Nagelstudio-Räuber aus Halle-Neustadt ist wieder frei

32 Antworten

  1. Bürger sagt:

    ich bin aufgrund des Strafrechtes und seiner Möglichkeiten von unserem Rechtsstaat nicht mehr überzeugt. Enttäuscht wende ich mich ab.

    Dieser Rechtsstaat schützt Straftäter und lässt die Opfer ratlos und enttäuscht zurück.

    • Carola sagt:

      Das stimmt zwar, aber ob man sich „enttäuscht abwendet“ oder nicht, wird nichts ändern. Ein Rechtsstaat ist es schon lange nicht mehr ? Selbst wenn dir jemand ein Messer in den Rücken rammt, muss das erst ewig verhandelt werden. Mit viel Pech muss das Opfer die Tat noch beweisen ? Selbst wenn der Täter die Tat zugibt, folgen noch tagelange Verhandlungen.

    • Hallore sagt:

      Ich zweifle auch so langsam. Unser Rechtssystem macht es Tätern leicht, Opfern schwer und gleichzeitig muss man sich Gedanken machen, dass die Polizei je nach eigener politischer Einstellung dir entweder zur Seite steht, oder dich kalt auflaufen lässt. Besonders Täter, die mittellos sind, werden nicht zur Rechenschaft gezogen, weil da „eh nichts zu holen ist“.

      • Hallenser sagt:

        Nicht Strafrecht mit Zivilrecht vermengen!

        Wer Freiheit will, muss mit Freiheit umgehen können. In Diktaturen sind die Strafen immer höher und sie werden auch schnell verhängt, meist ohne großes Tamtam, weil alle unter Kontrolle gehalten werden müssen. Leider auch nicht sehr fair, vor allem den „kleinen Leuten“ gegenüber. Das ist der Nachteil. Aber es gibt genug Diktaturen auf der Welt. Die suchen immer nach fähigen Leuten. Auch in die DDR konnte man frei einreisen…

        • Hallore sagt:

          Aber es muss doch ein gesundes Mittelmaß geben. Wer was anstellt, muss bestraft werden und wer ein redlicher Bürger ist, dem passiert auch nichts. Natürlich darf auch der Räuber sich verteidigen und einen fairen Prozess erwarten, aber die Strafen sind zu lasch – allein der Abschreckung wegen. Das wird Kriminalität nicht komplett verhindern, aber manch Einer überlegt es sich zweimal.

          • Hallenser sagt:

            Es gibt ein gesundes Mittelmaß. Die Trennung von Zivilrecht („was zu holen“) und Strafrecht (Sanktion) besteht dennoch nicht ohne Grund.

            Unser Rechtssystem, an dem du zweifelst, lässt eine Bestrafung nicht entfallen, nur weil der Täter (bisher: der Verdächtige) nicht gleich standrechtlich erschossen wird.

            Die Laschheit der Strafen kannst du nicht beurteilen, wenn du die Strafe nicht kennst. Eine Strafe wird erst am Ende festgelegt, nicht vorher und schon gar nicht in der Kommentarspalte im Internet. Kennst du die Strafe, kannst du die Laschheit nicht beurteilen, wenn du nicht auch die Begründung kennst. Du kannst toben, du kannst zetern, du kannst dich aber auch mit dem Fall befassen und die Einzelheiten untersuchen und bewerten. Genau das macht man in einer Gerichtsverhandlung und das ist weit mehr Material, als in eine 8-zeilige Pressemitteilung passt. Und weil nicht jeder Fall gleich ist und mit Tod und ewiger Verdammnis bestraft gehört, gibt es Strafrahmen, innerhalb derer man einen angemessene Strafe bestimmt. Bevor du die Begründung kennst, sind viele Tage (eher Monate) vergangen und du interessierst dich schon gar nicht mehr für so einen Pillepalle-Fall.

            Selbst wenn der für die 50 Euro für 5 Jahre in den Knast geht, kommt dann sowas wie „naja, eigentlich hätte der noch viel mehr verdient“ oder die unvermeidliche Forderung nach Strafarbeit. Ein paar Tage später wird beim nächsten Raubüberfall jemand erschossen. Präventionswirkung?

