Mädchen entführt, missbraucht und zum Sterben in die Saale geworfen: Verteidigung legt Revision ein

32 Antworten

  1. ☕🤠👍 sagt:

    Wer sowas macht ist auch zurechnungsfähig und das bedarf eine sehr hohe Strafe.

    • Cybertroll sagt:

      Ich hätte als Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
      So jemand hat die Höchststrafe verdient.
      15 Jahre inklusive anschließende Sicherungsverwahrung!

    • Cybertroll sagt:

      Der Münsteraner Pedo-Club hat auch die Höchststrafe inklusive
      Sicherungsverwahrung bekommen und dann muss man sich doch
      fragen weshalb es in Halle einen Lollipopp für derartige Triebtäter gibt!

      • jammerkegel sagt:

        Eine Möglichkeit: Der Angeklagte in Halle ist gar nicht identisch mit dem Angeklagten in Münster uns es sind zwei völlig verschiedene Fälle, weshalb sie wohl auch an unterschiedlichen Gerichten verhandelt wurden.

        Ob es einen Lollipop gab, ist aber in beiden Fällen äußerst unwahrscheinlich.

        • Cybertroll sagt:

          In Münster geht es um Vergewaltigung,
          Freiheitsberaubung, Misshandlung etc.
          In Halle geht es um Missbrauch und versuchten Mord!
          Also, so unterschiedlich sind die Fälle definitiv nicht.
          Vermutlich gibt’s das Bundesverdienstkreuz und Sie
          werden mit etwas Glück die Ehre haben es dem
          Pedo-Psycho persönlich auszuhändigen.
          Ich hoffe doch das Sie keine Kinder haben.
          Die würden einem sonst leid tun.

          • Hallenser sagt:

            Du hast ein paar Unterschiede doch gerade selbst aufgemalt.

            Deine intensive Befassung mit solchen Fällen hat hoffentlich nichts weiter zu sagen.

    • Cybertroll sagt:

      Die ham alle einen Dachschaden und sind traumatisiert.

      Können mit den traumatisierten Fachkräften in
      den Balla-Balla-Burgen Flaschendrehen spielen.

      In Polen herrschen andere Sitten: Dort werden die Kugeln geknipst!

  2. Psychiatrien, die neuen Gefängnisse sagt:

    9 Jahre Psychiatrie für diese widerliche Tat machen fassungslos. Bei derartigen Verbrechen, zumal an einem Kleinkind, dürfte der nie wieder raus; und auch nicht zum Eierschaukeln in die Klapse – sondern ins Gefängnis!

    • gefasst sagt:

      Wo steht was von 9 Jahren Psychiatrie?

    • Leser sagt:

      Wer richtig liest, ist von von Vorteil. Die Haft beträgt neun Jahre und anschl. unbefristet Sicherheitsverwahrung.

      • Weiterleser sagt:

        Nein. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erfolgt von Anfang an und die Sicherheitsverwahrung heißt Sicherungsverwahrung ist nochmal was anderes.

        • Karbid Bert sagt:

          Weiterleser
          Falsch. Beides gleich. Nur im Gesetzestext wird Sicherungsverwahrung verwendet.
          Schlaumeier.

          • jammerkegel sagt:

            Wikipedia-Bert hat wieder zujeschlahn. 🙂

            Wonach werden wohl Gerichte gehen? Gesetzestext? Ja?

            Und hat das Gericht hier Sicherungsverwahrung angeordnet? Nein?

            Hach. 😀

      • Daniel M. sagt:

        Ach Leser, werd doch mal deinem Namen gerecht. So trottelig kann man sich doch nicht anstellen.

    • rellah2 sagt:

      Warum meldest DU Dich nicht als Schöffe, Frauherr Psychiatrie? Aller paar Jahre werden die doch gesucht. Must von der Arbeit freigestellt werden,wenn DU denn nicht harzst.

  3. What? sagt:

    Unfassbar diese Anwälte manchmal…was soll das? Der is doch schon mit nem viel zu milden Urteil davongekommen!

    • rellah2 sagt:

      Wenn der das nicht machte, wäre er kein ordentlicher Verteidiger. Bringt schließlich Money.
      Und da der Verbrecher wohl kaum Vermögen hat, zahlen wir alle das!

    • ........ sagt:

      „Einer wird gewinnen“. Und das ist immer der Rechtsanwalt. Ob Prozeß gewonnen oder verloren, er bekommt immer sein Geld, und mit jeder Injstanz mehr.

  4. klaus sagt:

    Wieso wird die Dreckfresse gepixelt?

    • 10010110 sagt:

      Wegen Typen wie dir.

    • Leser sagt:

      Zeig uns doch mal Deine „Drecksfresse“!

