Mordanklage gegen den Attentäter von Halle

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5 Antworten

  1. xxx sagt:

    Zwischen Punkt 3 und 4 des Tathergangs fehlt noch, dass kein Polizeifahrzeug das Tatfahrzeug durch verwinkelte Paulusviertelstraßen verfolgte, obwohl zumindest eines in der oberen LuWu stand (von dem aus auf den Täter geschossen wurde) und dass der Täter bei seiner weiteren Fluchtfahrt wieder am ersten Tatort vor der Synagoge an einem dort befindlichen Polizeifahrzeug unbehelligt vorbeifuhr (halb über den Bürgersteig).

    • Arno Nym sagt:

      Das soll in die Anklage gegen den Täter?

    • Andreas sagt:

      Und warum soll das in die Anklage vom Attentäter? Das kann in der Verhandlung thematisiert werden, wird es sicher auch. Aber was soll das an seinen Verbrechen ändern?

    • Hans G. sagt:

      Märchen haben auch nichts in Anklageschriften zu tun. Da interessiert es nicht mal ob der Beamte Links oder Rechtsträger ist. Denn nichts ändert etwas daran, was dieser geistig Verwirrte getan hat.

  2. Sanctus sagt:

    Hier geht es nur um Straftrechtliche Relevanzen für den Täter, nicht um anderer Parteien die z.b. wegen unterlasssene Hilfeleistung in betracht kämen.