MLPD protestiert gegen Fahnenklau

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46 Antworten

  1. Fadamo sagt:

    Es war unpolitisch gesehen, ein ganz normaler räuberischer Diebstahl.

  2. schroeter1a sagt:

    Die Dummheit hat einen Namen.

  3. Regimenter sagt:

    Diese Veranstaltungen interessieren kaum jemanden.Und am besten eine Fahne aus Holz schwenken.Die kann man nicht einrollen und verstecken.

    • Fassadenfarbe sagt:

      Sehr gut,
      wenn die selbst nicht verstehen, wie die Regeln sind, muss man es denen halt beibringen. Jeder andere hält sich dran….
      Die wollen einfach nur ne Extrawurst nicht nur, dass es extrem egoistisch ist, nein. Es ist auch noch 0 marxistisch.

  4. Schwarzgekleideter sagt:

    MLPD ist keine Beweguung, keine Partei, auch nicht links, sondern eine sinnlose Politsekte mit Personenkult. Kann mensch gerne mal die Website anschauen. Peinlich.

  5. 10010110 sagt:

    Für die MPLD ist klar: das waren „Antideutsche“.

    Wieso muss ich eigentlich gerade an die Szene aus „Das Leben des Brian“ denken? Judäische Volksfront – Volksfront von Judäa 😀

  6. Nächster Täter sagt:

    Hiermit rufe ich dazu auf all das, was der MLPD zuzuordnen ist, dreist zu stehlen.

  7. Uppercrust sagt:

    Hat FFF endlich gelernt, das sie zunehmend von Linksradikalen vereinnahmt werden. Nur sind die meisten dieser Linken nicht so dumm mit schwenkenden Fahnen aufzutreten.
    Klar war es Diebstahl, aber nur im Kapitalismus. Im ML hat sich nur das Volk an seinem Eigentum bedient. Großer Lacher. Können nicht mal eine eigene Demo anmelden.
    1. Preis für das zerbrochene goldene Trittbrett!!

  8. Karl sagt:

    Und wie immer kann sich eine Partei nicht an die (übrigens deutschlandweiten) Beschlüsse der jeweiligen Plena der FFF Ortsgruppen halten. Alle anderen Parteien scheinen das irgendwie zu schaffen.

    „Rederecht bekommt man von den selbsternannten Führern von FFF in Halle wohl nur, wenn man keine Flagge zeigt und letztlich schön systemkonform ist“

    Parteiwerbung ist auf den FFF Demos unerwünscht. Abseits von den Fahnen wurde das auch bei bisherigen Redebeiträgen stets kräftig ignoriert. Und jetzt wundert man sich wenn es irgendwann mal keine Redebeiträge für MLPD Werbung gibt. Inhalte kann man übrigens auch ohne Parteiwerbung vertreten …

  9. hallenser sagt:

    warum eigentlich der versuch, Demonstrationen Anderer zu instrumentalisieren ? Macht als MLPD eine eigene Demo. Oder habt Ihr angst, da kommt keiner ? Brauchen wir hier eine pseudokommunistische West-partei, oder weicher „Repräsentant“ stammt von hier aus den neuen Bundesländern ? Kommunistische Verklärung und die Erfahrung des realen Kommunismus hatten wir hier lange genug.

    • Sachverstand sagt:

      „… realen Kommunismus hatten wir hier lange genug.“ Wann soll das denn gewesen sein? Wir waren gemäß der von Marx/Engels entwickelten Philosophie noch nicht einmal im Sozialismus angelangt, auch wenn das fälschlicherweise so bezeichnet und als solcher ideologisch verkauft wurde.

  10. Madeleine sagt:

    Eine große Sauerei ist passiert.
    Die Commerzbank hat das Girokonto von Stefan Engel, dem ehemaligen MLPD-Vorsitzenden und immer noch Mitglied des Zentralkomitees der MLPD ohne Begründung gekündigt.
    Stefan Engel ging vor das Landgericht Essen und verlor den Prozess, die Commerzbank ist berechtigt, das Konto ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
    Vorausgegangen war, dass Stefan Engel ohne Berechtigung auf der Fahndungsliste stand, ferner war eine „Gefährderansprache“ gegen ihn ergangen worden, die sich vor Gericht als unberechtigt herausstellte.
    Ganz offensichtlich hat der Verfassungsschutz Engel´s Konto ausspioniert, ganz offensichtlich wurden Kontobewegungen dem Verfassungsschutz mitgeteilt.

    Ich habe Verständnis dafür, dass viele Menschen Vorbehalte gegen die MLPD haben, aber das, was Stefan Engel passiert ist, kann doch jedem Linken passieren.

    Deshalb rufe ich zur Solidarität mit Stefan Engel auf.

    • Kleine Sauerei sagt:

      Warum hat ein Marxist-Leninist ein Konto bei einem Finanzkonzern und nicht wenigstens bei einer Genossenschaftsbank?

    • Silvia sagt:

      An Madeleine!

      Haben Sie vielleicht das eine oder andere übersehen?

      Erstens:
      Ich habe auch mein Konto bei der Commerzbank und ich kenne die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Commerzbank. Darin gibt es eine Bestimmung, dass die Commerzbank ein Konto ohne Angabe von Gründen kündigen darf, ebenso wie auch Ihr Parteigenosse Engel das Konto ohne Angaben von Gründen kündigen darf.
      Vielleicht sollte Herr Engel den Kontovertrag erst durchlesen, bevor er ihn unterschreibt?

      Zweitens:
      Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15.01.2013, Az. XI ZR 22/12 entschieden, dass eine Bank ein Konto ohne Begründung kündigen darf.

      Drittens:
      Wenn die Commerzbank eine ellenlange Begründung für die Kündigung des Kontos schreibt, ist der Kündigungsvorgang teurer. Je länger eine Arbeit dauert, desto teurer ist sie und das muss dann die Bankkundschaft in Form von niedrigen Spar- und hohen Kreditzinsen bezahlen.

      Viertens:
      Der 4. Grund, Herrn Engel das Konto zu kündigen ist wichtiger als die drei vorgenannten Gründe zusammen.
      Wenn die Commerzbank Herrn Engel bzw. der MLPD Gründe nennt für die Kündigung, dann entsteht bei der MLPD der falsche Eindruck, die Commerzbank schulde der MLPD „Rechenschaft“, dann entsteht der falsche Eindruck, die MLPD und ihr ehemaliger Vorsitzender Stefan Engel würden „ernst“ genommen.
      Nein, der MLPD muss tagtäglich gesteckt werden, wie unwichtig, überflüssig und bedeutungslos sie ist und das macht man dadurch, dass man nur die gesetzlichen Mindestangaben macht, fertig.

      Lassen Sie mich noch ein paar Anmerkungen machen zu Ihren bzw. der MLPD gemachten Angaben bezüglich der „Ausspionierung“ des Engel´schen Kontos durch den Verfassungsschutz: Das sind wieder die typischen Verschwörungstheorien der MLPD.
      Herr Engel bzw. die MLPD hat die Beweislast, dass der Verfassungsschutz Engel´s Konto „ausspioniert“ haben soll, dagegen hat der Verfassungsschutz keine Beweislast, dass er Engels Konto nicht „ausspioniert“ haben soll.
      Ich an Stelle der Commerzbank hätte „unter Bestreiten der Beweislast“, wie das im Justizjargon heißt, den Präsidenten oder Vertreter(in) im Amt (o.V.i.A.) des Bundesamtes für Verfassungsschutzes als Zeugen benannt zum Beweis, dass der Verfassungsschutz Engel´s Konto nicht „ausspioniert“ hat, ferner hätte ich die kontoführende Sachbearbeiterin als Zeugin benannt zum Beweis, dass die Commerzbank dem Verfassungsschutz keine Bewegungen des Kontos des Herrn Engel mitgeteilt hat.
      Das war zwar in diesem Fall nicht nötig, weil die AGB der Commerzbank und das Urteil BGH XI ZR 22/12 eine Kündigung ohne Begründung erlauben.
      Aber ich hätte in diesem Prozess auch bewiesen, dass die MLPD verschwörungstheoretischen Unsinn verbreitet und sich hundert Mal wichtiger vorkommt als sie in Wirklichkeit ist.
      Und dann ist noch etwas: Wenn Herr Engel meint, die Commerzbank würde seine Kontobewegungen dem Verfassungsschutz mitteilen, dann würde ich aus Protest gegen dieses kundenfeindliche Verhalten das Konto kündigen und mir eine andere Bank suchen.
      Die MLPD verwickelt sich immer mehr in Widersprüche.

      • @Silvi-Maiki sagt:

        „Wenn die Commerzbank eine ellenlange Begründung für die Kündigung des Kontos schreibt, ist der Kündigungsvorgang teurer. Je länger eine Arbeit dauert, desto teurer ist sie und das muss dann die Bankkundschaft in Form von niedrigen Spar- und hohen Kreditzinsen bezahlen.“

        Deshalb schreibt sie keine ellenlange Begründung und – tada! – die Bankkundschaft muss trotzdem in Form von niedrigen Spar- und hohen Kreditzinsen bezahlen.

        und dann diese „Engel´s“

        Mal mit dem Deppenapostroph beschäftigen, dann kommen schlaugeschwurbelte Pseudotexte einfach glaubwürdiger rüber.

        • Peter sagt:

          An Silvi-maiki, Madeleine und Silvia

          Bitte klickt folgende Artikel an:

          „Das Urteil ist ein Freibrief für Bankenwillkür“ in der „Roten Fahne“ (www.rf-news.de) vom Donnerstag, 21.04.2022, 18:00 Uhr

          „Prozess von Stefan Engel (MLPD) gegen Commerzbank: Das Urteil ist ein Freibrief für Bankenwillkür“ vom Freitag, 22.04.2022, 10:10 Uhr auf der Homepage der MLPD (www.mlpd.de)

          Ich zitiere im folgenden aus diesen inhaltlich gleichen Artikeln und schreibe dann einen Kommentar dazu:

          1.
          „Jeder im Saal wusste, dass es sich um eine politisch, antikommunistisch motivierte Kündigung handelt“, meinte ein Prozessbesucher zur Verhandlung“

          Kommentar dazu:

          Erstens hat es nicht „Jeder“ „gewusst“, z.B. die Richterinnen und Richter der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen haben es nicht „gewusst“.
          Und selbst von den anwesenden MLPD-Leuten hat es nicht ein einziger „gewusst“, sondern die haben sich das „eingebildet“.
          Aber zwischen „einbilden“ und „wissen“ ist ein Unterschied.
          Apropos Öffentlichkeit:
          Wie man auf dem Bild in http://www.rf-news.de sieht, waren gerade mal 10 – zehn – Personen anwesend.
          Wenn die MLPD doch „über 2000“ Mitglieder haben will, warum hat die MLPD dann nicht geschafft, wenigstens 1 – ein – Prozent dieser Mitglieder zu mobilisieren???

          2.
          Es heisst im Text: „… was unterstreicht, dass man keine Illusionen in die Klassenjustiz haben darf“

          Kommentar:

          Ach nein!
          Was die MLPD nicht sagt.
          Wenn es sich doch um eine „Klassenjustiz“ handelt, in die man keine „Illusionen“ haben darf, warum bedient sich die MLPD dann ständig dieser „Klassenjustiz“?

          3.
          Es wird Rechtsanwalt Peter Weispfenning zitiert, der gesagt haben soll:

          „Es ist klar, dass wir gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Hamm in Berufung gehen werden“

          Kommentar:

          Die MLPD soll getrost vor das OLG Hamm rennen, wenn sie unbedingt ihr Geld zum Fenster hinauswerfen will.
          Denn das Urteil BGH XI ZR 22/12 vom 15.01.2013 gilt für das OLG Hamm ebenso wie für das Landgericht Essen.
          Ich vermute stark, dass Rechtsanwalt Weispfenning dies nur gesagt hat, weil er nicht mutig und ehrlich genug ist, der MLPD-Basis, den angeblichen „Herren der Partei“ zu sagen, dass die Kontokündigung rechtens ist, auch wenn es der MLPD nicht in den Kram passt.

