Mann ohne Maske im Hauptbahnhof greift Bundespolizisten an und wurde schon von fünf Staatsanwaltschaften gesucht
Am Samstag, den 30. Januar 2021 bemerkte eine Streife der Bundespolizei gegen 17:10 Uhr einen Reisenden im Hauptbahnhof Halle. Er saß in der Haupthalle in einer Sitzgruppe, machte unkontrollierte Gesten und trug keinen erforderlichen Mund-Nasen-Schutz. Die Bundespolizisten sprachen den Mann daraufhin an und kontrollierten ihn. Er wies sich mit einer Kopie seines Personalausweises aus.
Die sich anschließende fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien mit dem Fahndungsbestand der Polizei ergab, dass der Mann schon mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten war. Zudem ersuchten gleich fünf Behörden, hier die Staatsanwaltschaften in Koblenz, Aurich, Hannover, Braunschweig und Osnabrück die aktuelle Adresse des Mannes. Aufgrund der Feststellungen entschlossen sich die Bundespolizisten weiterhin, den Rucksack des Mannes zu durchsuchen.
Während dieser Maßnahme versetzte der 46-jährige Mann einen der Bundespolizisten unvermittelt mit der rechten Faust einen Schlag auf die Brust und stieß diesen zur Seite. Daraufhin wurde der Deutsche zu Boden gebracht, gefesselt und für alle weiteren strafprozessualen Maßnahmen mit zur Dienststelle genommen. Auf dem Weg dorthin sperrte er sich verstärkt und verhielt sich extrem unkooperativ. Aufgrund seines Verhaltens erhält der Mann Strafanzeigen wegen eines tätlichen Angriffs sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde dem Tatverdächtigen ein Platzverweis für den gesamten Hauptbahnhof Halle ausgesprochen. Diesem kam er auch nach. Die fünf Staatsanwaltschaften wurden abschließend über die aktuelle Adresse des Mannes schriftlich in Kenntnis gesetzt.
an die Rechtsexperten: besteht keine Verdunklungsgefahr wenn schon 5 Staatsanwaltschaften nicht wissen wo sich eine Person aufhält?
Nicht Verdunklungsgefahr (eine solche besteht nur, wenn der Beschuldigte auf Zeugen oder Beweismittel einwirkt). Was du meinst ist die Fluchtgefahr. Außerdem kann es auch sein, dass er wegen leichter oder mittlerer Kriminalität von verschiedenen StA gesucht wird, etwa Sachbeschädigung oder Erschleichen von Leistungen. Willst du so jemanden deswegen ins Gefängnis stecken? Solange man nicht mehr weiß…chill. Ansonsten greift § 113 StPO.
Was bedeutet Verdunkelung? Doch wohl das Beseitigen von Beweisen für eine Straftat. Wenn der begründete Verdacht besteht, dass das passieren könnte, nimmt man entsprechende Personen für gewöhnlich in Haft. Da das hier nicht passiert ist, scheinen die entsprechenden Sachverhalte aber eindeutig zu sein und es geht erst einmal ’nur‘ darum, dass die Person mit den Staatsanwaltschaften Kontakt aufnimmt und deren Fragen beantwortet oder auf deren Aufforderungen reagiert. Außerdem scheint noch keines der Verfahren so weit gediehen zu sein, dass Haftbefehle gegen den Mann ausgestellt wurden, weil er z.B. eine Geldstrafe noch nicht bezahlt hat. Sonst hätten die Polizisten ihn nicht laufen lassen.
Wenn die Kopie eines Personalausweises reicht, um eine Adresse zu ermitteln: Könnten die Staatsanwaltschaften nicht einfach beim Einwohnermeldeamt nachfragen? So nach dem Motto: Letzte bekannte Anschrift war im Landkreis xy, dort frage ich das Amt und das Amt sagt: Person ist verzogen nach yz. Und YZ sagt, ja wohnt bei uns, ist bei uns gemeldet.
Stelle ich mir das in Zeiten von Digitalisierung zu einfach vor?
Das Einwohnermeldeamt darf Daten nur auf richterliche Weisung an die Polizei weiter geben.
Herrlich, diese Überschrift. Früher waren es die bösen Jungs mit Maske, die den Weg in die Überschrift geschafft haben. Heutzutage fallen diese Typen eher ohne Maske auf. wie die Zeiten sich ändern.
wer von 5 Staatsanwaltschaften gesucht wird, ist offenbar „harmlos“. Vogel
Daniel M. hat es so nicht so mit dem Prinzip: erst denken, dann schreiben…
Das wussten die Polizisten aber nicht vorher, dass er von fünf Staatsanwaltschaften gesucht wird.
„… wurde der Deutsche…“, eine ganz wichtige Information! Allerdings kann ich dem Bericht keine validen Informationen dazu entnehmen, eine Ausweiskopie kann jeder haben. Und wie kommen die Beamten darauf, dass die Kopie stimmt bzw. aktuell ist. Oder waren die Beamten zu der in der Ausweiskopie angegeben Adresse gefahren und haben dies überprüft? Mehr offene Fragen als Informationen.
Könnte auch ein Doppelgänger oder der Zwillingsbruder gewesen sein.
Na ja, vielleicht existieren ja noch mehrere Kopien des Personalausweises.
Ein halbes Dutzend mal umgezogen und ein halbes Dutzend Kopien gemacht.
Anschließend Personalausweis in die Tonne.
Jetzt wohnt der Wanderbursche mal hier und mal dort.
Beim nächsten mal kommt eine andere Kopie an den Start.
Es sind ja immerhin 6 Kopien vorhanden.
Na nun jammert noch bei den Urteilen braucht ihr euch nucht zu wundern. Die werden euch auch weiterhin auf dem Kopf rumturnen, die lachen sich doch kaputt. Eibfach einen trinken, dann ist man nicht mehr zurechnungsfähig übe dann passiert nichts. Schöne Demokratie, das habt ihr nun davon, jammert nur, ihr habt es nicht anders verdient.
Du aber auch nicht…
Bei den vielen Illegalen in unserer Bananenrepublik kommts auf einen mehr oder weniger auch nicht mehr an.
Wieso läuft der denn immer noch frei rum, wenn der schon gesucht wird? Da kann man es ja mit der Angst bekommen. 5 Anwälten suchen den schon, ist ja unglaublich, danke Rechtsstaat
Itzig:Das ist nicht richtig.Habe selbst erst eine Adressanfrage getätigt und sie gegen Bezahlung einer Gebühr auch erhalten.Ich denke mal das die Polizei noch mehr Möglichkeiten hat,die Adresse zu erfahren.Soviel zum Thema Datenschutz.