    • Helena sagt:

      @ Bürger
      meine vollste Zustimmung zu Ihrem Kommentar.

      Schönen Sonntag

  2. Karl Eduard sagt:

    Da hatte man den Täter und nagelt ihn nicht fest

  3. Hazel sagt:

    Unsere Behörden…… Man ist letztendlich auf such alleine gestellt. Es wird wenig geholfen. Erst wenn was Schlimmeres passiert ist, wird was getan.

  4. Pupsi sagt:

    War doch klar, wer das Interwiev heute gelesen hat vom Polizei Präsidenten von Halle wegen der wöchentlichen Demos auf dem Markt braucht sich nicht zu wundern. Alles klar auf der ……..

    • Hazel sagt:

      Ich hab es auch gelesen. Wenn er die Meinung der Polizei vertritt und meint, das alles in Ordnung ist, dann gute Nacht Deutschland.

  5. Michael sagt:

    Eine solche Entscheidung macht mich einfach nur Fassungslos. Dieses Vorgehen, hat absolut nichts mit einem Rechtsstaat zu tun. Die Polizei bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen mit enormen Aufwand den Tätern habhaft zu werden. Und irgendwelche realitätsfremden Richter lassen diese wieder laufen, unglaublich.

    • Maik sagt:

      Was genau soll der Richter machen, wenn die Haftgruende nicht gegeben sind? Trotzdem einsperren, sodass der Täter wenige Stunden später aufgrund der erfolgten Beschwerde wieder frei kommt? Zudem mache ich mich als Richter strafbar, wenn ich solch eine Entscheidung fälle. Da muss der Gesetzgeber ran und ggf. die erforderlichen Änderungen implementieren. Wenn ihr allerdings die AfD wählt, eine Partei die sogar die arabischen Nummern aus D verbannen will, dann wird das nix.

  6. Westernhagen sagt:

    So ist es nunmal in einem Rechtsstaat. Da könnt ihr heulen wie die Schlosshunde. ?

    • n.a.h. sagt:

      ein Rechtsstaat?? ach ja , ha ha ha hi hi hi
      Vielleicht mal vor 60-70 Jahren, aber seit die Grünen ‚ 68 sich breit gemacht haben (die dunkelöroten jetzt noch dazugekommen sind, isses doch nur noch Die bunte Bananen Republik.
      In nem Rechststaat sollte die Strafe auf dem Fuße!
      Na ja, wenn er wenigstens ne Pulle Schnaps oder auch zwei.. geklaut hätte, wäre er schone im Knast.
      Aber nur Klamotten und mit ner Waffe drohen… das is doch bloß pillepalle.

      • Westernhagen sagt:

        Hahaha, die grünen und die dunkeloröten bringen dich zum Einnässen? Du brauchst keinen Rechtsstaat, du brauchst Windeln.
        Die Strafe auf den Fuß? Das mit der Pulle Schnaps war wohl autobiografisch. Wo hat er Klamotten geklaut? Er hat welche angehabt. Hast du wohl nicht so oft? Klar, wenn die Hose ständig voll ist.

        Tobt und heult nur weiter. Rechtsstaat bleibt Rechtsstaat. ??

      • rellah sagt:

        Melde dich doch als ehrenamtlicher Richter {Schöffe}. Die Schöffen haben haben das gleiche Stimmrecht wie die/der Berufsrichter.

        • Hallenser sagt:

          Über Untersuchungshaft wird ohne {Schöffen} entschieden. Der „Räuber“ ist nicht freigesprochen worden, er ist lediglich bis zur Verhandlung frei, wie alle anderen, die bisher nicht zu einer Haftstrafe verurteilt wurden.

          Außerdem werden Schöffen erst wieder 2023 gewählt.

  7. l sagt:

    Was soll denn fehlende haftgründe bedeuten?..er überfällt bewaffnet einen laden-wird einkassiert-das zeug wird bei ihn gefunden..was fehlt denn da?

