Mann im Elisabeth-Krankenhaus gestorben

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11 Antworten

  1. Appell Mustermann sagt:

    Leider kann selbst in den halleschen Krankenhäusern aus Mangel an Schutzkleidung (Schutzbrille, zusätzlicher Kittel, Handschuhe, Haube) kein ständiger Rundumschutz gewährleistet werden … nicht mal für das Pflegepersonal. Dies trifft selbst auf die Notaufnahmen und Intensivstationen zu, welche zuerst in Berührung mit Patienten kommen, die Symptome aufweisen.

    Sämtliche Krankenhäuser handeln nach den Richtlinien des RKI. Dieses schreibt vor, dass Schutzkleidung nur getragen werden darf, wenn ein begründeter Verdachtsfall vorliegt, um ausreichend Schutzkleidung für das hohe Patientenaufkommen, welches in Zukunft erwartet wird, zu sichern.

    Ich bin mir nicht sicher, ob das der richtige Weg ist und ob die Richtlinie nicht schon längst hätte angepasst werden MÜSSEN. Nicht jeder Patient weiß, ob er bereits betroffen ist und ist im Zweifel aus ganz anderen Gründen im Krankenhaus (wie in diesem Fall), hat sich aber ggf. mit COVID-19 infiziert. Somit wäre er kein Verdachtsfall und es würde keine ausreichende Schutzkleidung bei einer Untersuchung getragen.

    Auf diese Weise provozieren wir meiner Meinung nach einen kurzfristigen Ausfall ganzer medizinischer Abteilungen (insbesondere in den Notaufnahmen, welche zu aller erst mit Patienten in Berührung kommen) und auch die schnelle Ansteckung anderer Patienten.

    Mein Vorschlag wäre also, dass zumindest in der Notaufnahme bereits zu Dienstbeginn entsprechende Schutzkleidung getragen wird. Dies sichert, dass die Abteilungen, welche momentan in voller Personalstärke benötigt werden, solange wie möglich geschützt bleiben und auch die Patienten die Abteilungen einigermaßen beruhigt betreten können. Sobald dann ein Mitarbeiter mit einem Verdachtsfall in Berührung gekommen ist, wechselt er seine Schutzkleidung aus, so wie es in den Krankenhäusern bereits jetzt der Fall ist.

    Bei den täglichen Abstimmungen mit den Kliniken würde ich darum bitten, dass dies besprochen wird.

    Zudem wäre es aus meiner Sicht zu überlegen, wie man für Mitarbeiter der Krankenhäuser einen Lieferdienst für Einkäufe organisiert, da von diesen eine viel stärkere Ansteckungsgefahr ausgehen durch die vielen Patientenkontakte.

    Somit wäre gewährleistet, dass das Personal in dieser schweren Zeit möglichst lange erhalten bleibt. Über kurz oder lang kann man eine Ansteckung sicher nicht verhindern aber man kann sie verzögern und somit auch den Materialverbrauch einigermaßen stabil halten.

    • Appell Mustermann sagt:

      FFP2-Masken sind natürlich ebenso als essenzieller Bestandteil der Schutzkleidung zu nennen

    • Appell Mustermann sagt:

      Richtigstellung zum o.g. Kommentar: das RKI schreibt nicht vor, sondern gibt eine Orientierungshilfe

      Zitat aus der Empfehlung „Mögliche Maßnahmen zum ressourcenschonenden Einsatz von Mund-NasenSchutz (MNS) und FFP-Masken in Einrichtungen des Gesundheitswesens bei
      Lieferengpässen im Zusammenhang mit der neuartigen CoronavirusErkrankung COVID-19 “ mit Stand vom 13.03.2020:

      Da es aktuell zu einer Knappheit von Mund-Nasen-Schutz (MNS)1 und FFP2 – Masken kommt ist für
      die Aufrechterhaltung der Regelversorgung/ Abläufe in Einrichtungen des Gesundheitswesens
      notwendig, Strategien für einen ressourcenschonenderen Einsatz dieser Masken bzw. weiterer
      persönlicher Schutzausrüstung zu entwickeln.

      Nachfolgend finden sich entsprechende Orientierungshilfen.
      Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen sollte nach einer fachkundigen Gefährdungsbeurteilung
      bzw. Risikobewertung durch den Arbeitgeber vor Ort unter Berücksichtigung der lokalen
      Gegebenheiten unter Einbeziehung des Hygienefachpersonals, des betriebsärztlichen Dienstes und
      ggf. in Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.

      Bei der allgemeinen Behandlung und Pflege von Erkrankten mit unspezifischen akuten
      respiratorischen Infektionen wird in dieser ausgerufenen Notfallsituation ein MNS als
      Hygienemaßnahme für ausreichend gehalten, sofern sowohl die erkrankte als auch die behandelnde
      bzw. pflegende Person einen MNS tragen. Mindestens FFP2-Masken sind für die behandelnde Person bei Maßnahmen erforderlich, die mit einer Aerosolexposition einhergehen.

    • MM223 sagt:

      Arbeiten Sie in einem Krankenhaus? Ansonsten sollten Sie nicht Kommentare dieser Art abgeben.

      • Landtagswahl 21 sagt:

        Noch haben wir Meinungsfreiheit ! Seit wann aber ist meine Heimat so arm und es mangelt nach ca. 14 Tagen an beruflicher Schutzkleidung? Die Kommentare lassen mich tief blicken. Danke für den Appell.

        • Wilfried sagt:

          Läßt nur auf mangelnde Bevorratung schließen, und zwar nicht beim Anwender, sondern von staatswegen. Früher gab es mal „Störfreimachung“ (kennt das noch jemand?), oder „Staatsreserve“. … Aber alles eben Bähh und böse…
          Brauchen wir nicht, kommt alles just-in-time, und billiger aus China…

      • MeckMeck223 sagt:

        Du hast hier garnichts zu verbieten. Nebenbei war es nicht schlau: ein im Krankenhaus arbeitender Hilfspförtner sollte sich dazu fachanleitend wirklich nicht melden! Den hättest Du aber mit Deinem Post munter zugelassen.

  2. Gerhard sagt:

    Übertrieben nicht war.

  3. Mirko Kaufmann sagt:

    Hier mangelt es an Schutzkleidung. Aber gleichzeitig wird der Export solcher nach Österreich (o. war es die Schweiz?) zur Hilfe veranlasst. Logik?

  4. Wilfried sagt:

    Zum Glück ist nun der Patient nicht am Virus verschieden…