Nach tödlichem Unfall eines 14-Jährigen in der Silberhöhe: 45 Elektro-VW-UPs in der Region

82 Antworten

  1. Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr muss immer mit Gefängnis bestraft werden sagt:

    Dass man den Verursacher findet ist sehr wahrscheinlich. Aber was kommt dann? Nach wie vor sind Bestrafungen in diesem Bereich lächerlich. Es muss ein anderes Bewusstsein am Lenkrad geschaffen werden; jeder der in ein Auto steigt, muss sich bewusst sein, dass er ins Gefängnis geht, wenn er sich nicht an die Verkehrsregeln hält und jemand dadurch tötet.

    • Cybertroll sagt:

      Als erstes ist eigentlich bei Fahrerflucht der Führerschein weg.
      So sieht es zumindest die strafrechtliche Regelung vor.
      Das ist damals im Westen so gewesen und vermutlich
      wurde das auch in der ehemaligen DDR so gehandhabt.
      Als nächstes wird definitiv eine Anklage durch die
      Staatsanwaltschaft Halle (Saale) erfolgen und ggf.
      inklusive Nebenkläger aus der Familie des Jungen.
      Rest kannst selbst lesen…

      Fahrerflucht begangen trotz Personenschaden: Welche Strafe droht? Im Strafgesetzbuch (StGB) ist der Tatbestand der Fahrerflucht in § 142 geregelt. Dort heißt es, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. https://www.bussgeldkatalog.org/fahrerflucht-mit-personenschaden/

      • Robert sagt:

        Spricht da ein pubertierender Jurastudent ?

        • Cybertroll sagt:

          Lediglich jemand der beste entsprechende Kontakte pflegt.
          Das liegt vermutlich am königsblauen Charme des S04.
          Der kommt so ziemlich überall gut an.
          Selbst bei den Rotfront-Mädels und bei den Amiras.
          Man sollte jedoch bedenken das ein Personenschaden
          nicht wirklich mit einer getöten Person zu verleichen ist.
          Deshalb kann man davon ausgehen das der
          Führerschein definitiv weg sein wird und wenn
          es zu einer Anklage kommt dann wird man wohl
          das höchst mögliche Strafmaß ansetzen.
          3 Jahre für ein Menschenleben ist definitiv zu wenig.
          Nicht zuletzt bei Fahrerflucht!

      • Maik sagt:

        Du bist der gelungene Beweis, warum man Rechtsberatung lieber den Profis überlässt und das Internet nicht Jura studiert hat. § 142…als wenn der in diesem Fall irgendeine Sau interessieren würde.

    • Cybertroll sagt:

      Bei ebay Kleinanzeigen ist nix
      verdächtiges zu entdecken gewesen.
      In den Online-Auktionshäusern
      würde ich auch Ausschau halten.
      Man kann davon ausgehen das der Fahrer
      eventuell das Fahrzeug loswerden will.

      • Manni sagt:

        Cybertroll du bist aber nicht ganz richtig oder? Wer wäre denn so dumm und würdest bei ebaykleinanzeigen sein E Up von 2021 dort schnell verkaufen wollen?
        Ich gehe davon aus dass der Fahrer das Auto, wenn er es loswerden will, schnell bei ein Händler verkauft, der keine Fragen stellt und nicht öffentlich.

        • Cybertroll sagt:

          Es gibt reichlich Idioten. Was meinst wo die
          Kriminalstatistik der gelösten Fälle herkommt?!

    • Beuf sagt:

      Wer sagt denn, dass immer der Autofahrer schuld ist. Mir ist auch schon mal einer ins Auto gerannt weil er in den Himmel geguckt hat und zu früh losgelaufen ist, er hatte sich verschätzt und deshalb soll ich ins Gefängnis gehen, du bist wohl nicht mehr ganz normal? Oder wenn eine betrunken auf die Fahrbahn schwankt und dadurch einen Unfall verursacht, da ist auch der Autofahrer schuld? Na Du solltest dich mal untersuchen lassen. Ohne genaueres Wissen kann man kein Urteil sprechen und Du schon mal gar nicht

    • Cybertroll sagt:

      Ein Unfall ist etwas anderes – Hört auf zu verharmlosen!
      Bei Fahrerflucht ist es eine Straftat und kein Unfall !!