          Und es ist nicht nur falsch, sondern geradezu kindisch, hier von „Willkür“ zu sprechen, nur weil ein Gericht ein Urteil gesprochen hat, dessen Richtigkeit von den „Herren der Partei“ nicht eingesehen wird.
          Es wäre objektiv „Willkür“ gewesen, wenn das Landgericht Essen der Klage Engels stattgegeben hätte.
          Wenn der BGH entscheidet, dass die Kontokündigung ohne Begründung erlaubt ist, müssen sich das Landgericht Essen und das Oberlandesgericht Hamm daran halten.

          Genug jetzt, meinetwegen kann jeder das glauben, was die MLPD erzählt.

      • MLPD-Sympathisant sagt:

        Egal wie man zur MLPD eingestellt ist:
        Jedenfalls ist Stefan Engel auf ein Konto angewiesen.
        Fast alle, ausser Madeleine und Silvi-Maiki unterstützen nur die Bankkapitalisten.
        Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Konto unabhängig von der politischen Couleur.

        • Ex-MLPD-Funktionär sagt:

          Du meint, jeder Mensch habe ein Recht auf ein Konto unabhängig der politischen Couleur“?

          Das ist Deine sehr „subjektive“ Meinung, die Du natürlich haben kannst, die aber nicht maßgebend ist.

          Nach dem „bürgerlichen Recht“, und die MLPD ist unverständlicherweise als angeblich „revolutionäre“ Partei auf das bürgerliche Recht abgefahren, gibt es kein Recht auf ein Konto.

          Man könnte sich erbarmen und Herrn Engel als „Konto-Sozialfall“ deklarieren und ihm ein Konto bei einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse zuweisen, damit er nicht anfängt zu heulen.

          Aber vom „marxistisch-leninistischen“, vom „revolutionären“, vom „kommunistischen“, vom „anti-kapitalistischen“ Standpunkt aus betrachtet ziehen Engel und seine Anwälte eine lächerliche Shownummer ab, die bestenfalls für eine Karnevalssitzung geeignet ist.
          Stefan Engel und seine MLPD wollen die Banken enteignen und „vergesellschaften“ was immer damit gemeint sein soll.
          Gleichzeitig bettelt Engel bei der Commerzbank darum, ihm ein Konto zu geben.
          Wenn Engel und seine MLPD die Banken bereits enteignet und vergesellschaftet hätten, dann hätte sich das Problem mit dem Konto von selbst erledigt.

          Aber wenn Engel, anstatt wie Susanne richtig festgestellt hat, keine „Selbstkritik“ übt dahingehend, dass Engel in den 40 Jahren, seit die MLPD gegründet wurde, genauer gesagt sind es 50 Jahre, wenn man die Vorläuferorganisation der MLPD, den sog. „Kommunistischen Arbeiterbund Deutschlands“ (MLPD) mitzählt, nicht geschafft hat, die Banken zu enteignen und dann auch noch dummes Zeug redet, von wegen der Verfassungsschutz habe Engel´s Konto ausspioniert, wüsste ich nicht, warum die Commerzbank Engel ein Konto geben sollte?

          Wenn ich der Vorstandsvorsitzende der Commerzbank wäre, würde ich zu Engel sagen:

          „Enteignen und vergesellschaften Sie uns, dann haben Sie automatisch ein Konto!“

          Wenn alle Stricke reissen, könnte eine Sparkasse sich des kontolosen Herrn Engel erbarmen und ihm ein Konto geben.
          Aber bei der Commerzbank hat Engel nichts mehr verloren.

          • Susanne sagt:

            Unsere Ex-Genossinnen und Ex-Genossen von der MLPD haben jetzt gegen das Urteil 6 O 198/21 LG Essen Berufung eingelegt beim Oberlandesgericht Hamm, Az. I-31 U 48/22.
            Aber das ist ebenso sinn- und zwecklos wie die erstinstanzliche Klage vor dem Landgericht Essen, denn auch das OLG Hamm ist an das Urteil BGH XI ZR 22/12 gebunden, wonach Banken Konten ohne Begründung kündigen dürfen.
            Trotzdem bin ich gespant, wie die Berufungsklage ausgeht.

          • Ex-MLPD-Guru sagt:

            Mit Hilfe der „bürgerlichen Klassenjustiz“, welche angeblich gegen die „Revolutionäre Arbeiterbewegung“, sprich die MLPD eingesetzt werde kann Stefan Engel sein Konto nicht mehr zurückgewinnen.

            Ich schlage folgendes vor:

            Irgendeine Bank oder Sparkasse in Gelsenkirchen, dem Wohnort Engels, soll sich dem kontolosen Engel erbarmen und ihm ein Konto zur Verfügung stellen, aber nur unter einer akzeptablen, selbstverständlichen Bedingung:

            Stefan Engel soll eine umfassende „Kritik- und Selbstkritik“ üben, wie sie in der MLPD übliche Praxis ist.

            Ich schlage folgenden Entwurf einer kritisch-selbstkritschen Erklärung vor:

            „Ich, Stefan Engel, habe nicht geschafft, die Banken und Sparkassen zu enteignen und zu vergesellschaften.
            Ich habe auch nicht geschafft, eine eigene „MLPD-Bank“ zu gründen. Deshalb bitte ich darum, mir ein Konto zur Verfügung zu stellen.!“
            gez. Stefan Engel“

            Das wars auch schon.

            Falls Stefan dieser Entwurf einer Kritik-Selbstkritik noch zu überheblich und vorlaut ist, steht es ihm selbstverständlich frei, eine noch unterwürfigere, kleinlautere Kritik-Selbstkritik vorzutragen.
            Aber ohne eine solche kritisch-selbstkritische Aufarbeitung des völligen Versagens Engels darf keine Bank oder Sparkasse dem abgehalfterten Oberguru der MLPD ein Konto zur Verfügung stellen.

    • Silvia sagt:

      @ An Madeleine

      Noch etwas:
      Sie schreiben, gegen Stefan Engel sei eine „Gefährderansprache“ ergangen, die sich vor Gericht als unberechtigt herausstellte.

      Sie meinen die Klage Engel´s vor dem Verwaltungsgericht Meiningen, Az. 2 K 863/18 Me?!
      Richtig ist, dass Engel diese Klage gegen den Freistaat Thüringen gewann, die Gefährderansprache wurde für rechtswidrig erklärt.
      Aber, und jetzt kommt das dicke Aber:
      Stefan Engel hat in diesem Prozess durch seine Rechtsanwälte Peter Weispfenning/Frank Stierlin dem Gericht vortragen lassen, Stefan Engel

      „… komme aus einer kommunistischen Familie, die bereits Widerstand gegen den Hitlerfaschismus geleistet habe …“

      Siehe hierzu die „Rote Fahne“ (www.rf-news.de) vom Dienstag, 03.08.2021, 13:52 Uhr, Überschrift: „Voller Sieg für Stefan Engel gegen „Gefährder“-Kriminalisierung“!

      Stefa Engel kann aber keinen Familienangehörigen vorzeigen (z.B. Mutter, Vater, Tante, Onkel, Oma, Opa etc.pp), die irgendeine Handlung begangen haben sollen, die man als „Widerstand“ bezeichnen kann.
      Engel hat nicht dargelegt und bewiesen, ob eine Familienangehörige Flugblätter gegen Hitler verteilt oder eine Munitionsfabrik in die Luft gejagt haben soll.

      Somit muss diese Aussage Engel´s als Propagandalüge angesehen werden.

      Noch schlimmer ist, dass Engel diese Lüge dem Verwaltungsgericht Meiningen zur Kenntnis brachte und damit Prozessbetrug gem. § 263 StGB in Verbindung mit Urteil OLG BAmberg vom 22.12.1981, Az. Ws 472/81 beging.

      Somit muss das Urteil 2 K 863/18 Me von Rechts wegen aufgehoben werden, weil es durch Prozessbetrug, durch arglistige Täuschung zustande kam.

      Und was noch schlimmer ist: Engel hat mit der Lüge, er stamme aus einer Familie, die Widerstand gegen den Hitlerfaschismus geleistet habe, die Opfer des Hitlerfaschismus verhöhnt.

      • @Silvi-Maiki sagt:

        „Und was noch schlimmer ist: Engel hat mit der Lüge, er stamme aus einer Familie, die Widerstand gegen den Hitlerfaschismus geleistet habe, die Opfer des Hitlerfaschismus verhöhnt.“

        Mit Verlaub – das ist Schwachsinn. Er hat vielleicht gelogen, aber mehr auch nicht.

        • Silvia sagt:

          @ An Silvi-Maiki

          Mit Verlaub, es ist Schwachsinn, er (Stefan Engel) hat gelogen, aber mehr auch nicht.

          Wenn Stefan Engel schon lügt, wie Sie richtig festgestellt haben, dann ist das insofern eine Verhöhnung der Opfer des Hitlerfaschismus, weil Engel um eines persönlichen Vorteiles willen, der ihm nicht zusteht, sich mit falschen Federn schmückt.

          Gut, man kann natürlich so wie Sie auch der Meinung sein, dass Engel lediglich gelogen hat, ohne die Opfer des Hitlerfaschismus zu verhöhnen.
          Aber auch das ist schlimm genug und strafbar.

          • @Silvi-Maiki sagt:

            „Wenn Stefan Engel schon lügt, wie Sie richtig festgestellt haben“

            Ich habe gar nichts „festgestellt“, sondern schrieb „Er hat vielleicht gelogen,…“
            Mit Unterstellungen manipulieren zu wollen ist ziemlich unseriös.

            „dann ist das insofern eine Verhöhnung der Opfer des Hitlerfaschismus, weil Engel um eines persönlichen Vorteiles willen, der ihm nicht zusteht, sich mit falschen Federn schmückt.“

            Weil er sich – vielleicht – mit falschen Federn schmückt, verhöhnt er Opfer? Das ist schon wieder Schwachsinn.

        • Susanne sagt:

          An Silvi-Maiki

          Wenn Stefan Engel einem Gericht erzählt, er stamme aus einer … Familie, die gegen Hitler Widerstand geleistet haben will, dann hat Engel die Beweislast, dass z.B. seine Tante, geb. am … in … am 03. Mai 1944 in Nürnberg Flugblätter gegen das Naziregime verteilt haben will oder sein Großvater, geb. am …. in … habe am 08.12.1944 in Hamburg eine Munitionsfabrik in die Luft gesprengt.

          Wenn Engel das nicht darlegt und beweist, dann muss zwangsläufig davon ausgegangen werden, dass er gelogen hat, Prozessbetrug begangen hat.

          Wenn Sie das nicht einsehen, kann ich Ihnen auch nicht helfen.
          Sie dagegen reiten darauf herum, dass Engel „vielleicht gelogen“ hat, aber nicht die Opfer des Naziregimes verhöhnt hat.

          Merken Sie sich eins, Silvi-Meiki:
          Es gibt zwei Möglichkeiten:

          1.
          Stefan Engel hat die Wahrheit gesagt, dann hat er auch nicht die Opfer des Naziregimes verhöhnt.

          2.
          Engel hat gelogen mit der Aussage, er komme aus einer Familie,
          die Widerstand gegen Hitler geleistet habe, dann verhöhnt er auch die Opfer des Hitlerregimes.

          • Ex-MLPD-Funktionär sagt:

            Ich bin kein Jurist, aber nach meinem Rechtsgefühl müsste folgendes getan werden:

            Das Verwaltungsgericht Meiningen unter Vorsitz der Richterin Wimmer hebt das Urteil 2 K 863/18 Me auf, weil es durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, durch arglistige Täuschung, durch Prozessbetrug zustande kam und verweist die Sache an eine andere Kammer des Verwaltungsgerichtes zur Neuverhandlung.
            Es mag sein, dass die Gefährderansprache durch die Polizeibehörde des Freistaates Thüringen rechtswidrig war; dann wird auch eine andere Kammer des VG Meiningen Herrn Engel Recht geben.
            Aber das Urteil 2 K 863/18 Me kann man wie vorgesagt so nicht stehen lassen, weil es durch Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande kam.

