Losverfahren ungültig: Halle verliert Eltern-Klage an der IGS am Steintor

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14 Antworten

  1. K.Hädicke sagt:

    Sehr geehrte Frau Beigeordnete Brederlow, bitte lassen Sie sich RICHTIG informieren: Wir haben NICHT den Zweitwunsch auf einem Gymnasium gehabt, sondern Erstwunsch IGS1 und Zweitwunsch IGS2 !!!! Dann kam durch die Stadt die Zuweisung zu einer Sekundarschule! Ihre Aussagen sind also falsch. Und die Stadt begeht also Rechtsbruch.
    Und tun Sie nicht so, als gäbe es nicht alljährliche Bedarfsplanungen und kalkulierbare Statistiken und Kinderzahlen, anhand derer Sie nicht schon hätten handeln können und müssen!
    Und, Herr Lange: Es ist auch für SIe als Stadtratsmitglied ein Armutszeugnis, daß auch Sie sich bisher nicht um diese Notlage kümmerten. Nein, Sie verstecken sich nun sogar hinter der Anschuldigung ans Land. Das Land öffnet nicht neue Schulen in der Stadt, sondern Sie als Stadt und Stadtrat. Nicht das Land ändert die Schulform einer bereits bestehenden Schule- nein, auch das obliegt Ihnen im Stadtrat das anzuregen und zu beschließen!
    jetzt machen Sie endlich was!

    • 10010110 sagt:

      Ich lese hier immer nur „ICH, ICH, ICH!“ (bzw. „WIR“); das – in Verbindung mit einem Kommentar in der Kommentarspalte eines Lokalmediums, statt die Personen selbst anzusprechen – zeigt doch die geltungsgetriebene Anspruchsmentalität, die heutzutage vorherrscht.

      • StER Halle sagt:

        Auweia, es ist noch gar nicht Hochsommer, aber die Hitze der letzten Tage fordert Ihre ersten Opfer. Anders ist Ihr Kommentar nicht zu deuten. Mit „zeigt doch die geltungsgetriebene Anspruchsmentalität, die heutzutage vorherrscht.“ zeigt wie so oft, keine Ahnung aber laut und fürchterlich falsch Trompeten.
        Tipp. Ab in den Keller oder in den Kühlschrank zum Abkühlen. Mit viel Glück sind es keine bleibenden Hitzeschäden.

        • Zahlensalat sagt:

          Derselbe Vorredner pocht dagegen auf seinen Rechtsanspruch, wenn es um die Einhaltung von Verkehrsregeln geht. Soweit zu seiner Glaubwürdigkeit…

      • K.Hädicke sagt:

        Hallo 10010110, es steht genau 1x „ich“ bzw „wir“ drin. Das ist schon zu viel für Sie? Sie dekompensieren zu schnell. (btw: Zählen Sie in Ihren Kommentaren auch die Pronomina?)
        Und woher wissen Sie, ob es nicht auch schon Gespräche, Ansprachen an anderer Stelle gab?

    • Gast sagt:

      Ein WUNSCH ist und bleibt allerdings ein WUNSCH und seit wann müssen die erfüllt werden? Kinder können auf jeder Schule einen Abschluss machen und ein Abitur kann bei Eignung im Anschluss an eine Gesamtschule auch abgelegt werden. Und solange wie ein Großteil der Eltern es noch nicht mal für nötig halten, ihren Fortbestand 5 Tage die Woche dahin zu schicken, sollten solche Ansprüche kein Gehör finden dürfen.

      • StER Halle sagt:

        Nun es ist eben kein Wunsch, es ist ein Rechtsanspruch, den die Stadt als Träger erfüllen muss. Hier hat sie auch keinen Spielraum, dieses wurde in mehreren Urteilen verdeutlicht.
        Woher Sie die Erkenntnis nehmen, dass ein Großteil der Eltern ihre Kinder nicht zur Schule schicken, bleibt Ihr Geheimnis. In welchem Zusammenhang diese (Ihre) Erkenntnis mit der von Ihnen aufgestellten These (Forderung) „sollten solche Ansprüche kein Gehör finden dürfen“ steht, dürfen Sie gern hier erklären.

