Maskenpflicht, Quarantäne-Anordnungen, Bußgelder: das steht in der neuen Allgemeinverfügung

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52 Antworten

  1. Covid19 ernst genommen sagt:

    Tagebuch führen über Gesundheitsdaten, ohne ärztliche Maßnahmen? Sinnlos!
    Entweder regelmäßige medizinische Betreuung oder Krankenhaus. Alles andere ist Showprogramm.
    Zu den Straßen ist spannend, dass man beobachten kann, daß bei Überquerung des Ringes sofort die Maske abgemacht wird, da ja der Fussweg der Außenseite für viele Bürger nicht zum Altstadt Bereich gehören. So steht es aber nicht in der Verordnung. Da gelten beide Seiten. Viel Spaß beim Abkassieren.

    • Philipp Schramm sagt:

      Die Schilder stehen aber erst an den „Einfallstraßen“. Also gilt für mich auch erst ab dort die Maskenpflicht.

      • Peter sagt:

        In der Verordnung steht es ja eigentlich klar drin. Auf den Straßen wie Uniring ist ebenfalls ein Mund-Nasenschutz zu tragen.

        Es gilt ja auch überall in der Stadt Tempo 50 und nicht nur dort wo ein Schild steht.

        • Philipp Schramm sagt:

          Ich halte mich an die Schilder. Wenn dem so ist, soll die Stadft auch die Beschilderung entsprechend vornehmen.

          • Hallenser sagt:

            Eine Allgemeinverfügung gilt ohne Schilder. Pack schon mal die Zahnbürste ein. Du wirst eine Weile auf Staatskosten untgebracht. (Miete in der Barfüßer musst du dann trotzdem zahlen)

          • Beobachter sagt:

            Auch wenn Du über einen Feldweg in die Stadt kommst und dort kein Ortseingangsschild montiert ist, gilt für Dich das Tempolimit…

          • Sachverstand sagt:

            Zustimmung, so kenne ich es auch. Mir hat zudem eine glaubwürdige Person des öffentlichen Lebens auf meine Frage bestätigt, dass die jeweils äußeren Gehwegbereiche der Ringstraßen nicht betroffen sind, die Grenze die Außenkante der Fahrbahn ist.

          • Hallenser sagt:

            Hast du diese glaubwürdige Öffentlichkeitsperson hinter der Händelhalle ohne Maske getroffen?

          • Beobachter sagt:

            Eine Straße hat meistens auf beiden Seiten Gehwege, die der Straße zugerechnet werden.
            Das hat der Oberbernd auch in der Pressekonferenz deutlich gemacht…

          • Sachverstand sagt:

            Hat sich mir einst als Hallenser vorgestellt und es war direkt auf dem Markt. Und ja, ohne Maske.

          • Hallenser sagt:

            Ich glaube dir.

  2. Holger sagt:

    Kann mir jemand sagen, wie hoch das Bußgeld bzw. die Strafe für das Nichteinhalten der Quarantäneanordnung (nach Kontakt zu Infizierten) in Halle bzw. Sachsen-Anhalt ist? Ich habe beruflich viel Kontakt mit Verweigerern und möchte gern auf die Folgen hinweisen, konnte aber nichts finden. Danke. (Bitte kein Mimimi von Liebichs Flotte oder Ab-in-den-Knast-Gesülze von der Gegenseite)

    • Philipp Schramm sagt:

      „8. Hinweise

      Nach § 73 Abs. 1a Nr. 6, Abs. 2 IfSG ist die vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung einer vollziehbaren Anordnung der Ziffern 2.1 bis 2.5, 3.1. bis 3.7. nach § 28 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 IfSG ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Diese Allgemeinverfügung stellt mit ihrer Bekanntgabe eine sofort vollziehbare Anordnung dar.“

  3. Peter sagt:

    Sehe ich das richtig, dass es für das Tragen eines Mund-Nasenschutzes jetzt keine Ausnahme mehr für Personen gibt, die rauchen/trinken/essen?