            Wenn das Verwaltungsgericht Meiningen das Urteil nicht aufhebt, begeht es eine strafbare Rechtsbeugung gem. § 339 StGB, welche mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft wird und den Verlust des Richteramtes zur Folge hat.

          • @Silvi-Maiki sagt:

            Ob der Engel gelogen hat, ist mir persönlich völlig schnuppe. Du wiederholst dich jedenfalls und es wird dadurch auch nicht wahrer.
            Jetzt hab ich auch keine Lust mehr, du verstehst es eh nicht.

        • Antifaschistin sagt:

          Frage:
          Hat Stefan Engel, der ehemalige Vorsitzende der „Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands“ (MLPD) durch seine Lüge, wonach er aus einer Familie komme, die Widerstand gegen den Hitlerfaschismus geleistet haben soll, die Opfer des Faschismus verhöhnt oder nicht?

          Ich denke, das müssen wir den Opferverbänden, den Überlebenden des Faschismus und, sofern die meisten Opfer des Faschismus gestorben sind, deren Angehrigen, aber auch u.a. der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) und dem Zentralrat der Juden überlassen.

          • nur mal so gefragt sagt:

            Und? Hat sich jemand aus den genannten Kreisen über Engel beschwert?

          • Sozialdemokrat sagt:

            Interessante und berechtigte Frage, ob Stefan Engel mit seiner Lüge, er käme aus einer Familie, die „Widerstand“ gegen den Faschismus geleistet haben soll, die Opfer des Faschismus verhöhnt oder nicht und auch eine interessante Frage, ob sich jemand aus den „genannten Kreisen“ über Stefan Engel oder die MLPD beschwert hat?

            Zumindest haben sich die Angehörigen der Ermordeten des Solinger Brandanschlages vom 29. Mai 1993 über die MLPD beschwert und auch die Angehörigen von Mehmet Kubasik, der vom „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) ermordet wurde.

            Lest den Artikel: „Erinnerung an den Brandanschlag in Solingen“ auf „Hagalil-Jüdisches Leben online“ vom 28. Mai 2018!
            Da heißt es u.a.: „Politisch und menschlich völlig unerträglich war hingegen der Auftritt der … MLPD sowie „… die Würde der Ermordeten wurde noch einmal geschändet …“

            Nun klickt bitte den Artikel an: „Rücksichts- und respektloser Auftritt der MLPD“ auf „Linksunten Archiv“ vom 07.04.2016!
            Das Verhalten der MLPD wurde als „unverschämt“, „respektlos“ und „nicht hinnehmbar“ bezeichnet.
            Weiter heißt es:

            „Es zeigt mir mal wieder, dass die MLPD nur dann in Erscheinung tritt, wenn sie daraus für sich einen Vorteil ziehen kann. Sie nutzt antifaschistische und antirassistische Aktionen aus um Werbung für sich zu machen und schadet so den redlich agierenden AntifaschistInnen, AntirassistInnen und ihren Aktionen.
            Ich sehe bei ihr keinen echten Willen gegen rechts zu agieren, sondern nur dieses als Mittel zu nutzen, um sich selbst darzustellen.“

            Das sind nur ein paar Auszüge, ich bitte Euch, die genannten Artikel ganz zu lesen.

            Ob sich die Opferverbände der Ermordeten von 1933-1945 über die MLPD und ihren Ex-Vorsitzenden Stefan Engel beschwert haben, weiss ich nicht, aber ich weiss – und jetzt auch Ihr – dass zumindest die Angehörigen der Ermordeten von Solingen 1993 und die Angehörigen der Ermordeten des NSU sich über die MLPD beschwert haben.

          • Rita sagt:

            @ An Antifaschistin und Sozialdemokrat

            Die Leitung der Gedenkstätte Buchenwald hat der MLPD verboten, die Gedenkstätte für die „parteipolitische Agitation“ der MLPD zu benutzen („missbrauchen“ wäre der bessere Ausdruck).
            Über dieses Verbot regt sich die MLPD mächtig auf und behauptet, dieses Verbot sei ein Schlag ins Gesicht der im KZ Buchenwald ermordeten Kommunisten. –
            Das sehe ich knallhart anders.
            Woher will denn die MLPD wissen, dass die Ermordeten dieses Verbot als Schlag ins Gesicht empfinden?
            Hat die MLPD die Ermordeten gefragt?

            Nein, wie „Sozialdemokrat“ aufgezeigt hat, (ich habe die Artikel gelesen) schändet die MLPD die Würde der Ermordeten, weil diese die Ermordeten nur „instrumentalisiert“, d.h., für die Eigenwerbung benutzt, vielmehr „missbraucht“.

    • Ehemaliger MLPD-ler sagt:

      @ An Madeleine

      Sie bezeichnen es als „Sauerei“, dass die Commerzbank das Konto des immer noch hohen MLPD-Funktionärs Stefan Engel gekündigt hat.
      Falsch. Es ist eine Riesensauerei, dass die MLPD das Schützenheim der St. Sebastianus-Schützenruderschaft angemietet hat unter Vortäuschung der falschen Tatsache, es sei für eine „Private Geburtstagsfeier“.
      Und es „wäre“ eine Riesensauerei, wenn die Commerzbank Engel´s Konto nicht gekündigt hätte.
      Soll die MLPD doch eine eigene Bank aufmachen, die MLPD-Bank, sie hat schließlich Geld, Grundstücke und Gebäude in zweistelliger Millionenhöhe.
      Wenn man das Parteivermögen der MLPD durch die Zahl ihrer Mitglieder teilt, dann ist die MLPD die reichste Partei in Deutschland, jedenfalls pro Kopf/pro Mitglied reicher als CDU, SPD, FDP.

      • Turbo sagt:

        „Wenn man das Parteivermögen der MLPD durch die Zahl ihrer Mitglieder teilt, dann ist die MLPD die reichste Partei in Deutschland,“

        Seriöser Link dafür?

  11. Susanne sagt:

    Ich war vor vielen Jahren in der MLPD Mitglied, bis ich „gegangen wurde“, ich also austrat, um dem Rausschmiss zuvor zu kommen.
    Damals hat mich das sehr belastet, weil die MLPD mein Lebensinhalt war. Heute bin ich froh, dass ich diesem Haufen entronnen bin.

    Jetzt etwas zum verlorenen Prozess meines Ex-Genossen Stefan Engel gegen die Commerzbank:
    Stefan meint, er wäre auf eine Bankverbindung angewiesen.
    Ich glaub, mein Hamster fängt an zu bohnern?
    Wenn Engel wirklich „Revolutionär“ wäre und nicht so ein Pseudo-Revoluzzer, dann hätte er erst mal „Selbstkritik“ üben müssen, weil Engel in 40 Jahren MLPD nicht geschafft hat, die Banken zu enteignen und zu vergesellschaften.
    Engel hat nicht geschafft, die „Massen“ davon zu überzeugen, dass eine proletarische Revolution nötig und möglich ist.
    Darüber würde ich noch hinwegsehen.
    Aber dann darf Engel nicht den bösen Bankkapitalisten die Schuld geben, sondern sich selber.
    Insgesamt möchte ich für meine Person sagen:
    Die MLPD ist keine „marxistisch-leninistische-kommunistische-revolutionäre“ Partei, sondern eine Mischung aus Revisionisten, Sozialdemokraten, Kleinbürgern und Opportunisten.
    Ein „Revisionist“ ist jemand, der die „reine“ Lehre von Marx, Engels und Lenin verfälscht und verändert, so dass vom ursprünglichen Gehalt kaum noch was übrig ist oder sagen wir es so: Ein „Revisionist“ ist jemand, der unter marxistisch-leninistischer Tarnung bürgerlich-kapitalistische Politik macht.

    • Ex-MLPD-Funktionär sagt:

      Liebe Ex-Genossin Susanne,

      Du sprichst mir aus der Seele, mir ist es ähnlich ergangen wie Dir!

      Zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist ein Riesenunterschied.
      Einerseits will Stefan Engel und seine MLPD die Banken enteignen und vergesellschaften, gleichzeitig bettelt Engel bei der Commerzbank um ein Konto.
      Wie hat Wladimir Iljitsch LENIN gesagt: „Bevor die Deutschen einen Bahnhof stürmen, kaufen sie sich vorher erst eine Bahnsteigkarte!“
      Und Lenin hat noch etwas gesagt, nämlich: „Das Recht ist der zum Gesetz erhobene Wille der Herrschenden Klasse!“
      Auf die MLPD bezogen bedeutet das, die MLPD bedient sich also der „bürgerlichen Klassenjustiz“, also der Interessenvertretung der Kapitalisten, um ein Bankkonto zu bekommen.
      Und nachdem´s schief geht, fällt der MLPD plötzlich ein, dass man keine Illusionen in die „bürgerliche Klassenjustiz“ haben darf.

      Ich dachte, das wüsste die MLPD seit ihrer Gründung?

      Und nun kommt wieder ein Widerspruch: MLPD-Anwalt Peter Weispfenning will vor das Oberlandesgericht Hamm in Berufung gehen.
      Ich dachte, die MLPD macht sich keine Illusionen um die bürgerliche Klassenjustiz?

      Ich denke, es war das Beste, dass wir diesen APO-Rentnern den Rücken gekehrt haben.

  12. St. Sebastianus-Schützenbruer sagt:

    Die MLPD hat am Samstag, 30.04.2022, ab 16:00 Uhr, das Schützenheim der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Köln-Mülheim von 1435 angemietet, angeblich für eine „private Geburtstagsfeier“.
    Wie wir feststellen mussten, war es aber keine „private Geburtstagsfeier“ sondern die

    „Internationale Maifeier der MLPD und ihres Jugendverbandes REBELL“

    Also hat die MLPD gelogen mit der „Privaten Geburtstagsfeier“, hat sich die Nutzung des Schützenheimes durch arglistige Täuschung erschlichen.

    Wenn die MLPD unter dem Namen MLPD das Schützenheim angemietet hätte, hätte die St. Sebastianus-Schützenbruderschaft niemals das Schützenheim zur Verfügung gestellt.

    Eine solche Sauerei darf man sich nicht gefallen lassen.
    Ich bin zwar nicht im Vorstand, bin nur einfaches Mitglied, aber ich werde unseren Vorstand bedrängen, alle rechtlichen Schritte gegen die MLPD zu unternehmen.

    In Betracht kommen zum einen Strafanzeige wegen Betruges (Vorspiegelung falscher Tatsachen, arglistige Täuschung), zivilrechtlich evt. eine Schadensersatzklage.

    • Susanne sagt:

      @An St. Sebastianus-Schützenbruder

      Vielen Dank, dass Sie den Beweis geliefert haben, dass die MLPD ihre Fahnen auf Demos nicht deshalb zeigt,

      „…damit man sieht, wer da demonstriert …“

      sondern deswegen, weil die MLPD den falschen Eindruck erwecken will es handele sich um eine von der MLPD „angeführte“ Demo.

      Wenn nur und ausschließlich MLPD-Fahnen gezeigt werden, denken Aussenstehende, es handele sich um eine MLPD-Demo.

      Die MLPD versucht, den Eindruck zu erwecken, sie sei ehrlich und wahrhaftig, sie zeige Fahne, um sich zur MLPD und zu ihren politischen Absichten zu bekennen.

      Wenn dem so wäre, dann hätte die MLPD nicht nötig gehabt, der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft vorzulügen, sie benötige das Schützenheim für eine „Private Geburtstagsfeier“, sondern hätte als Partei MLPD das Schützenheim angemietet und auch ehrlich gesagt, das Schützenheim werde für die Maifeier der MLPD angemietet.

      Von wegen „Ehrlichkeit“

      Es ist sowieso ein Armutszeugnis für die MLPD, welche sich als „Avantgarde der Arbeiterklasse“ fühlt, dass sie keine eigenen Räumlichkeiten bereitstellen kann, sondern bei der „bürgerlichen“ St. Sebastianer-Schützenbruderschaft quasi um Asyl betteln muss.

