Neuer Anlauf: Stadtratsfraktion will freien Eintritt in Schwimmhallen für Feuerwehren und Rettungsdienste

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18 Antworten

  1. Je sagt:

    Die, die den freien Eintritt vorschlagen, können die Kosten übernehmen

    • Lisa sagt:

      es ist komplett rassistisch, nur Feuerwehrleut*Innen freien Eintritt zu gewähren und Flüchtling*Innen nicht! Wer hat den Vorschlag gemacht, AFD??? Ich fordere, dass insbesondere unsere Umwelt- und Klimaaktivist*Innen freien Eintritt bekommen, denn immerhin verlieren die wegen ihrer Umweltschtzaktionen gerade reihenweise ihre Jobs und haben kein geregeltes Einkommen. Feuerwehrleut*Innen verdienen genug und dürften eigentlich auch keine Zeit haben. Bitte stellt diesen Rassismus ab!

  2. Peter Wachsmuth sagt:

    Wenn schon Wertschätzung, dann aber für alle die ehrenamtlich tätig sind.

    • Stadtratsbeobacher sagt:

      Wenn der Personenkreis explizit definierbar ist, kann ja ein Stadtrat Deines Vertrauens oder eine Fraktion den passenden Änderungsantrag stellen.

    • ich sagt:

      Das ist nicht einfach Wertschätzung sondern eigentlich „Pflicht“, Möglichkeiten der sportlichen Betätigung zu bieten. An die Ehrenämtler der Hilfsorganisationen werden gewisse Ansprüche an Gesundheit und Kondition gestellt; diese werden auch regelmäßig ärztlich überprüft.
      Wertschätzung der Bereitschaft, 24/7 verfügbar zu sein, kann man durchaus auch anders zum Ausdruck bringen.

  3. Baulöwe sagt:

    „Eine größere Wertschätzung ist somit notwendig, um den Mitgliederschwund entgegenzuwirken.“ Was ist dass den für eine Wertschätzung? Kostenloses Schwimmen?!

  4. Turmsprung sagt:

    Das ist Quatsch. Dann können auch Krankenschwestern, Polizei, Erzieher….. Eintritt kostenlos bekommen.

    • Bin gespannt sagt:

      @Turmsprung

      Warum?

      Ich glaube du hast den Sinn nicht verstanden.

    • Hotte sagt:

      Hier geht es um Ehrenamt und nicht um Job 🤷‍♀️
      Die o. g. Hilfsorganisationen unterstehen der Stadt. Jeder andere Verein/Organisation kann das oder ähnliches seinen ehrenamtlichen Mitarbeitern auch bieten. Ebenso jeder Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer. Eine Zehnerkarte pro Jahr klingt doch jut 🤭

  5. theduke sagt:

    Dann sollte man aber schauen! Der kostenlose Eintritt wird vermutlich als „Einnahme“ gewertet und Einnahme für ehrenamtliche Tätigkeiten sind nur bis 840€/Jahr steuerfrei. Wäre also zu klären, was der kostenlose Eintritt wirklich wert ist. Eine Jahreskarte schwimmhallenübergreifend gibt es ja nicht.

  6. Ist das ein Aprilscherz ??? 😆 Wenn dann für alle Ehrenamtliche !!! Ungerecht hoch 100000……denen die genau so wichtig für Halle sind . Also Mal nachdenken und !!

    • Hotte sagt:

      Nö, ist überhaupt nicht ungerecht! Es gibt da durchaus Unterschiede. Es ist was anderes, wenn jemand Kaffeeklatsch mit älteren Damen zur Bespaßung macht oder Einsatzkräfte zur Hilfeleistung gerufen werden. Zu jeder Zeit und Stunde, ohne Vorwarnung. Auch in Katastrophengebiete, siehe Ahrtal.

      • ICH sagt:

        Was genau ist daran anders? Bist du hier die moralische Instanz, die unterschiedilche ehrenamtliche Tätigkeiten in ihrer QUalität untereinander abwiegt und bewertet? So ein Schwachsinn schon wieder. Ggf. ist dein angeführter Kaffeeklatsch mit älteren Damen ja sozial gesehen (Stichwort Vereinsamung der Senioren) genauso wichtig, zudem wird man dafür NICHT vom Arbeitgeber freigestellt und dürfte auch keine Aufwandsentschädigungen erhalten. Nicht falsch verstehen: Gern freier Eintritt, dann aber für ALLE Ehrenämtler!

