Nacktbader löst Polizeieinsatz auf der Ziegelwiese aus

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8 Antworten

  1. 10010110 sagt:

    Entweder ist das total bescheuert oder der Titel des Artikels ist irreführend. Hat da irgendeine aus dem Westen zugewanderte, im Paulusviertel lebende Helikoptermutter Angst um ihre Kinder gehabt, wegen dieser „nackten Sauerei“? Das Ordnungsamt wird erfahrungsgemäß jedenfalls kaum von selbst vor Ort gewesen sein – und kann rechtlich auch von sich aus gar nichts machen, denn Nacktheit in der Öffentlichkeit ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten.

    Wenn der „Nacktbader“ aber die Allgemeinheit belästigt hat – was aufgrund seines offensichtlichen Alkoholkonsums nicht überraschend wäre – dann wäre das Nacktbaden alleine aber nicht der Grund für die Festnahme. Dann ist es aber irreführend, das Nacktbaden im Artikel so hervorzuheben. Man hätte auch „Betrunkener löst Polizeieinsatz auf der Ziegelwiese aus“ schreiben und die Nacktheit einfach beiläufig im Artikel erwähnen können.

    • Spiegelleser sagt:

      Vielleicht hast du verpasst, dass in letzter Zeit auf der Peißnitz verstärkt Ordnungsamt und auch Polizei zugegen sind. (Z.B. in diesem Artikel zu erfahren: http://dubisthalle.de/auf-streife-auf-der-peissnitz-nordspitze-aerger-um-reifenspuren)
      Das Ordnungsamt ist demnach tatsächlich auch „von selbst“ vor Ort.

      Das Nacktbaden war nicht der Grund der Festnahme. Wenn du Berichte, die du kommentierst auch liest, kannst du weiter erfahren, dass die Festnahme aufgrund des Verstoßes gegen den Platzverweis und vor allem wegen der Beleidigung der verweisdurchsetzenden Polizisten erfolgte. Die Formulierung „offenbar gar nicht einverstanden“ und die Angabe zur Atemalkoholkonzentration lassen vermuten, dass er dabei auch nicht seelenruhig geblieben ist.

      Es war also nicht die panische Helikoptermutter (auch noch eine „von drüm“!), sondern der vorschnelle keyboard warrior, der aus ein einer Mücke eine Elefanten zu machen versucht.

      • 10010110 sagt:

        Warum hat ihm denn das Ordnungsamt einen Platzverweis ausgesprochen? Das geht aus dem Artikel überhaupt nicht hervor, bzw. er suggeriert, dass es am Nacktbaden lag. Das ist aber ein Antragsdelikt – wo niemand Anstoß nimmt, kann auch niemand verurteilt werden. Also ist es irreführend.

        • sara sagt:

          Es gilt als Belästigung an nicht zugelassenen Punkten. Demgemäß ist es eine Ordnungswidrigkeit, die als solches verfolgt werden kann.

        • Spiegelleser sagt:

          Zur Verinnerlichung: knapp 3 Promille und nackt in der Fontäne – 9.45 Uhr!

          Laut MZ hat er die Mitarbeiter des Ordnungsamts auch schon beleidigt. Als er gegen den Platzverweis verstieß, wurde die Polizei gerufen. Und das steht in der Überschrift. Keine Irreführung, kein „Antragsdelikt“.

  2. 10010110 sagt:

    Na war es nun die Blöße, die zum Platzverweis führte oder das Benehmen aufgrund des Alkohols? Wie gesagt: Nur wegen Nacktheit kann man, solange niemand daran Anstoß nimmt und es anzeigt, nicht belangt werden. Der Artikel lässt aber die wichtigen Informationen aus (bzw. erwähnt nur die halbe Wahrheit irgendwo am Ende) und hebt nur die Nacktheit des Mannes hervor. Irreführung.

    • Spiegelleser sagt:

      Nochmal langsam: Der Schniepelzeiger hat einen Platzverweis erhalten (Grund ist nebensächlich, es wird nicht der Neid auf seinen Alabaster-Körper gewesen sein), er hat gegen den Platzverweis verstoßen, das hat den Polizeieinsatz ausgelöst, darauf bezieht sich die Überschrift.

      Wenn du trotzdem irre geworden bist, bitte doch Enrico um die sofortige und ausführliche Korrektur dieses schrecklichen Irrtums. Kontaktmöglichkeiten gibt es zur Genüge. Sollte er das ignorieren, kannst du daran vielleicht die Importanz deiner Beschwerde ablesen.

    • Gordon sagt:

      Irgendwer hat sich an der Nacktheit gestört und wenn es nur das Ordnungsamt war.

      Und auch die Überschrift passt doch. Steht ja nicht da das es wegen Nacktbaden war.