Motorradfahrer stirbt bei Unfall auf der B6

Das könnte dich auch interessieren …

38 Antworten

  1. Hazel sagt:

    Das stimmt einen sehr traurig. Mein Beileid der Familie.

  2. Philipp Schramm sagt:

    Mein Beileid der Familie des verstorbenen Motorrad-Fahrers.

    Ich kenne diesen Bereich der B6 zur Genüge. Leider legen es einige aber auch wirklich darauf an, das es zu solchen riskanten Überholmanövern kommt.
    Wenn jemand dort mit 70 km/h lang „schleicht“, obwohl 100 km/h erlaubt sind, könnte ich auch vor Wut ins Lenkrad beissen und sagen, „mensch gib Gas“.

    • Golem sagt:

      Die Höchstgeschwindigkeit ist die HÖCHSTE, zulässige Geschwindigkeit. Kein Grund, wegen wenigen Sekunden Zeitersparnis bei Gegenverkehr zu überholen und ein Leben auszulöschen.

      • Hans G. sagt:

        Das hat er gar nicht gesagt. Und dennoch hat man auch nicht grundlos langsam zu fahren, auch dies kann zurecht geahndet werden. Wer sich bei normalen Bedingung nicht mit der vorgegebenen Geschwindigkeit wohl fühlt, sollte nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

        • 10010110  sagt:

          Schwachsinn. Auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit, kann man so langsam fahren, wie man es für richtig hält. Radfahrer können auch nicht 50 km/h fahren, nur weil es erlaubt ist.

        • Kronprinz sagt:

          Sie schreiben unbeabsichtigt genau das richtige Wort: Man darf nicht GRUNDLOS langsam fahren. Es gibt hunderte Gründe, warum jemand in diesem Moment langsamer fahren will oder muss: Fahranfänger, ein technisches Problem, gesundheitliche Probleme… Sie können nicht von jedem verlangen, dass er/sie dann nicht mehr am Verkehr teilnehmen darf, wenn im Einzelfall ein gesundheitliches Problem vorliegt. 100 km/h ist die maximal zulässige Geschwindigkeit, die kann (und muss!) unterschritten werden, wenn Gründe vorliegen. Niemand ist komplett fehlerfrei.

          • Philipp Schramm sagt:

            Wenn jemand nicht schneller fahren WILL, dann soll er andere Straßen benutzen. Durch diese „Schleicher kommt es leider immer wieder zu solchen Situationen. Das soll jetzt heißen, das man ein waghalsiges Überholmanöver starten soll, derjenige darf sich dann aber nicht wundern, wenn er dann ständig Lichthupe gezeigt bekommt. ASuch wenn ikch selbst dieses nur in ganz wenigen Ausnahmefällen mache, da dies eigentlich eine Nötigung und damit einen Straftatbestand darstellt.
            Sollten man aber OHNE Grund zu langsam fahren, könnte es sein, wenn eine Streife unterwegs ist, das man auch dann einer Kontrolle unterzogen werden kann. Dann lasst euch mal eine gute Ausrede einfallen.
            Auch zu langsames Fahren kann man als Nötigung auslegen.

            Wenn jemand aus bestimmten Gründen nicht schneller fahren KANN, ist das was anderes.
            Sollte ein Defekt am Fahrzeug vorliegen, sollte man dieses sowohl vorsichtshalber als auch sicherheitshalber mittels Warnblinkanlage signalisieren, das hier etwas nicht stimmt und man deswegen langsam fährt.
            Wenn man einen Motorroller hat, der nicht mehr als 45 km/h fährt, ist das ebenfalls ein Grund, der kann ja nicht schneller.
            Weitere Gründe könnte die vorherrschende Witterung sein. Bei Starkregen oder Schneefall würde ich auch keine 100 km/h fahren.
            Alls das sind aber berechtigte Gründe, die erlaubte Geschwindigkeit stark zu unterbieten.

