Masken, Tests, Kinderkrankentage: Bundesrats beschließt Corona-Regeln für Herbst und Winter

Am Freitag hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19 zugestimmt, das der Bundestag vorige Woche verabschiedet hatte.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Coronavirus-Impfverordnung einschließlich der hälftigen Mitfinanzierung der Impfzentren und mobilen Impfteams der Länder bis mindestens 30. April 2023 zu verlängern.

Außerdem empfiehlt er, die Geltungsdauer der Coronavirus-Testverordnung ebenfalls bis 30. April 2023 zu verlängern, damit ein Gleichlauf zur Coronavirus-Impfverordnung hergestellt wird.

Was das Gesetz vorsieht: Schutz vulnerabler Gruppen

Das Gesetz enthält zahlreiche Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz und anderen Gesetzen, die insbesondere den Corona-Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter verbessern sollen. Darunter befinden sich Vorgaben für die Impfkampagne, die Datenerfassung und Hygienekonzepte. Der Bundestagsbeschluss verlängert die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung und die Coronavirus-Testverordnung sowie die Geltungsdauer der Impfverordnung bis Jahresende 2022. Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte sind noch bis zum 30. April 2023 dazu berechtigt, eine Covid-19-Impfung zu verabreichen.

Regelungen zur Pflege

Die Länder erhalten eine Ermächtigungsgrundlage, um auch in der Pflege Regelungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu treffen, etwa die Bestellung von hygienebeauftragten Pflegefachkräften in vollstationären Einrichtungen. Insofern ist für Pflegeeinrichtungen pro Monat ein nach Größe gestaffelter Bonus von 500, 750 oder 1.000 Euro vorgesehen. Die Krankenhäuser werden dazu verpflichtet, die Zahl der belegten Betten sowie der aufgestellten Betten auf Normalstationen zu melden.

Erfassung von Tests und Infektionen

Das Gesetz regelt die verpflichtende Erfassung aller PCR-Testungen, auch der negativen. Es schafft die Grundlage für weitergehende Studien, um repräsentative Auswertungen zu Erkrankungs- und Infektionszahlen und Durchimpfungsraten zu erhalten. Dies ermöglicht auch die Fortführung der sogenannten Abwasser-Surveillance.

Masken-Regelungen und Kinderkrankentage

Bundesweit gilt künftig eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, dort ist außerdem ein Corona-Test verpflichtend. Der Bundestagsbeschluss führt die FFP2-Maskenpflicht bundesweit auch in ambulanten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen oder bei Rettungsdiensten ein, um insbesondere vulnerable Gruppen zu schützen. Auch im Fernverkehr von Bus und Bahn muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Keine grundsätzliche Maskenpflicht in Flugzeugen

Die bisher geltende Maskenpflicht in Flugzeugen, die nach den Plänen der Bundesregierung ursprünglich weitergeführt werden sollte, ist in dem Gesetzesbeschluss nicht mehr enthalten. Allerdings ermächtigt das Gesetz die Bundesregierung, bei einer deutlichen Verschlechterung der Infektionslage durch Rechtsverordnung anzuordnen, dass Fluggäste und Personal in Flugzeugen dazu verpflichtet werden können, eine FFP2-Schutzmaske oder eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Pflegende Angehörige und Kinderkrankentage

Das Gesetz verlängert den Schutzschirm für pflegende Angehörige und die zusätzlichen Kinderkrankentage, die auch im Jahr 2023 in Anspruch genommen werden können. Kinder müssen bei einem Infektionsverdacht nicht zum Arzt, wie es im Gesetzentwurf noch geplant war, sondern brauchen nur einen negativen Selbsttest, um wieder am Unterricht oder in der Kita teilnehmen zu können. Die Länder können vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 je nach Infektionslage weitere Schutzvorkehrungen eigenständig anordnen, so etwa eine Maskenpflicht an Schulen für Schüler ab der 5. Klasse, sofern dies für die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs als notwendig angesehen wird.

Geltung ab Oktober

Nach Ausfertigung und Verkündung des COVID-19 -Schutzgesetzes, die noch am Tag der Plenarsitzung erfolgten, kann es in Teilen bereits am 24. September 2022 in Kraft treten. Die darin enthaltenen Rechtsgrundlagen für Schutzmaßnahmen werden vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten.

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12 Antworten

  1. 🤡 sagt:

    Ich lasse mich nicht mehr spritzen. Keine Maske im Flugzeug aber dafür im ÖPNV….ja,nee schon klar.

    • XYZ sagt:

      „Auch im Fernverkehr von Bus und Bahn muss eine FFP2-Maske getragen werden.“

      Wo steht da ÖPNV ??

