Mann am Hauptbahnhof zeigt den „Hitlergruß“ und hatte Drogen dabei

17 Antworten

  1. Achso sagt:

    Ein typischer liberaler Menschenrechtler.

  2. Doppelmoral sagt:

    Jaja, die drogenkonsumierenden Nazis…Aber ganz böse, wenn Migranten Drogen verkaufen…

  3. 10010110 sagt:

    Gleich das Jugendamt vorbeischicken und die Kinder in Obhut einer liebenden Familie geben.

  4. Faktencheck sagt:

    Sind das diese Menschen mit anderer Meinung, die man nicht als Nazis bezeichnen darf?

    • Franz2 sagt:

      Das sind unsere Leistungsträger, die nur das Wohl ihrer Kinder im Sinn haben. Die Frau kann sich glücklich schätzen, einen so heldenhaften, wie fleißigen Vater für ihre Kinder zu haben, dass er sogar an nem Sonntag seinen Geschäften nachgeht.

    • xxx sagt:

      Drogenvernebelte Aktionen eines asozialen Dummbeutels wirst du doch nicht mit einer ernsthaften politischen Gesinnung „adeln“ wollen?

      • Relativierung? sagt:

        Wieso denn nicht? Oder zeigen etwa alle den Hitlergruß wenn sie unter Einfluss von Drogen stehen? Nach ihrer Logik wären ja dann alle unter Drogeneinfluss begangenen Straftaten hinfällig oder wie?

        • xxx sagt:

          Straftaten, die unter Alkoholeinfluss ausgeführt wurden, werden üblicherweise weniger streng vor Gericht beurteilt, sollte das bei sonstigem Drogeneinfluss anders sein? Wo wäre da die Logik?
          Provozieren war vermutlich die Hauptmotivation des Dummbeutels, das hat er ja auch bestens hinbekommen. Sogar bis hier ins weit entfernte Forum, wo sich gleich wieder Pawlowsche Hunde finden.

          • Kammerjäger sagt:

            „Straftaten, die unter Alkoholeinfluss ausgeführt wurden, werden üblicherweise weniger streng vor Gericht beurteilt“
            Worauf basiert diese Aussage? Auf praktischen Erfahrungswerten sicher nicht.

          • xxx sagt:

            Noch nie Gerichtsurteile in den Medien vernommen?
            Aber immerhin dieses Forum hier entdeckt. Weiter so!

          • Kammerjäger sagt:

            Urteile werden ausnahmslos vor Gericht gefällt, nicht in den Medien.

          • xxx sagt:

            „Urteile werden ausnahmslos vor Gericht gefällt, nicht in den Medien.“

            Die ursprüngliche Funktion von Medien ist dir aber schon bekannt? Falls nicht: Dort wird von Journalisten über Geschehnisse von allgemeinem Interesse berichtet, z.B. auch über Gerichtsprozesse und zugehörige Ergebnisse, genannt Urteile. Bist du bis hierhin noch mitgekommen? Gut, dann besorge dir morgen mal eine beliebige Tageszeitung. Kleiner Tip: Beim Lesen richtig herum halten, sonst wird es schwierig. Und nun viel Glück bei deiner Entdeckungstour morgen!

          • Kammerjäger sagt:

            Ein Medienbericht ändert nichts an der alleinigen Zuständigkeit der Gerichte. Die Aussage sollte daher besser lauten:

            „Ich habe mal in einer Tageszeitung gelesen, dass Taten unter Alkoholeinfluss weniger streng beurteilt werden.“

            Das lässt zwar auch nicht den Schluss zu, dass es tatsächlich so ist, wäre aber wenigstens näher an der „gefühlten“ Wahrheit oder besser ausgedrückt, der eigenen Wahrnehmung. Die hat aber nichts mit der Realität zu tun.

            Straftaten unter Alkoholeinfluss werden jedenfalls nicht „üblicherweise weniger streng“ be- oder verurteilt, sondern oftmals sogar strenger. Man denke nur an §316 StGB oder §323a StGB.

  5. Rjön sagt:

    Ein Deutscher zeigt einen Hitlergruss, sofort festsetzen und ins Straflager

  6. Blablabla sagt:

    Sowas vor den eigenen Kinder. Was sind das für Eltern nur.
    Hoffentlich kümmert sich das Jugendamt entsprechend drum.