  2. Uf sagt:

    Na dann sollte man das Auto doch finden. Der Unfall wäre wahrscheinlich nicht passiert, wären die Kinder unter Aufsicht gewesen und ohne Alkohol. Warum der 14 jährige plötzlich auf die Straße gelangen ist, müsste doch ausfindig gemacht werden können.

    • Omi mit Krone sagt:

      Der Fahrer oder die Fahrerin hat sich vom Ort des Geschehens entfernt und keine Hilfe geleistet. Mit 14 muss ein Kind nicht mehr rund um die Uhr beaufsichtigt werden, soweit ich mich erinnern kann war der Zeitpunkt des Unfalls mit kurz vor 20uhr angegeben. Von Alkohol hab ich nichts gelesen oder gehört. Täterwissen?

      • Kek sagt:

        Ne das Kind muss nicht beaufsichtigt werden, da hast du wohl recht, aber was dann dabei rauskommt siehst du ja. Manche sind eben mit 14 ohne Beaufsichtigung noch nicht reif genug. Und dass Alkohol in Spiel war stand in einem der Berichte.

      • Schnupfen sagt:

        👍

    • 10010110 sagt:

      Was für eine blöde Aussage. Der Unfall wäre auch nicht passiert, wäre Tempo 30 Regelgeschwindigkeit in deutschen Gemeinden – oder wären Autos grundsätzlich verboten. „Hätte, hätte Fahrradkette“ bringt uns auch nicht weiter.

      Warum der 14 jährige plötzlich auf die Straße gelangen ist, müsste doch ausfindig gemacht werden können.

      Warum, warum ist die Banane krumm? Schlaf erstmal deinen eigenen Rausch aus. 🙄

  3. Bürger sagt:

    Hieß es am Anfang nicht Kleintransporter?

  4. ... sagt:

    Man liest immer nur vom geflüchten Autofahrer aber ware mal interessant zu erfahren,wie der Junge mit beteiligt war. Beileid an die Familie. War er auf dem Weg über die Straße und hat des Auto nicht gehört und ausversehen mit dem Auto in Kontakt gekommen oder war mit dran schuld aus Unachtsamkeit oder Leichtsinn? Sowas passiert leider zu oft, das man ein Auto kommen sieht aber dann trotzdem los läuft im Gedanken,man schafft’s rechtzeitig.

    • Hallenserin1968 sagt:

      Selbst wenn, und ich betone wenn, er unversehens auf die Straße getreten ist und der/die Fahrer/-in unverschuldet am Unfall ist, rechtfertig das NICHT das Entfernen vom Unfallort!!! Und wenn man im Schock abhaut, dann hat man sich schnellstmöglich bei der Polizei zu melden.
      Da das nicht passiert ist, gehe ich davon aus, dass der/die Fahrer/-in nicht nüchtern war und dass das Grund für den Unfall war.

      • @Hallenserin1968 sagt:

        Genau. Sehe ich genauso.

      • Daniel sagt:

        Welch Scharfsinn 🥱Wahrscheinlich hatte die Fahrerin eine grüne Hose an und mindestens 2 Brötchen vorher gegessen. Aus den von ihnen genannten Gründen, versteht sich.
        Ansonsten kann man davon ausgehen, dass Kriminalbeamte die richtigen Schlüsse ziehen werden. Hoffentlich n

    • RMH sagt:

      @ …
      ,,Man liest immer nur vom geflüchten Autofahrer aber ware mal interessant zu erfahren,wie der Junge mit beteiligt war.“
      Dass ist doch völlig uninteressant ob der Junge eine Mitschuld trägt oder nicht. Der Fahrer oder die …rin ist geflüchtet. Dass ist doch das Perverse. Er, sie, es will sich aus der Verantwortung stehlen, ob schuldig oder nicht. Aber sowas ist ja heute fast schon normal.

    • 10010110 sagt:

      Vom Auto geht eine natürliche Betriebsgefahr aus. Es ist völlig egal, wie der Junge mitbeteiligt war. Bei angemessener Geschwindigkeit müsste niemand sterben. Verkehrstote sind kein Naturgesetz.

    • Meiner sagt:

      Ist alles keine Entschuldigung für Fahrerflucht.

