Manche Kitas in Halle nehmen keine Migrations-Kinder

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14 Antworten

  1. 10010110  sagt:

    Das klingt so, als würden Kinder gezielt wegen ihres Migrationshintergrunds nicht aufgenommen. Das kann ich mir eigentlich kaum vorstellen. Vielmehr ist es vermutlich eine natürliche Gegebenheit, dass man bevorzugt einen Kindergarten in der Nähe des Wohnorts sucht, und wenn sich Ausländer und nicht-Ausländer bevorzugt in bestimmten Vierteln konzentrieren, dann ist die ethnische Zusammensetzung in den Kindergärten wohl kaum überraschend.

    In den USA gab es übrigens das sogenannte „desegregation busing“, d. h. es wurden (hauptsächlich) afroamerikanische Schulkinder gezielt außerhalb ihrer meist schwarzen Wohngegenden in vorrangig von weißen Kindern besuchte Schulen gekarrt, um eine größere ehtnische Ausgeglichenheit zu erreichen. Der Effekt war aber nur, dass viele wohlhabendere Weiße Eltern ihre Kinder auf Privatschulen geschickt haben oder in andere Schulbezirke umgezogen sind, um dem zu entgehen, was die Segregation kaum gelöst hat.

    Sich zu beklagen, dass manche Kindergärten keine Ausländerkinder aufnehmen, ist – mal wieder – nur oberflächliche Betrachtung des Problems. Wenn man will, dass es mehr Durchmischung in Kindergärten gibt, dann muss man zuerst mal für mehr Durchmischung in den Wohnvierteln sorgen (das hätte womöglich auch den positiven Nebeneffekt, dass Ausländer nicht nur unter sich leben würden, und würde auch gesamtgesellschaftlich für mehr Integration sorgen). Ich denke, nur die wenigsten Eltern fahren freiwillig gern durch die halbe Stadt, um ihr(e) Kind(er) in den Kindergarten zu bringen.

  2. hallenser sagt:

    Ich habe den Eindruck,hier wird Stimmung gemacht, ohne konkret zu werden.
    Schnmal drüber nachgedacht, daß zahlreiche Kindergärten kirchliche träger haben, dort auch der christliche Glauge eine Rolle spielt und deshalb sicher nicht im Sinne muslimischer Migranten sind. Zum Anderen kommen Sprachprobleme, Essgewohnheiten(z.B.Verweigerung von Schweinefeisch) und Ähnliches dazu. Wer sich integrieren will, findet auch einen Kindergarten.

  3. Elfriede sagt:

    Bei der Vergabe der Kindergartenplätze wird ja wohl auch die Berufstätigkeit der Eltern in Betracht gezogen,und das ist richtig so.

    • eseppelt sagt:

      Nein

      • Elfriede sagt:

        Also könnten Eltern die zu Hause sind einen Kindergartenplatz erhalten und dafür Eltern die berufstätig sind nicht? Was für eine schwachsinnige Welt.

        • 10010110  sagt:

          Jeder kann per Rechtsanspruch einen Kindergartenplatz erhalten. Was sollte eine eventuelle Berufstätigkeit bei der Vergabe für Relevanz haben? Warum nicht gleich nach Nationalität oder Hautfarbe oder Religion oder sexuelle Orientierung fragen?

          • Quick sagt:

            Berufstätige Eltern zahlen mit ihnen Steuern und den Kita-Gebühren unter anderem den Fortbestand dieser Einrichtung und deshalb haben diese Eltern eher ein Anrecht auf einen Kita-Platz.
            Eltern die Zuhause sind haben mehr Zeit sich um Ihre Kinder zu kümmern und ggf. in einen anderen Stadtteil zu fahren, ist ja auch nicht zuviel verlangt.

          • Daniel M. sagt:

            Das hat sehr wohl eine Relevanz. Zumindest für die Eltern.
            Wobei es bei den Kindern eigentlich keine Rolle spielen darf. Die sind unschuldig. Immer.

          • 10010110  sagt:

            Wieder so einer, für den Menschen mit Geld mehr Wert sind als Menschen ohne Geld. Und dann auch noch gerade im Bezug auf Kinder, die ja nun überhaupt nichts für ihre Existenz können.

            Es gibt keine Auswahl nach Einkommen oder Berufstätigkeit in staatlichen Kindereinrichtungen, PUNKT! Wir leben nicht umsonst in einer sozialen Marktwirtschaft.

  4. Isab sagt:

    Euer Gejammer geht mir sowas von…

  5. Slow sagt:

    Quick… Nicht die Eltern haben Anspruch auf einen Kitaplatz, sondern das Kind selbst.

    Dieses Gesetz soll dafür sorgen, dass jedes Kind unabhängig von Berufstätigkeit, Herkunft, Status, Zahlungsfähigkeit etc. seiner Eltern gleiche Chancen auf Teilhabe hat (zumindest auf dem Papier).

  6. Kaktus sagt:

    Man hat den gesetzlichen Anspruch einen Kita Platz zu erhalten, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von einer Halben Stunde von der Wohnung aus zu erreichen ist. der Fußweg zur Haltestelle zählt zeitlich mit zur Anfahrtszeit. Über dieses Grundsatzurteil habe ich in dieser Stadt einen Kita-Platz erhalten den ich der Innerhalb unseres Stadtviertels lag, so dass ich nicht versuchen musste mit einem Kleinstkind von der Südstadt aus ans hinterste Ende von Neustadt zu fahren. Zumal meine Arbeitsstelle auch noch in Trotha lag. Zeitlich hätte ich dass nicht geschafft. Aber da muss man sich halt drum kümmern und mit den Leuten reden.