  13. Rita sagt:

    Mein Lebenspartner wurde angeklagt, die MLPD „beleidigt“ zu haben, weil er in einem Flugblatt schrieb, die Abkürzung „MLPD“ bedeute
    Murks-Lüge-Pfusch-Dreck und
    Miserabel-Lächerlich-Peinlich-Dumm.

    Bitte googeln Sie unter dem Suchbegriff: „Katholische Kirche darf „Kinderfickersekte“ genannt werden“.

    Wenn die Katholische Kirche sich gefallen lassen muss, pauschal als „Kinderfickersekte“ bezeichnet zu werden, (als ob jeder Katholik ein „Kinderficker“ wäre), dann muss sich die MLPD auch gefallen lassen, die Abkürzung MLPD bedeute Murks-Lüge-Pfusch-Dreck und Miserabel-Lächerlich-Peinlich-Dumm.

  14. Susanne sagt:

    Bei der Landtagswahl 2022 in Nordrhein-Westfalen erhielt die MLPD 3.563 Erst- und 3.346 Zweitstimmen, das sind zusammen 6.909 Stimmen.
    Bei der Landtagswahl 2017 in Nordrhein-Westfalen erhielt die MLPD 2.409 Erst- und 7.707 Zweitstimmen, das waren zusammen 10.203 Stimmen.
    Somit hat die MLPD 2022 gegenüber dem Jahr 2017 32,28 % Stimmen, also etwa ein Drittel verloren.

    Liebe Wählerin, Lieber Wähler, ich danke Euch von ganzem Herzen.
    Möge der Abwärtstrend der MLPD so weiter gehen.

    • genießdeinglück sagt:

      „Möge der Abwärtstrend der MLPD so weiter gehen.“

      Sonst hast du keine Probleme?

  15. Rita sagt:

    Ich muss mich nochmal zu Wort melden.
    Siehe meinen Kommentar vom 18. Mai 2022 um 16:22 Uhr!

    Mein Lebenspartner wurde angezeigt wegen „Verbotene Mitteilungen von Gerichtsverhandlungen“ gem. § 353 d StGB, weil er die „Anklageschrift“, in der er wegen „Beleidigung“ der MLPD angeklagt wird, veröffentlichte.
    Das ist in der Tat verboten, eine Anklageschrift zu veröffentlichen, bevor das Gericht entschieden hat, die Anklageschrift zur Hauptverhandlung zuzulassen oder nicht.
    Aber mein Freund und ich sch … auf dieses Gesetz und zwar aus folgendem Grund:
    Wir veröffentlichen diese „Anklageschrift“, um zu beweisen, dass die Staatsanwaltschaft Köln mit dieser Anklageschrift das Verbrechen bzw. „Amtsdelikt“ Verfolgung Unschuldiger gem. § 344 StGB begangen hat.
    Nach diesem § 344 StGB wird eine Staatsanwältin bestraft, wenn sie „absichtlich“ und/oder „wissentlich“ gegen jemanden Anklage erhebt, von der die Staatsanwältin weiss, dass die angeklagte Person unschuldig ist oder aber auch, wenn gegen eine Person Anklage erhoben wird, welche zwar schuldig ist, aber aus formalen Gründen, sog. „Prozesshindernissen“ nicht angeklagt werden darf.
    Und ein solches „Prozesshindernis“ besteht darin, dass Beleidigungen binnen drei Monaten nach Ausspruch mit Strafanzeige verfolgt werden müssen, andernfalls wegen „Verfristung“ keine Anklage erhoben werden darf.
    Die Strafanzeige der MLPD datiert vom 29. März 2021, mein Partner hat aber bereits im Jahr 2019 die MLPD als

    Murks-Lüge-Pfusch-Dreck (MLPD)
    Miserabel-Lächerlich-Peinlich-Dumm (MLPD)

    glorifiziert, ohne dass die MLPD etwas unternahm.

    Jedenfalls:
    Die Anklageschrift darf allein wegen „Verfristung“ nicht zur Hauptverhandlung zugelassen werden, andernfalls begeht die zuständige Richterin die Tatbestände Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger (§§ 339, 344 StGB)

    Wir werden weiterhin die Anklageschrift veröffentlichen, um zu dokumentieren, dass die „objektivste Behörde der Welt“ im Amt eine Straftat begangen hat.
    Wir berufen uns auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 25. Januar 1961, Aktenzeichen 1 BvR 9/57, wonach das Grundrecht auf Meinungsfreiheit „Besonderen Schutz“ genießt, wenn es dem Ziel dient, „Mißstände“ abzustellen.
    Und wenn diese „Anklageschrift“ kein „Mißstand“ sein soll, dann gibt es keine Mißstände mehr.

    • Angelika R. sagt:

      @ Rita

      Hallo Rita

      Ich bin entsetzt und verärgert, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat.
      Die MLPD erstattet am laufenden Band Strafanzeigen, die früher oder später eingestellt werden.
      Ich nenne zwei Beispiele:
      Klicken Sie die Artikel an:

      1. „Gabi Fechtner zeigt NPD wegen Volksverhetzung an“
      auf http://www.rf-news.de bzw. http://www.mlpd.de vom 13.09.2017,
      18:30 Uhr

      2. „Strafantrag gegen die Partei „Die Rechte“ wegen
      Volksverhetzung“ auf http://www.rf-news.de vom 19.05.2022
      18:00 Uhr.

      Die MLPD hat seit diesen Artikeln nicht mehr darüber berichtet, kein Wunder, weil die Ermittlungsverfahren eingestellt wurden.
      Die MLPD hat bestimmte Äußerungen dieser Parteien allzu „wörtlich“ statt „sinngemäß“ genommen.
      Ich bin gegen die NPD und „Die Rechte“, aber mit so blödsinnigen Strafanzeigen werden die Rechtsradikalen eher gestärkt anstatt geschwächt.
      Kommen wir zurück zu Ihnen und Ihrem Partner:
      Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, obwohl wie Sie schreiben der Strafantrag verspätet gestellt wurde und die Bezeichnung der MLPD als Murks-Lüge-Pfusch-Dreck sowie Miserabel-Lächerlich-Peinlich-Dumm als mit der Meinungsfreiheit vereinbar erscheint, kann ich mir das nur so erklären, dass der Staatsanwalt Mitglied oder Sympathisant der MLPD ist oder Bestechungsgeld angenommen hat?

    • Rita sagt:

      Ich gebe mir quasi selber eine „Antwort“, d.h., ich füge meinem Kommentar noch etwas hinzu:

      Ich habe im Interner regelrecht „gewühlt“, nicht nur recherchiert und bin dabei auf den Fall des ehemaligen, leider verstorbenen Staatsanwaltes Rolf Holtfort gekommen.

      Siehe Artikel in „Der SPIEGEL“ vom 28.07.2002, 13:00 Uhr mit der Überschrift: „Der gejagte Jäger“

      Demnach war Staatsanwalt Rolf Holtfort in den 1970er und 1980er Jahren ein erfolgreicher Nazijäger.
      Er brachte u.a. Klaus Barbie, den „Schlächter von Lyon“ sowie Kurt Lischka, Gestapochef von Köln hinter Gitter..
      Holtfort wurde dann in die Jugendabteilung versetzt, wo er anstatt Massenmörder Fahrrad- und Ladendiebe, Kneipenschläger jagen sollte.
      Im Jahre 2000 wurde gegen Holtfort der Vorwurf der Bestechlichkeit erhoben. Er soll gegen Geld Ermittlungsverfahren eingestellt haben, ohne das Geld an die Staatskasse abgeführt zu haben.
      Das wurde zum Anlass genommen, die gesamte Tätigkeit Holtforts, alle dessen Ermittlungsakten von 1985, als Holtfort nur noch Bagatelldelikte bearbeitete, auf weitere solcher „Privatgeschäfte“ zu überprüfen.

      Ich wüsste nicht, warum die Staatsanwältin, die meinen Partner wegen „Beleidigung“ der MLPD angeklagt hatte, obwohl die MLPD die Frist zur Stellung des Strafantrages bei weitem überschritt; welche ein Gutachten verwertete, welches nur nach Aktenlage, ohne persönliche Untersuchung/Exploration erstattet wurde, verwertete; nicht ebenso wie Holtfort auf weitere Fälle von „Amtsdelikten“ überprüft werden sollte?

    • Rita sagt:

      Jetzt reichts!
      Ich muss nochmal meine Schnauze aufreissen!

      Es geht um ein sehr sensibles und emotionales Thema:

      Vor kurzem wurde ein Jugendlicher in Dortmund von der Polizei erschossen, weil dieser mit einem Messer andere bedroht hat.

      Die MLPD schreibt in ihrer Hauspostille „Rote Fahne“(www.rf-news.de) im Artikel:

      „Untersuchungskommission zum Tod Mouhamed D. gefordert“

      vom Dienstag, 30.08.2022, 18:00 Uhr

      in den Zeilen 12-13:

      „… In verschiedenen Redebeiträgen wurde betont, dass der Mord an Mouhamed restlos aufgeklärt werden muss…“

      Die MLPD bezichtigt die beteiligten Polizisten des „Mordes“.
      Um der MLPD die Luft aus den Segeln zu nehmen: Möglicherweise hat die Polizei überreagiert, hat möglicherweise die Grenzen der Notwehr/Nothilfe überschritten, aber wenn, dann war es schlimmstenfalls eine „Fahrlässige Tötung“, jedoch keineswegs ein Mord.
      „Mord“ bedeutet, die Polizisten hätten den Jugendlichen „vorsätzlich“ und aus „niederen Beweggründen“ getötet, wovon jedoch nicht im Entferntesten die Rede sein kann.
      Die Polizisten hatten in jedem Falle in Nothilfe gehandelt, um andere davor zu bewahren, von dieser Person, die erwiesenermaßen mit einem Messer bewaffnet war, getötet zu werden.
      Die MLPD hat die Beweislast, dass es sich um vorsätzlichen Mord aus niederen Beweggründen gehandelt haben soll, die Polizisten haben nicht die Beweislast des Gegenteils.

      Das sollte die Polizei Dortmund sich nicht gefallen lassen.
      Natürlich darf und muss die Polizei kritisiert werden, aber der Vorwurf des „Mordes“ hat mit einer harten und sachlichen Kritik nichts zu tun, es geht der MLPD einzig und allein um Verunglimpfung.

      • Anna sagt:

        An Rita

        Die MLPD verlangt sogar einen „unabhängigen Untersuchungsausschuss“? Ein solcher ist überflüssig und kontraproduktiv. Wenn die MLPD meint, die beteiligten Polizisten hätten sich strafbar gemacht, so soll sie Anzeige erstatten. Dann muss die Staatsanwaltschaft Dortmund prüfen, ob die Vorwürfe der MLPD berechtigt sind oder nicht. Falls die Polizisten sich strafbar gemacht haben, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, wenn nicht, wird das Ermittlungsverfahren eingestellt.
        Somit ist ein „Untersuchungsausschuss“ überflüssig.
        Die MLPD fordert, dass in einem solchen angeblich „unabhängigen“ Untersuchungsausschuss Migranten drin sitzen sollen. Nichts gegen Migranten, aber in diesem Fall sind die Migranten keineswegs „unabhängig“, sondern befangen, voreingenommen und unsachlich.
        Das sieht man schon daran, dass hier unqualifiziert von „Mord“ gefaselt wird.