    • xxx sagt:

      Damit solche Pleppos wie du nicht auf den Gedanken kommen könnten, Selbstjustiz auszuüben, Meine.

      • xxx sagt:

        @falscher xxx

        Wie soll denn jemand an diesem Täter Selbstjustiz verüben, der ist doch den Rest seines Lebens vor „Pleppos“ geschützt untergebracht, Meiner.

        • xxx sagt:

          @falscher xxx

          Wieso sollte jemand diese Drecksfresse sehen wollen? Voyerismus? Ekelhaft, Meine!

    • Nöö sagt:

      Damit der dich nicht sehen bzw. ertragen muss !

    • Zeit der Idioten sagt:

      Interessant, gleich vier Idioten, die dem Perversen zur Seite stehen.

      • Daniel M. sagt:

        Ahh, Solidarität mit solch einem Monster…ihr teilt euch wohl gewisse Vorlieben? Ekelhaft seid ihr.

        • Leser sagt:

          Und Du solidarisierst Dich doch mit der AfD, PEGIDA und anderen Rechtsextremen, die lauthals Flüchtlinge absuafen hinterher schreien. Bis nicht besser!

          • Franz3 sagt:

            Leser, was soll der Scheiß jetzt? Und du solidarisierst dich mit Antifa Kriminellen oder was? Bist schon ein komischer Vogel.

    • zu_Hause_in_Halle sagt:

      weil es in Deutschland einen Täterschutz und keinen Opferschutz gibt.

  5. Leser sagt:

    Wenn man hier und im Netz so die Kommentare liest, sträuben sich einem die Haare. Viele davon beklagen ja, dass wir angeblich in einer Diktatur leben, man seine Meinung nicht mehr frei äußern darf und keine Rechte hat. Mal davon abgesehen dass viele freie Meinungsäußerung mit Hass und Hetze verwechseln zeigt dieser Fall, dass auch solche Typen in einem Rechtsstaat durch einen Anwalt Revision einlegen kann. Es gehört zu einem Aufgabengebiet eines Anwalts, Revision einzureichen.
    Entscheidet Euch doch mal, wollt ihre einen Rechtsstaat mit Bürgerrechte oder doch eine Diktatur ohne Bürgerechte? Sich aussuchen, wie es einem gerade in den Kram passt ……., so geht’s nun auch nicht!

    • Leserix sagt:

      Blablabla. Die Leute wollen weder den degenerierten BRD Mist, noch dass so eine Dreckfresse Revision einlegen darf.

    • Franz2 sagt:

      Du hast Recht, auch wenn ich die Einstellung Einiger nachvollziehen kann – aber nicht vollumfänglich teile. Problem ist, dass Viele das Thema Rechtsstaat und freie Meinungsäußerung nur nach ihrem eigenen Gutdünken auslegen. Beleidigungen sind für Viele freie Meinungsäußerung, selbst Bedrohung und Gewalt wird von Manchen so ausgelegt – aber nur, wenn es Andere trifft. Wehrt sich aber jemand, dann sofort Opfermodus und es wird geschrien. Der Typ hat nunmal das Recht auf nen Verteidiger, trotzdem wäre ich nicht traurig, wenn er auf ewig einsitzen würde.

  6. ☕🤠👍 sagt:

    Weil Täterschutz vor Opferschutz. Ist nun mal in Doitzschlant so.

  7. Rein sagt:

    Na klar wird der auch noch verteidigt, Demokratie eben, ein Menschen Leben zählt nichts, ein Kind schon gar nicht, sperrt ihn weg, ob er nun behindert ist oder nicht und die Behörden, die nichts unternommen haben gleich mit

  8. Franz sagt:

    Hoffentlich erhöht sich die Strafe für dieses Subjekt.

  9. JEB sagt:

    Revision? Strafe erhöhen!

    • stromi 1 sagt:

      Revision heißt: Ein vom Landgericht ausgesprochenes Urteil wird nur auf Verfahrens bzw. Rechtsfehler überprüft!
      Dieses erfolgt durch den BUNDESGERICHTSHOF in Leipzig !!!
      Dauer ca.3 bis 6 monate nach einspruchsfrist.
      Ansonsten bleibt das Urteil bestehen.

  10. jaja sagt:

    50.000. euro im jahr fuers wegsperren,ne kugel kostet 2 euro.schwierige entscheidung.mit 50.000.euro koennte man auch 2 k-familien incl. esel und grossmutter durchfuettern.
    am ende kostet der ganze spass 100.000 euro im jahr.aber wir habens ja.

  11. So sagt:

    Ich bin auch dafür den unverpixelt zu zeigen, er hat es sich verdient, solche Bestien haben bei der Tat hinterrücks ein Menschenleben auslöschen wollen und keinen Schutz verdient, keinen.