Mann an der Magistrale mit Cricket-Schläger verprügelt

14 Antworten

  1. G sagt:

    Schön zu lesen das sich der Cricket Sport in Deutschland entwickelt.

  2. Verdacht sagt:

    <> auf gefährliche Körperverletzung? ?

    Wer mit so einem Gegenstand (oder generell mit Schlagwaffen) auf jemanden losgeht, nimmt doch in Kauf, diesen umzubringen.

    Bevor jetzt hier wieder jemand mit Gesetzen und Paragraphen kommt: ja, ich weiß, dass erst dann ein gewisses Urteil greift, wenn etwas passiert ist. Nichtsdestotrotz muss ich davon ausgehen, dass die Person auch in anderen Situationen zu Gegenständen greift, die andere lebensbedrohlich verletzen oder sogar töten könnten.

    But that’s none of my business.

    • Gesetzesparagraphenbuchleser sagt:

      Nein, der Versuch (z.B. des Totschlags) wird bestraft, auch wenn nichts passiert ist.

      Wenn ich eine generelle Schlagwaffe in der Hand habe und auf dich losgehe, du aber vor panischer Angst zurückweichst, unglücklich stolperst, dir den weichen Schädel spaltest und stirbst, war das noch lange keine gefährliche Körperverletzung, kein versuchter und auch kein vollendeter Totschlag. Ich wollte dir nur deinen Cricketschläger wiedergeben und hatte es eilig.

      Bestraft wird übrigens nur, was du getan hast, nicht was du vielleicht irgendwann mal tun wirst oder von dem andere glauben, dass du das eventuell mal tun würdest.

      • Logik, keine Paragraphen sagt:

        Ich verstehe deine Argumentation, halte sie in diesem Zusammenhang für falsch. Hier ist doch eindeutig klar, dass jemand versucht hat, seinen Gegenüber mit einem Gegenstand zu verletzen. Und zwar mit einem, der – sofern man richtig trifft oder nur hart genug zuschlägt – tödlich sein kann.

        Ich nehme das billigend in Kauf – genausowie wenn ich mich besoffen hinters Auto setze.

        Sowas ist grob fahrlässig, denn ich muss in beiden Fällen damit rechnen, Schaden, den man übrigens nicht rückgängig machen kann, anzurichten.

        • Wissen nicht glauben (logisch!) sagt:

          Es wird aber nunmal zwischen verletzen (wollen) und töten (wollen) unterschieden. Wenn eindeutig ist, dass es nur um eine Verletzung ging und sogar nur um einen Versuch, ist der Fall klar. Aber darüber wird auch gar nicht in der Pressemitteilung der Polizei befunden. Dafür sind Ermittlungs- und Gerichtsverfahren da.

          Trunkenheit im Verkehr (316) ist auch strafbar, wenn nichts passiert, weder dir, deinem Auto, noch anderen. Sogar, wenn dir nicht bewusst ist, wie betrunken du bist. Das ist ein großer Unterschied zu einem Angriff mit einem Cricketschläger.

          Jemand töten wollen genügt nicht. Jemanden töten können, genügt erst recht nicht. Es kommt darauf an, ob etwas und was genau passiert ist und wie. Du warst nicht dabei. Du „kennst“ den Geschehensablauf aus drei Sätzen eines Kurzberichts. Der Rest sind deine Mutmaßungen und sehr viel Raten ohne Grundlagen.

          Was du aber (vielleicht) meinen könntest, ist die Ausführung der Tat in lebensgefährlicher Art und Weise. Nun sieh in §224 StGB und such die Nummer 5. Am besten ganz laut lesen.

          Fahrlässigkeit (auch grobe) führt in der Regel zu einer geringeren Strafe als Vorsatz. Oft sogar zu Straffreiheit. (vgl. §15 und §229 StGB)

        • Komik statt Logik sagt:

          Ihre Anmerkungen sind aber noch nicht einmal logisch. Gott sei Dank erfolgt die strafrechtliche Beurteilung eben nach Paragraphen, auch wenn Sie die unbedingt vermeiden wollen.

          Sie selbst verdrehen einige Sachen, merken es aber aber nicht. „Etwas billigend in Kauf nehmen“ ist eben nicht grob fahrlässig, wie es Sie behaupten, sondern das ist schon eine Form des Vorsatzes. Besser ist, Sie versuchen sich gar nicht erst dran…

          PS: Besoffen hinters Auto setzen ist keine Straftat, höchstens dumm ?

        • Loreen sagt:

          Was genau passiert denn, wenn sie sich besoffen hinters Auto setzen? Abgesehen davon ist das an Dummheit kaum zu überbieten!

          • Trunkenheit am Steuer ist dämlich, absolut! sagt:

            Ich stimme zu, dass sowas grenzenlose Dummheit ist. Leider hält es Leute davon nicht ab, sich weiterhin ins Auto zu setzen.

            Ich hoffe, dass ihre Frage ansonsten nur ironisch gemeint ist, denn auf mögliche Todesfolgen für Fahrer und andere Menschen muss ich ja bestimmt nicht hinweisen.

            Meiner Meinung nach sollte es in jedem Auto eine Vorrichtung geben, die es verhindert, dass man ein Auto auch nur überhaupt anlassen kann, wenn man die vorgeschriebene Promillegrenze überschreitet, aber das ist ein anderes Thema.

            (Zusatz zu den anderen Beiträgen: ja, ich gebe zu, ich habe Fahrlässigkeit und Vorsatz durcheinander gebracht. Daher auch hier wiederum ein Danke an die Richtigstellung! ??)

          • Beobachter sagt:

            Es wird auf die ebenfalls fehlerhafte Formulierung „hinters Auto setzen“ angespielt. Das sollte sicher „hinters Steuer setzen“ heißen.

            Sie sollten vielleicht vor dem Absenden nochmals lesen, was Sie geschrieben haben.

  3. Hornisse sagt:

    Die Ami’s haben schon dumme Gesetze, aber wir deutschen toppen alles.

  4. Loreen sagt:

    Was genau passiert denn, wenn sie sich besoffen hinters Auto setzen? Abgesehen davon ist das an Dummheit kaum zu überbieten!

  5. Beerhunter sagt:

    Geht’s hier noch um die Tat oder hätte wollte, könnte??? oder doch nur ablenken vom ursprünglichen Titel ??