    • Hallenser sagt:

      Ja. An die Hauswand pinkeln ist auch nicht erlaubt, selbst bei größter Dringlichkeit.

      Hintern Busch kacken geht auch nur, wenn der Busch groß genug ist und du eine Tüte dabei hast, um den Haufen dann mitzunehmen.

    • Beobachter sagt:

      Stimmt, dann können Sventilators Gorillas nicht mehr die Pflicht durch Suchtverhalten (Rauchen, Saufen, Fressen) umgehen.

  4. Deine Mutter sagt:

    Warum nicht gleich ganz Halle und den Saalekreis !!
    Völlig bescheuert

    • Carola sagt:

      Das gilt doch in ganz Halle!? Punkt 2.2. „Darüber hinaus ist auch in allen Bereichen des öffentlichen Raumes des übrigen Stadtgebietes außerhalb von Gebäuden von Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht durchgehend eingehalten werden kann.“ Ganz klar, wenn du den Abstand nicht einhalten kannst, Maske auf.
      Der Saalekreis geht uns nix an.

    • Hallenser sagt:

      Weil der Saalekreis nicht so wichtig ist?

    • Wilfried sagt:

      Kannst du von dir zweifelsfrei behaupten. Ansonsten erzieh einfach deine Kinder sozialadäquat, dann gibt es keine Probleme.
      Achja, und benutze dein Hirn (so noch vorhanden!).

    • Beobachter sagt:

      Es gilt doch in ganz HALLE, dass man grundsätzlich bei Unterschreitung der 1,5 m Sicherheitsabstand eine Maske zu tragen hat.
      Lediglich in der Altstadt (Ring + Spitze/Schwemme) ist tagsüber grundsätzlich eine Maske zu tragen.

      Und der Saalekreis hat eine eigene Verwaltung…

    • Haleluja sagt:

      Kommt noch. Man arbeitet mit Stufenplan. Immerhin darf man auf der Parkbank noch ein Buch lesen. Und die Spielplätze sind auch noch nicht abgesperrt, auch wenn sich dort nur zwei Freunde treffen dürfen.

  5. Zack sagt:

    bei 25 000 Strafe da kannste ja auch gleich aus den Fenster springen

    • Ich bin's sagt:

      Da brauchen Sie dann auch keine Maske mehr zu tragen, je nachdem in welchem Stockwerk sich das Fenster befindet.👍

  6. Hallenserin1979 sagt:

    „3.8 Einwohner erhalten auf schriftliche Anforderung vom Fachbereich Gesundheit zu Beginn der Quarantäne eine schriftliche Bestätigung über deren voraussichtliche Dauer.“

    Geht man also doch zum Briefkasten? Oder geht das per Email? So ein Schmarrn… kriegt man dann wenigstens Zeitnah eine Empfangsbestätigung?

    • Hallenser sagt:

      Bist du wirklich ganz allein?

      • Hallenserin1979 sagt:

        Ja bin ich… obwohl könnte meine Kinder hin schicken… ach nee, die haben dann auch Quarantäne, was ich der Schule nach weisen muss.

    • klaus sagt:

      Nein. Du darfst erstmal in Selbstquarantäne. Wenn Du Glück hast, bekommst Du irgendwann was vom Gesundheitsamt. Geld gibt es dann erstmal nicht vom Chef. Und ohne behördliche Anordnung auch nicht nach infektionsschutzgesetz

      • Hallenserin1979 sagt:

        Der Lohn wird fortgezahlt vom Arbeitgeber, wenn die behördliche Anordnung vorliegt. Der Ag holt es sich dann vom Land wieder, wenn die Quarantäne ausgesprochen wurde, weil Kontaktperson 1. Grades. Aber grundsätzlich braucht es entweder einen Krankenschein oder die behördliche Anordnung. Und da wartet sicher kein Arbeitgeber drei Wochen drauf. Da nützt als Nachweis auch nur die erste Woche, der positive Test, sofern man das Ergebnis schriftlich hat und nicht nur telefonisch vom Hausarzt mitgeteilt. Aber schön, dass das Gesundheitsamt entlastet wird, dafür Arbeitnehmer zusätzlich belastet werden. Kann man so nen Schreiben nicht auch, einmal als Vorlage speichern und nur Namen und Datum ändern? Verteilt werden die Schreiben dann vom abgezogenen Sicherheitsdienst der geschlossenen Fieberambulanzen… na wie wäre das. Wurden nicht erst sage und schreibe 10 Personen auf 400 € Basis angestellt?

