Mann belästigt, beleidigt, bestiehlt Reisende und betätigt grundlos Notrufknopf

3 Antworten

  1. Sara sagt:

    Sicher nur ein kleines unbedeutendes Beispiel und Bestätigung dafür, daß Dirk Müller, Halle Neustadt, mit seiner These, dass der Rechtsstaat im Umgang mit Straftätern Defizite aufweist, möglicherweise recht hat (Stichwort:Sicherheit im öffentlichen Raum).

    • 10010110  sagt:

      Aber, aber! Das war doch ein Deutscher, kein Ausländer, also alles halb so wild. 😛

    • Kronprinz sagt:

      Sagen Sie doch mal, was für Defizite Sie meinen und was für Lösungensvorschläge Sie für das „Problem“ haben? Soll es wie in den USA sein, dass JEDER, der ertappt wird, erst einmal in Haft kommt (es sei denn, er hat genügend Geld, um eine Kaution zu stellen oder bekommt einen Kredit dafür)? Ist die Situation in den USA besser, also sicherer als in Deutschland oder nicht? Wo werden mehr Straftaten, mehr Morde begangen?

      Der Täter WIRD ja strafrechtlich verfolgt, nur, weil keine Haftgründe vorliegen, heißt das ja nicht, dass kein Verfahren erfolgt.

      Die Haftgründe stehen überwiegend im der StPO oder, wenn psychische Störungen vorliegen, auch im Gesetz über psychisch Kranke.. Sie können diese gern mal nachlesen.

      Ich jedenfalls bin froh, dass nicht einfach jeder mal so aus „dem öffentlichen Raum entfernt“ wird. Die Gefängnisse wären zudem übervoll und noch eine Frage: Wie lange sollte der im oben genannten Fall denn eingesperrt werden?