Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt: Vergütung von 125 Euro pro Monat möglich

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2 Antworten

  1. Sozi sagt:

    Die Hartzer dazu verpflichten!

  2. FrHa sagt:

    Da ist doch sicher ein Haken dabei,Steuern oder andere Abgaben.
    Da kann man es lieber sein lassen.
    In unserem Staat gibt es für niemanden deutschen was für umsonst.

    • traurige welt sagt:

      klar kann es was für lau geben.
      tuh du doch was für die gesellschaft…
      z.b. einmal in der woche für gebrechliche nachbarn paar lebensmittel holen.

      ich mache das….und ich denk da mit keiner silbe an ne entschädigung….ich muss doch eh für mich selber einkaufen….
      wenn du natürlich keine „deutschen“ nachbarn hast, wird es für dich dann sicher schwierig. *augen roll*

  3. Bufdi sagt:

    Klingt nach dem persönlichem Budget, was vor etwa 2 Jahren eingeschränkt wurde, weil damit (angeblich) zu viel Unfug getrieben wurde.
    Damals wurde die Notwendigkeit angezweifelt.

  4. Schwede sagt:

    Wie grosszügig 125 Euro, einfach grossartig

  5. Frau sagt:

    Den Entlastungsbetrag von 125 Euro gibt es ja schon. Damit können aber nur professionelle Dienstleister, die bei den Pflegekassen gelistet sind, beauftagt werden. Wenn sich künftig das Nachbarskind fürs Gassigehen oder einkaufen ein Taschengeld verdienen kann, wäre das in der Tat ein großer Fortschritt. Vorausgesetzt, die Nachbarschaftshilfe wird dann zusätzlich gewährt.