  16. Angelika R. sagt:

    @ Rita

    Die MLPD hat wieder mal einen originellen Einfall zur Erhaltung der Rechtskultur. Klicken Sie den Artikel an mit der Überschrift: „Das Leben und die Gesundheit meiner Mandantin sind keine Verhandlungsmasse“ in der „Roten Fahne“ (www.rf-news.de) vom Sonntag, 12.06.2022, 18:00 Uhr.
    MLPD-Rechtsanwalt Yener Sözen schildert, dass er eine Mandantin habe, die von der Generalbundesanwaltschaft beschuldigt wird, Mitglied einer terroristischen bzw. kriminellen Vereinigung gem. § 129b StGB zu sein.
    Diese Mandantin befände sich in der Justizvollzugsanstalt Rohrbach, befände sich seit drei Wochen im „Hungerstreik“ aus Protest gegen die Anstaltskleidung, Sözens Mandantin wolle „eigene Kleidung“ tragen.
    Sözen fordert, dass dem „Möchten“ von Özgül E. stattgegeben wird und gibt der Leitung der JVA zumindest indirekt die „Schuld“ daran, dass seine Mandantin „krank“ sei sowie ihr Leben „bedroht“ sei.
    Fast hätte ich Herrn Sözen Recht gegeben, wenn Sözen sich nicht zur Frage ausschweigen würde, ob der Vorwurf des Generalbundesanwalts zutrifft, ob seine Mandantin Mitglied einer terroristischen Vereinigung ist oder nicht?
    Da Herr Sözen hierzu schweigt, sehe ich mich gezwungen anzunehmen, dass der Vorwurf des Generalbundesanwalts die Wahrheit ist.
    Keineswegs darf der „Forderung“ Sözens und seiner Mandantin stattgegeben werden. Wo kämen wir hin, wenn jeder nicht zustehende Rechtsvorteile mit Hungerstreik erpressen kann?
    Wenn diese Özgül E. stirbt oder schwere Gesundheitsschäden davonträgt, ist sie selbst schuld.
    Und diese MLPD darf sich „beleidigt“ fühlen, wenn jemand sagt, die Abkürzung MLPD bedeute Murks-Lüge-Pfusch-Dreck oder Miserabel-Lächerlich-Peinlich-Dumm?

  17. Rita sagt:

    Im Strafprozess gegen meinen Partner wegen „Beleidigung“ und „Verleumdung“ der MLPD ist noch keine Hauptverhandlung terminiert.
    Wenn es zu einer Hauptverhandlung kommt, hauen wir die MLPD wie folgt in die Pfanne:
    Wir werden beweisen, dass die MLPD insgesamt sieben „faschistische Morddrohungen“ gegen den MLPD-und IG-Metall-Funktionär REINHARDT MEYER entweder frei erfunden, erstunken und erlogen hat oder diese behaupteten Pamphlete selber geschrieben hat bzw. andere hierzu angestiftet hat.
    Bitte lesen Sie folgende ARtikel:

    1. „Faschistische Morddrohung gegen IGM-Betriebsrat
    Reinhardt Meyer“ in der „Roten Fahne“ (www.rf-news.de)
    vom Freitag, 23.09.2011, 12:37 Uhr

    2. „Ich lasse mich von den faschistischen Morddrohungen
    nicht einschüchtern“ in http://www.rf-news.de vom
    Donnerstag, 21.03.2013, 16:04 Uhr

    Wenn es zu einem Strafprozess kommt, verlangen wir, dass die MLPD diese insgesamt sieben „faschistischen“ Pamphlete vorlegt, welche der MLPD-Funktionär Reinhardt Maeyer vor etwa zehn Jahren bekommen haben will.

    Wenn die MLPD diese Pamphlete nicht vorlegt, so hat das Gericht die Feststellung in den Akten zu verewigen, dass die MLPD diese Pamphlete frei erfunden hat.

    Sollte die MLPD aber tatsächlich diese „sieben faschistischen Mordpamphlete“ vorlegen, dann werden wir den Beweis antreten, dass die MLPD sich diese Pamphlete selber geschrieben oder andere hierzu angestiftet hat.
    Ausserdem verlangen wir, dass das „Opfer der Faschisten“, Herr Meyer, als Zeuge vernommen wird.

    Dann soll Meyer uns verraten, warum er ein so unerschrockener „Kämpfer“ gegen den Faschismus ist, aus welchem Grunde ihm ständig die „Faschisten“ mit Mord drohen und diese Morddrohungen nicht ausführen?

    Mit diesen fingierten „faschistischen Morddrohungen“ will die MLPD erstens aus ihrer notorischen Bedeutungslosigkeit herauskommen, zweitens ihre ständige Leier nach „Verbot aller faschistischen Organisationen“ quasi „untermauern“ und drittens sich selbst darstellen als „Kämpferin gegen den Faschismus“ und „Opfer der Faschisten“.

    In der linken und antifaschistischen Szene glaubt niemand an das Märchen, wonach MLPD-Meyer von „Faschisten“ diese sieben Pamphlete bekommen haben will.

    Übrigens: Ich würde mich auch nicht von „faschistischen Morddrohungen“ einschüchtern lassen, die ich mir selber geschrieben habe.

    Jedenfalls wird der von der MLPD angezettelte Prozess gegen meinen Partner ein saftiger Rohrkrepierer.

  18. Madeleine sagt:

    Ich habe mich auf dieser Plattform zugunsten der MLPD und Stefan Engel ausgesprochen Das mache ich jetzt nicht mehr.

    Was die „faschistischen Morddrohungen“ gegen IG-Metall-Betriebsrat Reinhardt Meyer anbelangt: Im Artikel: „Faschistische Morddrohung gegen IGM-Betriebsrat Reinhardt Meyer heisst es u.a.: „Wir verlangen, dass der Staatsapparat diese faschistische Provokation lückenlos aufklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden“.
    Aus diesem Text ergibt sich, dass die MLPD bzw. Herr Meyer Strafanzeige erstattet haben.
    Wie lautete das Aktenzeichen?
    Was ist aus dem Ermittlungsverfahren geworden?
    Warum berichtete die MLPD nicht weiter über diese Sache?
    In diesem Artikel heisst es u.a.: „Erneut angespielt wird darin auch auf die bereits gegen Gerd Pfisterer gerichteten Drohungen“.
    Gemeint sind die Artikel:
    1. „Faschistische Morddrohung gegen Gerd Pfisterer“
    auf http://www.rf-news.de vom Donnerstag, 14.04.2011,
    16:56 Uhr
    2. „Erneute faschistische Morddrohung gegen Gerd Pfisterer
    und die MLPD“ auf http://www.rf-news.de vom Donnerstag,
    21.07.2011 um 12:46 Uhr
    Da soll von „Faschisten“ an die Hauswand des damaligen MLPD-Funktionärs Gerd Pfisterer gesprüht worden sein „Kommis töten“ und „MLPD töten“.
    Mittlerweile gehe ich nicht mehr davon aus, dass dies von Leuten aus der rechtsradikalen Szene gesprüht wurde, sondern dass „eher“ die MLPD diese Parolen gesprüht hat bzw. andere hierzu „beauftragt“ hat.
    Ich sage „eher“, weil ich es nicht treffsicher beweisen kann, aber die Wahrscheinlichkeit, dass die MLPD selber die Parolen „Kommis töten“ und „MLPD töten“ veranlasst hat ist bedeutend höher.
    Aus welchem Grunde sollten die „Faschisten“ Herrn Pfisterer ermorden? Nur weil er MLPD-Mitglied ist? Es gibt für die Faschisten bedeutend „furchteinflößendere“ Menschen und die erhalten auch keine „Morddrohungen“. Und ausserdem wurden weder Gerd Pfisterer noch Reinhardt Meyer noch sonst ein MLPD-Mitglied ermordet.
    Mit solchen „Morddrohungen“ kann sich die MLPD öffentliche Aufmerksamkeit verschaffen.
    Ich glaube kaum, dass die Faschisten, ohne diese beschönigen zu wollen, solche Schmierereien machen, weil damit die MLPD nur „gestärkt“ anstatt geschwächt wird.
    Und noch ein Beispiel, dass die MLPD reale Tatsachen verdreht: Lesen Sie den Artikel: „Faschistische Morddrohung gegen ROTFÜCHSE in Karlsruhe“ auf http://www.rf-news.de vom Dienstag, 23.03.2010, 12:12 Uhr.
    Da soll irgendein „faschistisches Netzwerk“ geäussert haben: „Auch der schlauste Fuchs fndet seinen Kürschner!“ und das soll eine „Morddrohung“ gegen Kinder sein? Lächerlich, denn damit sollte bildlich umschrieben werden, dass das illegale Flugblattverteilen auf Karlsruher Spielplätzen unterbunden wird.
    Aber kommen wir zurück auf die insgesamt 7 „faschistischen Morddrohungen“, die IGM-Betriebsrat Reinhardt Meyer erhalten haben will: Im Falle der Aufschriften an Gerd Pfisterer´s Hauswand kann nicht bewiesen werden, dass die MLPD diese Aufschriften selber gesprüht hat. Aber im Falle der angeblichen Pamphlete, die Reinhardt Meyer erhalten haben will, lässt sich beweisen, ob die MLPD die Wahrheit gesagt oder gelogen hat: Soll die MLPD doch diese insgesamt sieben Pamphlete als PDF-Datei veröffentlichen.
    Daher die Aufforderung: Veröffentlicht diese „faschistischen Morddrohungen“, die Reinhardt Meyer erhalten haben will, andernfalls steht es fest, dass die MLPD die ganze Sache erstunken und erlogen hat, um sich wichtig zu machen.

  19. Rita sagt:

    Als ich gesehen habe, dass mein Kommentar vom 25. Oktober 2022, 10:04 Uhr immer noch in der DuBistHalle steht, sind mir die Augen ausgefallen.
    Das gibts doch gar nicht!!!
    Ich habe in diesem Kommentar schwere Beschuldigungen gegen die MLPD erhoben, wonach sie die „faschistischen Morddrohungen“ gegen ihr Mitglied Reinhardt Meyer „erstunken“ und „erlogen“ oder „selber geschrieben“ oder andere hierzu „angestiftet“ hat.
    Leute, ich an Stelle der MLPD hätte gegen die DuBistHalle eine Einstweilige Verfügung erwirkt, wonach diese Anschuldigungen gelöscht werden müssen.
    Für eine Einstweilige Verfügung ist es aber wohl nun zu spät, denn eine Einstweilige Verfügung gilt als „Eilsache“. Wenn die MLPD aber länger als 14 Tage „zuwartet“, wie das im Justizjargon heisst, kann sie schlechterdings nicht mehr sagen, die Sache sei „eilig“.
    Die TATSACHE, dass die MLPD nichts gegen die DuBistHalle unternommen hat, kann wohl nur so gedeutet werden, dass die MLPD diese „faschistischen Morddrohungen“ tatsächlich ERSTUNKEN und ERLOGEN hat, oder?
    Wer anderer Meinung ist, soll sich melden!

  20. Selberblabla sagt:

    @ An bla
    Was heisst „Privatkrieg“
    Die Auseinandersetzung um die MLPD ist keine „Privatsache“ sondern eine öffentliche Angelegenheit. Es geht darum, aufzuzeigen, was für eine durchtriebene Bande die MLPD ist.

    Und nun wieder zum eigentlichen Thema:
    Rita, Du hast den Artikel „Ich lasse mich von den faschistischen Morddrohungen nicht einschüchtern“ vom Donnerstag, 21.03.2013, um 16:04 Uhr erwähnt.
    Das ist richtig, aber interessanterweise wurde am Donnerstag, 21.03.2013 um 14:32 Uhr, also ca. 90 Minuten vorher, der gleiche Artikel „Ich lasse mich … einschüchtern“ in einer etwas längeren Fassung veröffentlicht. Da ist folgender Zusatz eingebaut:

    „… Auch der Personalleiter von MAN Diesel & Turbo sowie Betriebs-und Abteilungsleiter erklärten ihre Abscheu über diesen Vorgang und bekundeten ihre Unterstützung. Die Morddrohungen wurden zur Anzeige gebracht, die Ermittlungen der Kripo jedoch nach einiger Zeit ergebnislos eingestellt…“

    Frage: Warum wird um 14:32 Uhr diese Fassung des Artikels herausgegeben und ca. eineinhalb Stunden später kommt eine kürzere Fassung, in der der o.g. Zusatz fehlt?

