Mann am Hauptbahnhof zeigt den „Hitlergruß“ und hatte Drogen dabei
Am Sonntagnachmittag, den 30. Mai 2021 gegen 16:30 Uhr betrat ein 33-jähriger Deutscher, der zuvor schon eine andere polizeiliche Maßnahme gestört hatte und die eingesetzten Beamten sowie Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn AG wiederholt beleidigte, mit seiner 28-jährigen Lebensgefährtin und zwei Kindern den Hauptbahnhof Halle ohne den erforderlichen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dabei erhob er den rechten Arm und rief mit ausgestreckter Hand den „Hitlergruß“. Als ein Beamter der eingesetzten Streife der Bundespolizei den Mann daraufhin anhalten wollte, um seine Identität festzustellen, stieß ihn der Mann unvermittelt mit der rechten Hand gegen die Brust und versuchte ihn aus dem Weg zu schieben. Daraufhin kam es zu einem Gerangel.
Mit Hilfe zwei weiterer Bundespolizisten, sowie einem Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn AG fand sich der aggressive Angreifer letztlich fixiert auf dem Boden der Bahnhofshalle wieder. Seine Lebensgefährtin musste sich nicht nur das Geschehen mit ansehen, die 28-Jährige mischte sich sogar ein, beleidigte die Ordnungshüter mit ehrverletzenden Worten und musste von einer Beamtin der Bundespolizei zurückgehalten werden. Auch am Boden liegend wehrte sich der 33-Jährige heftig, so dass die eingesetzten Beamten ihn für alle weiteren strafprozessualen Maßnahmen gefesselt zur Dienststelle mitnehmen mussten. Seine Lebensgefährtin wurde nach erfolgter Identitätsfeststellung aufgrund des Beiseins von zwei Kindern vor Ort entlassen. Sie muss sich im Nachgang wegen Beleidigung verantworten.
Nachdem sich der 33-Jährige auf der Dienststelle beruhigt hatte, konnten ihm die Handfesseln wieder abgenommen werden. Der Mann wurde zum Auffinden von Identitätspapieren durchsucht, jedoch führte er keinerlei Identitätsnachweise mit sich, dafür aber ein Cliptütchen mit circa 1,8 Gramm vermutlich Cannabis, ein weiteres Cliptütchen mit circa 0,5 Gramm einer unbekannten weißen Substanz und weitere typische Utensilien im Zusammenhang mit Betäubungsmittelkonsum. Da der Deutsche früher schon polizeilich in Erscheinung getreten war, konnten seine gemachten Angaben zur Person mit dem polizeilichen Fahndungssystem abgeglichen und bestätigt werden. Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab, dass der Mann keinen Alkohol getrunken hatte, der Drogentest verriet allerdings einen vorausgegangenen Drogenkonsum.
Der 33-Jährige wird sich nun wegen Beleidigung, Widerstand gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen und unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln verantworten müssen. Außerdem wird der Verstoß gegen die Pflicht des Tragens des Mund-Nasen-Schutzes beanzeigt.
Ein typischer liberaler Menschenrechtler.
Jaja, die drogenkonsumierenden Nazis…Aber ganz böse, wenn Migranten Drogen verkaufen…
Wäre ja nicht so schlimm, wenn es nicht immer wieder auch Käufer für den Dreck gäbe.
Gleich das Jugendamt vorbeischicken und die Kinder in Obhut einer liebenden Familie geben.
Sind das diese Menschen mit anderer Meinung, die man nicht als Nazis bezeichnen darf?
Das sind unsere Leistungsträger, die nur das Wohl ihrer Kinder im Sinn haben. Die Frau kann sich glücklich schätzen, einen so heldenhaften, wie fleißigen Vater für ihre Kinder zu haben, dass er sogar an nem Sonntag seinen Geschäften nachgeht.
Drogenvernebelte Aktionen eines asozialen Dummbeutels wirst du doch nicht mit einer ernsthaften politischen Gesinnung „adeln“ wollen?
Wieso denn nicht? Oder zeigen etwa alle den Hitlergruß wenn sie unter Einfluss von Drogen stehen? Nach ihrer Logik wären ja dann alle unter Drogeneinfluss begangenen Straftaten hinfällig oder wie?
Straftaten, die unter Alkoholeinfluss ausgeführt wurden, werden üblicherweise weniger streng vor Gericht beurteilt, sollte das bei sonstigem Drogeneinfluss anders sein? Wo wäre da die Logik?
Provozieren war vermutlich die Hauptmotivation des Dummbeutels, das hat er ja auch bestens hinbekommen. Sogar bis hier ins weit entfernte Forum, wo sich gleich wieder Pawlowsche Hunde finden.
„Straftaten, die unter Alkoholeinfluss ausgeführt wurden, werden üblicherweise weniger streng vor Gericht beurteilt“
Worauf basiert diese Aussage? Auf praktischen Erfahrungswerten sicher nicht.
Noch nie Gerichtsurteile in den Medien vernommen?
Aber immerhin dieses Forum hier entdeckt. Weiter so!
Urteile werden ausnahmslos vor Gericht gefällt, nicht in den Medien.
„Urteile werden ausnahmslos vor Gericht gefällt, nicht in den Medien.“
Die ursprüngliche Funktion von Medien ist dir aber schon bekannt? Falls nicht: Dort wird von Journalisten über Geschehnisse von allgemeinem Interesse berichtet, z.B. auch über Gerichtsprozesse und zugehörige Ergebnisse, genannt Urteile. Bist du bis hierhin noch mitgekommen? Gut, dann besorge dir morgen mal eine beliebige Tageszeitung. Kleiner Tip: Beim Lesen richtig herum halten, sonst wird es schwierig. Und nun viel Glück bei deiner Entdeckungstour morgen!
Ein Medienbericht ändert nichts an der alleinigen Zuständigkeit der Gerichte. Die Aussage sollte daher besser lauten:
„Ich habe mal in einer Tageszeitung gelesen, dass Taten unter Alkoholeinfluss weniger streng beurteilt werden.“
Das lässt zwar auch nicht den Schluss zu, dass es tatsächlich so ist, wäre aber wenigstens näher an der „gefühlten“ Wahrheit oder besser ausgedrückt, der eigenen Wahrnehmung. Die hat aber nichts mit der Realität zu tun.
Straftaten unter Alkoholeinfluss werden jedenfalls nicht „üblicherweise weniger streng“ be- oder verurteilt, sondern oftmals sogar strenger. Man denke nur an §316 StGB oder §323a StGB.
Ein Deutscher zeigt einen Hitlergruss, sofort festsetzen und ins Straflager
Au ja!
Sowas vor den eigenen Kinder. Was sind das für Eltern nur.
Hoffentlich kümmert sich das Jugendamt entsprechend drum.