Mann in der Reilstraße von Straßenbahn angefahren

17 Antworten

  1. Knetterwilly sagt:

    Wenn ich sowas lese…..kurz vor der Ampel…und dann auch noch vor den Autos Angst haben aber die 60 Tonnen schwere Bimmel ignorieren, die den 3 fachen Bremsweg hat und nicht ausweichen kann…

    Die Menschheit wird aussterben.

  2. geraldo sagt:

    Wenn ich sowas lese… Nein! Wenn ich sowas sehe! Ein älterer, sichtbar gehbehinderter Mann gerät in eine gefährliche Situation. Er hat einen Fehler gemacht. Menschen machen eben manchmal Fehler. Ja, und dann muss man als Autofahrer auch mal reagieren, Rücksicht nehmen, trotz „Grün“ bremsen und dem schwächeren Verkehrsteilnehmer ermöglichen, aus dieser Zwickmühle unbeschadet herauszukommen. Steht im übrigen auch in der StVO.

  3. Toter Frosch sagt:

    @geraldo
    „Steht im übrigen auch in der StVO.“
    Welcher §?

    • Seb Gorka sagt:

      §1. Das ist der gleich am Anfang. Wird schnell mal überblättert…

      • Toter Frosch sagt:

        Totschlagsargument §1 – mehr war nicht zu erwarten. Hier gab es einen Konflikt zwischen Fußgänger und Straßenbahn – keine Ahnung warum unbeteiligte Verkehrsteilnehmer hier mit reingezogen werden.

        • Seb Gorka sagt:

          „Unbeteiligte“ Verkehrsteilnehmer werden eben wegen §1 mit „reingezogen“. Lass Opa über die Straße, damit ihn nicht noch die Bimmel umkarrt.

          Alternativ: Lass Opa von der Bimmel umkarren, jammer aber hinterher nicht noch künstlich im Internet, wenn jemand auf dieses (soziale und verkehrsrechtliche) Fehlverhalten hinweist.

          Bevor du am Straßenverkehr teilnimmst oder Expertisen zu Totschlagargumenten anfertigst, solltes du erstmal an deinem „keine Ahnung warum“ arbeiten.

        • geraldo sagt:

          Wer Paragraf 1 StVO für ein Totschlagargument hält, sich für „unbeteiligt“ hält, wenn er in einer tonnenschweren Kiste mit 50 Sachen durch die Stadt rauscht, und wem in der oben beschriebenen Situation der Inhalt des Paragrafen 3 Abs. 2a nicht einfällt, der hat nichts am Steuer eines Kraftfahrzeuges zu suchen.

  4. Toter Frosch sagt:

    Wer „in einer tonnenschweren Kiste mit 50 Sachen durch die Stadt rauscht, und wem in der oben beschriebenen Situation der Inhalt des Paragrafen 3 Abs. 2a nicht einfällt, der hat nichts am Steuer“ einer Straßenbahn zu suchen. So wird eher ein Schuh draus.
    Fußgänger und Straßenbahnfahrer haben die StVO missachtet – andere Verkehrsteilnehmer hier in die Verantwortung zu nehmen ist paranoid.

    • geraldo sagt:

      Du WILLST es einfach nicht verstehen. Die Straßenbahn hat einen erheblich längeren Bremsweg, Notbremsungen führen zudem meist auch zu Verletzungen bei den Fahrgästen.
      Wenn man also als Autofahrer einen sichtlich gehbehinderten Menschen im Gleisbereich sieht, der erkennbar verzweifelt versucht, vom Gleis zu kommen und man im Rückspiegel die Straßenbahn sieht, dann hat man als Autofahrer die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, zu reagieren, langsamer zu fahren, notfalls anzuhalten. Das klappt sicher auch nicht immer, denn man muss in Sekundenbruchteilen die Situation erfassen und richtig reagieren. Aber es ist nicht unmöglich. Und vielmehr ist es eher so, dass Autofahrer solche Situationen zur zu gerne ignorieren, der Fußgänger ist schließlich selber schuld. Aber so funktioniert Straßenverkehr nicht. Und so ist er auch nicht geregelt.

      • Toter Frosch sagt:

        „Die Straßenbahn hat einen erheblich längeren Bremsweg, Notbremsungen führen zudem meist auch zu Verletzungen bei den Fahrgästen.“ Nennt sich unangepasst Geschwindigkeit:
        „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“ sagt deine geliebte StVO. Eigenschaften von Fahrzeug = Bremsweg der Straßenbahn, Ladung = Fahrgäste

  5. g sagt:

    Die Autofahrer sind irgendwie an allem schuld…. sogar an den verfehlungen anderer Verkehrsteilnehmer…hatte ich aber auch nicht anders erwartet.

    • geraldo sagt:

      Nein, das habe ich nicht gesagt. Man hat als Verkehrsteilnehmer aber die gesetzliche Verpflichtung, auf Fehler anderer zu reagieren, soweit dies im Falle des Falles möglich ist.
      Kommt es zu einem Unfall und es lässt sich nachweisen, dass dieser durch angemessene Reaktion des „unschuldigen“ Autofahrers zu verhindern oder abzumildern gewesen wäre, dann besteht eine Mitschuld. Und da sind wir noch nicht einmal bei der hier gern zitierten Betriebsgefahr.

      • g sagt:

        na ja „gesetzliche Verpflichtung“ … sie meinen sicher das man wegen gesetzwidrigem verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers nicht das Recht erlangt Unfälle, Sachbeschädigungen oder ä. strafbefreit zu begehen.
        unabhängig davon besteht noch zwischen den Verkehrsteilnehmern ein sog. Vertaruensgrundsatz.

        • Seb Gorka sagt:

          „Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

          Klingt weniger nach Vertrauen, als vielmehr nach einer Verpflichtung. Und da es in einem Gesetz steht…

  6. rellah sagt:

    Bei allem Verständnis. Dem Mann mit Gehhilfe ist vielleicht jeder Schritt zuviel. Aber wenn eine Ampel in der Nähe ist und wenn man weiß dass man langsam ist, sollte man doch die Möglichkeiten nutzen, in der Hoffnung, dass man es auch bei Grün schafft