Mit Drohnen werden die Beleuchtungsmasten am Riebeckplatz und der Hochstraße überprüft

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5 Antworten

  1. Wie denn nun? sagt:

    Da hab ich doch mal ne Frage an Leute die sich auskennen.
    Hab jetzt selber ne ganze Weile gesucht, jedoch sind Formulierungen recht schwammig.

    Laut Drohnenverordnung sind Überflüge bzw Annäherung an Bundesfernstrassen unter 100m verboten.
    Wozu zählen denn eigentlich die Magistrale, Hochstrasse usw?

    Auszug aus dem Bundesfernstraßengesetz
    Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
    § 1 Einteilung der Bundesstraßen des Fernverkehrs
    (1) Bundesstraßen des Fernverkehrs (Bundesfernstraßen) sind öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes
    Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. In der
    geschlossenen Ortslage (§ 5 Abs. 4) gehören zum zusammenhängenden Verkehrsnetz die zur Aufnahme des
    weiträumigen Verkehrs notwendigen Straßen.
    (2) Sie gliedern sich in
    1. Bundesautobahnen,
    2. Bundesstraßen mit den Ortsdurchfahrten (§ 5 Abs. 4).

    Würde es im Kontex Drohne gern mal für mich einordnen.
    Stell mir gerade vor…. man fährt da motorisiert lang, durch „was auch immer“ taucht plötzlich vor dir so ein Teil auf….nicht ungefährlich, oder?
    Klar kann alles Mögliche temporär erlaubt werden, finde es persönlich sicherer an ner abgesicherten Arbeitsstelle vorbei zu fahren.
    Verkehrskörper dieser Bauart gibt es ja etliche in EU, Frage ist allgemeiner Natur.

    Btw. Trolle….trollt euch gern woanders, schlage vor:

    Rad vs. MIV
    links vs. rechts
    Rotkopp vs. blond
    etc.

    • 10010110 sagt:

      Für den konkreten Fall gibt es garantiert eine Ausnahmegenehmigung mit der Auflage, dass ein zertifizierter Drohnenpilot das Ding steuern muss. Und ich kann mir auch vorstellen, dass es irgendeinen Ausfallschutz geben muss.

  2. Kehl sagt:

    Na das ist doch mal eine prima Idee mit Drohnen die hohen Lampen zu überprüfen

  3. PS sagt:

    Da hat der Pilot halt die A2 Prüfung. Mit dem Drohnenführerschein A1&A3 gilt diese Regelung. Außerdem kommt es auf die Drohne an.

  4. BR sagt:

    Das ist doch richtig super🤦‍♂️🤦‍♀️
    Wann schweben diese Teile mal im Lutherviertel, um festzustellen, dass die eine und andere Laterne tageweise nicht funktioniert, und vor allem der Wasserturm Süd nicht mehr leuchtet. Warum eigentlich nicht mehr. Sind die Lampen defekt, ist das Corona-bedingt??