Nach drei Stunden Debatte: Halle hat einen Haushalt

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13 Antworten

  1. mirror sagt:

    Ich dachte, die Stadt hätte erst einen Haushalt, wenn er vom LVwA genehmigt wurde?

    • Seb Gorka sagt:

      Die Frage kannst du dir leicht selbst beantworten. Was legt die Stadt dem LVwA zur Genehmigung vor? Den ….. ?

      • mirror sagt:

        Klong, Klong, die Korinthen sind gekackt. Pampers nicht vergessen, sonst werden die Beenchen noch bekäckert.

        • Seb Gorka sagt:

          Tut mir leid, wenn ich dich immer wieder bloßstelle und dir die sprichwörtlichen Hosen runterziehe. Aber du bringst die Vorlagen dazu. Ich genehmige nur.

          Man könnte meinen, inzwischen hättest du ein wenig Ahnung oder wenigstens ein paar Bruchstücke Wissen aufgeschnappt, so sehr, wie du dich in manche Dinge tagein, tagaus reinsteigerst. Stattdessen käckerst du nur vor dich hin und schmollst auch noch, wenn dir jemand beim Abwischen hilft…

          • mirror sagt:

            im Hinblick auf die Inklusion der Kellerkinder lasse ich das mal so stehen.

          • Seb Gorka sagt:

            Aber es ist natürlich so, dass du eigentlich handfeste Argumente hättest. Sehr viele und sehr überzeugende. Schließlich hast du ja (als einziger?) richtig Ahnung. Das sieht man bei jedem Thema. Du willst bloß nicht deine Zeit damit verschwenden, schon weil du ja gerade an deinem sehr realen und wichtigen Arbeitsplatz bist und nicht etwa, weil du nicht selbst zu deinem intellektuellen Gestammel stehen kannst. Natürlich.

      • Sumse sagt:

        Einen Entwurf. Also ist die Überschrift falsch und Du trollst wie immer. Such Dir doch mal Freunde und einen Partner und werde etwas entspannter.

        • Seb Gorka sagt:

          Nein. Ein Entwurf wird dem Stadtrat vorgelegt und dort diskutiert und – so ist es geschehen – im Ergebnis von diesem beschlossen.

          Dieser so beschlossene Haushalt (genauer: die Haushaltssatzung) muss der Kommunalaufsicht vorgelegt werden, weil alle von der Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen der Kommunalaufsicht vorgelegt werden müssen. (§8 Abs. 2 S.1 KVG)

          Dazu gehören selbstverständlich auch Satzungen zum Haushalt (§100 Abs.1 S.1, §102 Abs.1 KVG).

          Die Stadt „hat“ also ihren Haushalt, sobald er beschlossen wurde. Die Überschrift ist nicht falsch und ich trolle wie immer nicht. Entspannung finde ich bei der Erklärung simpelster Zusammenhänge, die selbst kesse Sumsen verstehen sollten.

  2. Kritiker sagt:

    Da könnte der Gorka aber Recht mit seinen Zweifeln haben.
    Das LvwA klang eh schon angepisst in dem letztem Brief. Aber unser Innenminister ist ja Wiegands Trumpf.

    • Seb Gorka sagt:

      Du fasst es wie immer goldrichtig zusammen. Du hast dich zwar offensichtlich schon wieder im Thema geirrt, aber ich bin überzeugt, dass du Recht hast oder zumindest fest daran glaubst, Recht zu haben. Weiter so! Du schaffst das!

      • Kritiker sagt:

        Ja klar, ging ja um das Konsolidierungskonzept und nicht um den HH, aber so ein kleinwenig hängt es ja zusammen. Zumindest war Herr W. von Herrn P. beauftragt dem anderem Herrn W. zu antworten.

        Wenn das KK nicht akzeptiert würde, dann sollte die Genehmigung HH auch in Teilen essig sein.
        Aber die KA wird auf Anraten von Herrn P. und vielleicht Herrn Minister S. dem letztendlich wohl lieber zustimmen, um Ruhe und Frieden in MD oder HAL zu haben, in der stillen Hoffnung das der Bund mit Herrn S. doch noch Kohle rausrückt.

        Das KK ist nun wie gefordert da, dann könnte die KA den Haushalt, wenn sie wollte absegnen.

        • Seb Gorka sagt:

          Da hast du aber BB nicht bedacht, woraufhin KA durch die Q.e.L. sein könnte! Aber hoffen wir mal auf R.E-S., obwohl nach der Sache in H(12) erstmal alles wieder offen ist, vor allem was Frau K. und ihre Anliegen bzgl. W+S betrifft.

          Aber grundsätzlich bleibt es natürlich bei der Goldrichtigkeit deiner Einschätzung.