Mindestens 30 Kinderehen in Sachsen-Anhalt

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7 Antworten

  1. Daggilover sagt:

    Wieder eine Bereicherung.
    Doppelmoral ala Merkel!

  2. Ron sagt:

    In Deutschland kann bereits mit 16 geheiratet werden, wenn der Partner volljährig ist. Mit 16 ist man noch minderjährig.

    Nichts davon hat Frau Merkel beschlossen oder umgesetzt!

    • 10010110 sagt:

      Der Anfang der Pubertät, wie es im Artikel erwähnt wird, ist aber bei Mädchen bei 12–13 Jahren. Zwischen diesem Alter und 16 Jahren gibt es doch einen deutlichen Unterschied in der Entwicklung der Persönlichkeit.

      Überdies hat Daggilover nicht behauptet, Frau Merkel hätte die Ehe von Minderjährigen beschlossen oder umgesetzt, sondern die Doppelmoral im Bezug auf die „kulturelle Bereicherung“ durch weitgehend unkontrollierte Zuwanderung von Ausländern kritisiert. Wir wollen doch mal fair bleiben, oder?

      • Ron sagt:

        „Der Anfang der Pubertät (…) ist aber bei Mädchen bei 12-13 Jahren“
        OK, fast richtig. 🙂 Nun steht (im selben Artikel!) aber nichts davon, dass in den erwähnten 30 Ehen irgendwer 12-13 Jahre alt ist. Im Gegenteil, es wird überhaupt kein Alter erwähnt, weil gar nicht erfasst.

        „Überdies hat Daggilover nicht behauptet, Frau Merkel hätte die Ehe von Minderjährigen beschlossen oder umgesetzt“
        Dies habe ich auch nicht unterstellt. Lies zur Not nochmal.

        „sondern die Doppelmoral im Bezug auf die „kulturelle Bereicherung“ durch weitgehend unkontrollierte Zuwanderung von Ausländern kritisiert.“
        Das nenne ich mal sehr freie Interpretation der 6(!) Worte umfassenden Äußerung. Aber gut. Ich bin ja froh, dass endlich mal wieder jemand Merkel an etwas, sei es auch noch so weit hergeholt, die Schuld gibt. 🙂

        Bleibt festzuhalten: In der Bundesrepublik Deutschland (in Sachsen-Anhalt wieder seit 1990) sind Ehen, die das Kriterium „ein minderjähriger Partner“ (=“Kinderehen“) erfüllen, ebenfalls erlaubt. Das war auch schon im Dritten Reich so, in der Weimarer Republik und im Kaiserreich. Und auch davor. Dieses Regelungen gab es bereits, bevor der erste Muselmann die Grenzen des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation übertreten hat.

        Also: keine „Bereicherung“, keine Doppelmoral.

        Wenn wir denn fair bleiben wollen. 🙂

  3. Bollwerk sagt:

    Die Heirat von minderjährigen Personen findet in Deutschland normalerweise auf freiwilliger Basis statt. Und es ist kein Geheimnis, dass bei den Mullahs gern viel eher die Heirat vollzogen wird als es in Deutschland erlaubt ist. Auch diese beiden Punkte sind noch ein wesentlicher Unterschied.

    • Ron sagt:

      „bei den Mullahs“
      Natürlich, „weiß“ doch jeder! Aber auch diese „Fakten“ sind in der zugrunde liegenden Statistik bzw. Umfrage(!) des LAndesjugendamts gar nicht erfasst worden. Wie auch?

      Genausowenig werden Zwangsehen von Deutschen erfasst. Wie du selbst sagst, Ehen sind in Deutschland normalerweise freiwillig…

  4. Klassenbester sagt:

    Ihr bösen Deutschen!! Das ist die kulturelle Bereicherung, über die sich doch vor allem Die Grünen freuen. Seid mal nicht so intolerant!!