Mord in der Voßstraße: lebenslange Haft für Afghanen

7 Antworten

  1. 10010110  sagt:

    Immernoch besser als lebenslang in Afghanistan.

    • Metulski sagt:

      Da saß wohl schonmal jemand im Knast und war auch in Afghanistan, dass er da Erfahrungen vorweisen kann.

  2. MM223 sagt:

    DerStrafe für das Auslöschen eines Menschenleben – Lebenslanges Bleiberecht in Deutschland mit kostenloser Unterkunft, Vollverpflegung und Krankenversicherung inklusive. Ob das Täter abschreckt?

  3. Bernd sagt:

    34 Messerstiche, Verteidigung plädiert auf gefährliche Körperverletzung. Da kriegst du doch die Tür nicht zu!

    • 10010110  sagt:

      Die Aufgabe der Verteidigung ist, eine möglichst geringe Strafe für den Angeklagten herauszuholen. Dazu ist die Verteidigung da.

      • Seb Gorka sagt:

        Vielleicht sagen dir das die Leute im Fernsehen, aber das ist nicht die Aufgabe der Verteidigung.

    • Seb Gorka sagt:

      Wie hat die Verteidigung ihre Forderung denn begründet? Etwa mit fehlendem Tötungsvorsatz?