Mädchen missbraucht und in die Saale geworfen: 9 Jahre Haft und Unterbringung in der Psychiatrie

43 Antworten

  1. T. sagt:

    echt lachhaft … war aber leider nicht anders zu erwarten …

  2. Heilige Makrele... sagt:

    Ob die Strafe gerechtfertigt ist oder nicht muss jeder für sich entscheiden bzw hat das Gericht entschieden aber fragt mal jemand das Mädchen, wie es ihr geht? Die wird ihr ganzes Leben lang durch den Täter traumatisiert bleiben. Sowas vergisst man nicht.

  3. Hallunke sagt:

    Der Täter gehört lebenslang weggesperrt. Viel zu milde Strafe.

    • Alex sagt:

      Unterbringung Psychiatrie heißt, daß der nach 9 Jahren nicht unbedingt frei kommt. Die können den da unbegrenzt festhalten.

    • Hans G. sagt:

      Im Prinzip heißt es das und die Psychiatrie ist für gewöhnlich schlimmer. Da heulen eigentlich nur Spinner die ebenfalls unter Intelligenzminderung leiden.

  4. Beerhunter sagt:

    Unglaublich 🙈🙈Manchmal wünscht man sich,das solche Typen dasselbe erleiden wie ihre Opfer🤕sowas wird noch geschützt 🙈im normalen Vollzug würde es ihm glaube nicht so gut gehn 😇

    • Franz sagt:

      Sofort Abschiebung zurück aufs Dorf!!

      • Beerhunter sagt:

        Aaaha🤔😇 auf dem Dorf sind alle Kinderschänder 🤔🤔🤔komm vorbei,dann zeig ich dir wie und wo ich solche Tiere entsorgen würde! Bei so etwas hat der Spass ein Loch!

  5. JM sagt:

    So richtig viel ist das aber nicht. Aber immerhin gab es schnell ein Urteil.

  6. Fön sagt:

    Das soll wohl ein Witz sein, 9 Jahre dafür, dass er ein Kind missbraucht und dann eibfach weggeschmissen hat zum Ertrinken in die Saale, dafür 9 Jahre, was sind das denn für Gesetze, dass soll ein Rechtsstaat sein? Ich lache mich ja kaputt. 9 Jahre für so eine grausame Tat. Wahrscheinlich hatte er eine Schwere Kindheit oder ist sonst noch irgendwie beschränkt, wieso mindert so was denn die Schuld? Und ein 6 nicht zufällig die beiden Retter vorbei gekommen wären, dann würde er heute noch frei rumlaufen. Wenn es überhaupt eine gerechte STRAFE gibt, dann wäre es lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die Richter konnten wahrscheinlich nicht anders, ich wünsche ihnen, dass sie nie mehr ruhig schlafen können solange sie leben. Schämen sollten sich alle Beteiligten, 9 Jahre das ist kein Urteil. Das ist ein Witz.

  7. Fön sagt:

    Das soll wohl ein Witz sein, 9 Jahre dafür, dass er ein Kind missbraucht und dann einfach weggeschmissen hat zum Ertrinken in die Saale, dafür 9 Jahre, was sind das denn für Gesetze, das soll ein Rechtsstaat sein? Ich lache mich ja kaputt. 9 Jahre für so eine grausame Tat. Wahrscheinlich hatte er eine schwere Kindheit oder ist sonst noch irgendwie beschränkt, wieso mindert so was denn die Schuld? Und wenn nicht zufällig die beiden Retter vorbeigekommen wären, dann würde er heute noch frei rumlaufen. Wenn es überhaupt eine gerechte STRAFE gibt, dann wäre es lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die Richter konnten wahrscheinlich nicht anders, ich wünsche ihnen, dass sie nie mehr ruhig schlafen können solange sie leben. Schämen sollten sich alle Beteiligten, 9 Jahre das ist kein Urteil. Das ist ein Witz.

    • Maik sagt:

      Was können die Richter jetzt dafür? Diese müssen sich auch an die Gesetze halten, ansonsten machen sie sich strafbar. Es bleibt Ihnen unbenommen, sich für eine Richterstelle in LSA zu bewerben. Nur bringen Sie wohl nicht die erforderliche Qualifikation mit 🤷🏻‍♂️

      • the show must go on sagt:

        Naja, irgendwie hat sie ja recht.
        Deutsche Gerichtsurteile sind oft nicht mehr nachvollziehbar.

        • Jo sagt:

          Wenn man keine Ahnung und auch kein Interesse hat, dann vielleicht. Die Fön hat beides nicht, da ist das kein Wunder. Aber du kannst doch lesen. Dann kannst du das auch nachvollziehen. Steht sogar in der Pressemitteilung, wie das Strafmaß zustande kam. Musst gar nicht auf die schriftliche Urteilsbegründung warten.

