Metalldieb legt Weichen in Halle-Südstadt lahm

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Eine Antwort

  1. Klaus Meier sagt:

    Der Diebstahl ist das kleinste Problem was der gute Kabelspecht hat…Auf ihn kommt garantiert ein Ermittlungsverfahren nach Paragraph 315StGB dazu. Zitat des ersten Absatzes:

    § 315
    Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

    (1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet,
    3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
    4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar….

    Dazu gibts garantiert eine gepfefferte Rechnung von der Bahn, mindestens mit 4 Nullen hinten dran…Da hat einer mit den 5 Kilo Kupfer für 5€ pro Kilo ja richtig einen Reibach gemacht dagegen…ach ne das ist ja Beweismittel…