        • Hallenser sagt:

          Die behördliche Anordnung liegt doch vor. Ist heute in Kraft getreten. Steht gleich im ersten Satz nach der Überschrift.

          • Hallenserin1979 sagt:

            Was vor liegt ist eine Allgemeinverfügung, was der Arbeitgeber und die Schule will ist die schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes aus der hervorgeht, dass es eine angeordnete Quarantäne ist. Denkst du etwa mein Arbeitgeber zahlt, wenn es eine „freiwillige“ „selbstständige“ Quarantäne ist?
            Ist schon klar, dass ich in Quarantäne gehe, wenn ein positiver Test in meinem direkten Umfeld vorliegt, aber ich erwarte ein zügiges handeln vom Gesundheitsamt. Wenn ich innerhalb einer Kohhorte in Quarantäne gehe, will ich auch direkt getestet werden und nicht erst ne Woche später, denn solange ich nicht positiv bin, sind meine Kinder nicht betroffen und nicht in Quarantäne. Dazu brauchst aber das Gesundheitsamt und nicht meine freiwillige Entscheidung, weil ich Kontakt hatte. Ich soll schon zu Hause bleiben um die Krankenhäuser nicht zu überlasten und nun muss ich auch noch selbst nach weisen, wie es zur Quarantäne kam und diesem Nachweisen hinterher rennen, um das Gesundheitsamt zu entlasten?
            Ich krieg noch nicht mal die Einkaufshilfe für meine Oma genehmigt, wenn ich nicht nachhaltig nachweisen kann, dass ich dauerhaft verhindert bin.

          • Hallenser sagt:

            Was bedeutet denn Allgemeinverfügung? Richtet sich die nur an einen? ODer ganz und gar an die Allgemeinheit?

            Die Quarantäne, die durch die Allgemeinverfügung angeordnet ist, ist ja gerade nicht „freiwillig“ oder „selbstständig“. Das weiß dein Arbeitgeber. Übrigens, und das ist jetzt ein total verwegener Vorschlag, aber frag doch deinen Arbeitgeber einfach! Klingt jetzt erstmal total abgefahren. Aber wenn man etwas darüber nachdenkt: Wenn einer weiß, was dein Arbeitgeber im E-Fall für richtig hält, dann ja wohl dein Arbeitgeber.

            Klar kann der sagen, dass du gegen die explizite Anordnung verstoßen und deine Umgebung und vor allem deine Kollegen und Vorgesetzten in Gefahr bringen sollst. Aber wird er das auch tun? Vielleicht. Vielleicht ist es ihm egal, vielleicht übernimmt er auch die 25000 Euro Geldbuße. Weiß man alles erst, wenn fragt.

            Und jetzt pass auf: Mehrfach getestet und amtlich als kerngesund bescheinigt hast du vielleicht sogar Aufstiegschancen! Niemand befördert Kranke. Aber vor Lebenskraft Strotzende, für die sieht es immer etwas besser aus.

            Natürlich nur, wenn das mit der Verpflegung klappt. Wenn du keine Einkaufshilfe bekommst, wer versorgt euch dann? Irgendwoher müsst ihr doch im E-Fall euer Essen bekommen! Wie machen das denn die anderen?

  7. klaus sagt:

    Was soll eigentlich dieser Quatsch mit den Jogger? LEX WIEGAND?

    • Hallenser sagt:

      Dein Hopserlauf fällt auch darunter. Beruhige dich wieder, sonst versprühst du zuviel Aerosole und Duft.