          • Hans G. sagt:

            Ich schreibe bewusst nicht Grundlos. Es mag Gründe geben warum jemand will aber dies ist egal. Und bei den meisten gesundheitlichen Beeinträchtigungen die so etwas nötig machen hat man nichts hinter dem Steuer zu suchen.

          • Kronprinz sagt:

            @Hans G. Aha, bei „bei den meisten gesundheitlichen Beeinträchtigungen“ also. Und was ist mit den anderen? Und wie wollen Sie das von außen unterscheiden, welcher Fall nun vorliegt?

            Im Übrigen ist Ihre „25 km/h“ Behauptung der größte Käse, der hier seit langem geschrieben wurde.

        • B6 Fahrer sagt:

          Ihre Argumentation, die latent dem überholten Fahrzeugführer eine Mitschuld gibt, ist ja kaum auszuhalten. Gerade auf der B6 wird schon wie bekloppt überholt, wenn man „nur“ 90 fährt. Das ist aber eindeutig kein Verstoß gegen die „Mindestgeschwindigkeit“, die es ja rechtlich gar nicht gibt. Selbst wenn ein Verkehrsfluss „behindert“ sein sollte, wäre es erlaubt, auch 80 km/h zu fahren, denn man benötigt nur einen triftigen Grund. Der könnte schon darin zu sehen sein, dass man die Umwelt schonen will und eben versteht, dass auch unnötige Beschleunigung Ressourcen verbraucht.

        • max sagt:

          Und die ganzen beschränkten Leichtkrafträder mit 80km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, die 45km/h Roller und Pkw sowie die 25km/h Fahrzeuge schieben wir einfach in den Strassengraben?

          Deine Aussage klingt als hätte der Fahrer des „langsamen“ Kfz Schuld an diesem Unfall weil er morgens bei Sonnenaufgang nicht am Limit fährt. Schuld hat der Typ der an der nicht geeigneten Stelle überholen wollte.

          Aber dein Post beschreibt die derzeite Mentalität im Strassenverkehr sehr gut. Immer schnell, immer am Limti und Recht hat der Stärkere!

          • Verkehrsteilnehmer sagt:

            Da stimme ich voll zu! „Ich zuerst“, lautet das Motto von Typen wie Schramm.

          • Philipp Schramm sagt:

            @Verkehrsteilnehmer

            Du schreibst einen Müll.

            Wer mich persönlich kennt, weiß, das ich lieber auf mein eingenes Recht verzichte, als andere zu gefährden.
            Wen ich so fahren würde, nach dem Motto „ich zuerst“, dann hätte ich wohl schon dutzende Unfälle mit Fahrradfahrern gehabt.

            Aber lieber rummaulen und anderen irgendwas vorwerfen. Hoffentlicht hälst du dich immer an die StVO.

    • Schrammeldumm sagt:

      Was für ein blöder Kommentar! In Physik nicht aufgepasst? Fahr doch mal mit 70 km/h vor eine Wand. Wirst dann sehen, ob du das noch als schleichen bezeichnest.

      • Philipp Schramm sagt:

        Der „Dummkopf“ bist in diesem Falle du. Was hat das befahren einer Bundesstraße, auf der 100m km/h erlaubt sind damit zu tun, ob man mit 70 km/h gegen eine Wand fährt?

        Wer 70 fährt, wo 100 erlaubt sind und schneller fahren könnte, es aber nicht tut, ist für mich ein Schleicher.

    • geraldo sagt:

      Von Bruckdorf bis zur nächsten Kreuzung muss man sein Auto doch treten wie blöd, um die 100 überhaupt zu erreichen.

      • Philipp Schramm sagt:

        Ich „trete“ mein Auto auch nicht wie „blöd“. Ich beschleunige nur bis zur errreichten Geschwindigkeit zügig durch. Nein ich gebe kein Vollgas.
        Ich halte mich nur an die StVO. Wenn ich 100 km/h fahren darf, dann versuche ich das auch zu machen, es sei denn, es kommen widrige Umstände dazwischen, wie z.B. straker Regen, Nebel, etc. Dann passe ich meine Geschwindigkeit natürlich den Witterungsbedingungen an.