        • Gast sagt:

          Dieselben Eltern, die gegen Schulen klagen, weil eine Versetzung wegen zu vieler Fehltage nicht gewährleistet ist und dieselben Eltern, die gegen zu hohe Ansprüche bei einer Abiturprüfung klagen.
          In dumme und kluge Gruppen einteilen?
          Das tun nur die Leute, die meinen, Schüler nach besuchter Schulform zu beurteilen. Nochmal: Es steht jedem frei, nach der Realschule ein Abitur abzulegen. Aber seit der Gesetzesänderung, die eine Laufbahnempfehlung nicht mehr vorsieht, sind Erzeuger nahezu komplett übergeschnappt. Wie man sieht.

          • Aufklärer sagt:

            Wer an die IGS will, ist gerade nicht „übergeschnappt“. Es geht ihm darum, bis zur 10. Klasse gemeinsam den Realschulabschluss zu erwerben und erst nach Erreichen des erweiterten Realschulabschlusses das Abitur zu beginnen.

          • K.Hädicke sagt:

            Nochmal langsam: Wir meinen das Gleiche oder Ähnliche. Denn es ist schon eine Art der Beurteilung, nämlich eine Degradierung, wenn ich 10-Jährige in Sekundarkinder und elitäre Gymnasialkinder trenne. Und das wollen wir nicht, wir finden das unnatürlich, unsozial und schädlich. Jedem steht frei, später länger und intensiver zu lernen. Daher wählten wir (obwohl wir eine Gymnasialempfehlung haben) die Gesamtschule, wo alle Kinder bis zur 9.Klasse gemeinsam gehen.
            (Daß es Eltern gibt, die wegen anderer Gründe klagen, mag sein, aber hat hiermit rein nichts zu tun, ist ein völlig anderer Hut. Ob es dieselben sind, wie Sie sagen, können wir wohl nicht wissen…und hat auch nichts hiermit zu tun)

          • StER Halle sagt:

            So ein Blödsinn, was hat das alles mit dem Recht auf freie Schulformwahl zu tun? Die im übrigen auch schon zu Zeiten der Verbindlichen Schullaufbahnempfehlung geltendes Recht war. Ach und das anwahlverhalten hat sich nicht signifikant verändert seit es keine verbindliche Laufbahnempfehlung mehr gibt. Aber wahrscheinlich werden Sie dad Gegenteil behaupten. Es zeigt mal wieder sehr deutlich nachplappern ist keine Anzeichen von Intelligenz.

      • K.Hädicke sagt:

        Der Wunsch ist und bleibt ein Wunsch und er muß von der Stadt erfüllt werden. Es steht tatsächlich niedergeschrieben im Gesetz. Die Eltern haben alles Recht, die Schulform und den Bildungsgang zu wählen. Die Anmeldungen sind für die Stadt bindend, sie muß entsprechend freie Schulplätze vorhalten. Tut sie das nicht, ist es Rechtsbruch, der einklagbar ist.
        Und ja, daher wollten wir auch an eine Gesamtschule, damit ein Abitur gemacht werden kann oder nicht. Und damit nicht so früh schon in kluge und dumme Gruppen getrennt wird.

    • Volker sagt:

      So sehen die Gesetze, nein es sind die Gummiparagrafen der Gesetze, immer aus; jeder dreht sie sich, wie er sie braucht. Daran sollten die gewählten Vertreter der „Volks-Parteien“ endlich handeln, da gibt es genug Hand-Arbeit zu erledigen, nur macht das wirklich ein bisschen Arbeit und dafür haben sie keine Zeit eingeplant.

  2. AMHalle sagt:

    Üblicherweise klagt man auf die Schulform und nicht auf den Platz an einer Schule.
    Aus dem Artikel geht nicht hervor, warum das Losverfahren an dieser Schule ungültig war.
    Lag das vielleicht an der neuen Auswahlsoftware, die vom eigenen IT Dienstleister programmiert wurde? Der Quellcode würde mich mal interessieren.