    Ich empfehle Euch, in jedem Fall den damaligen Betriebsratsvorsitzenden, den Personalleiter, den Betriebs- und den Abteilungsleiter der

    Firma
    MAN Diesel & Turbo SE
    Steinbrinkstr. 1
    46145 Oberhausen

    als Zeugen hierzu vernehmen, ob sie wirklich „ihre Abscheu über diesen Vorgang erklärten und ihre Unterstützung bekundeten“?
    Ich gehe davon aus, dass die Herrschaften von nichts wissen.
    Und dann sollte der Polizeipräsident Oberhausen als Zeuge gefragt werden, ob, wie die MLPD behauptet, diese „faschistischen Morddrohungen“ zur Anzeige gebracht wurden und auch der Leitende Oberstaatsanwalt der zuständigen Staatsanwaltschaft Duisburg.
    Sehr wahrscheinlich wissen die auch von nichts.
    Aber das wird sich zeigen.
    Eigentlich müsste Herr Meyer als „Mordbedrohter“ schon längst die von ihm behaupteten Pamphlete und auch den Einstellungsbescheid des Ermittlungsverfahrens vorgelegt haben.

  21. Aufrechter Gang sagt:

    Aus den von der MLPD erstunkenen und erlogenen „faschistischen Morddrohungen“ gegen ihren Funktionär Reinhardt Meyer muss die MLPD Konsequenzen ziehen, andernfalls müsste sie als „Kriminelle Vereinigung“ verboten werden.
    Die MLPD tönt vollmundig, die einfachen Basismitglieder seien die „Herren der Partei“, welche

    „…kritisch und selbstkritisch den eigenen Kopf gebrauchen und sich nicht unkritisch anpassen…“

    Das behauptete jedenfalls die MLPD in ihrer Klage gegen Rudolf van Hüllen u.a., Az. 4 O 246/12 LG Essen. Das könnt Ihr in der ca. 30 Seiten dünnen Klageschrift auf Seite 11, Zeilen 4-5 nachlesen.
    Die Klageschrift ist als PDF-Datei

    „verleumdungsklage-der-mlpd-gegen-verfassungsschutz-meinungsmacher“ herunterladbar.

    Wenn die einfachen Mitglieder wirklich die „Herren der Partei“ sein wollen, die

    „…kritisch und selbstkritisch den eigenen Kopf gebrauchen und sich nicht unkritisch anpassen…“

    dann sollen sie erstmal „Selbstkritik“ üben, dass sie so „unkritisch“ und „angepasst“ gewesen sind, alles zu glauben, was die MLPD-Obergurus erzählt haben.

    Wenn die angeblichen „Herren der Partei“ diesen ersten Schritt schaffen, folgt der zweite Schritt:

    Die „Herren der Partei“ müssen „Kritik“ üben und Taten folgen lassen.
    Zum Zeitpunkt, als die Gutenachtgeschichte von den „faschistischen Morddrohungen“ den „Herren der Partei“ eingeredet wurde, war noch STEFAN ENGEL der mlpd-Oberguru.
    Engel hatte 2017 seiner Stieftochter Gabi FECHTNER seinen Vorsitz überlassen. Aber Engel ist immer noch Mitglied des „Zentralkomitees“, ist „Schriftleiter“ der Schriftenreihe „Revolutionärer Weg“, ist Hauptkoordinator des „ICOR“, einem internationalen Zusammenschluss ähnlicher Parteien wie der MLPD.

    Die „Herren der Partei“ müssen eine „vernichtende Kritik“ an Engel üben und ihn mit Schimpf und Schande aus der MLPD hinauswerfen, weil Engel damals der Oberverantwortliche war für diese Lügengeschichte.
    Zweitens müssen die „Herren der Partei“ den damaligen Pressesprecher der MLPD, Herrn Jörg WEIDEMANN mit Schimpf und Schande aus der MLPD werfen, weil Weidemann mit entschieden hat, dass der Artikel mit den „faschistischen Morddrohungen“ in der Toten Fahne oder Rotzfahne, nein „Roten Fahne“ stand.

    Ferner müssen die

    MLPD-„Rechtsanwälte“
    Roland MEISTER
    Peter WEISPFENNING
    Industriestr. 31
    45899 Gelsenkirchen
    Tel: 0209-3597670

    aus der MLPD rausgeschmissen werden.
    Begründung:
    Meister u. Weispfenning saßen und sitzen im „Zentralkomitee“ der MLPD, konnten also mitentscheiden, welche Artikel zu welchem Thema in der Rotzfahne veröffntlicht werden und diese hätten aufgrund ihrer Eigenschaft als „Rechtsanwälte“ die MLPD dahingehend beraten müssen, solche Lügengeschichten nicht zu verbreiten.

    Und natürlich muss Reinhardt Meyer, der angeblich sieben Mal ermordet, nein sieben Mal mit Mord bedroht wurde, aber nicht ein einziges Mal ermordet wurde, aus der MLPD „hinausgesäubert“ werden.

    Wenn die MLPD-Basismitglieder hierzu nicht fähig sind, dann sind es keine „Herren der Partei“ und haben auch nicht gelernt, „den eigenen Kopf zu gebrauchen“ sondern sind dumm, unkritisch und angepasst, wie es für Mitglieder einer Sekte typisch ist.

  22. Jura-Examenskandidat sagt:

    Bitte klicken Sie den Artikel an:

    „Zweiter Brandanschlag auf MLPD-Stadträtin Ina Korntreff“

    auf http://www.mlpd.de vom mittwoch, 20.06.2007, 15:01 Uhr

    Die damalige Stadträtin der MLPD in Bitterfeld-Wolfen, Frau Ina Korntreff sei „Opfer zweier faschistischer Brandanschläge“ gewesen.

    1. „Faschistischer Brandanschlag“
    Im Hausflur Korntreffs seien MLPD-Wahlplakate angezündet
    worden.

    2. „Faschistischer Brandanschlag“
    Das Auto Korntreffs sei durch Brandstiftug zerstört worden

    Ich als bisher „neutraler Aussenstehender“, der die MLPD weder besonders mochte noch hasste, kann über diese Berichterstattung nur den Kopf schütteln. Wer kann denn ausschließen, dass die MLPD selber die Wahlplakate im Hausflur oder das Auto Korntreffs angezündet hat bzw. anzünden lassen? Natürlich gibt es die „Möglichkeit“, dass politische Gegner der MLPD, ob das nun „Faschisten“(Rechtsradikale) oder sonstige sind, diese Plakate und das Auto angezündet haben. Aber diese „Möglichkeit“, diese vermeintliche Tatsache von vornherein als „absolute Tatsache“ hinzustellen, erweckt bei mir den Eindruck, dass diese „Brandanschläge“ wie „bestellt“ kamen.
    Wie die anderen Kommentatoren schon gesagt haben, nimmt die MLPD diese „faschistischen Brandanschläge“ bzw. „faschistische Morddrohungen“ ständig zum Anlass, das Verbot aller faschistischen Organisationen zu fordern.
    Im Falle des abgebrannten Autos besteht für die MLPD die „Möglichkeit“, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen, erstens sich als „Opfer der Faschisten“ darzustellen und von der Teil-oder Vollkaskoversicherung einen Haufen Geld zu bekommen.

    Was ebenfalls dafür spricht, dass wohl die MLPD die „faschistischen Morddrohungen“ wie die Aufschriften an Herrn Pfisterers Hauswand „Kommis töten“ und „MLPD töten“ und auch die „faschistischen Brandanschläge“ in Auftrag gegeben hat, ist, dass keinem MLPD-Mitglied dadurch auch nur ein Haar gekrümmt wurde, dafür aber ein wenig an die Öffentlichkeit kamen, viele „Solidaritätswünsche“ usw., sozusagen eine Art „Existenzberechtigung“ erhielten, und wahrscheinlich auch einen Haufen Geld für das abgebrannte Auto.

    Bezüglich der Aufschriften „Kommis töten“ und „MLPD töten“ sowie der angezündeten Wahlplakate und des abgebrannten Autos kann man der MLPD nicht nachweisen, dies alles selber verursacht zu haben, aber was die offensichtlich erfundenen „sieben faschistischen Morddrohungen“ gegen Herrn Mayer anbelangt, da haben wir den Beweis, dass diese in Rede stehenden „faschistischen Morddrohungen“ niemals existierten, niemals geschrieben, verschickt oder erhalten wurden. Und diese nicht vorhandenen Morddrohungen sind jetzt quasi der „Türöffner“, der eine Art „Domino-Effekt“ auslöst: Ebenso wenig die „faschistischen Morddrohungen“ gegen Reinhardt Meyer zumindest nicht von Rechtsradikalen geschrieben wurden, sind auch die Aufschriften „Kommis töten“ und „MLPD töten“ nicht von Faschisten geschrieben und die „Brandanschläge“ sind auch nicht von Neonazis verbrochen worden, sondern … Ja von wem wohl?

  23. Jura-Examenskandidat sagt:

    Sehr geehrte Redaktion der DuBistHalle,
    die Sache mit der MLPD und Ina Korntreff lässt mir keine Ruhe.
    Ich habe im Internet gesurvt und bin fündig geworden.
    Gegen diese Ina Korntreff soll damals eine „Vorbeugehaft“ angedroht worden sein.
    Ich habe verschiedene Artikel der MLPD-Hauspostille „Rote Fahne“ bzw. „RoteFahneNews“ gelesen.

    1. Bitte klicken Sie den Artikel an:

    „Skandal: Vorgehen gegen MLPD-Stadträtin Ina Korntreff geht auf Anzeige von Faschisten zurück“

    in „Rote Fahne“ vom Mittwoch, 11.11.2009, 16:22 Uhr

    Ich zitiere auszugsweise:

    „… und so spielte sich der Hergang ab: Ina Korntreff erhielt einen Anruf und soll dem Anrufer mitgeteilt haben, dass Antifaschisten den geplanten Neonazi-Aufmarsch verhindern wollen. Die Anzeige bei der Polizei machte Carola Holz, die Organisatorin des Neonazi-aufmarsches, die von dem Anruf gehört haben soll. Bis heute verschweigt sie den Namen des Anrufers bei Ina Korntreff…“

    Kommentar hierzu: Das ist reichlich undurchsichtig. Wieso erzählt Korntreff einem Unbekannten, dass ein Neonaziaufmarsch verhindert werden soll?

    Ausserdem heißt es in diesem Artikel:

    „… Es deutet einiges auf eine direkte Zusammenarbeit von Neonaziführern und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost zur Kriminalisierung der MLPD und ihrer Repräsentanten hin…“

    Kommentar: Das ist eine Verschwörungstheorie, welche die MLPD nicht beweisen kann.

    2. Bitte klicken Sie den Artikel an:

    „Der „Fall“ Ina Korntreff“ in RoteFahneNews vom Donnerstag, 06.10.2011, 09:12 Uhr.

    Ich zitiere auszugsweise:

    „… Ina Korntreff war selbst bereits Opfer faschistischer Anschläge. Im Juni 2007 wurde ihr Auto durch einen Brandsatz vollständig zerstört. Täter wurden nie ermittelt…“

    Frage: Woher will die MLPD wissen, dass es sich um einen
    „faschistischen Anschlag“ handelt? Ich halte das für
    Spekulation.

    3. Bitte klicken Sie den Artikel an:

    „Unerhörte Kriminalisierung der MLPD-Stadträtin Ina Korntreff“

    in „Rote Fahne“, Donnerstag, 08.10.2009, 13:24 Uhr

    Da heißt es u.a.:

    „…Freitagabend klingelten zwei Beamte der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost bei Ina Korntreff. Sie hatten ein „Protokoll zur Gefährderansprache“ dabei. Darin heißt es: „Nach polizeilichen Erkenntnissen wurden Sie in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung festgestellt. Wegen dieser Vorfälle ist gegen Sie ein entsprechendes Verfahren (Aktenzeichen) eingeleitet worden…“(Zitat Ende)

    Hier wird nur das Wort „Aktenzeichen“ geschrieben, das Aktenzeichen wird aber nicht genannt. Das lässt bei mir den Verdacht aufkommen, die MLPD habe sich diese etwas wilde Story nur ausgedacht. Wenn die MLPD so ungeheuerliche Vorwürfe erhebt, dann muss sie das Aktenzeichen des Vorgangs nennen, damit man durch Akteneinsicht die Vorwürfe der MLPD überprüfen kann. Mir scheint, die MLPD will für ihre Mitglieder die Angaben gar nicht transparent vorbringen?!

