Massenschlägerei zwischen Einheimischen und Syrern

8 Antworten

  1. Nachtschwärmer sagt:

    „Hintergrund könnte eine vorangegangene Körperverletzung an einem Sangerhäuser (16) durch einen Syrer (15) vom 28.09.2016 sein.“

    Ermittelt da auch der Staatsschutz?

  2. Bollwerk sagt:

    Wohl kaum. In dem Falle dürfte es nur unter „Rangelei unter Jugendlichen“ fallen.

    • Nachtschwärmer sagt:

      Mir ist so, als hätte ich irgendwann mal irgendwo so eine Floskel gehört…

      Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

      Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

      Aber so, wie das Bundesmerkel derzeit die Kraft dem Wohle des deutschen Volke widmet, den Nutzen mehrt und Schaden von ihm wendet, muss man sich über gar nichts mehr wundern.

      • Andreas sagt:

        Wenn Sie den Unterschied zwischen einer Schlägerei zwischen zwei Personen und dem Aufmarsch von 20 Leuten zur Anzettelung einer Massenschlägerei nicht erkennen, dann ist daran nicht die Bundeskanzlerin schuld.

        • Gordon sagt:

          Also wer auch immer an Nachtschwärmers Bildung gespart hat, ist definitiv Schuldig.

          Wo ist es eigentlich eine Diskriminierung? Der Staatsschutz greift eben nur bei politischer Motivation.

  3. Sebastian Orlach sagt:

    dubistHALLE.de -> Sangerhausen-News? Wasn jetzt verkehrt?

    Nur weils um Flüchtlinge geht?

  4. Becool sagt:

    Das Aufschaukeln von Aggressionen ist immer schlecht.
    Wenn tatsächlich dann auf unterschiedliche Weise ermittelt wird, wird der nächste Brandherd quasi von Staatsseite katalysiert.

    Diese Aufschaukelei ist nicht alternativlos, wie nichts im Leben.

    Den Bildungsweg von Nachtschwärmer erlaube ich mir nicht, zu beurteilen.
    Das wäre arrogant, und diese Eigenschaft ist schon an andere vergeben. Aber gesunden Menschenverstand kann man ihm tatsächlich attestieren!