      • Unglaublich sagt:

        Wenn es dein Kind wäre , würdest Du nicht so ein scheiß erzählen 😡

        Unglaublich solch dumme Sprüche, das ist definitiv eine viel zu geringe Strafe für so eine abscheuliche Tat

        • Rechtsstaat für alle sagt:

          Es ist auch nicht dein Kind. Also Fresse.

          • Tickende Zeitbombe sagt:

            So eine Antwort darauf, zeigt eigentlich nur selbst dein krankes Wesen bzw Sympathie für so eine abscheuliche Tat und / oder einer sehr sehr geringe Bildung . Es sieht ganz so aus als hättest Du dich damit selbst geoutet, wenn du überhaupt weißt was das Wort bedeutet 🥺

            Schlimm wenn sowas wie du frei rumlaufen darf , eine potentielle Gefahr , denn so wie e krasse Antwort zeugt definitiv dein krankes Wesen .

          • Rechtsstaat für alle sagt:

            Beeindruckender Sermon.

        • Maik sagt:

          Ich bin auch der Meinung, dass die Strafe zu gering ist. Aber ich weiß auch, dass sie nicht höher sein durfte und Richter auch nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben entscheiden dürfen. Dass diese nicht mit den Vorstellungen der Betroffenen übereinstimmen, liegt in der Natur der Sache. Im Übrigen könnte auch der Tod des Täters die Leiden des Kindes nicht ungeschehen machen. Daher bin ich bei der pauschalen Forderung nach einer Erhöhung der Strafen immer skeptisch. Auch ist es seit mehr als 200 Jahren kein Geheimnis, dass höhere Strafen keinerlei Abschreckungsfunktion haben. Falls Sie bessere Vorschläge haben, wären wir alle gespannt, diese zu hören. Nur vermute ich, dass Sie im Gegensatz zu mir Dummerchen Ihren Hegel, Feuerbach, Liszt und Jakobs nicht gründlich gelesen haben. Insofern bezweifle ich, dass Sie hierzu etwas Sinnvolles beitragen können.

      • Franz3 sagt:

        Maik, du bist ein Witz. Das war sehr emotional geschrieben. Niemand stellt die Richter in Frage oder will sich als Richter bewerben. Das Urteil ist für so eine Tat gefühlt zu milde. Das kannst auch du nicht schön reden Maik.

        • DPG sagt:

          „Gefühlt zu milde“

          Zum Glück geht es in der Rechtssprechung nicht um Gefühle.

          Und vieles von dem was Maik schreibt ist richtig.

          Ich bin immer wieder verblüfft, wie naiv viele Menschen dem Justizsystem gegenüberstehen. Höhere Strafen = alles gut und die Taten verschwinden. So funktioniert es nicht.

          • Franz3 sagt:

            DPG, vieles von dem was Maik schreibt ist richtig, aber eben nicht alles. Ist auch viel Klugscheißerei dabei. Und naiv dem Justitzsystem gegenüber? Vielleicht. Aber trotzdem bin ich der Meinung das solche Menschen oftmals zu milde verurteilt werden in Deutschland. Kann man durchaus naiv nennen.

  8. Horch und Guck sagt:

    Dass „Unterbringung“ nach 63 StGB lebenslänglich bedeuten kann, ist euch nicht bekannt?

    • Heilige Makrele... sagt:

      „Vor aber allem ist die Unterbringung zeitlich unbefristet, was bedeutet, dass für den Untergebrachten – anders als für den „normalen“ Strafgefangenen – kein Ende abzusehen ist. Die durchschnittliche „Verweildauer“ soll zwischen 6 und 8 Jahren liegen, wobei es Einzelfälle gab und vereinzelt noch immer gibt, die diese Dauer um ein Mehrfaches überschreiten. Dies ist auch der Grund, warum die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bisweilen als „das wahre lebenslang“ bezeichnet wird. „

  9. Rupert sagt:

    Jeder wird seine Strafe bekommen. Auch er! Im Knast wird sich der Ein oder Andere seiner annehmen. Ganz bestimmt!

    • Schemerling sagt:

      Gewalt- und Vergewaltigungsphantasien sind meist ein Zeichen für unterdrückte Sexualität und/oder eigenen Missbrauch, vor allem in Kindheit und Jugend.

      Bitte suchen Sie sich zeitnah Hilfe! Sonst enden Sie womöglich selbst noch in einem Gerichtsreport.

  10. familienvater sagt:

    Trotzdem ist mir schleierhaft in welchem Verhältnis er zu dem Mädchen stand, daß er es so einfach mitnehmen konnte ohne Schreien und Gegenwehr, daß die Eltern nichts gemerkt haben.