  3. Ricardo sagt:

    Wir finden gar keine Worte dafür! Unser größtes Beileid für die Familie und deren Angehörigen! ??? Wenn Hilfe, Unterstützung oder nur Gehör benötigt wird, bitte nicht zögern einfach uns anschreiben, wir sind da! Die Einhörner e.V.

  4. Wendy sagt:

    Die Sachschäden sind egal, das ein Mensch wieder sterben musste tut mir von Herzen leid.
    Mein Gedanke ist bei der Familie!

  5. Bettina sagt:

    Das ist so ein sinnloser Tot. Ich weiß was die Familie jetzt durchmachen muss. Ich wünsche all den Familienmitgliedern viel Kraft die sie jetzt wirklich brauchen.?

  6. trickiwoo sagt:

    Sorry aber warum fährt ein Motorradfahrer im ,,tiefsten Winter„ mit seiner Maschine?

    • Leser sagt:

      Ist ihr Kommentar ernst gemeint?

    • Kronprinz sagt:

      Ach, jetzt ist der Motorradfahrer Schuld, weil er dort gefahren? Er ist gefahren, trotz der gigantischen Schneeberge in Bruckdorf? Was vertreten Sie denn für eine seltsame Argumentation? Ich hoffe, dass die Hinterbliebenen nicht diesen Schwachsinn lesen…

    • Hazel sagt:

      Blöder Kommentar. Warum läuft ein Fussgänger bei dieser Kälte rum und erst die Fahrradfahrer…..LOL Traurig

      • geraldo sagt:

        Traurig, aber Realität. Wenn mal wieder ein Radfahrer unterm Lkw liegt dauert es auch nur wenige Kommentare, bis der Erste meint, selber schuld, was fährt der auch rechts am Lkw vorbei.

  7. Florian sagt:

    Eigentlich sind all die Diskussionen völlig sinnlos los. Ein Mensch ist gestorben weil es einen anderen mal wieder nicht schnell genug ging.
    Egal wie eilig man es hat, es gibt doch nichts dümmeres als vor einer Kurve die nicht einsehbar ist zum überholen anzusetzten.
    Kenne die Stellte und musste dort auch schon mehrfach stark bremsen weil es Leute gibt die Straße gehört ihnen und man setzt halt vor der Kurve an . Bekloppt!

  8. war_7.54_uhr_dort sagt:

    @phillipschramm
    solch spasten wie dir sollte man die fahrerlaubnis entziehen ! ich bin ca 1-3 min nach dem unfall an der unfallstelle angekommen und hab von weitem die meterhohen flammen und rauch gesehen. weiterfahren richtung gröbers war nicht möglich weil ein unfallbeteiligtes fahrzeug quer zur fahrtrichtung stand und ein vorbeifahren nicht möglich war.der unfall war kurz vor der einfahrt zum fussballplatz und bis ortseingang wo du mit deinen 100 km „langschleichst“ musst du schonmal derb auf die bremse treten.oder bist du einer derjenigen die mit 100 durch den ort fahren ? achja,zum helfen bin ich nicht ausgestiegen da dort schon genug helfer mit feuerlöschern waren. und bilder und videos hab ich natürlich des anstandes wegen auch nicht gemacht.

    • 10010110  sagt:

      Sehr anständig von dir.

    • Philipp Schramm sagt:

      Aha, wer sahgt denn, das ich bis zum Ortseingangsschild bei 100 km/h bleibe? Schon mal was von „vorrauschauenden“ Fahren gehört? Dazu gehört auch, das man rechtzeitig vor dem Ortseingangsschild abbremst.
      Ich fahre diese Stelle sehr oft. Als kann ich getrost behaupten, das ich weiss, wie ich mich auf diesem Strackenabschnitt zu verhalten habe.