    4. Bitte klicken Sie den Artikel an:

    „Zweiter Sieg der MLPD-Stadträtin Ina Korntreff über Polizeidirektion“

    in „Rote Fahne“, Donnerstag, 22.03.2012, 14:11 Uhr.

    Darin heißt es u.a.:

    „Am Mittwoch entschied der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichtes(OVG) Magdeburg, dass die „Gefährderansprache“ der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost, in der Ina Korntreff lebenslang eine mehrtägige Vorbeugehaft „bei Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ angedroht wird, rechtswidrig ist. Die Berufung der Polizeidirektion gegen ein noch abgeschwächtes Urteil des Verwaltungsgerichts(VG) Halle wurde zurückgewiesen…“

    „…Ina Korntreff war bereits zweimal selbst Opfer faschistischer Anschläge …“

    Kommentar dazu: Mich ärgert, dass die MLPD nicht einmal das Aktenzeichen der Entscheidung nennt, geschweige denn, dass die MLPD das Urteil veröffentlicht. Das ist mehr als merkwürdig, denn die MLPD veröffentlicht doch viele ihrer Klageschriften, Anzeigen etc.
    Entweder hat die MLPD dieses Gerichtsverfahren erfunden oder sie hat es verloren, anders kann ich es mir nicht erklären.
    Und wieder werden die angeblich angezündeten Plakate im Hausflur Korntreffs und das angeblich abgebrannte Auto Korntreffs als „faschistische Anschläge“ bezeichnet, obwohl das nicht erwiesen ist.

    5. Bitte klicken Sie den Artikel an:

    „Gefährderansprache“ mit Vorbeugehaft-Androhung rechtswidrig“

    in „Rote Fahne“, Dienstag, 31.05.2011, 16:01 Uhr

    Ich zitiere wiederum auszugsweise:

    „Das Verwaltungsgericht Halle/Saale hat sich am Donnerstag ausdrücklich an die engagierten Zuhörer gewendet und verkündete deshalb einige Minuten nach der Hauptverhandlung das Urteil: „Die „Gefährderansprache“ der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost mit der lebenslangen Androhung einer mehrtägigen Vorbeugehaft gegen die aktive Antifaschistin und MLPD-Stadträtin Ina Korntreff ist rechtswidrig. Gegen das Urteil sind keine Rechtsmittel zugelassen…“

    Wiederum wird kein Aktenzeichen genannt, die MLPD hat das Urteil auch nicht veröffentlicht oder wenigstens angegeben, wo man dieses Urteil nachlesen kann.
    Und das Verwaltungsgericht Halle ist die untere Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Und gegen das Urteil sollen keine Rechtsmittel zugelassen sein??? Das gibts doch gar nicht!

    6. Bitte klicken Sie den Artikel an:

    „Unerhörte Kriminalisierung der MLPD-Stadträtin Ina Korntreff“

    in „Rote Fahne“, Montag, 05.10.2009, 13.48 Uhr

    (Der Artikel ist nicht identisch mit dem unter 3. genannten, hat nur die gleiche Überschrift)

    Wieder heißt es:

    „… Wegen dieser Vorfälle ist gegen Sie ein entsprechendes Verfahren (Aktenzeichen) eingeleitet worden …“

    Wieder wird nur von einem „Aktenzeichen“ gesprochen, aber nicht, wie das Aktenzeichen lautet. Das ist langsam aber sicher unseriös.

    In diesem Artikel heißt es ferner:

    „… Die Beamten waren nicht dazu in der Lage, diese angeblichen „Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ zu benennen. Sie sprachen nur allgemein über „Barrikaden“. Auch war ihnen das entsprechende Verfahren bzw. die zugrunde liegende Anzeige unbekannt. Das hinderte sie aber nicht daran, schon mal schriftlich zu erklären: „Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die oben genannten Forderungen auch für alle zukünftigen Ereignisse, Veranstaltungen und geschichtsträchtigen Tage gelten. Eine Zuwiderhandlung führt zu weiteren sicherheitsbehördlichen Maßnahmen. Dazu kann auch eine mehrtägige Gewahrsamnahme nach § 37 Abs. 1, Nr. 2c SOG LSA gehören…“

    Mein Kommentar dazu: Der Vorwurf gegen die Polizei ist schwerwiegend und ebenso „schwer“ nachprüfbar, besser gesagt überhaupt nicht. Die MLPD behauptet zwar, die namentlich nicht genannten Beamten hätten „schriftlich“ erklärt, aber dieses Schriftstück wird nicht veröffentlicht. Man hat als Leser lediglich die Entscheidungsfreiheit, die Story zu glauben oder nicht.

    Weiter heißt es:

    „… Der ursprüngliche Anmelder war ein vorbestrafter Gewaltverbrecher, der wegen achtfachen Mordversuchs (rassistische Brandstiftung) hinter Gittern saß…“

    Dazu kann ich nur sagen: „Das kann jeder sagen!“

    Und in diesem Artikel heißt es weiter:

    „… So konnte der feige faschistische Brandanschlag auf Ina Korntreff im Jahr 2007 … bis heute nicht aufgeklärt werden …

    Die MLPD widerspricht sich. Wenn sie sagt, der Brandanschlag konnte nicht „aufgeklärt“ werden, dann ist auch nicht geklärt, ob es ein „faschistischer“ Anschlag war oder nicht.

    Und nun höre ich auf zu zitieren, es wird mir zu anstrengend.

    Um zum Ende zu kommen: Die MLPD tut so, als wäre diese – angebliche – „Vorbeugehaftandrohung“ historisch einmalig. aber gerade deshalb sollte der Bericht so geschrieben werden, dass er von einem unvoreingenommenen Leser überprüft werden kann. Mit diesem Artikel hat die MLPD erreicht, dass ihre Repräsentantin Ina Korntreff als „engagierte Antifaschistin“ und als „Opfer“ der Staatsmacht und der Faschisten (wegen der „Brandanschläge“) dargestellt wird.
    Diese Ina Korntreff ist aber bald nach dieser Affäre aus den Schlagzeilen und von der Bildfläche verschwunden, ich habe trotz intensiver Recherche kein „Lebenszeichen“ mehr von ihr gefunden.

    • Kripofahnder sagt:

      @Jura-Examenskandidat

      Ich habe ein „Lebenszeichen“ der Frau Korntreff gefunden, liegt aber auch schon 9 Jahre zurück.
      Lesen Sie den Artikel: „Staffelübergabe bei der MLPD im Stadtrat Bitterfeld-Wolfen“ in „RoteFahneNews“ http://www.rf-news.de vom Montag, 18.11.2013, 12:47 Uhr.
      Nach diesem Bericht sei Ina Korntreff ins oberfränkische Bamberg gezogen.
      Das ist merkwürdig. Frau Korntreff hat doch in dem von Ihnen erwähnten Artikel „Zweiter Brandanschlag auf MLPD-Stadträtin Ina Korntreff“ gesagt, sie würde dem faschistischen Terror nicht „weichen“.- Aber nun ist sie doch (aus)“gewichen“ nach Bamberg. Und das, wo sie doch gegen die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost „gesiegt“ hat in einem „bundesweit einmaligen Präzedenzfall“?
      Und in dem Artikel wird mit keinem Wort erwähnt, dass Korntreff „Opfer zweier faschistischer Brandanschläge“ gewesen sein soll und der „Sieg“ über die Polizeidirektion wird auch nicht erwähnt.
      Wenn die Dame als Zeugin vor Gericht aussagen muss, kann sie uns ja das Geheimnis ihres „ausweichens“ nach Bamberg erzählen.

  24. Rita sagt:

    Vielen Dank an Jura-Examenskandidat für die ausgezeichnete Recherche!

    Falls es zu einer Hauptverhandlung kommt wegen angeblicher „Beleidigung“ und „Verleumdung“ der MLPD, beabsichtigen mein Partner und ich, die ehemalige MLPD-Stadträtin INA KORNTREFF eingehend zu interviewen. Allerdings machen wir das Interview bereits aussergerichtlich, weil wir „befürchten“, dass es nicht mehr zum Prozess kommt, weil dieser für die MLPD angesichts der erfundenen, erstunkenen und erlogenen „faschistischen Morddrohungen“ gegen Reinhardt Meyer mehr als „peinlich“ ist.

    Frau Ina Korntreff hat bereits jetzt folgende Fragen zu beantworten:

    1. Gehörte das im Artikel: „Zweiter Brandanschlag auf MLPD-Stadträtin
    Ina Korntreff“ auf http://www.rf-news.de vom Mittwoch, 20.06.2007, 15:01 Uhr abgebildete Auto der Zeugin Ina Korntreff?

    2. Falls Frage 1 mit Ja beantwortet wird, um welche Marke, Baujahr
    handelte es sich?
    Welches polizeiliche Kennzeichen hatte das Auto?

    3. War das Auto der Zeugin Korntreff teil- oder vollkasko-, gegen
    Brand versichert?

    4. Falls das Auto der Zeugin Korntreff gegen Brand versichert war,
    wieviel Geld hat die Zeugin Korntreff dafür bekommen?

    5. Woher will die Zeugin Korntreff wissen, dass es sich um einen
    „faschistischen Brandanschlag“ handelte?

    6. Welches Aktenzeichen hatte das Ermittlungsverfahren wegen des
    ausgebrannten PKW?

    Nun kommen fragen bezüglich der angeblich im Hausflur der Zeugin Korntreff angezündeten MLPD-Wahlplakate

    7. Welches Aktenzeichen hatte das Ermittlungsverfahren wegen
    dieser im Hausflur der Zeugin Korntreff angezündeten Wahlplakate?

    8. Sind durch diese angezündeten Wahlplakate Menschen verletzt
    oder getötet worden?

    9. Von wem und wo wurden diese Wahlplakate gestohlen?
    (Z.B. in einer MLPD-Geschäftsstelle)

    10. Woher will die Zeugin Korntreff wissen, dass „Faschisten“ diese
    Wahlplakate angezündet haben?

    Nun kommen Fragen zu der angeblich der Zeugin Korntreff angedrohten „lebenslangen Vorbeugehaft“.

    11. Ist es richtig wie in „RoteFahneNews“ geschildert, die Zeugin Ina
    Korntreff

    „…einen Anruf erhalten und dem Anrufer mitgeteilt hat, dass Antifaschisten den geplanten Neonaziaufmarsch verhindern wollen…“?

    12. Welche Namen hatten die Beamten, welche am Freitag,
    02. Oktober 2009 bei der Zeugin Ina Korntreff vorstellig gewesen
    sein sollen?

    13. Warum wurde das „Protokoll zur Gefährderansprache“, welches
    die Beamten am Freitag, 02.09.2009 dabei gehabt haben sollen, nicht der interessierten Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht?
    Warum wurde dieses nicht auf http://www.rf-news.de oder http://www.mlpd.de veröffentlicht?

    14. Warum wurde in „RoteFahneNews“(www.rf-news.de) bezüglich
    des „Protokolles zur Gefährderansprache“ nur von einem
    „Aktenzeichen“ geschrieben, dieses Aktenzeichen aber nicht
    genannt? (z.B. Az. xy ungelöst)

    15. Warum wurde das Aktenzeichen des Urteils des
    Oberverwaltungsgerichts(OVG) Magdeburg nicht genannt, von dem im Artikel: „Zweiter Sieg der Stadträtin Ina Korntreff über Polizeidirektion“ auf http://www.rf-news.de vom Donnerstag, 22.03.2012 14:11 Uhr berichtet wurde?

    16. Warum wurde nicht das Aktenzeichen des Urteils des
    Verwaltungsgerichts(VG) Halle genannt, von dem im Artikel: „Gefährderansprache“ mit Vorbeugehaft-Androhung rechtswidrig“ auf http://www.rf-news.de vom Dienstag, 31.05.2011 16:01 Uhr die Rede war?