    • Demokrat sagt:

      Das Gesetz dient schon lange nicht mehr dem Infektionsschutz, die Begründungen für die Grundrechtseinschränkungen von „flatten the curve“ bis “ Überlastung des Gesundheitssystems“ sind lange im Bereich der Fabel verschwunden.
      Aber das Gesetz gibt den Ländern eine gesetzliche Handhabe, gegen kritische Demonstrationen mit maximaler Härte vorzugehen, weil vlt. Abstände nicht eingehalten werden o.ä. fadenscheinige Gründe. Niemand hat die Absicht, auf Demonstranten zu schießen. Aber wer Demonstrant ist und wer nicht, legt die Regierung fest. Alles klar.
      Und regierungskritische Demos wird es wohl bald einige geben, und die haben nix mit Corona zutun.

      • Ur-Hallenser sagt:

        Von “ Überlastung des Gesundheitssystems“ ist ja jetzt keine Rede mehr. Das Narrativ können sie nicht mehr aufrecht erhalten, stattdessen sind es jetzt hauptsächlich die vulnerablen Gruppen, die geschützte werden müssen. Also es wird immer so gedreht, wie man es braucht, um uns weiter schikanieren.

      • Robert sagt:

        Genau . Dafür wurde das bekloppte ISG gemacht. Damit der Einsatz des Polizeiknüppel gerechtfertigt ist, wenn die Demonstranten zu viele werden und nicht gehorchen.

      • Demokrit sagt:

        Haltet eure bescheuerten Denos einfach nicht in Bus und Bahn oder Gesundheitseinrichtungen ab. Meinst du, das bekommt ihr hin?

      • wäääähwääh sagt:

        Wurde schon auf Coronademonstranten geschossen? Ich kann mich nicht erinnern. Bei Maskenverweigerern und Querdenkern hingegen kann ich mich an Schüsse in einer Tankstelle, „Fackelmärsche“ zu Privatwohnungen und jede Menge Hass und Hetze erinnern. …“mit maximaler Härte vorzugehen“. Sorry Prinzesschen, aber wenn das maximale Härte ist, dann kann man dir auch nicht mehr helfen. Kann es sein dass du dich einfach am rumjammern erfreust und gar kein Interesse hast deine Punkte zu hinterfragen oder etwas Produktives zu tun? Versuch mal etwas weniger P*ssy zu sein.

        • Blödquatscher entlarven sagt:

          „Wurde schon auf Coronademonstranten geschossen?“

          Kommt noch, Schatzilein. Was meinst du denn, warum die Bundeswehr jetzt auch im Inneren eigesetzt werden darf?
          Der Rest deines sogenannten Kommentars – ist einfach nur Gülle hoch Zehn.

          • Blödinchen sagt:

            @Blödquatscher, kommt das noch bevor die Geimpften sterben oder danach?

            Und ja, die Bundeswehr wurde tatsächlich schon im Inneren eingesetzt. Und zwar im deutschen Wald bei der Bekämpfung des Borkenkäfers – es war ein wildes Gemetzel!

            Ich habe jetzt versucht meine Gülle 10mal zu stapeln, leider immer zusammengeklatscht. Ist deine fester? Lass mal hören!

          • Blödquatscher entlarven sagt:

            „Und ja, die Bundeswehr wurde tatsächlich schon im Inneren eingesetzt. Und zwar im deutschen Wald bei der Bekämpfung des Borkenkäfers – es war ein wildes Gemetzel!“

            Auf das Hohlgequatsche hab ich ja schon gewartet. Du bist also noch beschränkter als dein erster Kommentar schon zeigte. Nun suhle dich weiter in deinen dummen Annahmen, zu vernünftiger Recherche bist du ungeeignet.

          • Blödinchen sagt:

            Gott sei Dank hast du mir das jetzt mal gesagt. Womöglich würde ich sonst noch so weitermachen.😂

    • Allgemeiner Hinweis aufgrund erkennbarer Verwirrung sagt:

      Die Maske musst du auch tragen, wenn du dich „nicht mehr spritzen lässt“.

    • uwe sagt:

      in den usa pandemie vorbei.biden hat es gesagt.

  2. Amen sagt:

    Herr vergib ihnen🙏🙏
    Denn sie wissen nicht,was sie tun!!!

  3. Hansi sagt:

    Auch bekannt als Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich. Also wirklich, nachdem selbst die handverlesene Evaluierungskommission nicht umhin kam, festzustellen, dass es für keine der Maßnahmen wirklich Evidenz gibt, kommen die Politiker wieder mit den gleichen Maßnahmen um die Ecke. Die wollen echt wissen, wieviel Unfug sich der durchschnittliche Deutsche bieten lässt.

    • Geschichte wiederholt sich sagt:

      „Die wollen echt wissen, wieviel Unfug sich der durchschnittliche Deutsche bieten lässt.“

      Eine Menge, wie man sehen kann. Ein ungebildetes, manipuliertes, gespaltenes Volk regiert sich leicht.

