Maskenkontrolle: 35 Verwarnungen, 2 Anzeigen, ein Angriff
Am Sonntag haben Kontrolleure der Stadt insgesamt 35 Verwarnungen ausgesprochen, weil die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde.
In zwei Fällen haben sich Personen geweigert, eine Maske aufzusetzen. Gegen sie wurde eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gestellt.
Zudem hat es einen Angriff auf die Ordnungskräfte gegeben. Sie wurden bewusst von einem Radler angefahren. Dieser war am Markt zu Fuß unterwegs, ohne Maske. Als er aufgefordert wurde, seine Maske aufzusetzen, hat er sein Fahrrad als Waffe eingesetzt.
und wann stimmen die Zahle Halle – RKI mal wieder?
Sofort Anzeige wegen Körperverletzung gegen den Radfahrer einleiten. Durchgreifen!
Ach die Zahlen stimmen wohl nicht? Na dann wird es Zeit dass du sie mal korrigierst
Gestern war es auch wirklich voll. Ein Verstoß hätte sicher ein Superspreadingevent als Folge gehabt (Ironie Ende).
Lieber Herr Wiegand,
bitte überprüfen sie die Verordnung der Masken im Freien. Es gibt keine Evidenz dafür. Selbst Herr Prof. Kekulé bestätigt das in Folge 111 seines Podcasts.
Als Radfahrer beschlägt in der kalten Jahreszeit meine Brille mit Maske auch draußen. In Kombination mit den Schienen ist das eine wirkliche Gefahr. Und die Bahn nehmen als Alternative widerspricht doch der pandemischen Lage.
Außerdem durchfeuchten die Masken im Dauergebrauch und können ihre Funktion in Innenräumen (wenn sie wirklich gebraucht werden), nur noch abgeschwächter erfüllen.
Radfahrer, sofern sie fahren, sind von der Maskenpflicht befreit. Darüber wurde schon seit Tagen diskutiert. LESEN HILFT!!!!
aber Radfahrer die ihr Rad als Waffe einsetzten sollten 1000 € Strafe zahlen.und das Rad wird ersatzlos eingezogen, das würde Erfolg zeigen
Entweder 1000€ oder er/sie kann einen Waffenschein vorweisen.
Als Radfahrender (m/w/d) ist man von der Maskenpflicht befreit.
Lesen der Allgemeinverfügung könnte helfen.
Danke für den Hinweis. Ich war fälschlicher Weise davon ausgegangen, dass auf dieser Seite solche Details genannt werden. Das Schild am Eingang durch „Maskenzone“ gibt diesen Hinweis auch nicht.
Der aktuelle Stand der Wissenschaft: Verbindlich ist allein der Text der Allgemeinverfügung, nicht ein Schild am Eingang und auch nicht „diese Seite“.
Allerdings wurde auf „dieser Seite“ der Text der Allgemeinvefügung schon mehrfach verlinkt, zitiert und paraphrasiert. Wer nicht erst am 26. Oktober gegen 13:43 Uhr angefangen hat, am Leben teilzunehmen, weiß das alles schon. Wenn im Ausnahmefall doch nicht, dann sollte zumindest nicht mit Floskeln wie
um sich geworfen werden. Das wirkt angesichts der eigenen Infromationsdefizite im besten Fall albern.
Es gibt Kontaktlinsen und wenn man die sich nicht leisten kann oder nicht verträgt muß man eben mit dem Öpnv fahren.
Der Fahrradrüpel gehört vor Gericht. Im Straßenverkehr Leute absichtlich anfahren ist schon ein vorsätsliches handeln. Als Autofahrer bin ich die Fleppe los.
Deine Sorgen interessiert doch Herrn OB nicht. Er macht das, was von Oben angeraten wird.
Pete, Du Pflaume, das Thema gab es hier schon öfter!!
@Wissenschaft hilft – Lesen auch!
Radfahrer, Rollerfahrer und Jogger sind von der Maskenpflicht in der Innenstadt befreit!
Wozu haben genannter personenkreis einen Mund mit Kopf dran wenn sie befreit sind. Das kann doch nicht sein, die Armen wohl gar nicht aus? Was sind denn das für Extras die Du da auch noch gut findest. Hoffentlich finde ich.dich nicht im Intensivzimmer wieder, dich möchte ich nicht als Nachbar haben
Radfahrer sind befreit, ja. Wenn sie ihr Rad jedoch schieben, wie im Artikel erwähnt, haben sie wie alle Fußgänger einen MNS aufzusetzen.
Ich „liebe“ das Teil auch nicht, zur Zeit geht es aber nicht anders.
Befreite können sich nicht anstecken, und atmen tun die auch nicht, überlegst du mal?
ich kenne den Radfahrer ais meiner Nachbarschaft. Gerne bestätige ich die weitverbreitete Ansicht, dass solche Maskenverweigerer einen etwas niedrigeren IQ besitzen und auch sonst wenig Verantwortung im Leben, vor allem im Beruf bekommen. Dieser Ratfahrer hat auch privat noch nicht wirklich viel zustandegebracht. Ich würde allerdings nicht soweit gehen und ihn als Vollpfosten bezeichnen. Das wäre diskriminierend. Er kann nichts für seine fehlende Weitsicht.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Wenn man allerdings trotz Aufforderung das Aufsetzen der Maske verweigert und stattdessen sein Fahrrad als „Waffe“ einsetzt, hat das nichts mit Unwissenheit zu tun, sondern einer sogenannte „LMAA-Einstellung“ mit Gewaltpotential.
In diesem Falle sollte bei der nachfolgenden Anzeige auf Vorsatz in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (ja, auch Polizisten sind Vollstreckungsbeamte) plädiert werden. Dadurch würde sich, alleine durch den Tatbestand „Vorsatz“ die Strafe verdoppeln.
Der Ausnahmezustand ist die neue Norm! • Wie kann man den längst überfälligen systemischen Crash der Weltwirtschaft organisieren, ohne dass es dabei einen Schuldigen gibt? • Wie kann man die Nutzung von Bargeld abschaffen, ohne Widerstand aus der Bevölkerung zu erzeugen? • Wie kann man ohne Schuld von Politik und Banken eine Hyperinflation erzeugen, alles Geld von unten nach oben umverteilen und eine neue Währung einführen? • Wie kann man problemlos, an allen Datenschutzverordnungen vorbei, die flächendeckende und lückenlose Überwachung aller Menschen etablieren? • Wie kann man Versammlungs- und Demonstrationsverbote ohne Widerstand durchsetzen? • Wie kann man die Menschen dazu bewegen, sich freiwillig impfen und chippen zu lassen? • Wie kann man die Weltbevölkerung reduzieren, ohne dass irgendjemand Verdacht schöpft? • Wie kann man Demokratie und Nationalstaaten abschaffen….
Ist das Geschwurbel der drei Corona-Deppen Hildmann, Naidoo und Wendler?
Das VG Karlsruhe hat diesem Irrsinn bereits einen Riegel vorgeschoben. Möge es zum Präzedenzfall werden!
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-karlsruhe-7k420920-maskenpflicht-innenstadt-altstadt-heidelberg-unverhaeltnismaeig-corona-regeln/