    17. Warum wurde im Artikel: „Unerhörte Kriminalisierung der
    MLPD-Stadträtin Ina Korntreff“ auf http://www.rf-news.de vom Montag, 05.10.2009,13:48 Uhr, lediglich geschrieben:

    „… Wegen dieser Vorfälle ist gegen Sie ein entsprechendes Verfahren (Aktenzeichen) eingeleitet worden …“

    aber dieses Aktenzeichen nicht genannt worden?

    18. Siehe Frage 17!
    Stimmt es wirklich, dass die Beamten, die von der Zeugin Korntreff
    nicht namentlich genannt wurden,

    „… nicht in der Lage gewesen sein sollen, diese angeblichen „Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu benennen…“?

    Von welchen „Barrikaden“ haben die Beamten gesprochen?

    19. Siehe Fragen 17 und 18!
    In dem vorbezeichneten Artikel der „RotenFahneNews“ wird
    behauptet, die Beamten hätten „schriftlich“ erklärt….“
    Frage: Warum wurde diese „schriftliche Erklärung“ nicht der
    interessierten Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht?

    20. Siehe Fragen 17-191
    Wer war der

    „… vorbestrafte Gewaltverbrecher, der wegen achtfachen Mordversuchs (rassistische Brandstiftung) hinter Gittern saß ..“?

    Warum wurde dessen Namen nicht genannt?

    (Anm. Die MLPD veröffentlicht sonst immer die Namen ihrer GegnerInnen und KritikerInnen, um diesen zu schaden.
    Warum wird dann der Name eines „rassistischen Gewaltverbrechers und Brandstifters“ nicht genannt?)

    21. Warum ist die Zeugin Ina Korntreff kurze Zeit nach der Affäre mit
    den „zwei faschistischen Brandanschlägen“ und der angedrohten
    „lebenslangen Vorbeugehaft“ von Bitterfeld-Wolfen weit weg
    verzogen?

    22. Wurde nach Kenntnis der Zeugin Korntreff weiteren Personen die
    „lebenslange Vorbeugehaft“ angedroht?

    23. Falls Frage 22 mit „Nein“ beantwortet wird, warum nur und
    ausschließlich der Zeugin Ina Korntreff?

    24. Ist die Zeugin Ina Korntreff immer noch Mitglied der MLPD?

    Mehr Fragen sind uns z.Z. nicht eingefallen.

    Frau Korntreff ist aufgefordert, im eigenen persönlichen und im Interesse „ihrer“ Partei, der MLPD, diese Fragen bereits jetzt zu beantworten, nicht erst im Prozess, der sehr wahrscheinlich gar nicht mehr stattfinden wird.

  25. Liquidator sagt:

    Vor vielen Jahren wurde ich aus der MLPD ausgeschlossen mit der Begründung, ich sei ein „Liquidator“, also ein „Vernichter“, ein „Zerstörer“.

    Ich will die MLPD auf demokratische Weise „zerstören“ d.h. nicht wie in der aus MLPD-Sicht „guten alten Stalinzeit“ per Genickschuss, sondern durch „geduldige Überzeugungsarbeit“, durch die Dokumentation der „Leistungen“ der MLPD.
    Was die angedrohte „Vorbeugehaft“ gegen Ina Korntreff anbelangt:

    Fragt die

    Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
    Kühnauer Str. 161
    06846 Dessau-Roßlau
    Tel: 0340-6000210
    E-Mail: pd-ost@polizei.sachsen-anhalt.de

    ob man Ina Korntreff vor etwa 10 Jahren die „lebenslange Vorbeugehaft“ angedroht hat?
    Wenn ja müssten noch AKTEN vorhanden sein.

    Und fordert das

    MLPD-Hauptquartier
    Schmalhorststr. 1c
    45899 Gelsenkirchen
    Tel: 0209-951940

    auf, die Gerichtsurteile und das „Protokoll zur Gefährderansprache“ bezüglich der „Vorbeugehaft-Androhung“ vorzulegen bzw. zu veröffentlichen!

    Wenn sich die MLPD weigert, ist zu konstatieren, dass die MLPD diese „Vorbeugehaft“ genauso erfunden hat wie die angeblichen „faschistischen Morddrohungen“ gegen Reinhardt Meyer.
    Zur MLPD fällt mir eine historische Parallele ein:

    1989 feierte die damalige DDR ihren 40. Geburtstag, wenige Monate später landete die DDR auf dem Müllhaufen der Geschichte.
    In diesem Jahr feierte die 1982 gegründete MLPD auch ihren 40. Geburtstag.
    Hoffentlich ist die MLPD auch bald von der politischen Bühne verschwunden.

  26. Schluss mit Lustig sagt:

    Betrifft: Von der MLPD behauptete „lebenslange Vorbeugehaft-
    Androhung“

    Lest mal den Artikel mit der Überschrift: „Der „Fall“ Ina Korntreff“
    auf „RoteFahneNews“www.rf-news.de vom Donnerstag, 06.10.2011, 09:12 Uhr

    In den Zeilen 1-7 schreibt die MLPD:

    „…Die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost will einen bundesweit bedeutsamen Präzedenzfall durchboxen. Obwohl das Verwaltungsgericht Halle/Saale deren präventive Maßnahmen gegen die MLPD-Stadträtin Ina Korntreff für rechtswidrig erklärte, besteht sie auf ihrer Vorbeugehaftandrohung gegen sie. Dazu hat Ina Korntreff beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg Beschwerde gegen das Urteil aus Halle eingelegt…“

    Die MLPD behauptet, das Verwaltungsgericht Halle/Saale habe die Vorbeugehaftandrohung für „rechtswidrig“ erklärt, gleichzeitig soll Ina Korntreff gegen das Urteil aus Halle Beschwerde eingelegt haben?

    Liebe Leute, das widerspricht sich!

    Wenn das Verwaltungsgericht Halle die Vorbeugehaftandrohung für „rechtswidrig“ erklärte, dann hat Ina Korntreff doch das, was sie wollte. Wenn sie gegen dieses Urteil Beschwerde einlegt, läuft sie Gefahr, dass die höhere Instanz das für Korntreff positive Urteil aufhebt.

    Für mich ist das endgültig der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Wie Jura-Examenskandidat festgestellt hat, sind die von der MLPD geschriebenen Artikel für Aussenstehende nicht überprüfbar.
    Und jetzt noch der Widerspruch, dass Ina Korntreff Beschwerde einlegt gegen ein Urteil zu ihren Gunsten.

    Rita und ihr Partner sollten über das Gericht die MLPD zwingen, diese „Gerichtsurteile“ und „Polizeiprotokolle“ vorzulegen, falls es überhaupt solche gibt.

  27. Rita sagt:

    Heute, am Freitag, 23.12.2022, wurde mein Partner vom Vorwurf der „Beleidigung“ und „Verleumdung“ der MLPD

    f r e i g e s p r o c h e n

    Sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger beantragten Freispruch.

    Die Richterin am Amtsgericht Köln Bernards verkündete dann das Urteil:

    „Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Der Angeklagte ist freizusprechen!“

    In Strafprozessen ist es allgemein üblich, nach dem Urteilsspruch sofort die Begründung des Urteils zu verlesen.
    Das geschah in diesem Fall nicht.

    Wahrscheinlich deswegen nicht, weil der Fall klar war.
    Wenn selbst der Staatsanwalt einen Freispruch beantragt und auch der Verteidiger, dann hat die Richterin keinen Anlass, diesen gemeinsamen Anträgen nicht stattzugeben.

    Gegen das Urteil hat die MLPD keine Rechtsmittel, sie muss sich damit abfinden.

    Uns wurde geraten, keine Rückrufnummer zu nennen, falls sich jemand erkundigen wolle, ob mein Partner tatsächlich freigesprochen wurde oder nicht.

    Ich gebe die Aktenzeichen bekannt:

    Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft lautet
    121 Js 398/21 StA Köln

    Das Aktenzeichen des Amtsgerichts Köln lautete
    533 Ds 155/22 AG Köln

    Die Verhandlung fand statt im Erdgeschoss, Saal 22 des Amtsgerichtes, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln.

    Wer sich erkundigen will, kann unter Angabe der genannten Aktenzeichen entweder im Internet oder beim Amtsgericht bzw. der Staatsanwaltschaft Köln erfahren, dass mein Partner vom Vorwurf der „Beleidigung“ und „Verleumdung“ der MLPD freigesprochen wurde.

    Die MLPD wurde ganz schön abgewatscht.
    Merkwürdigerweise war nicht ein einziges MLPD-Mitglied anwesend, der MLPD-Parteigeschäfts“Führer“ Klaus DUMBERGER, der in der Anklageschrift als „Zeuge“ angegeben wurde, fehlte ebenso.

    Jetzt nochmal zur MLPD:

    Sehr wahrscheinlich war die Tatsache, dass mein Partner der MLPD sehr viele Lügen nachweisen konnte der Grund, warum er freigesprochen wurde und dass kein einziges MLPD-Mitglied anwesend war, um die Aburteilung eines Feindes der MLPD live erleben zu können.

    Auch wenn´s schon bekannt ist, hier nochmal die schlimmsten Lügen der MLPD:

    1. Die „faschistischen Morddrohungen“ gegen den
    MLPD-Funktionär Reinhardt Meyer waren frei erfunden.

    2. Die angebliche „Vorbeugehaftandrohung“ gegen die
    ehemalige MLPD-Stadträtin Ina Korntreff seitens der
    Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost waren ebenfalls
    erfunden.

    3. Die zwei „faschistischen Brandanschläge“ auf Ina Korntreff,
    die darin bestanden haben sollen, dass in Korntreff´s
    Hausflur MLPD-Wahlplakate angezündet worden sein
    sollen und dass Korntreff´s Auto von „Faschisten“
    abgefackelt worden sein soll, waren entweder frei
    erfunden oder die MLPD hat diese selber durchgeführt
    oder durchführen lassen, um sich in der Öffentlichkeit
    fälschlich als „Opfer der Faschisten“ sowie als „Kämpfer
    gegen den Faschismus“ darzustellen.

    Wir meinen, diese erfundenen „faschistischen Morddrohungen“, „faschistischen Brandanschläge“, die erfundene „lebenslange Vorbeugehaftandrohung“ sind viel schlimmer als das, was der Verfassungsschutz über die MLPD berichtet.

    Damit ist bewiesen, dass die MLPD keineswegs „antifaschistisch“ ist, sondern im Gegenteil vom real existierenden Faschismus profitiert.

    Was täte die arme MLPD, wenn es den Faschismus (Rechtsradikalismus) gar nicht gäbe? –
    Dann hätte sie ihren Mitgliedern, den angeblichen „Herren der Partei“, wahrscheinlich gar nichts mehr zu bieten.

    Diese erfundenen, erstunkenen und erlogenen „faschistischen Morddrohungen“, „faschistischen Brandanschläge“, „lebenslange Vorbeugehaftandrohung“ müssten der MLPD jetzt endgültig den Gauraus machen.
    Die MLPD hat in der linken Szene in den letzten Jahren für Ärger gesorgt, weil sie unter Verstoss gegen den Demokonsens, keine Parteifahnen zu zeigen, mit ihren Fahnen angetanzt kam, teilweise sogar mit Hilfe von Verwaltungsgerichten ihre Anwesenheit mit Fahnen erzwang.
    Gut, dann müssen wir eben den Gerichten, den Polizeibehörden, den Innenministerien u.a. bundesweit klarmachen, dass eine solche Vereinigung wie die MLPD auf unseren Demos nichts zu suchen hat.
    Soll die MLPD doch ihre eigene Demo machen und uns mit ihrer Anwesenheit verschonen.

    Wir sollten bundesweit Demonstrationen durchführen mit der Losung: „Für ein Verbot der MLPD!“
    Da ist die MLPD mit ihren Fahnen willkommen.

    Ich drücke uns allen die Daumen, dass im Jahre 2023 die MLPD von der Bildfläche verschwindet, durch Massenaustritte usw. sich selber auflöst, so dass sie erst gar nicht verboten werden muss.