Maskenkontrolle: 35 Verwarnungen, 2 Anzeigen, ein Angriff

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22 Antworten

  1. Pete sagt:

    und wann stimmen die Zahle Halle – RKI mal wieder?

  2. M.Ney sagt:

    Sofort Anzeige wegen Körperverletzung gegen den Radfahrer einleiten. Durchgreifen!

  3. Zerrt sagt:

    Ach die Zahlen stimmen wohl nicht? Na dann wird es Zeit dass du sie mal korrigierst

  4. Wissenschaft hilft sagt:

    Gestern war es auch wirklich voll. Ein Verstoß hätte sicher ein Superspreadingevent als Folge gehabt (Ironie Ende).

    Lieber Herr Wiegand,

    bitte überprüfen sie die Verordnung der Masken im Freien. Es gibt keine Evidenz dafür. Selbst Herr Prof. Kekulé bestätigt das in Folge 111 seines Podcasts.
    Als Radfahrer beschlägt in der kalten Jahreszeit meine Brille mit Maske auch draußen. In Kombination mit den Schienen ist das eine wirkliche Gefahr. Und die Bahn nehmen als Alternative widerspricht doch der pandemischen Lage.
    Außerdem durchfeuchten die Masken im Dauergebrauch und können ihre Funktion in Innenräumen (wenn sie wirklich gebraucht werden), nur noch abgeschwächter erfüllen.

    • Lesen hilft sagt:

      Radfahrer, sofern sie fahren, sind von der Maskenpflicht befreit. Darüber wurde schon seit Tagen diskutiert. LESEN HILFT!!!!

    • Beobachter sagt:

      Als Radfahrender (m/w/d) ist man von der Maskenpflicht befreit.

      Lesen der Allgemeinverfügung könnte helfen.

      • Wissenschaft hilft sagt:

        Danke für den Hinweis. Ich war fälschlicher Weise davon ausgegangen, dass auf dieser Seite solche Details genannt werden. Das Schild am Eingang durch „Maskenzone“ gibt diesen Hinweis auch nicht.

        • Hallenser sagt:

          Der aktuelle Stand der Wissenschaft: Verbindlich ist allein der Text der Allgemeinverfügung, nicht ein Schild am Eingang und auch nicht „diese Seite“.

          Allerdings wurde auf „dieser Seite“ der Text der Allgemeinvefügung schon mehrfach verlinkt, zitiert und paraphrasiert. Wer nicht erst am 26. Oktober gegen 13:43 Uhr angefangen hat, am Leben teilzunehmen, weiß das alles schon. Wenn im Ausnahmefall doch nicht, dann sollte zumindest nicht mit Floskeln wie

          Es gibt keine Evidenz dafür.

          um sich geworfen werden. Das wirkt angesichts der eigenen Infromationsdefizite im besten Fall albern.

    • Adlerauge sagt:

      Es gibt Kontaktlinsen und wenn man die sich nicht leisten kann oder nicht verträgt muß man eben mit dem Öpnv fahren.
      Der Fahrradrüpel gehört vor Gericht. Im Straßenverkehr Leute absichtlich anfahren ist schon ein vorsätsliches handeln. Als Autofahrer bin ich die Fleppe los.

    • Fadamo sagt:

      Deine Sorgen interessiert doch Herrn OB nicht. Er macht das, was von Oben angeraten wird.

  5. Erwin sagt:

    Pete, Du Pflaume, das Thema gab es hier schon öfter!!

  6. Müller sagt:

    @Wissenschaft hilft – Lesen auch!

    Radfahrer, Rollerfahrer und Jogger sind von der Maskenpflicht in der Innenstadt befreit!

    • Herz sagt:

      Wozu haben genannter personenkreis einen Mund mit Kopf dran wenn sie befreit sind. Das kann doch nicht sein, die Armen wohl gar nicht aus? Was sind denn das für Extras die Du da auch noch gut findest. Hoffentlich finde ich.dich nicht im Intensivzimmer wieder, dich möchte ich nicht als Nachbar haben

    • Hallenserin sagt:

      Radfahrer sind befreit, ja. Wenn sie ihr Rad jedoch schieben, wie im Artikel erwähnt, haben sie wie alle Fußgänger einen MNS aufzusetzen.

      Ich „liebe“ das Teil auch nicht, zur Zeit geht es aber nicht anders.

  7. Hier sagt:

    Befreite können sich nicht anstecken, und atmen tun die auch nicht, überlegst du mal?

  8. Nachbar sagt:

    ich kenne den Radfahrer ais meiner Nachbarschaft. Gerne bestätige ich die weitverbreitete Ansicht, dass solche Maskenverweigerer einen etwas niedrigeren IQ besitzen und auch sonst wenig Verantwortung im Leben, vor allem im Beruf bekommen. Dieser Ratfahrer hat auch privat noch nicht wirklich viel zustandegebracht. Ich würde allerdings nicht soweit gehen und ihn als Vollpfosten bezeichnen. Das wäre diskriminierend. Er kann nichts für seine fehlende Weitsicht.

    • Philipp Schramm sagt:

      Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
      Wenn man allerdings trotz Aufforderung das Aufsetzen der Maske verweigert und stattdessen sein Fahrrad als „Waffe“ einsetzt, hat das nichts mit Unwissenheit zu tun, sondern einer sogenannte „LMAA-Einstellung“ mit Gewaltpotential.
      In diesem Falle sollte bei der nachfolgenden Anzeige auf Vorsatz in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (ja, auch Polizisten sind Vollstreckungsbeamte) plädiert werden. Dadurch würde sich, alleine durch den Tatbestand „Vorsatz“ die Strafe verdoppeln.

  9. Corona2020 sagt:

    Der Ausnahmezustand ist die neue Norm! • Wie kann man den längst überfälligen systemischen Crash der Weltwirtschaft organisieren, ohne dass es dabei einen Schuldigen gibt? • Wie kann man die Nutzung von Bargeld abschaffen, ohne Widerstand aus der Bevölkerung zu erzeugen? • Wie kann man ohne Schuld von Politik und Banken eine Hyperinflation erzeugen, alles Geld von unten nach oben umverteilen und eine neue Währung einführen? • Wie kann man problemlos, an allen Datenschutzverordnungen vorbei, die flächendeckende und lückenlose Überwachung aller Menschen etablieren? • Wie kann man Versammlungs- und Demonstrationsverbote ohne Widerstand durchsetzen? • Wie kann man die Menschen dazu bewegen, sich freiwillig impfen und chippen zu lassen? • Wie kann man die Weltbevölkerung reduzieren, ohne dass irgendjemand Verdacht schöpft? • Wie kann man Demokratie und Nationalstaaten abschaffen….

  10. Gast sagt:

    Das VG Karlsruhe hat diesem Irrsinn bereits einen Riegel vorgeschoben. Möge es zum Präzedenzfall werden!
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-karlsruhe-7k420920-maskenpflicht-innenstadt-altstadt-heidelberg-unverhaeltnismaeig-corona-regeln/