, Supermärkte sowieo.. C&A darf auch solange Kunde an der Tür nur online bestellte Sachen abholen will… hab ich das richtig verstanden oder ist es wie letztes Mal, dass man in Müller einkaufen konnte, aber die CD und DVd – abteilung und die Spielwarenabteilung abgesperrt war?
    Und was soll der Schulabsatz bedeuten? 6. Klasse hat ab 16.12. „Ferien“ und 7. Klasse ab 16.12. Distanzunterricht? Und natürlich Kitabesuch wenn nicht anders möglich noch die ganze Woche, erst ab 21.12. mit Systemrelevanz und Arbeitgeberbescheinigung…. gelten alle, die in Bereichen, der Geschäfte die offen haben als systemrelevant? Sprich Muter Verkäuferin, Vater Bauarbeiter… Kind Notbetreuung? Na da konnen die Kitas auch offen bleiben.

  6. As sagt:

    Also dieses Mal auch Baumärkte zu. Sehr vernünftig.

    • Peter Pan sagt:

      Na dann wünsche ich dir, dass bei dir zu Hause nicht plötzlich die Mischbatterie oder der Waschmaschinenachlauch kaputt geht. Kannst dann ja ne teure Firma zu dir nach Hause bestellen.

  7. Copy+paste sagt:

    „fünf Personen bei bis zu fünf Hausständen“
    Sicher, dass das richtig ist?

    • ???? sagt:

      @Copy+paste:
      Also wenn ich meinen Bruder besuche, er seine Freundin da hat, und sein Sohn mit seiner Freundin auch kommt, muss meine Frau draußen bleiben. Eigentlich ganz einfach. Schöne Weihnachten, aber wenns nicht anders geht . . .

      • eseppelt sagt:

        Nein, es sei denn deine Frau ist ein anderer Haushalt.

        Erlaubt sind… Der eigene Haushalt plus vier Kontakte aus zwei Haushalten

        • ???? sagt:

          Mein Neffe, seine Freundin, mein Bruder mit Freundin sind 4 Haushalte. Da bin ich der 5 Haushalt. Meine Frau die 6. Person, verstehe ich was falsch? Das Treffen wäre bei meinem Bruder, es rechnet sich vielleicht anders wenn wir zu mir gingen, was aber nicht geht.

          • eseppelt sagt:

            Ich bin davon ausgegangen, dass diese Personen auch gemeinsame Haushalt bilden. Offenbar ja nicht.

            Erlaubt sind ein Haushalt plus vier Personen aus zwei Haushalten, du beschreibst ja fünf Haushalte.

            Wobei natürlich die Frage ist, wer das kontrollieren soll…

          • Blockwart 0815 immer bereit sagt:

            Bin schon da und immer anschissbereit!

  8. JM sagt:

    Was ist mit der Stadtbibliothek?

  9. Papa Gei sagt:

    Was heißt denn dieses Geschwurbel mit den Schulen Kl. 1 bis 6? Es gibt Präsenzunterricht, dessen Teilnahme nicht verpflichtend ist, da die Präsenzpflicht aufgehoben ist???
    Ist für die, die da sind Unterricht und für die anderen, die zu Hause bleiben, nicht?
    Es ist doch zum Heulen, dass in Sachen- Anhalt Regierung und Kultusministerium wieder nicht in derLage sind, klaren Regeln dafür aufzustellen. Am Ende macht jede Schule, was sie für richtig hält und kann es eigentlich nur falsch machen, die Meckerer warten schon.

    • Bierflaschensammler sagt:

      Besinders hervorheben ist der Distanzunterricht ab dem 16.12., das sind ganze drei Tage für die die Schulen bzw Lehrer mal schnell auf Online-Lehren umstellen sollen? Das lohnt sich bestimmt. Wie wäre es, die Ferien einfach mal um 3 Tage vorzuziehen?

      • G sagt:

        Mal schnell auf online umstellen… Wie witzig..
        Die Schulen und besonders die Lehrer hatten über ein halbes Jahr Zeit um Konzepte und technische Möglichkeiten zu beschaffen..
        Und nun ist hier von „schnell“ die Rede….

        Echt witzig

      • JM sagt:

        Ein paar Aufgabenblätter hochladen ist echt Aufwand, stimmt schon.

    • Guten morgen sagt:

      Der angebotene Präsenzunterricht in Klasse eins bis sechs wird quasi als Notbetreuung verstanden, für Eltern die eine anderweitige Betreuung so schnell nicht geregelt bekommen. Es gibt für alle Kinder weiterhin Aufgaben, jedoch werden die Eltern gebeten die Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu lassen. Ab Klasse sieben ist eine Betreuung nicht mehr notwendig, daher wird nur Distanzunterricht angeboten.

  10. paul anders sagt:

    Also erstmal vorweg finde ich eine bundeseinheitliche Vorgehensweise zum Lockdown absolut richtig und leider längst nötig.
    Ich hätte da noch einen Ansatz der wirklich gut wäre. Besuch in den verbleibenden Lebensmittelläden für Rentner und Pensionäre generell von morgens bis 14.00 Uhr. Ab 14.00 Uhr für Berufstätige (Ausnahmen Schichtarbeiter). Das würde keinen überfordern und wäre ein guter Beitrag die gefährdeten zu schützen und ein durchmischen mit potentiell infektiösen jungen Leuten z verhindern. Mann sollte dies doch einmal ernsthaft durchdenken…

    • Dunkelfeld sagt:

      Der 63 jährige Rentner geht dann 14 Uhr aus dem Laden, damit der 66 jährige Arbeitnehmer rein darf? Die Reinigungskraft die von 4 bis 12 gearbeitet hat, kann auf dem Weg nach Hause nicht einkaufen und lässt dann ihre Kinder länger in der Notbetreuung, damit sie 14 Uhr noch mal los kann? Und die 22 jährige Blinde Nachbarin rammelt dann mitten im Berufsverkehr zum Einkaufen, obwohl sie das eigentlich h nicht gewohnt ist uns sie da total überfordert?
      Wäre es nicht besser die Ladenschlussgesetze einstweilen zu pausieren?

    • diedaoben sagt:

      wirklich gut

      werden wir einmal ernsthaft durchdenken

      melden uns!

    • Klaus sagt:

      Welche bundeseinheitlichen Regeln meinst Du? Aktuell muss man, wenn man Verwandte in Berlin besucht, nach 5 Uhr losfahren und vor 22 Uhr zurück sein. Sonst machst du dich bei der Durchfahrt durch Brandenburg strafbar.

      Feiern in LSA mit 6 Personen, überall sonst mit 10

      Es verschärft doch wieder jeder, wie er will.