    • Schnupfen sagt:

      Erstmal völlig uninteressant, der Fahrer ist abgehauen und hat das Kind sterben lassen. Mehr gibt’s erstmal nicht zu sagen.
      Jeder Autofahrer weiß, dass er im Falle eines Unfalles 1.Hilfe leisten muss und nicht einfach abhauen kann. Ich, als Autofahrer, schäme mich für den Unfallfahrer.
      Bein Beileid an die Eltern und Angehörigen des getöteten Kindes.

  5. Freitag sagt:

    Sehr schön, als erstes würde ich alle E-Up Besitzer in einen Umkreis von 80km von Unfall Ort absuchen.
    Die haben keine große Reichweite.

  6. Uew sagt:

    Wäre der Junge nicht auf die Straße gegangen, wäre der Unfall nicht passiert. Das ist nun schon mal Fakt. Wahrscheinlich hat der Fahrer ihn zu spät gesehen. Wenn man dort auf die Straße geht hat man als Autofahrer oft keine freie Sicht durch die Büsche und Bäume. Fußgänger gehören auf den Fußweg und wenn sie die Straße betreten müssen sie sich vorher vom Freisein überzeugen, das lernen die schon im Kindergarten.

    • Bürger sagt:

      Darum geht es nicht. Es geht erstmal um Unfallflucht. Der Schaden konnte nicht aufgenommen werden. Blutalkohol konnte nicht bestimmt werden usw.

      Ist das eigentlich so schwer zu verstehen?

    • Dummdiedumm sagt:

      Wäre das Auto nicht auf der Straße gewesen, wäre der Unfall auch nicht passiert.
      Warum war der Autofahrer eigentlich allein unterwegs an Sylvester? Wenn da jemand auf dem Beifahrerplatz gesessen hätte, wäre der bestimmt nicht weitergefahren.
      Autos gehören eh nach 20 Uhr nicht mehr auf die Straße. Der öffentliche Nahverkehr ist ausreichend ausgebaut, dass das alles nicht hätte passieren müssen.

      • Frodo sagt:

        ÖPNV nach 20 Uhr, du bist ein kleiner Scherzbolt, der offenbar noch nie nach 20 Uhr in einen Außenbezirk dieser Stadt fahren mußte… Soll es ja geben.

        • Wtw. Bolde sagt:

          Ja, solche gibt es. Es gibt aber auch jede Menge Leute, die nach 20 Uhr in einen Außenbezirk dieser Stadt fahren müssen und das auch tun. Nicht viele sogar freiwillig und immer wieder. Ohne Probleme.

    • 10010110 sagt:

      Sind hier heute eigentlich nur Idioten unterwegs? Wie entfremdet von der Realität muss man eigentlich sein, um einem Fußgänger die Schuld daran zu geben, dass er totgefahren wird? Hier kann ich nur auf diese Antwort verweisen: https://dubisthalle.de/nach-toedlichem-unfall-eines-14-jaehrigen-in-der-silberhoehe-45-elektro-vw-ups-in-der-region#comment-411894

  7. Uew sagt:

    Wäre der Junge nicht auf die Straße gegangen, wäre der Unfall nicht passiert. Das ist nun schon mal Fakt. Wahrscheinlich hat der Fahrer ihn zu spät gesehen. Wenn man dort plötzlich auf die Straße geht hat man als Autofahrer oft keine freie Sicht durch die Büsche und Bäume. Fußgänger gehören auf den Fußweg und wenn sie die Straße betreten, müssen sie sich vorher vom Freisein überzeugen, das lernen die kinder schon im Kindergarten.

    • Planer sagt:

      Um Hergang oder Schuld geht es doch (noch) gar nicht.das Fahrer*in hat einen Verletzten einfach liegen lassen und ist geflüchtet. Das allein ist strafbar.

    • 10010110 sagt:

      Fakt ist, dass du dumm bist. 😡

      • Nanana! sagt:

        Selber! An der Unfallstelle ist die Strasse für Fussgänger tabu! Der Jugendlichen hätten überhaupt nicht dort sein dürfen! Wer ist nun dumm? Ja, das ist für dich nun dumm gelaufen, was?

