Mit vermutlich gestohlenem Fahrrad unterwegs und mit Haftbefehl gesucht

4 Antworten

  1. 10010110 sagt:

    Scheiß Radfahrer! Alle kriminell!
     
     
     
     
    😛

  2. Malte sagt:

    Und warum muß „Mitgeführte“ groß geschrieben werden?

  3. Ti sagt:

    Volltreffer, öfter Radler kontrollieren vor allem in der Luwu und am Bahnhof

  4. Eh sagt:

    Ist es das Rad aus der beesenerstr.

  5. lotte sagt:

    Warum muss ein Radfahrer eigentlich neuerdings nachweisen ob es sein Fahrrad ist?
    Man kann es ja auch zusammengebastelt haben etc.
    In der Beweispflicht ist er also nicht.