Nach schwerem Unfall an der Pfännerhöhe: 4.000 Euro Geldstrafe für Polizisten
Ein folgenschwerer Verkehrsunfall aus dem Oktober 2024 hat nun ein juristisches Nachspiel: Das Amtsgericht Halle (Saale) verurteilte einen 33-jährigen Polizeibeamten wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 80 Tagessätzen à 50 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Angaben aus dem Gerichtsumfeld hat die Entscheidung keinen Einfluss auf das angestrebte Beamtenverhältnis des Polizisten.
Am Abend des 11. Oktober 2024 war der Beamte mit einem Streifenwagen auf Einsatzfahrt unterwegs. Mit Blaulicht und Martinshorn befuhr er die Merseburger Straße in Halle. Im Kreuzungsbereich Pfännerhöhe kam es zur Kollision mit einem Ford, der die Kreuzung querte.
Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Streifenwagen von der Fahrbahn abgelenkt und gegen einen unbeteiligten Fußgänger geschleudert. Der Mann wurde zwischen Fahrzeug und Ampelmast eingeklemmt. Die Verletzungen des Afghanen waren so schwer, dass ein Bein amputiert werden musste. Ein weiterer Fußgänger erlitt Verletzungen durch umherfliegende Trümmerteile.
Die Staatsanwaltschaft Halle warf dem Beamten vor, die Kreuzung trotz Rotlichts mit einer Geschwindigkeit zwischen 53 und 68 km/h befahren zu haben, ohne sich ausreichend zu vergewissern, dass andere Verkehrsteilnehmer ihn wahrgenommen hatten.
Zwar dürfen Einsatzfahrzeuge unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten gemäß § 35 und § 38 Straßenverkehrs-Ordnung von Verkehrsregeln abweichen. Diese Rechte entbinden jedoch nicht von der Pflicht, eine Gefährdung anderer möglichst auszuschließen – insbesondere beim Einfahren in eine rote Ampelphase. Genau hier sah das Gericht eine fahrlässige Pflichtverletzung.
Ursprünglich sollte das Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung abgeschlossen werden. Bereits im Juni 2025 hatte das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 120 Tagessätze à 50 Euro – insgesamt 6.000 Euro – erlassen.
Gegen diesen Strafbefehl legte der Angeklagte fristgerecht Einspruch ein. Dadurch kam es zur Hauptverhandlung, in der Beweise und Zeugenaussagen erneut gewürdigt wurden. Am Ende reduzierte das Gericht das Strafmaß auf 80 Tagessätze.
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Innerhalb der gesetzlichen Fristen können Rechtsmittel eingelegt werden. Ungeachtet der strafrechtlichen Verurteilung soll die Entscheidung nach derzeitigem Stand keine unmittelbaren Auswirkungen auf das angestrebte Beamtenverhältnis des 33-Jährigen haben.










Eine Bodenlose Frechheit, hier werden Polizisten für ihr fahrlässiges Verhalten noch milde bestraft.
Ein klitzekleines bisschen hast du Recht, aber lies Dir mal Deinen Post noch einmal durch und dann eruiere mal den Unterschied zwischen „fahrlässig“ und „vorsätzlich“.
Das Urteil muss wie ein kräftiger Schlag in die Magengrube für das Opfer sein.
Die 4.000,- € für den Polizisten sind doch ein Witz. Vermutlich wird er auch gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen.
Von den 4.000,- € kann sich das Opfer auch kein neues Bein „kaufen“.
Für 40.000,- € könnte er das?
PS: Wenn man nur ein WENIG nachdenken würde, ohne Schaum vorm Mund, dann würde man erkennen, dass das ein STRAFPROZESS war und die Summe kein Schadenersatz.
Ein Zivilverfahren ist für Schäden erforderlich, für eine Ausgleich ist der Verursacher, in der Folge seine Versicherung bzw. wie hier das Land zuständig.
Das Opfer bekommt die 4.000,-€ auch nicht. Mit einer Geldstrafe soll auch nicht der Schaden ausgeglichen, sondern das verwirklichte Unrecht sanktioniert werden.
Die hellste Kerze bist du aber nicht, oder?
Nachdenken ist auch beim Texter nicht gegeben: Vorne steht “ angestrebtes Beamtenverhältnis“, weiter unter steht „der Beamte“ – was denn nun? Anwärter oder Beamter? Aber abgesehen davon gehe ich davon aus, dass er seine Lehren für’s Leben daraus zieht. Eine Strafe nützt keinem Geschädigten. Da hilft nur ein Zivilprozess auf Schadensersatz – das ist viel relevanter als der Strafprozess.
Ich möchte lösen:
Was ist ein Beamter auf Widerruf.
Jedenfalls nicht dieser Polizist…
Probezeit einfach abgeschafft.
Von wegen Martinshorn, ich sag es nochmal. Es war kein Martinshorn an, da ich den Unfall live gesehen habe. Ich habe jetzt mehrmals hier geschrieben, das ich dabei war. Aber hier bekommt man nur beleidigende Antworten von Idioten die nichts in der Birne haben und nur dumm rum sülzen. Der Beamte sollte mal lieber bei der Wahrheit bleiben, aber anscheinend schützen ihn seine Kollegen auch mit einer Falschaussage. Dem Opfer wünsche ich viel Kraft und alles Gute.
„Ich habe jetzt mehrmals hier geschrieben, das ich dabei war.“
Halte durch! Wird schon irgendwann irgendwer glauben.
Ganz besonders wichtig ist es, (angebliche) Feststellungen anonym im Internet zu posten anstatt sich als (echter!) Zeuge mit Name und Hausnummer bei den zuständige Behörden zu melden….