        • 10010110 sagt:

          Fußgängerzonen sind für Autos auch Tabu und trotzdem sieht man da ständig welche. Das berechtigt aber Fußgänger nicht dazu, die Autos anzuzünden und dann zu sagen „wäre der nicht in die Fußgängerzone gefahren, würde sein Auto jetzt noch intakt sein“, um mal mit ähnlicher Logik zu kommen. 🙄

          • Und es wird noch schlimmer! sagt:

            Zeige allen hier im Forum ruhig weiterhin den hohen Grad deiner geistigen Minderleistungsfähigkeit! Bringe doch bitte noch ein Beispiel: mit einem Militärgelände und dem Einsatz von Schusswaffen! Achja, vergiss bitte, die Menschrechte zu erwähnen, sonst wird alles noch komplizierter.

            Die Rotzlöffel hatten auf der Starsse nix zu suchen! Das ist Fakt, und nicht „dumm“. Wer so argumentiert wie du, der ist selber …!

    • Daniel sagt:

      Mach dein Kopp zu!

  8. Katja Orleane kips sagt:

    Diese Schade Männer selbst nich reparieren.Damit muB er nach einen Werkstatt

  9. Hallenserin1968 sagt:

    Ich hoffe, dass die Vermutung bzgl. des Fahrzeuges richtig ist.
    Sollte das Unfallfahrzeug nicht unter den 45 sein, muss der Suchradius nach und nach erweitert werden.

  10. CH4 sagt:

    Auch wenn der Junge ggf. eine Teilschuld tragen sollte… Es geht um Fahrerflucht und unterlassene Hilfeleistung!!
    Ein E-Auto-Fahrer muß sich auch klar sein, daß man sein Fahrzeug ggf. zu spät oder gar nicht hört!! Er muß seine Fahrweise diesem Umstand entsprechend anpassen!!
    Wenn der Fahrer einen Schock hatte und deshalb zunächst weitergefahren ist, er hätte sich sofort nach dem Abklingen des Schocks bei der Polizei melden müssen!!

  11. Chris sagt:

    E-Karren… Nahezu voller sofort anliegender Drehmoment. Sicher nichts für Fahranfänger. Aber dafür noch geräuschlos. Der lautlose Tod. Aber mit der Karre kann! man nicht weit gekommen sein. Mein Beileid für Freunde und Familie des Unfallopfers!

  12. Strassenbahn mit besonderem Gleiskörper sagt:

    An der Unfallstelle gibt es beidseitig keinen strassenbegleitenden Fußweg. Lediglich der Wartungsweg der EVH-Fernheiztrasse auf der nördlichen Strassenseite (ca. 5m von der Fahrbahn entfernt) wäre eine fussgängersichere Zone. In der Mitte der Freyburger Strasse ist ein Schottergleis für die Strassenbahn angeordnet, mit Bordsteinen abgesetzt. In beiden Fahrtrichtungen gibt es lediglich Radfahrstreifen. Auch die an der Unfallstelle (klar erkennbar durch polizeiliche Markierungen auf der Fahrbahn) gelegene Einmündung der Erhard-Hübner-Strasse ist ohne Nebenwegsanlagen ausgeführt.

    Fußgänger haben an der Unfallstelle auf der Strasse absolut nichts auf der Strasse verloren. Eine Überquerung der Freyburger Strasse und damit der Gleisanlagen ist riskant.

  13. aka electric sagt:

    „Sind hier heute eigentlich nur Idioten unterwegs?“
    „Selber!“
    Heemeisamscheensten …

  14. einfach ich sagt:

    Die waren mit Sicherheit alle an- oder betrunken und er wollte den Hero machen und ist auf die Straße gerannt. Wenn das Auto nicht gekommen wäre, dann wäre er vielleicht, beim überqueren der Gleise, in eine Straßenbahn gelaufen. Und wer sagt eigendlich, dass das Auto gerast ist??
    Und der dumme Kommentar, warum der Fahrer eventuell allein im Auto saß!? Es gibt auch Menschen, welche an solchen Tagen auch arbeiten müssen und von der Arbeit kommen oder dorthin wollen. Wenn die Arbeitsstelle dann noch außerhalb ist, dann reicht der ÖPNV eben nicht aus.

    • Brumm Brumm sagt:

      Ach ja. Der Fahrer oder die Fahrerin musste auf Arbeit … dann ist das ja mit der Fahrerflucht nachdem man einen Menschen überfahren hat nicht so schlimm. Das Bruttosozialprodukt muss gesteigert werden!