    • klaus sagt:

      Die Öffentlichkeit war nicht umsonst ausgeschlossen. Solche Details gehen dich einen Scheiß an. Voyeure sind fast noch schlimmer als die Täter.

  11. BR sagt:

    Zumindest ging es relativ fix bis
    zur Urteilsverkündung . Nun ist dieser Kranke erst mal weg. Auch ich habe andere Vorstellungen, was mit solchen Kreaturen geschehen sollte.
    Die Kleine hat Dank der Jogger überlebt, ich wünsche ihr bestmöglichste psychologische Betreuung und den Eltern ebenfalls.

  12. Leser sagt:

    Wenn man hier so einige unsinnige Kommentare liest kommt einem der Verdacht auf, dass es egal was für Verbrechen geschehen es stets immer nur lebenslang oder die Todesstrafe gefordert wird. Bei aller Tragik, wir leben in einem Rechtsstaat. Wem das nicht gefällt, kann ja in einem Land auswandern, wo es keine Rechtsstaatlichkeit gibt.
    Eine Haftstrafe ist begrenzt, die Verwahrung in einer Geschlossenen kann unendlich sein!
    Wenn hier schon einige immer Hobbyjuristen spielen, sollten sie sich wenigstens auch mit dem StGB auskennen!

  13. Dich sagt:

    Hoffentlich bleibt er ein Leben lang weggesperrt. Hoffentlich

  14. Krankes Rechtssystem sagt:

    Solche Urteile sind der Grund für die hohe Dunkelziffer bei sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung, weil am Ende sowas bei rauskommt😤

    Die Leidtragenden sind die Opfer.

    Aber wehe du bescheißt den Staat , dann gehst Du für mindestens 10 Jahre in den Knast, ich sag nur der Vater von Steffi Graf🧐

    Vlt würden die Richter anders darüber denken wenn es die eigenen Kinder betrifft 🥺

    Ich bin bei solch abscheulichen Taten gegen Kinder für die Todesstrafe 👍und mir ist es jetzt egal wie einige darüber denken💪

    • defake sagt:

      „Aber wehe du bescheißt den Staat , dann gehst Du für mindestens 10 Jahre in den Knast, ich sag nur der Vater von Steffi Graf“

      „Das Urteil erging 1997: Peter Graf wurde wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 12,3 Millionen Mark zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.“
      „Er wurde im April 1998 vorzeitig aus der Haft entlassen, nachdem er die Hälfte seiner Haftzeit (inklusive der Zeit in Untersuchungshaft) abgesessen hatte.“

    • rellah2 sagt:

      Ein Richter wird nie über seine eigenen Kinder Recht sprechen dürfen, wenn er es doch machte und es käme raus {was sehr wahrscheinlich ist} wäre er am längsten Richter gewesen.

      Wandere aus! Bei deiner Einstellung sind zB Belarus, N-Korea sehr geeignet.

  15. Daniel M. sagt:

    Da kann er ja pünktlich zum 15. Geburtstag des Mädchens einen neuen Anlauf nehmen. Ach nee…bei guter Führung ist er zum 11. Geburtstag wieder da. Rechtsstaatlichkeit hat auch Nachteile. Und die sind immer auf der Seite der Opfer. Deswegen darf man auch diskutieren, ob ein Rechtsstaat die geeignete Form ist, um zusammenleben zu regeln.

    • Ln sagt:

      „Ach nee…bei guter Führung ist er zum 11. Geburtstag wieder da. “

      Eben nicht. Lesen!

      Bevor du über den Fortbestand des Rechtsstaats diskutieren kannst, erarbeite dir bitte erst die einfachsten Grundlagen.

      • Daniel M. sagt:

        Das ist absolut ein reales Szenario. Empfehle ebenfalls, das Lesen als solches in Betracht zu ziehen, bevor man milde Urteile gegen Pädophile rechtfertigt!

        • Ln sagt:

          Wenn du den Artikel nicht lesen möchtest oder kannst, dann lies wenigstens den §63 des StGB. Da steht nämlich nicht drin, dass man vorzeitig entlassen werden kann. Das ist so ziemlich die härteste Strafe, die es in Deutschland gibt.

          Erst die Grundlagen erarbeiten! Frühestens dann kannst du deine „reale“ Szenarien entwerfen.

        • Philipp Schramm sagt:

          @Daniel M.

          Genau wie bei liga3online, bist du auch hier der gleiche „Spinner“.

          Wer in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird, wird nicht automatisch nach verbüßen der tat entlassen.

          Erkundige dich erstmal, bevor du irgend welchen Schmarrn schreibst.