      Und nein, ich fahre nicht mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Ortschaft. Es scheint aber viele zu geben die das machen, denn ich werde auch des öffteren auf der Leipziger Chaussee überholt, obwohl ich schon 55 km/h fahre.

      Solchen Leuten sollte man eher den Führerschein abnehmen, als einen wie mir, der sich zu Recht über Schleicher „beschwert“. Denn gerade diese „Schleicher“ sind diejenigen, die andere dazu nötigen, entweder dann ebenfalls hinterher zu tuckeln, oder aber anderen Anreiz zu geben, eben ein solches riskanten Überholmanövere zu starten.
      Ich bin dann zwar eher derjenige, der hinterher tuckelt, aber meinen Vordermann am liebsten in den Allerwertesten treten würde, das er mal etwas mehr Gas gibt.

  9. Kronprinz sagt:

    @Philipp Schramm: Offensichtlich führen Sie nicht nur unverantwortlich ein Fahrzeug im Straßenverkehr („ich könnte vor Wut…“, Wut im Straßenverkehr ist absolut unangebracht), sie kennen auch die Regeln zur Benutzung der Warnblinkanlage nicht. Jedenfalls ist es absolut zulässig, auf einer „Hunderter“ – Strecke auch 80 zu fahren. Kennen Sie zum Beispiel die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, wenn ein PKW-Anhänger mitgeführt wird? Oder wie schnell ein LKW außerorts fahren darf? Haben Sie jemals eines dieser Fahrzeuge DESWEGEN mit Warnblinkanlage fahren sehen?

    Und ihre „soll eine andere Straße benutzen“, welche denn? Um IHNEN Ihre Wut zu „ersparen“?

    Bei einer MPU hätten Sie wahrscheinlich erhebliche Probleme…

    • Philipp Schramm sagt:

      @Kronprinz

      Mir braucht niemand die StVO zu erklären. Ich bin auch selkbst schon LKW (7,5 T) und Transporter mit Anhänger gefahren.
      Und ja, ich weis das ein LKW >7,5 To. max. 60 km/h außerorts fahren darf.
      Bei Anhängern gilt Tempo 80 km/h, mit entsprechnder Genehmigung darf man auch 100 km/h mit einem Anhänger fahren.

      Ich kenne auch die Reglen der Warnblinkanlage. Wenn man aber z.B. mit einem Fahrzeug unterwegs ist, welches aus welchem Grund auch immer z.B. in den „Notlauf“ gegangen ist, dann solle man aschon die „Warnblinkanlage“ einschakten, um nachfolgende bzw auch entgegen kommende Fahrzeuge zu „warnen“, das hier eine „Gefahrenstelle“ ist.

      Es heisst ja auch nur, das man nicht „grundlos“ langsamer fahren sollte, als erlaubt. Ein LKW, ein Fahrzeug mit Anhänger, die laut StVO nicht schneller fahren dürfen (es aber oftmals tuen), dürfen natürlich auch langsamer als die außerorts normalerweise zulässigen 100 km/h fahren.

      Ich garantiere dir, wenn du Fahrprüfung überland fährst und du darfst 100 fahren, „schleichst“ aber mit 70 lang, weil du es dir einfach nicht zutraust schneller zu fahren, was meinst du wohl, was der Prüfer davon hält. Ich garantiere dir, er stellt dir KEINEN Führerschein aus, sondern würde dich bitten, noch ein paar Fahrstunden zu nehmen, speziell überland und Autobahn.

  10. Bollwerk sagt:

    Nu hackt doch nicht alle auf den Schrammi rum. Der hat schon immer so ne geilen Zeilen rausgehauen. Im ehem. Halleforum ging mit ihm immer ordentlich die Post ab… ?

  11. ProApologize27 sagt:

    Tot ist tot und nicht tot ist nicht tot

    R I P