Mobile Luftreiniger an Schulen: Fristen verlängert

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4 Antworten

  1. Planer sagt:

    Lächerlich!
    Würde hier mal jemand recherchieren, könnte man feststellen, dass die allerwenigsten Schulräume die Anforderungen erfüllen:

    „Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) (Kategorie 2). Erhebungen in zwei Bundesländern zufolge liegt der Anteil solcher Klassenräume bei rund 15 bis 25 Prozent.
    Nicht zu belüftende Räume (Kategorie 3).“

    Gilt also nur für Kellerräume ohne Fenster.

  2. Vu sagt:

    Das glaubt ihr doch selber nicht dass auch nur eine Schule luftreiniger bekommt.

  3. Gast sagt:

    Sehr schönes Feigenblatt. Wann kommt dann wieder die gespielte Empörung auf, warum denn niemand das beantragt hat?

  4. Frösi sagt:

    Das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
    Einfach mal die Rezessionen von denen und vom Schulamt anschauen.
    Da wird einem schlecht.