  8. Holger sagt:

    25000€ ist doch die oberste Grenze des Bußgeldes, das kann ich auch allein lesen. Meine Frage war sehr konkret: Wieviel Bußgeld kostet ein (erstmaliger) Bruch der Quarantäneanordnung in Halle z.B. für einen 18jährigen Schüler? Oder ist das in jedem Fall anders? Wenn ja, warum? Das wird doch herauszubekommen sein bei so vielen Schlaumeiern hier?! 😉

    • Hallenser sagt:

      Holgi, als 18jähriger gehst du nun wirklich nicht durch. Als jemand, der noch (mal) zur Schule müsste hingegen schon.

    • Haleluja sagt:

      Musst du mal den Wiegand anrufen. Auf eine Frage in der heutigen Pressekonferenz eines Journalisten, warum in den vorangegangenen Tagen nicht zwischen an und mit Corona Verstorben unterschieden wurde, antwortete Wiegand: „Ich wollte Sie nicht verwirren“ 😂😂😂

  9. Gunter sagt:

    Was nutzt ein Gesetz oder Anordnung etc., wenn der Erlassende nicht in der Lage ist diese durchzusetzen?

  10. Holger sagt:

    Lieber Hallenser, lies mal weiter oben. 😉 Aber es gibt – nebenbei bemerkt – auch 18-Jährige, die die deutsche Rechtschreibung beherrschen.

    • Hallenser sagt:

      Weiter oben gehst du auch nicht als 18jähriger durch. Gerade weiter oben erkennt man das besonders deutlich.

  11. kritiker sagt:

    Ist das Essen im stehen jetzt verboten oder nicht? Da wird ja die Bockwurst kalt, wenn man erst zum Rand des Ringes latschen muss! 🙂 Oder ist es das wirtschaftliche aus von Fressbuden?

  12. Holger sagt:

    An den Hallenser: Ich habe auch nirgendwo behauptet, 18 zu zu sein. Ich habe geschrieben, dass ich beruflich mit Quarantänebrechern zu tun habe z.B. mit 18 jährigen. Ist jetzt nicht ganz so extrem schwer zu verstehen, oder?

    Sieht sich nun hier irgendjemand in der Lage zu sagen, was es einen Schüler kostet, wenn er bei Quarantänebruch (als Kontaktperson) erwischt wird? Hier streiten alle seit Monaten bis aufs Messer, aber auf eine so relevante Frage bezüglich der „Coronadiktatur“ weiß niemand eine Antwort?

    • 123 sagt:

      Das kann bis zu 25.000€ kosten. Es gibt keinen Katalog, in dem steht, wie viel 18-jährige beim erstmaligen Verstoß oder 36-jährige beim zweiten Verstoß zahlen müssen. Sowas ist immer eine Ermessensfrage. Es ist wie mit Gesetzen. Da steht auch, dass der Verstoß gegen ein Gesetz z.B. mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren geahndet wird. Da gibt es auch keinen Katalog, der dann genau aufschlüsseln, wie lange wer genau ins Gefängnis muss. Das ist Ermessenssache. Ein 18-jähriger, der vllt. nur Kontaktperson war (also negativ getestet wurde) und erstmalig die Quarantäne bricht, weil er den Biomüll runter bringt, muss bestimmt nicht 25.000€ zahlen. Ein 18-jähriger, der in Quarantäne ist, weil er positiv getestet wurde und dann erstmalig die Quarantäne bricht und eine Party macht oder besucht, wird sicher eine andere Strafe zahlen müssen als sein negativer Kumpelmit dem Biomüll.

  13. PG sagt:

    So ein bullshit
    Schreiben tausend Straßennamen auf wenn ich die alle gelesen hab weiß ich nix mehr .so ein scheis
    Die haben doch vollkommen ein Ding am Kopf. Mal sehen wenn sie uns zu Hause einsperren nicht mehr schön

    • Hallenser sagt:

      Deswegen ist doch das Bild mit angehängt. Für Überforderte wie dich, die es mit dem Lesen nicht so haben. Alles gut.