Mann am S-Bahnhof Halle-Zoo von Zug erfasst

Polizei - Symbolbild

9 Antworten

  1. Jorge Sanchez sagt:

    natürlich muss er sich verantworten. Er handelte fahrlässig und ohne die notwendige Sorgfalt und Aufmerksamkeit, die auch für Fußgänger gilt. Zudem wird es Zeit, dass alkoholisiert sein nicht strafmildernd sein darf. Schließlich trinkt man überwiegend freiwillig Alkohol und nimmt dann am Straßenverkehr teil.

  2. Halles Katze sagt:

    Regionalbahn bei Gefahrenbremsung noch 100 km/h … schon beachtlich !
    Dem beteiligtem Verunfallten oder durch späteren Nachweis … Verursacher müssten eigentlich sämtliche Kosten in voller Höhe in Rechnung gestellt werden – auch wenn dieser jahrelang dafür abzahlen muss !!!
    Trunkenheit, Handystöpsel im Ohr und mitunter völliger Leichtsinn müssen einfach merklich bestraft werden .

  3. geraldo sagt:

    „Die Regionalbahn hatte zum Zeitpunkt des Aufpralls noch eine Geschwindigkeit von 100 Kilometern in der Stunde.“

    Man muss nicht besoffen sein, um auf deutschen Bahnhöfen in Gefahr zu geraten. Ungebremst hätte der Zug wohl eher 120 oder mehr drauf gehabt. Ich halte es für reichlich grenzwertig, ohne Warnung oder mit kurzer, wie immer unverständlicher Durchsage, mit solcher Geschwindigkeit am Bahnsteig vorbeizudonnern. Ein Meter und ein weißer Strich sind das Einzige, was einen als Fahrgast vom Zug trennt.

    • Tempo sagt:

      Der weltfremde geraldo wieder. Schon völlig ungewöhnlich, wenn Züge auf Gleisen fahren. Deine Tränen sind auch im neuen Jahr noch schön salzig. Zum Glück musst du keine weiße Kornflasche am Bahnhof aufstellen.

    • 10010110 sagt:

      Das ist aber schon seit hundert Jahren so; vergleiche mal die Zahl entsprechender Bahnsteigunfälle und die, wo nichts passiert.

      Entsprechend müsstest du auch gegen das Fliegen sein, weil eine dünne Blechwand das einzige ist, was den Fluggast vom sicheren Tod trennt.

  4. Wilfried sagt:

    Normgeschwindigkeit sind erlaubte 160km/h auf freier Strecke. Und ja, es ist ausreichend, die Ansage und der Strich. Im Zweifelsfall wird auch der Triebfahrzeugführer noch ein Hornsignal geben, jedoch ist er dazu nicht verpflichtet. Zumindest sagen Streckenbeschilderung und EBO sowas nicht zwingend. Bei anderen europäischen Bahnverwaltungen sind solche Warnsignale immer Grund für eine Ermittlung…

  5. geraldo sagt:

    Es ist nicht ungewöhnlich, dass Züge auf Gleisen fahren. Aber sie müssen nicht mit 100+ km/h durch Bahnhöfe brettern. Wenn du mal auf einem Bahnhof gestanden hättest, wo ein ICE in voller Fahrt durchrauscht, und es einem auch in 3m Abstand zur Bahnsteigkante noch die Zeitung aus den Händen reißt, dann wüsstest du, was ich meine

  6. Tempo sagt:

    Dann sollten die Züge wohl lieber nur Schritt fahren, wie Autos und Räder. Dann musst du dich nicht mehr so erschrecken.