  4. Hansi sagt:

    Die Regierung ist sich nicht ganz einig: Zum einen sollen wir für den NATO-Krieg frieren, zum anderen sollen wir uns durch Grundrechteverweigerung vor schlimmen Atemwegserkrankungen schützen. Also was ist denn nun das vordringliche Ziel?

    • Tim Buktu sagt:

      Ich frage mich, ob die überhaupt noch zurechnungsfähig sind?

      • aber Schlafschafe stört das alles nicht sagt:

        Sind die nicht. Andere würde man von ihren Posten entfernen und die die Klapper stecken, aber ab einem gewissen Level herrscht Narrenfreiheit.

        • Träum, Schäfchen, träum sagt:

          Also auf auf ihr Narren, stellt euch zur Wahl, steigt empor zu diesem gewissen Level und macht es besser … oder genauso…. nur anders …. irgendwie.

          • @Knallcharge sagt:

            Auf Gehirnwäsche in amerikanischen ThinkTanks haben „wir“ aber keine Lust, schon gar nicht, um dann hinterher dem eigenen Land zu schaden.

  5. Alexia sagt:

    Für den Krieg frieren, krank werden und Corona haben, statt Schnupfen….

    Juhuuuuu

    Deutschland schafft sich wirklich ab

  6. Hallenserin1979 sagt:

    Witzig…. bei Covid brauchts nur noch nen negat. Antigenschnelltest, aber bei allem anderen Krankheiten eine Gesundmeldung vom Arzt, Aber um in die Kita und Hort zu gehen, eigentlich auch bei Schule (aber die sind völlig überfordert, wenn sie bei allen Schülern, so was abfordern müssen). Aber gut, sie werden schon wissen, was sie tun.

    • Personalerin sagt:

      Eine „Gesundmeldung“? Jede Krankmeldung hat eine bestimmte Dauer. Danach ist man eben einfach nicht mehr krankgeschrieben. Sollte man sich bereits früher wieder gesund fühlen, darf man auch schon vor Ende der Krankschreibung wieder arbeiten gehen. Dann meldet Dr Arbeitgeber eben nur die tatsächlichen Krankentage bei der Krankenkasse.
      Nur bei hochansteckenddn Krankheiten wie Covid ist das anders. Da muss man halt nachweisen, dass man selbst nicht (mehr) ansteckend ist, z. B. durch Selbsttest.

  7. Hallenserin1979 sagt:

    Und was soll der Absatz überhaupt sagen…“Das Gesetz verlängert den Schutzschirm für pflegende Angehörige und die zusätzlichen Kinderkrankentage, die auch im Jahr 2023 in Anspruch genommen werden können. Kinder müssen bei einem Infektionsverdacht nicht zum Arzt, wie es im Gesetzentwurf noch geplant war, sondern brauchen nur einen negativen Selbsttest, um wieder am Unterricht oder in der Kita teilnehmen zu können.“

    Um als Arbeitnehmer Kinderkrankengeld zu bekommen und um beim Arbeitgeber den Ausfall erklären zu können, ist ein Arztbesuch mit Kind erforderlich. Und schön, dass Kinder nicht zum Arzt müssen, aber zur Kita oder Schule dürfen sie unter Umständen erst drei Tage später…. was sollen Eltern da machen? Urlaub nehmen?….

    • Personalerin sagt:

      Das ist eine komplette Falschinformation. Zur Nutzung der zusätzlichen Kindkranktage ist lediglich ein Antrag bei der Krankenkasse notwendig. Der kann idR online gestellt werden und ist vergleichsweise unkompliziert. Eine ärztliche Bescheinigung braucht es nicht.

  8. Scholli sagt:

    Hat denn die WHO keinen Wertfaktor in diesem Land mehr. Durch diese wurde die Pandemie doch für beendet erklärt. Oder hab ich da was falsch verstanden?

  9. Robert sagt:

    Die Paparazzi sollten öfters die Politiker jagen ! Dann werden alle Corona-Regeln fallen.
    Was die Politiker können, dass kann auch das Volk.

  10. BR sagt:

    Juchhu, auf in die nächste Runde, und hoffentlich in die Letzte!!! Seit knapp drei Jahren drangsalieren, diffamieren, verarschen…… die „Elitären“. Wie lange noch??

    • langezeit sagt:

      Der ganze Corona-Zauber war nur ein Testlauf, wie weit man es mit den deutschen Untertanengeistern treiben kann. Demokratie im freien Fall…

  11. Anne sagt:

    Im Wochenbericht vom RKI am 1.9. Seite 4 ist die Gefährdung durch Covid nicht mehr als Hoch angerechnet .
    Dieser Abschnitt fehlt komplett. Am 4.8. war er noch zu lesen. Das macht einen sehr Nachdenklich.

  12. Joe sagt:

    vorbei es ist vorbei laut Joe Biden!!