        • Hotte sagt:

          Natürlich ist der Kaffeeklatsch auch wichtig, sehr sogar. Jedes Ehrenamt ist wichtig! Das habe ich ja nicht abgestritten. Allerdings ist Kaffeeklatsch bei weitem nicht so verantwortungsvoll wie bei den Hilfskräften – die übrigens NICHT freigestellt werden und auch KEINE Aufwandsentschädigung erhalten (bis auf die Wehrleiter und Jugendwarte). Der „kleine“ Feuerwehrmann opfert – gern – seine Freizeit für mehrtägige Lehrgänge in Heyrothsberge, interne Ausbildung und Schulungen und für Einsätze, die nicht mal planbar sind. Wenn deine Hütte brennt, kommen die auch zu dir und das nachts um drei. Die schneiden dich auch aus dem Auto, wenn du eingeklemmt bist. Die setzen für dich ihr Leben aufs Spiel, um dich zu retten. Wenn du immer noch keinen Unterschied zum gemütlichen Plausch bei Kaffee und Kuchen 1x/Woche am Nachmittag siehst, tust du mir verdammt leid.
          Ich gönne allen Ehrenamtlern freien Eintritt ins Schwimmbad. Es steht jeder Organisation zu, das für ihre Leute zu regeln.

          • ich sagt:

            Zitat: „die übrigens NICHT freigestellt werden und auch KEINE Aufwandsentschädigung erhalten (bis auf die Wehrleiter und Jugendwarte). Der „kleine“ Feuerwehrmann opfert – gern – seine Freizeit für mehrtägige Lehrgänge in Heyrothsberge, interne Ausbildung und Schulungen und für Einsätze, die nicht mal planbar sind.“

            Das ist nicht ganz richtig. Für Einsätze und Schulungen MÜSSEN die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr freigestellt werden. Das regelt das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz. Aufwandsentschädigungen liegen im Ermessen der Kommune (hier der Stadt Halle). Den Rahmen für die Aufwandsentschädigungen legt die Kommunale Entschädigungsverordnung fest.
            Alles Weitere bei der Freiwilligen Feuerwehr ist jedoch Freizeit – und da gibt es viele Dinge, die in der Freizeit passieren.
            Der Unterschied zum Ehrenämtler, der den (nicht minder wichtigen) Kaffeeklatsch macht zur Freiwilligen Feuerwehr (und anderen Hilfsorganisationen) liegt darin, daß der Feuerwehrmann eine Dienstpflicht hat und sich auch nicht aussuchen kann, ob er nachts halb drei aufsteht oder nicht. Er muß es einfach tun.

          • Hotte sagt:

            Mir musst du nicht Paragraf 9, Abs. 4, erklären. Eine Freistellung für Einsätze klappt höchstens bei Angestellten der Stadt Halle, deshalb werden die auch bei Einstellungen bevorzugt. Den privaten AG interessiert das nen Scheiß! Müssen muss der gar nichts 🤨 Wenn er das aber trotzdem tut, dann kriegt er die LFZ erstattet. Dafür gibt es keine Aufwandsentschädigung, sondern der normale Lohn/Gehalt wird weitergezahlt. In der Woche gibt es auch keine Ausbildungsveranstaltungen tagsüber, die sind schön dem WE vorbehalten bzw. den abendlichen Ausbildungen in den jeweiligen Wehren. Mehrtägige Lehrgänge, z. B. Gruppenführer in Heyrothsberge dauert allein schon zwei Wochen. Und Dienstpflicht hin oder her – wer 6 Uhr seinen Job beginnt, geht nicht halb drei zum Einsatz 🤷‍♀️

  7. Hauptsache Unsinn sagt:

    Entweder alle Ehrenämter freien Eintritt oder keiner.

  8. joerg sagt:

    Damoklesschwert, Geldwerter Vorteil. Da schlägt garantiert irgendein Finanzbeamter zu, meiner Frau so passiert.

    • das Ding heißt Erklärung, nicht Verheimlichung sagt:

      Anzeige gemacht?

      Natürlich nicht. Soll ja eine Metapher sein. Aber wofür? „Recht und Ordnung“ einhalten? Dann müsste sich deine (total existierende) Frau ja an Recht und Ordnung halten müssen und das muss sie nicht. Oder?

      • joerg sagt:

        Sorry Ding wenn du was kommentierst bitte ohne irgendwelche Drogen etc. einzupfeifen. Übersetze dein Kommentar verständlich. Wir hatten riesen Ärger wegen einem Praesent für Ehrenamtliche Tätigkeiten.

        • Trollnich sagt:

          Den „riesen“ Aerger habt ihr euch selbst eingehandelt.

          Trotzdem Danke für deine fetzige Anekdote!

  9. Ah sagt:

    Diese Fraktion übernimmt die Kosten, klasse