    • Hallenser sagt:

      Ein Haftgrund. Für die Zeit bis zur Verhandlung. Sollte man aus amerikanischen Serien kennen: Unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils. Das Gegenteil wird erst in der Verhandlung bewiesen. ISt simpel und immer wieder das gleiche. Man muss es sich nur ca. 2 Wochen lang merken können, bis der nächste derartige Bericht veröffentlicht wird. ODer man fragt jedesmal wieder neu. Ganz wie es der stressige Alltag erlaubt.

  8. Fuchs sagt:

    Das ganze fällt vermutlich unter Beschaffungskriminalität.
    Deshalb auch die beschlagnahmten Drogen.
    Eine Anklage wird in jeden Fall noch folgen.
    Man hat ihn vorerst laufen lassen weil er einen festen Wohnsitz hat.
    Anscheinend besteht auch keine Fluchtgefahr.
    Das heisst jedoch nicht das er nicht angeklagt wird.

  9. Hornisse sagt:

    Wie immer,der sogenannte Rechtsstaat schützt nur gut Betuchte.Die Betreiber des Nagelstudios haben mein vollstes Mitleid.Sch…Staat.

    • Hallenser sagt:

      Die Zeiten der VEB sind lange vorbei. Jährt sich demnächst schon zum 30. Mal. Hat dir niemand Bescheid gesagt?

  10. Fuchs sagt:

    Wenn der Bursche das ganze jedoch jetzt noch einmal
    wiederholt dann wird auch der Richter anders urteilen.
    Egal ob Peanuts oder nicht. Dann wird wohl Haft angeordnet.

  11. Michael sagt:

    Seid wann, ist im deutschen Strafrecht ein Überfall mit Waffengewalt kein Haftgrund ?
    Wenn man das vorgesehene Strafmaß „Von – Bis“ nicht ausschöpft, dann kommt eben diese katastrophale Richter – Entscheidung.
    Das deutsche Strafrecht, sieht selbst für einen Raubüberfall in minder schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von 1- 10 Jahren vor.
    Und, was sagt ihr nun ?

    • Hallenser sagt:

      „Seid wann, ist im deutschen Strafrecht ein Überfall mit Waffengewalt kein Haftgrund?“
      Einfach gesagt: seit 01. Oktober 1879. Da trat die Strafprozessordnung einschl. des dort enthaltenen §112 in Kraft.

      Der Angeschuldigte darf nur dann in Untersuchungshaft genommen werden, wenn dringende Verdachtsgründe gegen ihn vorhanden sind und entweder er der Flucht verdächtig ist oder Thatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß er Spuren der That vernichten oder daß er Zeugen oder Mitschuldige zu einer falschen Aussage oder Zeugen dazu verleiten werde, sich der Zeugnißpflicht zu entziehen.

      Das hat mit Strafmaßausschöpfung („Von – Bis“ ist der Strafrahmen) nichts zu tun. Eine Hafstrafe wird frühestens am Ende einer Gerichtsverhandlung verhängt.

      Der Strafrahmen für Raub sieht 1-15 Jahre Freiheitsstrafe vor. Für minder schwere Fälle 6 Monate bis 5 Jahre.

      Das sagen die StPO und das StGB.

  12. Anette sagt:

    gemessen an der bestehenden Rechtslage hat der Richter alles richtig gemacht. Genau deswegen ist dieser Rechtsstaat nicht mehr mein Rechtsstaat, da er die Parameter falsch setzt. Bei einem Gewalttäter mit Waffengewalt darf es keine fehlenden Haftgründe geben. Ebenso bei Ausländern, die sich im Asylverfahren befinden. Oder bei Intensivstraftätern. Da liegen die Fehler im System.

    • Hallenser sagt:

      Es war kein Gewalttäter, es war kein Ausländer im Asylverfahren, es war kein Intensivtäter. Haftgründe sind seit mehr als einhundert Jahren gesetzlich geregelt. Bisher gab es keinen Grund, diese Gesetze zu erweitern. Du suchst Fehler im System, wo keine sind. Du suchst nach Gelegenheiten, deinen Stumpfsinn loszuwerden. Und du heißt nicht Anette.

  13. Heike sagt:

    Ist nichts neues in Deutschland es gibt kein Rechtstaat mehr Bananenrepublik passt besser wir müssen uns damit abfinden