      • einfach ich sagt:

        Es ging um die Aussage, warum man um diese Zeit Autofahren muß, welche ich schon bekloppt finde. Kann sicher nur von einem Hartzer kommen.

  15. Oppenheime sagt:

    Eventuell hat der Junge das E-Auto überhört…? Kreuzgefährlich die Dinger, nicht nur für die Umwelt.

    • Teller-Ulam sagt:

      Fußgänger haben an der Unfallstelle auf der Strasse absolut nichts auf der Strasse verloren. Eine Überquerung der Freyburger Strasse an der Unfallstelle und damit der Strassenbahn-Gleisanlagen ist sehr riskant. Hat ja offenbar auch prima geklappt!

      Schei … ss Relativierer!

  16. Jim Knopf sagt:

    Vor betreten der Fahrbahn erst nach links und dann nach rechts schauen.

  17. memesareessential sagt:

    Die alternativen Versionen von Skoda oder Seat sehen aber fast genau so aus wie der UP – also vergrößert sich der Suchbereich gleich noch einmal

    • 10010110 sagt:

      Man hat aber Fahrzeugteile gefunden, und die sind recht eindeutig identifizierbar, sei es am Material oder am verwendeten Fahrzeuglack.

    • Cane nero sagt:

      Es wurden aber Teile vom VW UP gefunden und nicht von Skoda ihr Hobby Ermittler.

  18. Tom sagt:

    Nehmen wir einmal an, wäre der 14 Jährige bei seinen Freunden geblieben, wäre es nicht zu dem Unfall und der anschließenden Fahrerflucht gekommen. Soviel steht doch nun mal außer Zweifel fest. Warum der Autofahrer* Fahrerin weiter gefahren ist und dem Jungen nicht geholfen hat muss außerdem ermittelt werden.

  19. Kritiker sagt:

    Halter nicht gleich Fahrer! Nicht in jedem Fall muss dann der Halter den oder die Fahrer/in belasten. Also da kommt noch reichlich Ermittlungsarbeit auf die Polizei zu.

  20. Nuki sagt:

    Jetzt mal ganz ganz ehrlich, das kann doch hier alles nicht wahr sein. Wenn der Junge auf dem Weg nach Hause war und mit der Bahn gefahren ist musste er die Straße überqueren. Das er Alkohol getrunken hatte wird nirgends erwähnt.
    Fakt ist doch das er angefahren wurde und sterbend liegen gelassen wurde.

    • Gerdi sagt:

      @Nucki du weißt ja nun mal gart nich Bescheid, jetzt soll er sogar mit der Bahn gefahren sein. Es wird immer bunter. Lies erst mal alles was es dazu gibt. Es war Silvester und die Jugendlichen haben auch getrunken. Das jedenfalls wurde festgestellt. Jeder schreibt hiert seinen Senf nuhr keiner der anwesenden Jugendlichen hat sich mal geäußert, ist schon komisch

  21. Gudrun sagt:

    Muss erst wieder die Boulevardpresse aktiv werden weil die Polizei zu unfähig ist einen Mörder zu fassen?

  22. Nick sagt:

    Ich frage mich echt wie hier einige was von das Kind sein selber Schuld kommentieren können. Fakt ist das Arschloch von Autofahrer ist geflohen und hat den Jungen getötet….wer hier sowas behauptet ist in meinen Augen selber keinen Deut besser. traurige Welt wirklich…. einfach nur traurig

    • Fakten(s)ch(r)eck sagt:

      Fakt ist nur, dass du Blindschleiche gerade versuchst, Wahrheit festzulegen. Sowas geht immer daneben!

  23. Bettina sagt:

    Ich möchte mir nicht vorstellen, was die Eltern des Jungen empfinden, wenn sie sich das hiee alles durchlesen.
    Bei einigen Themen (mehr) sollte die Kommentarfunktion deaktiviert sein.

  24. DerMicha sagt:

    Mein Beileid für die Eltern.
    Ich hoffe für sie das sie hier hoffentlich nicht mitlesen.
    Wie die Presse nun mitteilte sind es potentielle 50 Wagen die in Frage kommen. Davon werden ja nicht alle eine Helle Farbe aufweisen. Es müsste eigentlich schnell gehen alle zu überprüfen sonst gibt es einen bitteren Beigeschmack für die Arbeit der Polizei. Denn erst bei Erfolg können die Eltern aufatmen.